Der Klassenteiler ist in Niedersachsen bei 30, das heißt aber nicht, dass die Klassen bei Überschreitung zwingend geteilt werden müssen sondern lediglich, dass man das darf. Manchmal können sie gar nicht geteilt werden, zB weil ein Gymnasium bereits die maximale Anzahl Klassen hat.
Es wird oft kommuniziert, dass die Klassenteiler um bis zu 10% überschritten werden dürfen, aber auch diese Grenze ist meines Wissens nach nirgendwo schriftlich fixiert. Letztlich darf man lediglich weitere Neuaufnahmen ablehnen, wenn alle Klassen im Jahrgang bereits bei 30 SuS sind, Wiederholer muss man trotzdem unterbringen.
Es ist meiner Erfahrung nach sinnlos, wenn du auf den Tisch klopfst - anders sieht es aber aus, wenn das die Eltern machen. Die müssen sich bei solchen Klassengrößen massiv beschweren, dann passiert meistens irgendwann was. So lange die Eltern das Schlucken hast du keine realistischen Chancen etwas zu ändern.