Beiträge von Wolfgang Autenrieth

    Er bleibt trotz Dissens in seiner Partei aufgrund einer EU-Regelung. Im Grunde kann er nur gehen, wenn er selbst entscheidet, das Feld zu räumen.

    Die "EU-Regelung" lautet: Die Wahlzettel sind gedruckt, Briefwahl ist erfolgt. Wenn ein Teil des Wahlzettels von der Partei in dieser Phase geändert wird, wird der gesamte Wahlvorschlag der Partei ungültig. Wäre zwar schön - weil dann die AfD im EU-Parlament nicht mehr existent wäre, aber das tun die sich nicht an. Daher bleibt Krah Spitzenkandidat und ist anschließend entweder parteiloser Abgeordneter (was ich stark vermute - wo soll er sonst hin) oder er besitzt Rückgrat und lehnt die Wahl ab (was ich nicht vermute - denn: Pecunia non olet. Im AfD-Vorstand ist er ab sofort gaga.

    Erstens ist mir das wurscht, und zweitens wohl kaum aus rechtswidrigen oder rechtskomischen Quellen. Bei uns haben zwar die Schulen eigene Etats für Fahrten, diese rechnen aber nicht selbst ab. Das macht die Schulaufsicht, also z. B. die Bezirksregierungen. Die haben dafür sogar Konten, von denen aus sie Geld überweisen können.

    Eben. Die Schule besitzt auf dem Papier einen Verfügungs-Etat, mit dem maximalen Betrag, den sie ausgeben darf. Sie besitzt jedoch kein Bankkonto, aus dem etwas überwiesen werden könnte. Das läuft entweder über den Schulträger oder über das Landesamt / RP. Vielleicht ist das in deinem "Universum" ja anders. Falls von deiner Schule Vorschüsse gezahlt werden, wäre das eine interessante Information - wobei ich das nicht glaube.

    Aus verfahrenstechnischen Gründen macht es nämlich Sinn, dass nachschüssig die real entstandenen Kosten abgerechnet und erstattet werden.


    Man muss nichts vorstrecken, dafür gibt es keine Rechtsgrundlage. Wer sich nicht sicher ist, ob an der eigenen Schule die Erstattung klappt, geht besser nicht un Vorleistung.

    Aus welcher 'Schwarzen Kasse' sollte die Schule dir die Kosten vorschießen? Reisekosten werden immer nachträglich abgerechnet.
    Nachdem du dich vehement gegen Fahrten wendest, gehe ich davon aus, dass du noch nie in der Verlegenheit warst, Kosten abrechnen zu müssen - sonst kämen keine weltfremden "Ratschläge".

    Meldung von heute: Auftrittsverbot der AfD für Krah


    Zweieinhalb Wochen vor der Europawahl hat die AfD ein Auftrittsverbot für ihren umstrittenen Spitzenkandidaten Maximilian Krah verhängt. Dieses gelte für alle Wahlkampfveranstaltungen der AfD und für andere Veranstaltungen der Bundespartei, bestätigte ein Parteisprecher der Nachrichtenagentur AFP nach einer Telefonkonferenz des Bundesvorstands.
    (...)

    Hintergrund ist ein Eklat mit dem französischen Rassemblement National (RN). Die Rechtsaußenpartei will nach der Europawahl nicht mehr mit der AfD in einer Fraktion arbeiten. Das hat die Partei von Marine Le Pen am Dienstag angekündigt. Auslöser sind Äußerungen von Krah. Er hatte unter anderem gesagt, nicht alle Mitglieder der SS seien kriminell gewesen. Die nationalsozialistische SS bewachte und verwaltete im Zweiten Weltkrieg unter anderem die Konzentrationslager. Die AfD-Spitze würde die Zusammenarbeit mit dem RN gerne fortsetzen, wie es aus Parteikreisen hieß.

    Krah bleibt jedoch weiter Spitzenkandidat - weil sonst die gesamte Wahlliste der AfD ungültig würde.

    Dass Krah es geschafft hat, die Rechtsfraktion im Europaparlament zu spalten, rechne ich ihm jedoch hoch an. :danke:

    Aber eben nicht in allen Bundesländern, in Berlin kannst du das problemlos oder kann die Schulleitung (hat sie auch schon an die Sekretärin delegiert z.B.), delegiert sie regelmäßig an Sozialarbeiter und Erzieher.

    Dann ist jedoch die Schulleitung dafür verantwortlich, geeignete Personen ausgewählt - und diesen entsprechende Handlungsvollmachten ausgestellt zu haben.
    In Vertretung der Schulleitung übt auch jede Lehrkraft das Hausrecht aus und kann Fremde des Geländes verweisen. Im Zweifelsfall muss die SL die Entscheidung jedoch bestätigen (oder verwerfen).

    Aber es lässt doch auch niemand 10-Jährige auf einer Klassenfahrt Aufsicht führen. Wenn das eine volljährige Person ist, ist alles geritzt. Grobe Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz kann man der Lehrkraft dann nicht vorwerfen.

    Verantwortung bleibt Verantwortung. Ich kann nicht die Putzfrau bitten, mal die Aufsicht über die Klasse zu übernehmen, weil ich kopieren und Kaffee trinken möchte oder dringend zum Arzt muss. Ob die Putzfrau 17 oder 77 ist, bleibt unerheblich. Die Verantwortung ist nur an eine/n Kolleg:in delegierbar.

    Sicher? Vor Gericht mit Sicherheit nicht. Aufsicht =/ Aufsichtspflicht? verstehe ich nicht.

    Schülerlotsen führen "die Aufsicht" an der Bushaltestelle oder bei der Straßenüberquerung. Die sind teilweise noch in einem Alter, in dem sie strafrechtlich nicht belangt werden können. Dafür, das dies richtig funktioniert, ist letztendlich die Schulleitung verantwortlich.

    Für mich liest sich das völlig vernünftig. Wieso sollte nur die Lehrkraft Aufsicht führen können. Dazu muss man keine Lehrkraft sein, das ist eine ziemlich banale Aufgabe.

    Es besteht ein Unterschied zwischen "Aufsicht" und "Verantwortung für Schutzbefohlene / Aufsichtspflicht".
    Beispiel: Falls ein Vater, der als Begleitperson die Klassenfahrt begleitet, mit den Kids Alkohol konsumiert, ist im Endeffekt die Lehrkraft mit in der Verantwortung, weil diese ihre Aufgabe an eine unzuverlässige Person delegiert hat.

    Es reicht bereits ein kurzer Blick ins Schulgesetz, um diese Aussage zu widerlegen.

    Das ist das NSchG und gilt für Niedersachsen. Wir haben eine uneinheitliche Schul- und Schulrechtslandschaft.

    Generell gilt:
    "Die Aufsichtspflicht kann auf Personen übertragen werden, die nicht Lehrkräfte sind. Die Entscheidung, ob die Aufsichtspflicht übertragen wird und auf welche Personen, treffen die aufsichtspflichtigen Lehrkräfte. Sie müssen sich zuvor ein Bild von der Eignung der betreffenden Personen verschaffen, und sie entscheiden darüber, welche Aufgaben andere Personen konkret wahrnehmen sollen.

    Die Verantwortung bleibt aber letztlich immer bei den Lehrkräften. Diese können eine Übertragung der Aufsichtspflicht auch wieder rückgängig machen."
    https://deutsches-schulportal.de/schule-im-umfe…klassenfahrten/

    Wobei auch dies nicht bundeseinheitlich gilt.


    Aber lass dich nicht auf Zweikämpfe ein, du musst nicht die Schnapsflaschen einsammeln o.ä., das würde ich großzügig der Klassenlehrerin überlassen.

    Womit wir wieder beim Thema Aufsichtspflicht gelandet sind. Die lässt sich nicht auf Eltern oder Studenten übertragen, die hier als "Hilfskräfte" erwähnt wurden.
    Mir wurde auch schon angetragen Eltern als Begleitperson mitzunehmen. Eine "Aufsichtsperson", die jede Handlung der Schüler und meiner Schritte protokolliert und anschließend am Stammtisch haarklein berichtet, habe ich immer dankend abgelehnt. Dann gab's lieber keine Klassenfahrt.

    Ein Puppentheater bauen - mit Figuren, die es noch nicht gibt.
    Paul Klee hatte für seinen Sohn - als er noch "am Hungertuch nagte" - Puppen aus Abfallmaterialien gebastelt.
    Googelt nach "Puppen für Felix"

    Im Bauhausjahr hatte ich eine Fortbildung dazu angeboten - und als Modelliermasse den Inhalt vom Sägemehlsack aus dem Technikraum "recycelt".
    Die Anleitung, wie man daraus eine modellierbare Holzmasse herstellt - die sich anschließend auch schleifen lässt, sowie den link zu meinem Handout findet ihr hier:
    https://www.autenrieths.de/technikunterri…#tonalternative

    Ich finde es prima, dass du uns unsere Schulformen nochmal erklärst. Vielleicht das nächste Mal nicht den Rene fragen, sondern uns?

    Was da steht ist überhaupt nicht abschließend und deswegen hier nicht hilfreich. Es gibt eine ganze Reihe von Bildungsgängen bei uns, für die man gar nicht volljährig sein darf.

    Vielleicht liegt das auch einfach daran, dass in der BRD eine Unzahl von Bezeichnungen und Begrifflichkeiten für Schularten durcheinander gehen. Wenn ich dich frage, erklärst du mir die Situation in deinem BL, die in anderen völlig anders liegt - wie man an "Rene'" sieht - der ja nur ein Zufallsfund unter vielen ist, der das BK in die höhere Altersgruppe verortet. Aber sei's drum. Mea culpa, mea maxima culpa.
    Das ändert nichts daran, dass die Aussage von O.Meier weltfremd ist. An einer Schule mit Pflichtbesuch und im LP und Schulordnungen festgeschriebenen Klassenfahrten kann man sich nur als Fachlehrer "ausklinken". Als Klassenlehrer muss man da durch - und macht es auch gern, weil die persönliche Ebene zueinander besser wird.

    Wer kennt sie nicht, die Fünfjährigen auf dem Gymnasium.

    Für die wäre frühchinesisch das richtige Thema für eine AG. :staun:


    Anmerkung:
    Als unsere Schule für Klasse 1-10 eine Projektwoche ausgerufen hatte, hatten wir im Brainstorming Ideen gesammelt, die ich danach noch durch Internetrecherche ergänzt habe. Daraus ist eine recht umfangreiche Ideensammlung für AGs, EBAs und Projekte entstanden:
    https://www.autenrieths.de/projekt.html

    Davon abgesehen schreibt Sissymaus von 16/17/18-jährigen und 9-10-jährige, worauf Wolfgang wieder meint, er müsse über 12-14-jährige schreiben ...

    Womit die Bandbreite ja fast abgedeckt wäre.
    Dieser seltsame Hype ist aus der Bemerkung von O.Maier entstanden, der/die meinte, dass er/sie nach 8 Stunden auf Klassenfahrt die Beine hochlegen wolle - und dies für alle gelten solle. Das war für mich der Auslöser, vom "anderen Universum" zu schreiben, in dem er/sie sich bewegt.

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