Natürlich im Ruhrgebiet bewerbe, egal ob Gymnasium oder Gesamtschule.
Beiträge von Karl-Dieter
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Habe ich noch nie mitbekommen in NRW, dass für die Prüfung so genaue Vorgaben gemacht werden.
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Kannst du problemlos ansetzen, allerdings sollte dir klar sein, dass du vielleicht nur 1/3 davon über die Steuern zurück bekommst? Das hängt von deinem Grenzsteuersatz ab.
Unabhängig davon würde ich dir empfehlen, dass du keine "Unsummen" ausgibst. Ich rede nicht davon, dass man mal ne Stiftebox für das Pult für 5,- kauft, aber ich würde keine regelmäßigen Geschenke für Schüler von meinem privaten Geld kaufen. Und für die Gestaltung des Klassenraumes sollte eigentlich Budget von der Schule da sein.
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Aber hab auch ein Kind in der Klasse, dass sich auch bei Besuch daneben benehmen und nicht zusammenreißen kann.
Wenn du das vorher weißt, kannst du ja entsprechende Maßnahmen vorbereiten und auch entsprechend dann durchführen. Und das ganze kommt auch in den Unterrichtsentwurf. Dann ist das ganze doch kein Problem.
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einzig und allein die einzelnen Lehrkräfte die
Bei meiner Schulform ist es z.B. Aufgabe der Abteilungsleitungen einen Überblick über die Noten zu haben:
Zitat von Bass 21-02 Nr. 3Beobachtung der Leistungsbewertung mit Einsichtnahme in schriftliche Leistungsüberprüfungen und Notenübersichten
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Du hast also 1,5 Stunden pro Woche mehr gearbeitet als dein Deputat eigentlich vorgibt?
Das ist schon einiges und da würde ich auch auf Auszahlung bestehen.
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Wenn das bei euch oft vorkommt, dann scheint die Methode aber nicht besonders effektiv zu sein. Vielleicht sollte man beim 2. mal das schriftlich anmahnen und beim 3. mal für eine bestimmte Zeit den Schulbesuch versagen.
Lass mich raten: Du bist an einer Realschule, richtig?
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Und was macht ihr, wenn der Klassenlehrer gar nicht da ist? Oder Schrimmbad ist, oder im Technikraum, ...?
Wir haben ja zwei, einer ist in der Regel immer da. Wenn nicht, schickt man die zu einem anderen Kollegen, der die Klasse kennt oder zur Abteilungsleitung.
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ok. Also Zusammengefasst: Es bringt es nichts in den Plan eines Kollegen hereinzugucken.
Mich wundert es, dass hier einige so vehement die Pläne der Kollegen lesen möchten, mir aber nun nach fast einer Woche noch immer keiner ein Beispiel nennen konnte, wo dies erforderlich ist.
Bei uns der relevanteste Grund: Kinder, die aus dem Unterricht fliegen, werden in den U des Klassenlehrers geschickt.
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Pausenaufsichten werden auch manchmal anderen Kollegen erlassen wegen Wiedereingliederung, Behinderung... Davon abgesehen, stehen die Aufsichten auf deinem Stundenplan? Die sind bei uns sowieso extra ausgehängt.
In Untis kann man die Aufsichten mit einpflegen, dann stehen die auf dem Plan.
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inwiefern delegitimieren jetzt Deine Erfahrungen den Wunsch von Schwangeren, ihre persönliche Situation nicht sichtbar für 115 KollegInnen im Intranet zu veröffentlichen?
Wer nicht völlig auf den Kopf gefallen ist, kriegt das doch so oder so mit. Wenn eine Kollegin auf einmal keine Vertretung mehr macht, andere Kollegen ihre Vertretung machen müssen, dann schaltet doch fast jeder zügig. Ob mit oder ohne einsehbare Stundenpläne.
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Die Ermäßigungsstunden bzw. deren Verteilung werden in der Lehrerkonferenz beschlossen. Das sollte ohnehin kein Geheimnis sein!
Nur die, aus dem LK-Topf. Wieviele Anrechnungsstunden die SL hat, wer wie viele Stunden für Schwerbehinderung hat, oder noch Vorgriffsstunden von Anno Tuk - das wird da nicht besprochen.
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Gerade sind die LKs in Englisch für die kommende 12 vakant. Will keiner machen und man darf gespannt sein, wie die Schulleitung das Problem lösen wird...
Anordnen? Ist ja kein Wünsch-dir-Was
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Die Kinder sind aber irgendwann nicht mit auf dem Zettel 😉
Ist mir bewusst, aber hier wurde ja das Gehalt angezweifelt. Aber das ist eben gut möglich.
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. Die jungen Referendare von den Gymnasien erzählen mir, dass an Gymnasien praktisch Einstellungsstop herrsche und sie erstmal jahrelang an Grundschulen müssten bevor sie ans Gymnasium gemäß ihren Studium und Ausbildung kämen.
Müssen nicht, die Alternative ist halt nur gar kein Job. Aber auch vor 5-6 Jahren stand in den Lehrerbedarfsprognosen des Landes, dass das Lehramt GyGe einen Bewerberüberhang hat. Und wer dann trotzdem GyGe mit De/Ge studiert, muss dann entsprechend mit den Konsequenzen leben.
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Mit vier Kindern ist das aufgrund des Familienzuschlags so hoch.
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Gemäß § 6 Infektionsschutzgesetz gehört Covid-19 hier zu den meldepflichtigen Krankheiten: siehe https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__6.html
Ich weiß von einer ganzen Reihe von Corona-Infektionen in den letzten Monaten. Gerade las ich, dass ein Krankenhaus in Bremerhaven seine Besuchsregeln wegen steigender Corona-Infektionszahlen wieder verschärfen wird: Ab Montag darf jede/r Patient*in nur noch max. eine Stunde täglich eine/n Besucher*in empfangen (Quelle u. a.: https://www.butenunbinnen.de/nachrichten/kl…rhaven-100.html).
Meldepflichtig durch Arzt oder Labor, durch den einzelnen Beschäftigten oder Betreuten an Schule oder Kita nicht. Das ist in § 34 geregelt, und da steht covid nicht drin
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Sehe ich das richtig, dass Covid - jetzt ganz unabhängig vom konkreten Fall Schule - weiterhin bzw. sogar dauerhaft (?) meldepflichtig ist (§ 6 IfSG), man ohne oder nur mit milden Symptomen aber weiterhin arbeiten darf bzw. sogar muss? Ergibt das Sinn?
§ 6 bezieht sich auf die Meldung durch Ärzte, Labore und co
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Koordinationsstelle ist umfangreichere Revision und andere Amtsbezeichnung
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