Beiträge von Wolfgang Autenrieth

    Die "Schwemme" lohnt sich aber nur dann, wenn man

    a) Mit einem Modell gleich einen ganzen Klassenraum ausrüsten kann. (Ich hatte damals mal Spenden von Rechnern angenommen. Das war damals zumindest ein Alptraum in der Wartung. Die investierte Zeit wird nicht angemessen bezahlt.

    Wenn man das falsch angeht - selbst schuld. Ich hatte für unsere Schule 50 identische Geräte als "refurbished" über AfB angeschafft und damit 2 PC-Räume, sowie jedes Klassenzimmer ausgestattet. Mit der Linux-Musterlösung bekamen die per Bulk-Upload jeweils dasselbe Image, weil es sich um identische Hardwareklassen gehandelt hat.
    Später kam eine weitere Hardwareklasse mit 30 Lenovo-Laptops dazu.
    Mit demselben System konnte ich die Rechner jeweils mit Softwareupdates aktuell halten.
    Die Linuxmuster war (und ist es noch immer) schon ein geniales Produkt - entwickelt von Lehrern für Schulen.
    https://linuxmuster.net
    Deutschlandweit ca. 28.573 Clients, ca. 147.082 User

    Und das - ich weiß, du stöhnst auf - kostenfrei.

    Und nein. Nicht jeder hat sein eigenes Notebook. Jedenfalls nicht an Grund- und Hauptschulen.

    Ein großer Vorteil des Updates darf nicht verschwiegen werden: <Spoiler:Schwabentipp!>

    Ab Herbst kommen Unmengen an günstiger Rechner auf den Markt, die man in Schulen prima verwenden kann. Linux Mint oder Zorin darauf installieren, wer weiter MSOffice nutzen möchte, nimmt Microsoft 365, das browserbasiert Os-unabhängig funktioniert oder verwendet die aktuelle LibreOffice-Version, die nun auch eine MS-ähnliche Ribbon-Oberfläche besitzt, die man aktivieren kann.

    Oder - falls ihr Neugeräte anschafft: Verschenkt die "alten Gurken" - die mit Linux einere bessere Performance und Leistung haben, an bedürftige Schüler.

    Sprachkompetenz ist kein bestimmter Stoff, den man über Nacht pauken kann, sondern eben eine Kompetenz, die über viele Jahre erlernt werden muss.

    Oder man besitzt die Fähigkeit, sich vorzubereiten und längere Texte auswendig zu lernen - und wendet diese an.
    Wer schon einmal Theater gespielt hat weiß, wozu das Hirn in der Lage ist. Unterschiedliche Schriftmuster sind - solange sie aus derselben Handschrift stammen - kein Beweis für "Unterschleif". Aus meiner eigenen Klausur im Fach Kunst an der Hochschule weiß mich noch, dass ich zunächst den "Hauptteil" - mit auswendig gelernten Textfragmenten ausformuliert habe, Einleitung und Schluss danach ziemlich hektisch angefügt hatte - denn nur so konnte ich auf den Hauptteil Bezug nehmen und darauf hinleiten.
    Wer als Lehrer während der Aufsicht - in der nichts weiteres zu tun ist - den "Betrug" nicht bemerkt, tut sich schwer, diesen im Nachgang aus unterschiedlicher Handschrift nachzuweisen.
    Wie bereits vorgeschlagen, sollte sich die Kollegin bei der Schulleitung absichern, bevor das Fettnäpfchen droht.
    BTW: Traut euren Schülern doch ungewöhnliche Leistungen zu. So etwas soll vorkommen.

    Hallo,

    Muss man, wenn man eine Funktionsstelle hat mit auf Klassenfahrt. Also wenn man A14 ist und IT, Oberstufenkoordinator, etc. macht.

    Verbeamtet, NRW, Gymnasium

    LG

    Lass das Netz abstürzen. Es gibt Gründe, unabkömmlich zu sein. :teufel:

    Ansonsten: Das Netz läuft auch eine Woche ohne dich, da musst du nirgends ständig kurbeln und für Strom sorgen. Die Oberstufe versorgt sich auch eine Zeitlang selbst. Musst du eben vorher richtig koordinieren.

    Nachdem 42 die Antwort auf alles ist- wie ja wohl jeder gute Nerd weiß!-, wird das wohl stimmen. Dies geschrieben sollte insofern jedes Lehrerhandy während Prüfungen einen gut lesbaren Sticker hinten drauf haben mit einer 42, quasi als Generalspickzettel für alle Fächer und sämtliche Wissenslücken. Also bis auf unsere Handys in BW- wir dürfen während Prüfungs- und KA- Aufsichten schließlich alles außer korrigieren, Unterricht vorbereiten, lesen, das Handy nutzen, … (Vielleicht ein Shirt mit einer großen 42 drauf als Special BW- Edition?)

    Nun - hübscher, unsachlicher Einwand. Ich hatte bereits in Post #42 das Nötige geschrieben und darauf verwiesen. Netter Versuch von dir argumentationsfrei zu agieren...
    BTW: Die interessantere Zahl ist 73.
    42 ist schon lange out. Meine Ausführungen dort nicht. Lies!

    Dieser extreme Kontrast im Text selbst und zu bisherigen (aktuellen) Leistungen ist Nachweis genug.

    Vielleicht hat sie auch endlich mal richtig vorbereitet?
    Ich erinnere mich an meine eigene Abi-Prüfung. Physik. Angemeldet mit 4, geschrieben 2 (weil endlich mal 2 Wochen durchgebüffelt) ;)
    Vermutungen und "anscheinend" sind nicht rechtssicher. Das kann dir auf die Füße fallen. Ist es den Terz wert?
    Der objektive Beweis für eine Täuschungshandlung fehlt dir. Vor Gericht gilt: Im Zweifel für den/die Angeklagte(n).

    Mach dir eins klar:
    Wer mobbt, will sich selbst damit über dich stellen. Damit offenbart er/sie gleichzeitig den eigenen Minderwertigkeitskomplex. Starke Persönlichkeiten haben Mobbing nicht nötig.
    Betrachte die Mobber als das was sie sind: Kleine, unfaire Wichte ohne Anstand.
    Einer Kollegin, die immer wieder Witzchen im Kollegium über mich gerissen hatte, hab' ich durch die Hintertür klar gemacht, dass ich das nicht witzig finde. Ich hab' ein Stück Holz mit Kupferblech verkleidet, ein Loch reingebohrt, darin einen kleinen Rundholzstab befestigt und unten ans Ende dicke Wollfäden geklebt. Als Beschiftungsschild dazu: "Auszeichnung für den Mob des Jahres"
    Danach war Ruh'

    BTW: Sie fand's witzig und wir sind gute Freunde.
    Anmerkung: Die Übergabe fand nicht öffentlich statt. Wer sich gegen Blaming wehrt, sollte selbst keins betreiben.
    :pirat:

    Zweiteres nennt sich "Verbamtung mit gleichzeitiger Beurlaubung in den Privatschuldienst", zumindest in BW. Sprich: Du hast einen unbefristeten Vertrag mit der Privatschule in der Tasche und bittest kurz danach das Land um Verbeamtung an dieser Privatschule.

    Dieser Antrag muss von der Schule gestellt werden. Es werden an Ersatzschulen in BW jedoch prozentual im Verhältnis nur so viele Bewerber (mit gleichzeitiger Abordnung an die Ersatzschule) verbeamtet, wie an öffentlichen Schulen im Verhältnis zur Beschäftigtenzahl verbeamtet werden. Das ergibt dann eine überschaubare Anzahl.

    Soeben ist eine Update-Hilfe der PaedML für Win 10 ---> Win 11 bei mir per Mail aufgeschlagen. To whom it may concern:

    Checkliste: Umstieg auf Windows 11 (Infos von Microsoft:(

    Verfügt der betreffende Rechner über ein „Unified Extensible Firmware Interface“ (UEFI)?
    Dabei handelt es sich um eine Schnittstelle, die die Firmware eines Computers mit der Hardware und dem Betriebssystem verbindet. UEFI ist sozusagen eine moderne Version des „Basic Input/Output Systems“ (BIOS).

    Ist die Secure-Boot-Funktion aktiv?
    Secure Boot ist ein Sicherheitsfeature, mit dem das Laden von Schadsoftware beim Starten des PCs (Boots) verhindert wird. Falls die Funktion nicht aktiv ist, kann diese ausschließlich mithilfe der UEFI-Schnittstelle aktiviert werden. Prüfen Sie, ob die Funktion mithilfe der in diesem Artikel beschriebenen Schritte aktiviert werden kann.

    Weist der Computer ein Trusted Platform Module (TPM) Version 2.0 auf?
    Diese Sicherheitskomponente verschlüsselt sensible Daten und schützt sie mittels eines speziellen Chips auf dem Mainboard vor unbefugtem Zugriff. Falls der Rechner kein TPM-Modul aufweist: Prüfen Sie mithilfe dieses Artikels, ob und wie Sie dies beheben können.

    Ist die Grafikkarte mit DirectX 12 oder 13 mit WDDM-2.0-Treiber kompatibel?
    DirectX ist die Microsoft-Programmierschnittstelle für Spiele und andere Videotechnologien.

Werbung