Beiträge von Moebius

    Was eigentlich schade ist.

    Halte ich für nicht so einfach. Es gilt das Prinzip des amtsangemessenen Einsatzes, es kommen also nur Aufgaben in Frage, für die sonst auch Lehrkräfte eingesetzt werden. Und da sind die Dinge, die außerhalb des Unterrichtseinsatzes passieren halt oft auch wichtig und Grundlage für die Arbeit in den Schulen., da muss die Qualität stimmen, damit am Ende in den Schulen nicht mehr Arbeit verursacht wird. Das Bild, das der TE hier abgibt, ist sicher fragmentarisch, aber nach dem, was ich im Augenblick sehen kann, möchte ich weder, dass der TE für mich Abiturprüfungen entwirft, noch Klassenfahrten plant, die ich dann durchführen muss.

    Aber welche Sanktionen oder Maßnahmen könnte man ergreifen, ohne gleich die Eltern zu kontaktieren?

    Wieso "ohne gleich...", Mitteilung an die Eltern ist die niederschwelligste Maßnahme.
    Und sie ist auch sinnvoll und notwendig, denn die Erledigung der Hauarbeiten zu unterstützen (nicht im Sinne von immer gemeinsam machen) ist eine der zentralen Aufgaben von Elternhäusern im schulischen Kontext.

    KI gestützte Drohnen gibt es längst und mit Helsing und Stark Defense kommen zwei der weltweit technologisch führenden militärischen Drohnenhersteller aus Deutschland. Und auch was Drohnenabwehr betrifft, sind Firmen aus Deutschland mit an der Weltspitze (Skyranger). Das Problem ist aktuell die Skalierung in den Mengen, die man bräuchte.

    Nein würde es eben nicht. Es wäre genau das, was putin bräuchte um das eigene Volk doch flächendeckend auf seine Seite zu ziehen.

    Das ist bereits der Fall, genau wie es in Deutschland nach der erfolgreichen militärischen Phase in den ersten Jahren des 2. WKs war. Auch neutrale, glaubhafte Quellen von außen, gehen davon aus, dass etwa 75% der russischen Bevölkerung klar hinter Putin stehen. Von innen hat er aktuell nichts zu befürchten.

    Moebius : Aber du würdest gleichartige Provokationen (Eindringen in den Luftraum, Manöver an der Grenze) befürworten? Oder habe ich das (falsch) reininterpretiert?

    Nein, man sollte darauf in einer Art und Weise reagieren, bei der Russland glaubhaft damit rechnen muss, dass Kampfflugzeuge, die in Nato-Luftraum eindringen, abgeschossen werden, wenn sie nicht unmittelbar und exakt den Anweisungen folgen, die sie dann dort bekommen.

    Wer immer noch glaubt, diesen Konflikt mit Beschwichtigung lösen zu können, hat aus der Geschichte nichts gelernt und verschließt die Augen vor der gegenwärtigen Realität.

    Wir können nur hoffen, dass die Ukraine am Ende so etwas ähnliches wie einen Sieg erringt, sonst werden wir uns in 3 Jahren entscheiden müssen, ob wir mit dem Baltikum und Polen Krieg gegen Russland führen, wenn diese angegriffen werden (und zwar ohne die USA) oder ob wir uns militärisch darauf vorbereiten, eine Landesgrenze mit russisch besetzten Gebieten zu haben und in noch mal ganz anderen Dimensionen in unsere Landesverteidigung investieren müssen, als jetzt.

    Märchenstunde. Selbst im Falle einer groben Fehlbeurteilung wäre der Ansprchsgegner niemals die Lehrkraft, sondern immer das Land. Das Land könnte sich theoretisch unter bestimmten Voraussetzungen das Geld von der Lehrkraft wiederholen (Grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz), aber sicher nicht in dem geschilderten Fall.

    Ich trau dir zu, dass du das hinkriegst.

    Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Da der Wille offensichtlich nicht da ist, erübrigt sich auch die Diskussion über den Weg.
    Allerdings kann man mal festhalten, dass es hier niemanden gibt, der sagt, "Kein Alkohol habe ich versucht, aber es klappt nicht", es gibt nur zwei Parteien: diejenigen, bei denen Alkohol nicht erlaubt ist und die auch keine besonderen Probleme mit der Umsetzung haben und diejenigen, die sicher wissen, dass es nichts bringt, ohne es je versucht zu haben.

    In den wenigsten Fällen wird man nach einem Vorfall bei der Aufsichtsperson einen Promilletest machen, das Problem entsteht in dem Moment, wenn etwas passiert und die SuS hinterher berichten "Herr X hatte ja auch was getrunken", und da spielt es überhaupt keine Rolle, ob es alkoholtechnisch den gleichen Effekt gehabt hätte, wenn du 20 Bananen gegessen hättest, aus denen wird dir niemand einen Strick drehen.

    Nenn es, wie du willst, aber auf einer Klassenfahrt musst du grundsätzlich damit rechnen jederzeit in eine Situation zu kommen, bei der du deiner Aufsichtspflicht nachkommen musst und zB ein Schüler verletzt ist. Das müssen Eltern grundsätzlich auch, nur halt in der Regel mit 1-4 Kindern oder Jugendlichen, nicht mit 25 und die Wahrnehmung einer Aufsichtspflicht hat immer situationsangemessen zu sein. Ob dass in der Situation mit 25 SuS noch der Fall ist, wenn man angetrunken ist, steht nirgendwo explizit geregelt, das entscheidet dann im Zweifelsfall ein Richter.

    Ich glaube mit dem Risiko können einige ganz gut umgehen.

    Indem sie sich einreden, es gäbe keins.

    Du lebst doch selbst mit dem Risiko, dass sich jeder ab 16 Jahren Alkohol kaufen darf. Völlig egal was du verbietest oder auch nicht. Du kann das Verbot nicht durchsetzen oder bist du zu jeder Zeit dabei? Bei dir können auch Schüler besoffen oder was auch immer verunglücken. Es macht überhaupt keinen Unterschied im Endergebnis.

    Der Unterschied liegt darin, dass ich in einem Fall sagen und belegen kann, dass ich im Rahmen des zumutbaren und erwartbaren alle Möglichkeiten einen sicheren Ablauf der Fahrt zu gewährleisten, ausgeschöpft habe, im anderen Fall werde ich mir sagen lassen müssen, dass ich genau das nicht getan habe, sondern durch meinen laxen Umgang mit den Vorgaben die Situation herbeigeführt habe.

    Alles schön, wie setzt du das Verbot durch? Welche Konsequenzen gibt es bei nicht Einhaltung?

    Genau so wie ich Handyverbot und jede andere Regel in der Schule oder auf einer Schulveranstaltung durchsetze - in meinem direkten Einflussbereich konsequent und mit angemessenen Folgen, wenn dagegen verstoßen wird und ohne mir einzubilden, ich könnte das System oder die SuS insgesamt verändern.

    Was ein dämlicher Vergleich…

    Ziemlich große Klappe für jemanden, dessen Beiträge hier überwiegend ein "wünsch dir was" ohne eigene Kenntnis der Rechtslage sind.

    Wir dürfen auch mit den Schülern ein Bier trinken…ich muss lediglich handlungsfähig und entscheidungsfähig bleiben…wenn was passiert, wenn ich Alkohol getrunken habe, müsste man wohl erst mal nachweisen, dass das nicht passiert wäre, wenn ich keinen getrunken habe…

    Wenn du bei deiner Dienstausübung angetrunken bist, muss den Schülern gar nichts passieren, damit dir dienstrechtliche Konsequenzen drohen, geschweige denn, dass da irgendwelche Kausalketten nachgewiesen werden müssen. Ich erinnere an die beiden Kollegen, die angetrunken auf einer Klassenfahrt die Treppe runter gefallen sind.

    Morgen an dieser Stelle: Es ist völlig unrealistisch, SuS vom Mogeln in Klassenarbeiten abzuhalten. Ich erlaube ihnen daher immer, vom Nachbarn abzuschreiben, wenn sie mir versprechen, nicht zusätzlich auch noch Spickzettel mitzubringen.

    Darum geht es in diesem Fall auch gar nicht, die Regel für Klassenfahrten sind als aller erstes mal nach dem Kriterium aufzustellen, dass die Lehrkraft dadurch nicht juristisch angreifbar oder haftbar ist, wenn was passiert.

    Auf einer Schulfahrt ist Alkohol verboten. Da die Schüler keine 18 sind, gilt durchgängig deine Aufsichtspflicht und es ist nicht möglich, gewisse Zeiten als private Freizeit zu deklarieren, die ganze Veranstaltung ist durchgängig eine Schulfahrt. Die rechtliche Regelung des Landes ist irrelevant, für dich gelten die dienstrechtlichen Regelungen deines Bundeslandes.

    Was immer du persönlich für sinnvoll hältst oder nicht entbindet dich nicht von den dienstrechtlichen Folgen eines Verstoßes, wenn du SuS auch noch aktiv gestattest in deiner Gegenwart zu trinken, sind wir nicht mehr im Bereich von grober Fahrlässigkeit, sondern bei Vorsatz. Wenn nichts passiert, passiert nichts, wenn was passiert, wirst du für dieses Dienstvergehen ohne wenn und aber haften müssen.

    Es ist auch immer wieder das gleiche Muster. Jemand kommt neu in dieses Forum um sich über irgendetwas auszukotzen, kriegt dann aber keine pauschale Zustimmung - weil hier überwiegend Menschen aktiv sind, die Dinge auch kritisch sehen aber ihren Beruf grundsätzlich gerne ausüben - sondern differenzierte Rückmeldungen, die auch darauf hinweisen, dass die Probleme des TE auch durch sein eigenes Verhalten verursacht werde, und ist dann beleidigt, weil er genau das nicht hören möchte.

Werbung