Beiträge von Moebius

    Ich bin sonst jemand, der Sachverhalte gerne, durch die juristisch nüchterne Brille betrachtet, aber hier wäre es mir wirklich egal:

    Den Schulleiter möchte ich mal sehen, der die Tatsache, dass ich mich nicht an die von ihm vorgegebene Sitzordnung im Lehrerzimmer halte, juristisch in einem Disziplinarverfahren eskaliert. Alleine die Berichterstattung darüber dürfte es wert sein, es darauf ankommen zu lassen. Das Verfahren würde ich durch alle Berufungsstufen "aussitzen".

    Der Schweinezyklus galt in vergangenen Zeiten, als ein Überangebot immer mehr nachwachsender Arbeitskräfte sich einen Weg in scheinbar lohnende Berufswege suchen musste und die dann in regelmäßigen Zyklen wechselten. Im Lehramt ist das schon seit 20 Jahren vorbei, es gibt Zeiten und Schulformen, bei denen mal weniger Bedarf besteht aber ganz grundsätzlich werden Lehrkräfte in den letzten 20 Jahren gebraucht. Und daran wird sich auch absehbar nichts ändern, weil der demographische Wandel nun mal so ist, wie er ist und Lehrkräfte so ziemlich der letzte Bereich ist, in dem man mit zugewanderten Fachkräften irgendwas reißen könnte.

    Der Vergleich passt aber auch überhaupt nicht, da die meisten Mitarbeiterinnen in Apotheken keine Studierten Pharmakologen sind, sondern meist PTAs oder PKAs mit einer Ausbildung.

    Studierter Pharmakologe (AKA Apotheker) muss meines Wissens nach nur der Inhaber sein, und der ist meist selbständiger Betreiber der Apotheke und die erwirtschaften im Durchschnitt einen Jahresgewinn von etwa 200k €.

    Ich finde das eine gute Idee, würde dann aber auch darauf bestehen, dass Jungen und Mädchen abwechselnd gesetzt werden, dann wird nicht so viel gequatscht. Man kann es auch für kleine Belohnungen nutzen, wer zum Beispiel 5 Vertretungsstunden gehalten hat, darf sich für eine Woche einen Sitznachbarn wünschen, oder so was.

    Ich kenne keinen einzigen Fall einer "betriebsbedingten Kündigung" eines Angestellten im öffentlichen Dienst. Auch jemand, der unterdurchschnittliche Arbeit leistet, wird dadurch nicht gekündigt. Das gleiche gilt fast genau so für Angestellte bei allen größeren Arbeitgebern. Selbst die aktuellen Wellen von Personalabbau in verschiedenen Industrieunternehmen laufen fast alle über freiwillige Abfindung und altersbedingtes Ausscheiden ab, bei VW ist meines Wissens in den letzten Jahren kein Mitglied der Stammbelegschaft betriebsbedingt gekündigt worden.

    Hingegen machen ein Großteil der Beiträge in diesem Forum Threads mit Überschriften wie "Ich stelle seit 3 Jahren Versetzungsanträge, kriege aber keine Freigabe" aus.

    Die Sicherheit oder auch Starrheit des Beamtenverhältnisses ist für den Dienstherrn ein weitaus größerer Vorteil, als für die Beschäftigten. Der derzeitige Vorteil des Beamtenverhältnisses für Arbeitnehmer liegt schlicht und einfach in der schlechteren Bezahlung der Angestellten, das wäre aber wohl kaum zu halten, wenn man großflächig umstellen würde. Im Gegenteil, dadurch, dass Angestellte sich aus dem Arbeitsverhältnis heraus einfach wegbewerben können, hätte der Dienstherr massive Probleme.

    Viele Gesamtschulen im Ruhrgebiet haben heute nur deswegen noch Lehrkräfte, weil der Dienstherr seine beamtenrechtlichen Möglichkeiten nutzt um dort Leute arbeiten zu lassen, die eigentlich lieber woanders wären. Wenn diese Möglichkeiten wegfallen, wird man sich aussuchen können, ob man dort den Laden entweder dicht macht, oder sehr viel tiefer in die Taschen greift, um die Arbeit dort irgendwie anders attraktiv zu machen.

    All das wissen die Verantwortlichen auch. Es wird nicht passieren, es ist nur Geschwätz, weil manche Politiker das Sommerloch nutzen um ein paar billige Punkte bei der "bei diesen Beamten müsste man mal..."-Fraktion zu machen.

    "Abschaffung des Beamtenstatus" ist die gleiche, jährliche Sommerlochdiskussion wie "Anfangszeitpunkt der Schulferien".

    Jeder Kultusminister ist herzlich eingeladen, den 6. Versuch zu dem Thema zu starten, er wird genau so scheitern, wie die letzten 5. Und mein persönliches Herz hängt 0 am Beamtenstatus, ich hätte überhaupt kein Problem damit, als Angestellter zu arbeiten, vorausgesetzt es kommt am Ende das gleiche Geld raus.

    Im Grundverständnis sollten alle Parteien für sich klar haben, dass Schulbegleitung eine Unterstützungsleistung für den förderbedürftigen Schüler ist, nicht für die Lehrkraft.

    Heißt: Der Begleiter unterstützt den Lernenden direkt und unmittelbar und in eigener Verantwortung, die Lehrkraft kann ihn nicht aus dem Raum schicken, weil er meint, die Begleitung würde gerade nicht gebraucht (grundsätzlich aber schon, wenn die Begleitung den Unterricht stört, denn die Verantwortung im Unterricht der Klasse trägt die Lehrkraft).
    Umgekehrt kann die Schulbegleitung nicht in den Unterricht der Lehrkraft hineinwirken, zumindest nicht mehr, als das auch ein Schüler könnte (bedeutet: er kann um Unterstützung oder Hilfestellung für den Schüler bitten, diese aber nicht verlangen, über den Unterricht entscheidet die Lehrkraft).

    Aber dann fehlt die Note eben und das Zeugnis muss ggf. später ausgestellt werden.

    Das geht so tatsächlich nicht, weil die Ausgabe eines Zeugnisses durch die Schule ein verpflichtender, klar gesetzlich geregelter Vorgang ist, an dem erhebliche weitere Rechtsfolgen hängen. Die Schule muss einen Weg finden, ein Zeugnis zu vergeben und Verwaltungsakte wie Versetzung oder Erteilung eines Abschlusses fristgerecht zu entscheiden, da kann man nicht einfach sagen, „machen wir später“. Darum müssen Teilnoten über das Schuljahr auch eigentlich in der Schule hinterlegt werden, notfalls muss eine Feststellungsprüfung durch andere Lehrkräfte erfolgen.

    Der Schlüssel liegt im demographischen Wandel. Es ist doch immer die Rede von einer älter werdenden Gesellschaft. Großeltern müssen einfach wieder viel mehr in die Erziehung der Enkel eingebunden, wenn die Eltern arbeiten müssen. Wenn die Großeltern selbst noch arbeiten, gibt es vielleicht noch Urgroßeltern.

    Tolle Idee, und den Ärztemangel beseitigen wir, indem die Leute wieder lernen ein paar Kräuter zu kauen und sich das auf ihre infizierten Wunden zu spucken. Und gegen den Wohnungsmangel können wir doch am Wochenende Baumhäuser bauen.

    In der Krankschreibung muss man für dienstrechtliche Belange erreichbar sein (insbesondere für einen Besuch beim Amtsarzt, den der Dienstherr im Prinzip verlangen kann), aber nicht für dienstliche Belange des schulischen Alltags. Eine postalische Erreichbarkeit genügt dafür. In deiner Situation würde ich der Dienststelle schon grundsätzlich einmal mitteilen, dass die Krankheit so gelagert ist, dass du während der Krankschreibung für dienstliche Fragen wirklich nicht erreichbar bist.

    Bei Notfällen hat die dienstliche Kette nach oben zu funktionieren und nicht nach unten (Sprich: wenn in der Schule irgendwie die Hütte brennt, gibt es für den Notfall immer die Telefonnummer einer hochkompetenten und personell auskömmlich ausgestatteten übergeordneten Behörde, die sich dieser Probleme dann gerne annimmt).

    Dein Rezept klingt sehr lecker. Nur etwa so zeitintensiv, wie einen Braten herzustellen. Ich dachte bislang, Pizza wäre ursprünglich die unkomplizierte Resteverwertung italienischer Hausfrauen?

    Das Rezept klingt lang, der wesentliche Aufwand besteht aber darin, alle Sachen im Haus zu haben und halt 2 Tage vorher daran zu denken, den Teig zu machen. Für den Teig brauche ich 5 Minuten, die Pizza selber geht dann später auch schnell, und ist halt bei 400°C auch in 2 Minuten fertig.

    Nach all den schönen Auflauf-Rezepten in diesem Thread, sollte man vielleicht auch mal erwähnen, wie man eine Pizza macht:

    Teig:

    Mehl, Wasser, Hefe und Salz, eventuell noch eine Spritzer Olivenöl um den Teig etwas geschmeidiger zu machen. Auf 1 kg Teil maximal einen viertel Hefewürfen und so viel Wasser, wie der Teig aufnimmt, ohne klebrig zu werden. Das allerwichtigste: das richtige Mehl nehmen, für Pizza braucht man ein Mehl mit höherem Eiweißanteil, kein Standart-405! Die gängige Empfehlung ist "Caputo-Pizza", entscheidend sind aber die 13 g Eiweiß pro 100 g.

    Der Teig wird vernünftig geknetet und kommt dann für mindestens 24! Stunden (besser 48 oder 72) in den Kühlschrank. 3-4 Stunden vor dem Verarbeiten raus nehmen und Portionskugel formen und die bei Zimmertemperatur noch mal gehen lassen (beim Formen muss man den Teig "auf Spannung bringen", das guckt man sich am besten mal im Video an, ist dann aber einfach).

    Formen der Pizzen auf gar keinen Fall durch Rollen. Am einfachsten hält man die Teiglinge einfach in der Hand und lässt sie sich durch Drehen und Eigengewicht in eine grobe Kreisform ziehen.

    So entspricht der Teig einer klassischen "weichen" Neapolitana, wer es etwas krosser mag, ersetzt 20% von Mehl durch Semola (Hartweißengrieß), das entspricht dann einer Romana.


    Soße:

    Auf eine klassische neapolitanea kommt gar keine Soße, sondern einfach nur San Marzano Tomaten aus der Dose und zwar ganze, die vorsichtig zerdrückt werden, auf keinen Fall gehäckselte oder gewürfelte. Wer es etwas intensiver mag, nimmt die gleiche Tomaten und kocht sie mit einer angeschwitzten Charlotte auf etwa 1/3 des Volumens ein, würzen mit Salz und Pfeffer. Wer möchte kann nach! dem Backen der Pizza Oregano oder Basilikumblätter auf die Pizza geben. Thymian, Knoblauch oder Rosmarien haben im Umkreis von 2 Meter um eine Pizza nichts verloren.

    Ansonsten gehört Mozarella auf die Pizza. Wer noch andere Sachen drauf möchte, sollte das bei den allermeisten Zutaten nach dem Backen machen und bitte nicht zu viel.

    Backen am besten kurz bei 400°C. Das geht relativ einfach mit gas- oder holzbetriebenen Pizzaöfen, die es inzwischen in relativ vielen und unkomplizierten Varianten von verschiedenen Herstellern gibt. Die Variante mit dem Pizzastein im Ofen ist ein einigermaßen passabler Ersatz, dann sollte man aber wirklich auch die maximale Temperatur (250°C+) nehmen und den Stein mindestens 30 Minuten aufheizen.

    Wie legal (ich benötige ja die digitale Version des eingeführten Schulbuches). Aber vielleicht verstehen wir nahezu relevante Kosten unterschiedlich?

    Die einfachste Variante:

    Wenn ein neues Schulbuch eingeführt wird, beim Vertreter des Verlages vorstellig werden mit dem Satz: "Falls wir uns für die Einführung des Buches hochwachsend über 6 Jahrgänge entscheiden sollten, können sie uns für diesen Fall ein Gesamtangebot für die Kollegiumslizenzen für das digitale Schulbuch machen?" Meiner Erfahrung nach landet man dann etwa beim halben regulären Preis, was wirklich nicht mehr viel Geld ist. (In meinem Fach für einen Buchjahrgang am Gymnasium ca. 100 €.) Das funktioniert nicht mehr, nachdem die Einführung beschlossen wurde, warum auch immer, weil so ein Angebot natürlich auf gar keinen Fall etwas ist, was die rein fachliche Entscheidung für die Einführung eines Buches beeinflusst.

    Sowohl bei digitalen als auch bei physischen Versionen gibt es Möglichkeiten, diese zu beschaffen, bei denen nahezu keine relevanten Kosten anfallen.

    Bundesland?

    Was ist dein Beschäftigungsstatus?

    Wenn du angestellt bis und einen Aufhebungsvertrag unterschreibst, hast du dadurch meines Wissens keine rechtlich zwingenden Nachteile, allerdings dürfte es praktisch schwierig werden, eine weitere Stelle im Seiteneinstieg zu bekommen, wenn du den schon mal abgebrochen hast, egal auf welchem Weg. Ich halte es auch für unwahrscheinlich, dass man deinem Wunsch nach Aufhebung zum 31.8. nachkommen wird, weil das darauf hinaus läuft, dass du (je nach Bundesland) die Sommerferien durch bezahlt wirst und dann nur noch wenige Tage arbeitest. Möglicherweise ist noch eine Vertragsaufhebung zu Ende Juli möglich, sonst wird man wahrscheinlich auf den September bestehen.

    Ich habe in Niedersachsen schon Fälle erlebt, bei dem das hier möglich Blockmodell der Altersteilzeit ich dazu geführt hat, dass Stellen noch längere Zeit blockiert waren, nachdem der Stelleninhaber die Arbeit schon nicht mehr gemacht hat. In der Regel "löst" die Behörde das Problem dadurch, dass das Bewerbungsverfahren in die Länge gezogen wird (manch einer meint auch, dass die Behörde in diesen Fällen einfach nach ihrem natürlichen Tempo arbeitet). Trotzdem wird auch in diesen Fällen bei uns das Amt ausgeschrieben, in der Ausschreibung steht dann ein voraussichtlicher Besetzungstermin der auch schon mal 2 Jahre in der Zukunft liegen kann und alle Bewerber wissen, worauf sie sich einlassen. Das scheint mir bei der oben genannten Stellenausschreibung nicht der Fall zu sein.

    Hier die Tatsache, dass SuS in deutschen Schulen heute auch mit der von Russland geschaffenen Realität konfrontiert werden, in der eine militärische Verteidigung gegen eine russische Aggression wieder notwendig ist, in diesem Thread gleich zusetzen mit dem, was Russland mit entführten, ukrainischen Kindern macht, ist, freundlich gesagt, whataboutism, direkt gesagt eine Geschmacklosigkeit.
    Und natürlich ist es eine Form von Gleichsetzung, wenn man diese Dinge hier unter der gleichen Überschrift diskutiert und so tut, als wäre es ein gradueller Unterschied und kein grundsätzlicher.

Werbung