Da musst du mir helfen: Wo steht das?
Zitat von SchulG §73 Abs 2
Die Lehrerinnen und Lehrer der Klasse sollen auf Wunsch der Klassenpflegschaft an den Sitzungen teilnehmen, soweit dies zur Beratung und Information erforderlich ist.
Hier steht ja, dass sie auf Wunsch teilnehmen sollen, wenn das erforderlich ist. Andersherum kann es also scheinbar auch NICHT erforderlich sein, ergo ich muss nicht teilnehmen. Oder die Pflegschaft möchte das nicht.
Mal auch Logisch gedacht: Einige Pflegschaften machen ja einen regelmäßigen Elterntreff, das ganze kann man ja auch formalisieren und das offiziell als Pflegschaft deklarieren, zweiwöchentlich abends in einer Kneipe. Dann ist es meine Pflicht da alle zwei Wochen Abends auszutauschen, wenn die Eltern als TOP nur "Verschiedenes" haben und keine Beratung und Information erforderlich ist? Eben nicht.
Ja, ich stimme dir zu, das bezieht sich hier auch auf Fachlehrkräfte, aber AUCH auf die Klassenleitung.