DB Probezeit nutzbar als DB erstes Beförderungsamt? (NRW)

  • Hi,


    weiß jemand von euch, ob die dienstl. Beurteilung am Ende der laufbahnrechtlichen Probezeit als DB für das erste Beförderungsamt herangezogen werden kann, sofern sie nicht älter als 3 Jahre ist? Ich habe das FAQ des Ministeriums zu DB durchgelesen, aber da ist dieser Fall nicht explizit geschildert.


    Besten Dank und Gruß!

  • Ich konnte das so machen. Die BezReg Köln hat dies auch so durchgewunken.

    Aber auch nur, solange es keine Mitbewerber:in gibt, oder?


    Am Ende muss deine SL das entscheiden, denn ich konnte das bei der gleichen BR nicht machen ;-). Glaube nicht, dass die BR tatsächlich darauf schaut, ob die Daten die gleichen sind...

    There are only 10 sorts of people - Those who know binaries and those who don't.

    Einmal editiert, zuletzt von Schiri ()

  • Nein, das ist ein völlig anders Kaliber.

    Wieso? Der Unterrichtsbesuch ist doch nicht anders. Ja der Rest im Gutachten sind vielleicht anders, das macht ja die SL.

  • Dann muss man das aber anders formulieren:


    Nicht die dienstliche Beurteilung kann verwendet werden, sondern die Bewertung des UBs.


    Ich musste für alles neu ran, obwohl ich weder beim ersten noch beim zweiten Beförderungsamt Konkurrenz hatte.

    Da wollte meine SL auf Nummer sicher gehen.

  • Wieso? Der Unterrichtsbesuch ist doch nicht anders. Ja der Rest im Gutachten sind vielleicht anders, das macht ja die SL.

    Erst mal für Niedersachsen:

    Das Verfahren ist von Anfang an ganz anders, bei der Probezeit gibt es lediglich zwei einfache Unterrichtsbesuche durch die Schulleitung, es ist nur ein Kurzentwurf ein zu reichen und es wird nur über "bewährt" oder "nicht bewährt" entschieden, es gibt keine Rangstufe der Beurteilung.

    Bei einer Bewerbung ist ein vollständiger Entwurf ein zu reichen, der im Wesentlichen dem bei der Examenslehrprobe entspricht, bei uns ist immer der Fachberater dabei, der Entwurf und Stunde bewertet, am Ende des Verfahrens steht eine differenzierte Eignungsbeurteilung mit Rangstufe.


    Das mag im Detail in anderen Bundesländern unterschiedlich sein, daher nun das allgemeine, juristische Argument:

    So lange es nur einen Bewerber gibt und der die Stelle auch bekommen soll, ist eh relativ egal, was man macht, es wird ja wohl kaum vor Gericht gehen (daher wundert mich das Gegenbeispiel oben nicht).

    Sobald aber eine Auswahlentscheidung ansteht, muss diese gerichtsfest sein und ein ganz entscheidendes Kriterium hierzu ist immer die Vergleichbarkeit des Verfahrens (Gerichte entscheiden fast immer anhand formaler Kriterien). Wenn ein Bewerber ein vollständiges Verfahren ablegen muss, ist es eine juristische Steilvorlage für eine Konkurrentenklage, wenn beim anderen Bewerber Verfahrensbestandteile aus ganz anderen Beurteilungen aus der Vergangenheit mit verwertet werden.

  • Erst mal für Niedersachsen:

    Das Verfahren ist von Anfang an ganz anders, bei der Probezeit gibt es lediglich zwei einfache Unterrichtsbesuche durch die Schulleitung, es ist nur ein Kurzentwurf ein zu reichen und es wird nur über "bewährt" oder "nicht bewährt" entschieden, es gibt keine Rangstufe der Beurteilung.

    Bei einer Bewerbung ist ein vollständiger Entwurf ein zu reichen, der im Wesentlichen dem bei der Examenslehrprobe entspricht, bei uns ist immer der Fachberater dabei, der Entwurf und Stunde bewertet, am Ende des Verfahrens steht eine differenzierte Eignungsbeurteilung mit Rangstufe

    Wildgans ist aber aus NRW. Ich habe zur Beendigung der Probezeit für jeweils 2 UBs 5 seitige Entwürfe abgegeben und ein 10 Seiten langes Gutachten mit Bewertung bekommen. Das mag in anderen BL aber anders sein.

  • Um das zu präzisieren: Ich musste für die A14-Stelle keine UBs mehr zeigen. Die, für die Lebenszeitbeamtung gezeigten, UBs wurden einfach als Erkenntnisgrundlage für die Dienstliche Beurteilung herangezogen. Dazu kam dann noch so eine Art Kolloquium light ( glaube das hieß "schulfachliches Gespräch" o.ä.). Diese Dinge sind aber der reine Selbstzweck. Keine Ahnung, warum man nicht einfach so befördert wird, wie in den meisten anderen Jobs (auch im ÖD) auch.

  • Keine Ahnung, warum man nicht einfach so befördert wird, wie in den meisten anderen Jobs (auch im ÖD) auch

    Weil man gerne überall das Leistungsprinzip vorgaukelt, bzw. als Deckmantel nutzt.

  • Diese Dinge sind aber der reine Selbstzweck. Keine Ahnung, warum man nicht einfach so befördert wird, wie in den meisten anderen Jobs (auch im ÖD) auch.

    Kannst du irgend ein aktuelles Beispiel nennen für eine automatische Beförderung?

    Ich glaube in Bayern gibt es die Regelbeförderung noch, sonst nirgendwo, und in der Wirtschaft wird garantiert niemand automatisch befördert, da erfolgt das nur nicht auf Basis eines so ausführlichen Bewerbungsverfahrens sondern meist auf Basis der alltäglichen Arbeit und der dort erbrachten Leistung. Trotzdem wird nicht jeder "einfach so" befördert.

  • meist auf Basis der alltäglichen Arbeit und der dort erbrachten Leistung. Trotzdem wird nicht jeder "einfach so" befördert

    Genau das meine ich mit "einfach so". Warum man da im Lehrerjob so ein Rumgekaspere aufführen muss, erschließt sich mir nicht.

  • Kannst du irgend ein aktuelles Beispiel nennen für eine automatische Beförderung?

    Ich glaube in Bayern gibt es die Regelbeförderung noch, sonst nirgendwo, und in der Wirtschaft wird garantiert niemand automatisch befördert, da erfolgt das nur nicht auf Basis eines so ausführlichen Bewerbungsverfahrens sondern meist auf Basis der alltäglichen Arbeit und der dort erbrachten Leistung. Trotzdem wird nicht jeder "einfach so" befördert.

    Auch wenn ich nicht angesprochen bin: in THE LÄND gibt es im höheren Schuldienst die sog. Regelbeförderung, die Hälfte der A14-Stellen wird auf diesem Weg vergeben.

  • Auch wenn ich nicht angesprochen bin: in THE LÄND gibt es im höheren Schuldienst die sog. Regelbeförderung, die Hälfte der A14-Stellen wird auf diesem Weg vergeben.

    Die Hälfte von 10 Stellen für ca. 90 Gymnasien (ich habe hier mehrfach genaue Zahlen für mein RP angegeben)? Ohne 1,0 und "Extrapunkte" wird es nichts. (Und es ist selten die Hälfte, es gab mehrere Jahre mit 0, nur nicht besetzte ausgeschriebene Stellen wurden in einer 2. Runde vergeben, reelle Chancen hat man nur noch an sehr unbeliebten Schulen in unbeliebten Gegenden.)

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

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