Beiträge von Wolfgang Autenrieth
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Die Petition wurde bereits von mehr als 1,2 Mio Menschen unterzeichnet:
https://aktion.campact.de/weact/hocke-stoppen/teilnehmen
Artikel 18 GG ist da sehr klar:
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_18.html"Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen."
So hoch ist die Hürde nicht - und Höcke hat sie schon mehrmals übersprungen.
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sind Kinder ab dem 7.Jahr für den Schaden verantwortlich - bzw. deren Eltern - den sie verursachen
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Das Unterstrichene: Nein. Außer bei Verletzung der Aufsichtspflicht, und die greift nicht während der Schulzeit.Deshalb das "bzw.".
BTW:
Ein ganz schlauer Siebtklässler - körperlich schon gut entwickelt und Kraftsportler, geistig nicht ganz so helle - meinte mal, er müsse mir Schläge androhen, weil ich ihn aus dem Zimmer verweisen wollte.
Ich hab' dann kurz auf Gemeinschaftsunterricht umgeschwenkt, er durfte sich wieder setzen.
------------------------- Unterrichtssequenz ---------------------------------
Wir haben 3 Rechtsbereiche mit eigenen Gerichten: Strafrecht - Zivilrecht und Verwaltungsrecht (Tafelanschrieb)
Falls dir meine Entscheidung nicht passt, darfst du (bzw. deine Eltern) gerne vor dem Verwaltungsgericht dagegen klagen - auch gegen den Eintrag, den du nun wegen deiner Drohung bekommst.
Falls du mich schlägst, schlage ich schmerzhaft zurück - jedoch nicht körperlich, sondern vor Gericht, durch eine Klage auf Schmerzensgeld. Dass du kein Geld hast, ist kein Problem. Auch deine Eltern müssen nicht bezahlen. Bei Gericht würde ich einen Rechtstitel eintragen lassen.
Ein Rechtstitel bedeutet, dass ich dieses Schmerzensgeld irgendwann bekomme, sobald du Geld verdienst. Das wäre mir sogar lieber - weil es dann
a) mehr wäre und
b) von dir und nicht deinen Eltern bezahlt wird
Dann kam der nahtlose Wechsel zu Mathematik. Nehmen wir an, ich bekomme 1000 € Schmerzensgeld zugesprochen.
Du zahlst nicht. Ich habe Anspruch auf 6% Zinsen pro Jahr. Wenn du in Klasse 8 bist, bekomme ich mit Zinsen also 1060 € von dir.
Nun kommen Zinseszinsen hinzu - das heißt: In Klasse 9 bekomme ich 1060 € plus 6% Zinsen davon, also 1060 € plus 63,50 € Zinsen, macht 1123,60 €.
Im Jahr danach sind es 1123,60 * 1,06 = 1191,02 €, im 5. Jahr 1191,02* 1,06 = 1262,48 €, im 6.Jahr 1262,48*1,06 = 1338,23 € ...
wer mag, kann den Zinseszins ausrechnen, indem er diese Reihe bis 20 Jahre weiter rechnet. Eine Formel, mit der das schneller geht, lernt ihr in Klasse 9
... und irgendwann verdienst du Geld - und der Gerichtsvollzieher holt das Schmerzensgeld ab - je später, desto lieber, weil mehr - oder deine Eltern zahlen das vorher für dich.
Auch wenn ihr noch strafunmündig seid - ihr kommt nicht ungestraft davon. Also benehmt euch.
Große Augen - und Friede.
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Mal was anderes, es ist ja gerade eine Petition im Umlauf, Höcke die Grundrechte entziehen zu lassen.
Es sollen ihm nicht die Grundrechte entzogen werden. Nur das Recht auf Wählbarkeit - da er sich explizit gegen die demokratische Grundordnung positioniert. Wer das Demokratieprinzip abschaffen will, darf es nicht im selben Atemzug für sich selbst einfordern. Das ist schlichte Logik - und Konsequenz.
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In Ba-Wü kommen KuK seit einiger Zeit nach dem Referendariat und "neuem Sek I-Abschluss" mit A13 an die Werkrealschulen. Die "altgedienten" Kollegen und Kolleginnen verharren auf A12. Schulleitungen und Stellvertreter*innen sind in diesem Zusammenhang auf A13 + und A14 aufgestiegen.
Zufriedenheit hat das in den Kollegien nicht erzeugt. -
Zur Abschreckung kann es helfen, wenn die Polizei mal vorbeikommt. Ansonsten gibt es Ordnungsmaßnahmen durch die Schule. Darin erschöpfen sich die Möglichkeiten.
Die Liste möglicher Maßnahmen und Eskalationsstufen ist länger, als mancher denkt. Ab und an sollte man das kommunizieren - oder demonstrieren.
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Bin ich der einzige mit Zweifeln an der Schreibberechtigung der TE?
Nicht per se. Es gibt eine große Anzahl "stiller" Mitleser*innen, die sich irgendwann dafür entscheiden, selbst eine Frage zu stellen.
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Meines Wissens darf nur die Schulleitung die Polizei einschalten.
Bei Gefahr im Verzug, im Notfall und bei Straftaten darf das jeder. Da gibt es keinen Dienstweg. Dass man die Schulleitung informiert, versteht sich von selbst, damit diese adäquat reagieren kann.
BTW: Bei Straftaten, Sachbeschädigung und unbefugtem Betreten etcpp. üben die Lehrer in Vertretung der Schulleitung und des Schulträgers das Hausrecht aus. Ich hab' schon einige "Besucher", Ehemalige, Eltern und Schüler vom Schulgelände verwiesen.
Einmal hat mir ein Vater Schläge angedroht. Auf meinen Satz: "Das Schmerzensgeld wird mein Urlaubsgeld!" hat er sich getrollt.
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Vor Jahren hatte meine Frau bei einer derartigen Wetterlage unterwegs eingebremst und auf das Eintreffen des Räumdienstes gewartet.
Eine Kollegin hat sie nach der Ankunft in der Schule scharf angegangen, weil sie nicht pünktlich in der Schule angekommen war.
Am nächsten Tag konnte man in der Presse lesen, dass es auf der Strecke wegen Glatteis zahlreiche Unfälle und zwei Todesfälle gegeben hatte.
Ich bin froh, dass sie den pünktlichen Dienstbeginn in der Priorität nach hinten geschoben hatte.
Tut desgleichen! -
Wo es geschah, gab es keine Aufsicht. Der Schläger bedrängt die Kinder gewaltig. Ich würde zur Hilfe gerufen und habe die Schlägerei beendet. Der Schläger ging auch auf mich zu übrigens und weigerte sich den Schulhof zu verlassen, wollte weiter schlagen. Dies machte er nicht zum ersten mal.
Alles dokumentieren. Ebenso die Namen von Zeugen. Bei wiederholtem Fehlverhalten und nach Scheitern schulischer Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen - Meldung über die Schulleitung ans Jugendamt.
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Die Eltern der Schläger wollen die Schule verklagen
Nun ja - solche Lautsprecher kennt man.
BTW: "Die Schule" ist ein Haufen Steine und nicht justiziabel
Die Schulleitung kann sich entspannt zurücklehnen - sie erhält Rechtshilfe durch das RP, solange sie sich im rechtlich möglichen Rahmen bewegt. KuK, die einschreiten, handeln in Nothilfe und im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht.
Den Staatsanwalt möcht' ich sehen, der Klage erhebt. -
Kinder sind bis 14 Jahre strafrechtlich nicht zur Verantwortung zu ziehen.
Was die meisten jedoch nicht wissen: Im Zivilrecht sind Kinder ab dem 7.Jahr für den Schaden verantwortlich - bzw. deren Eltern - den sie verursachen.
Vielleicht braucht ihr einen Anwalt, der hier ein Exempel statuiert, damit Ruhe einkehrt.
Zivilklage: Schmerzensgeld - Ersatz zerstörter Kleidung - Reinigungskosten ...
Wobei auch die Schulleitung in der Verantwortung steht. Schulausschluss - Information des Jugendamts etc...
Wichtig: Beweise sichern. Recht am eigenen Bild gilt in diesem Fall nicht. -
Unwetterwarnung der Unwetterzentrale Deutschland:
http://www.unwetterzentrale.de/uwz/
Seid vorsichtig. -
<Mod-Modus>
Schmidt, Wolfgang, sagt ihr Bescheid wenn ich mich hier einmischen soll?
Oder könnt ihr eure Streiterei direkt per PN weitermachen?
Danke.
kl. gr. frosch, Moderator
Für mich ist hier EOD.
Sorry - aber eine derartige Überheblichkeit ohne Grundwissen geht mir auf den Zeiger. Da gebe ich gerne Contra.
So weit solltest du mich kennen
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Wenn das ausreicht, um eine Dissertation in einem dir fremden Fachgebiet (Medizin) zu verstehen, dann kann das Niveau nicht sehr hoch sein.
Dass zwischen "Verstehen" und "Verfassen" ein - nicht nur gradueller Unterschied besteht, ist für dich unverständlich. Ebenso wie dein Dünkel mir unverständlich ist. Und an deinem Textverständnis solltest du noch arbeiten. Das ist ausbaufähig.
BTW: Vor Kurzem habe ich eine Doktorarbeit in Lebensmittelchemie Korrektur gelesen - und dabei nicht nur gelesen.
Die Doktorarbeit meiner Tochter gab "Cum laude". Lebensmittelchemie "Summa cum laude". So schlecht kann mein Textverständnis nicht sein
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Du durchblickst das noch weniger.

Deine pauschalen und überheblichen Ferndiagnosen, die du ohne Wissen über die Person stellst, sind einfach nur peinlich.
Dir ist das Schildchen "Erleuchteter", das du dir an die Brust heftest, zu Kopf gestiegen und vernebelt darin so manches.
BTW: Ich hatte mich - um die Arbeit Korrektur lesen zu können - in das Thema eingelesen. -
Mediziner sind eben keine Wissenschaftler, sondern Praktiker.
Also Handwerker? Deine Vorstellung von Medizin und Wissenschaft ist dünkelhaft und dunkel.
Die Prozesse, die in deinem Körper - und besonders im Fall von Krankheit - ablaufen, durchblickst du nicht einmal im Ansatz. Sonst würde so ein Satz nicht fallen.
Du hast Biologie studiert? Dann verstehst du vielleicht ansatzweise, worum es in der Doktorarbeit meiner Tochter geht:<Mod-Modus> Auszug auf Wunsch Wolfgangs gelöscht.
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In meiner 5 an der Gesamtschule habe ich auch die ganze Bandbreite plus Inklusion, und nicht umsonst bezeichnet man den Wechsel nach der 4. Klasse als den 2. Schulanfang. In Klasse 1+2 habe ich auch schon unterrichtet, allerdings an einer Förderschule ESE.
Ich kenne das. Als Lehrer an einer Grund- Haupt- und Werkrealschule sowie mit zeitweiser Abordnung an ein SBBZ Lernen und mehrjähriger Tätigkeit an einem SBBZ ESE kenne ich die gesamte Bandbreite von 1-10 über mehrere Schularten hinweg.
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