Aber Wolfgang ist ja auch aus BW, da hat er sicher eher Schüler geprüft, die vorher in BW zur Schule gegangen sind. Und ich kenne das wirklich nicht, dass Schülern mit Hauptschulabschluss durch Versetzung in BW eine Schulfremdenprüfung an der Hauptschule empfohlen wird. (Mehr könnten wir als Lehrer ja nicht machen, anmelden müssen die Eltern.)
Schülern, die durch Versetzung in Klasse 10 an GY oder RS den Hauptschulabschluss erhalten haben, wird die HS-Abschlussprüfung per Schulfremdenprüfung nicht nahegelegt, sondern empfohlen, falls diese sich für eine betriebliche Ausbildung entscheiden. Die Handwerksmeister kennen sehr wohl den Unterschied zwischen einem Abgangszeugnis per Zeugnisheft und dem HS-Abschlusszeugnis, das als A4-Dokument mit farbigem Landeswappen, Stempel und Unterschriften überreicht wird. Das Prüfungszeugnis besitzt in Ba-Wü eine höhere "Wertigkeit".Ob Schüler, die sich zur Schulfremdenprüfung anmelden die 9.Klasse erfolgreich abgeschlossen haben oder nicht, entzieht sich meiner Kenntnis, da diese Information weder übermittelt noch abgefragt werden darf. Sie ist für die Zulassung zur Prüfung unerheblich.
Hier sind die Möglichkeiten für den Erwerb des HS-Abschlusses aufgeführt:
https://www.service-bw.de/zufi/lebenslagen/5001104
Edit: Lese gerade im Link: Wer bereits durch Versetzung nach Klasse 10 an RS oder GY den HS-Abschluss erhalten hat, darf sich nicht zur Schulfremdenprüfung anmelden:
"Beispiel: Sie haben bereits den Hauptschulabschluss? Dann dürfen Sie nicht erneut an einer Hauptschulabschlussprüfung teilnehmen (zum Beispiel um eine bessere Note zu bekommen)."
