Beiträge von puntino

    Wohnen und heizen zu können ist natürlich eindeutig Komfort und keinesfalls ein Grundbedürfnis. Dass die Heizkosten und die Miete nicht zwangsläufig in voller Höhe übernommen werden ist sicher ein unwichtiges Detail.

    Wo habe ich behauptet, dass dies Komfort ist? Ich habe lediglich darauf hingewiesen, dass es in Summe mehr als 502€ sind.

    Es ist, vollkommen emotionslos, eine realistische Möglichkeit, dass Eltern bei einer 6 wegen Unterschleif mit dem Anwalt bei der Schulleitung aufkreuzen. Deshalb wir diese bei uns darüber informiert, um vorbereitet zu sein. Das ist in meinem Interesse und in dem der Schulleitung

    Bei uns würde mich die SL vermutlich achtkantig aus dem Büro werfen, weil ich ihr wegen ungelegter Eier Zeit klaue. Ich persönlich sehe auch keinen Vorteil darin, wenn die SL auf einen Brief eines Anwalts "vorbereitet" wird. Darauf kann man reagieren, falls der Fall eintritt.


    Genau so gut könnte ich die SL darauf vorbereiten, dass ich möglicherweise morgen nicht komme, weil ich gerade ein leichtes Kratzen im Hals verspüre.

    Gerade wenn es um eine Versetzung geht ist es klug sich abzusprechen, weil sich heutige Eltern garantiert bei der Schulleitung beschweren werden

    Ja und? Dann beschweren sie sich halt.

    eine vom Fachlehrer ausgesprochene Entscheidung rückgängig macht,

    Die Notengebung obliegt, zumindest bei uns in NRW, dem Fachlehrer und kann nicht einfach so von der Schulleitung rückgängig gemacht werden.

    das kann sein, aber meines Erachtens spricht jetzt erstmal garnichts dagegen, wenn alle den gleichen Vorschlag einreichen. im Zentralabitur schreiben ja auch alle den gleichen.

    Wie es beim Abi geregelt ist, weiß ich nicht. Unser BK (Regierungsbezirk Köln) kooperiert aber in einzelnen Abschlussprüfungen mit anderen BKs. So konnte ich meine Datenbankprüfung für die Informationstechnischen Assistenten gemeinsam mit 6 anderen BKs erstellen.

    Zitat

    Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit:

    Beim Download der schriftlichen Abituraufgaben für das Zentralabitur hat es am heutigen Dienstag, 18. April 2023, eine massive technische Störung gegeben. Betroffen war der Download für die Prüfungsfächer am Mittwoch, den 19. April 2023: Biologie, Chemie, Ernährungslehre, Informatik, Physik, Technik (Grundkurs und Leistungskurs). Die technische Störung konnte im Laufe des heutigen Tages nicht mehr rechtzeitig behoben werden, sodass die für Mittwoch vorgesehenen schriftlichen Abiturprüfungen auf den bisher prüfungsfreien kommenden Freitag, 21. April 2023, verschoben werden müssen. Die Schulen wurden fortlaufend über die Störung und am Abend über die Verschiebung informiert.

    Schul- und Bildungsministerin Dorothee Feller: „Die Störung und kurzfristige Verschiebung der Abiturklausuren ist außerordentlich ärgerlich. Die Abiturientinnen und Abiturienten haben sich intensiv auf ihre Prüfungen vorbereitet. Umso ärgerlicher ist es, dass eine Störung beim Download dazu geführt hat, dass die Schulen die Aufgaben nicht rechtzeitig erhalten haben. Das Ministerium für Schule und Bildung wird die massive Störung gemeinsam mit dem externen Dienstleister intensiv aufarbeiten und eine genaue Fehleranalyse erstellen und daraus die notwendigen Konsequenzen ziehen, damit die Prüfungen an den Folgetagen störungsfrei durchgeführt werden können.“

    https://www.schulministerium.n…-zentralabitur-18-04-2023

    Ihr habt euch nicht gegenseitig angesteckt, sondern einer alle anderen. Hätte der eine Maske außerhalb der Wohnung getragen, hätte er niemanden angesteckt

    Starke Behauptung ohne jegliche Evidenz. Eine Studie aus UK behauptet anderes:

    Zitat

    Our study found no evidence that mandatory masking of staff impacts the rate of hospital SARS-CoV-2 infection with the Omicron variant.

    'That doesn't mean masks are worthless against Omicron, but their real-world benefit in isolation appears to be, at best, modest in a healthcare setting.

    Quelle: Masks in hospitals 'made no difference to Covid infection rates'


    Maskentragen scheint demnach für Omikron einen eher moderaten, keinesfalls aber den von dir beschriebenen Effekt (”...hätte er niemanden angesteckt.”) zu haben.

    Meine Aussage ist nur, es ist nicht so, dass man jetzt alles wieder darf.

    Doch. Du darfst mit Infektion arbeiten gehen. Sofern du nicht krankgeschrieben bist, kann der Arbeitgeber sogar von dir verlangen zu kommen.


    Ganz pragmatisch gesehen, gibt es doch eigentlich nur 2 Möglichkeiten:


    1. Du bist infiziert, hast aber keine Symptome: Du gehst arbeiten. Zumal die Chance hier groß ist, dass du überhaupt nicht mitbekommst infiziert zu sein.
    2. Du bist krank: Du gehst nicht arbeiten.

    Bei Variante 1 ist es meines Erachtens nach sogar so, dass du seit dem Auslaufen der Schutzverordnung auch im Infektionsfall nicht verpflichtet bist, eine Maske zu tragen. Es handelt sich lediglich um eine Empfehlung.

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