Beiträge von o0Julia0o

    Wäre es anders, würde ich mich an meine Gewerkschaft wenden, damit sie mir bei der Formulierung einer Remonstration helfen. Im Zweifelsfalle wäre mein WLAN - sorry - down.

    Reicht da nicht aus, zu sagen, dass man es für unsinnig erachtet. Wenn das eigene Internet zu teuer ist oder ausfällt, dann wird einem ein Raum zur Verfügung gestellt irgendwo in der Pampa, mit 360-Grad Kameras und Mikrophonen der Extraklasse.

    Was bedeutet denn das nun schon wieder? Bitte, beruhige dich doch erst mal.


    Und @Rechtsanwälte, in einer Rechtsfortbildung sagte uns der Fortbildner von der Behörde: er sei immer froh, wenn Anwälte eingeschaltet würden, mit denen könne man ganz normal reden, im Gegensatz zu aufgebrachten Eltern. Anwalt ist in erster Linie eine Berufsbezeichnung, keine Drohung :)

    Dass die SL mich anlügt. Ich habe gefragt, was für Daten gespeichert werden würden und wo(vielleicht ja Non-EU @privacy Shield). Die SL meinte: Es würde gar nichts gespeichert. Ich das also getestet in einem virtuellem System. Und siehe da. Es wurde etwas gespeichert. Also die SL zu fragen, nützt schon einmal nix.


    Ist aber auch ein Mix aus Ahnungslos und bewußtes Verschweigen. Und lieber nichts wissen zu wollen. Ein großer Teil der Kollegen kümmert das nicht groß, was sie den SuS antun, oder sich selbst. Da werden Programme vor den SuS genutzt, von denen abgeraten wird. Die Unternehmen freut es natürlich. Viele sind alt und die freuen sich mit am Start zu sein - yeah ich kann jetzt ne Videokonferenz machen wir im Fernsehen damals auf Raumschiff Orion. So kommt es rüber ohne jetzt ausschweifen zu wollen. Es ist denen zu lästig mal sich näher mit dem Thema beschäftigen. Lieber blind rein, dann muss ich auch kein schlechtes Gewissen gegnüber Niemandem haben.

    Die Diskussion ist insofern absurd, dass ich und einige andere User schon mehrfach erwähnt haben, dass man die Kamera auslassen kann und das der Unterricht dann sogar besser ist.

    Das er besser sein soll, habe ich hier nicht gelesen. Und wir an unserer Schule dürfen das Gesicht oder die Stimme nicht ausblenden. Wäre ja noch schöner, wenn ich Regisseur meines eigenen Unterrichts wäre. Ist ja schließlich das, was ich mal gelernt habe.


    Das Video hier im Thread ist ja lustig und nicht real. Aber da Spazieren auch ständig Leute in den Stream. Also an dieser Stelle beispielhaft für Verstöße gegen die DSVGO: https://dsgvo-gesetz.de/art-33-dsgvo/

    Die Tochter sieht die Gesichter, also personenbezogene Daten. Zudem nutzt sie das gleiche Endgerät wie ihr Vater.

    Und diese Videos sind dann auch noch ein gefundenes Fressen für Pädophile? Weil da evtl. in einer Miniaturansicht Kinder und Jugendliche an ihrem Schreib- oder Küchentisch zu sehen sind? Da gibt’s «besseres», mittlerweile streamen 12jährige aus ihrem Kinderzimmer, teilweise für Geld. Da gibt’s mehr zu sehen.


    Aber vor allem sind diese letzteren Videos auch zugänglich. Deine These «Jeder gestreamte Date wird gespeichert. Das ist technisch gar nicht anders möglich« dagegen ist absolut steil, könntest du da mehr zu schreiben?

    Ja. Es gibt da unterschiedliche Neigungen. Und solche Opfer, die es gar nicht darauf anlegen damit freiwillig Geld zu verdienen. Das Schulsetting, da kann man gutes Geld in der Branche verdienen.

    Das Gegenteil ist der Fall, wir werden von der SL gezwungen uns in der Videokonferenz zu zeigen und zu sprechen. Die Schüler müssen ihre PC´s absichern oder deren Eltern. Aber dazu sind viele nicht in der Lage, da sie gar keine entsprechende IT-Ausbildung haben.


    Wer genau was speichert ist fraglich. Die SL behauptet es würde nichts gespeichert. Ich kann aber erkennen, dass etwas gespeichert wird. Habe gespeicherte Dinge gefunden(aus einer Virtuellen Maschiene heraus welche frisch aufgesetzt wurde). Was alles natürlich nicht. Wir nutzen Zoom & Teams Ed.


    Es wurden keine Geräte bereitgestellt. Auch fehlen Räumlichkeiten.

    "Für eine vorübergehende Nutzung privater Endgeräte im Schulbereich in dieser Ausnahmesituation ist nach Auffassung der LDI NRW regelmäßig unter anderem zu fordern, dass für den Schulbetrieb genutzte private Endgeräte der Lehrkräfte fürdie Dauer des Einsatzes keinen Dritten, einschließlich Haushaltsangehörigen, zur Verfügung stehen dürfen, das Sicherheitsniveau der Geräte u. a. durch aktuelle Updates und den Einsatz von Software nur aus vertrauenswürdigen Quellen auf einem tragbaren Niveau ist und ein Speichern personenbezogener Daten auf den Geräten möglichst vermieden wird. Gleichzeitig sind durch den Verantwortlichen Maßnahmen zu ergreifen, um „nur“ organisatorisch getroffene Maßnahmen so bald wie möglich in dem erforderlichen Maß durch technische Maßnahmen zu ersetzen. Dies schließt insbesondere ein, den Einsatz privater Endgeräte schnellstmöglich zu beenden.Ob und inwieweit ein Einsatz privater Endgeräte von Schülerinnen und Schülern grundsätzlich in Betracht kommen kann, wurde hier noch nicht geprüft. In der derzeitigen öffentlichen Diskussion spielt das Thema vor allem unter dem Gesichtspunkt der sozialen Teilhabe und der Chancengleichheit eine Rolle: Was machen die Schülerinnen und Schüler, denen kein geeignetes Endgerät und/oderkein Drucker zur Verfügung steht? Dieses Problem müssen die Schulen gegenwärtig unbedingt im Blick behalten."

    Quelle: https://www.ldi.nrw.de/mainmen…und-Schule-18_05_2020.pdf

    Oder sind jetzt alle Eltern IT-Administratoren mit Schwerpunkt Sicherheit? Haben Sie wirklich die regelmässigen Angriffsvektoren abgesichert. Wieviel Zeit haben sie dafür in der Woche zur Verfügung? Wer überprüft das? Für Lehrer gilt das gleiche. Also ich habe keine Ahnung davon, erkennt man an meiner Ausbildung. Ich bin Lehrer. Ich dürfte mein Privatgerät gar nicht einsetzen.


    Kommt auf die Schulform an. Ich hab mehr Angst vor Eltern, die mit ihrem Waffenschrank drohen :P

    Ich habe Angst vor allen Eltern, aber am meisten vor Rechtsanwälten oder welchen, die sich gute leisten können.

    Und der Durchschnitt verdient deutlich weniger als der Durchschnitts-Lehrer. Ganz ehrlich, viele Schauspieler können von ihrem Beruf kaum (oder gar nicht) leben und das auch außerhalb von Corona. Andererseits kann jeder Lehrer von seinem Job leben (und das meistens sogar ganz gut).

    Was ich gefunden habe nicht. Aber wie gesagt, es ist ja auch eine Wette aufs Hohe Gehalt und der Wunsch nach Aufgezeichnet werden. Das liegt beim Lehrer anders. Er verdient auch mit anderen Dingen Geld.

    Aber auch da weise ich darauf hin, dass ich mich dazu nicht verpflichtet fühle. Dem hat bisher noch niemand widersprochen. Meine Schulleiterin siehrt das auch so. Sie ist zwar sehr darum bemüht, dass Viseokonferenzen gehalten werden und untermauert das auch mit didaktischen Argumenten. Sie ist aber weit weg davon jemanden dazu zu verpflichten. Zwingen schon gar nicht. Ich wüsste auch nicht, welche Zwangsmittel ihr zur Verfügung stehen.


    Mein Vorschlag, wie immer, rdet miteinander. Klärt was geht und was nicht. Wenn es eine Regelung gibt, mit der alle klar kommen, ist der Kater gekämmt. wenn nicht, kann man sich imer aus juristchen Hickhack einlassen. Auch wie immer: Wenn's darauf ankommt, lasse ich es auch drauf ankommen. Bisher bin ich immer gut damit gefahren, klar zu machen, dass ich Vernunftsaspekten aufgeschlossen bin, dass ich aber trotzdem meine Rechte kenne.

    Den Kindern wird geschadet, wie ich bereits schrieb. Der unter umständen leicht verbesserte Lerneffekt von Videokonferenz- zu E-Mail -Unterricht rechtfertigt das nicht. Reden tut bei uns der Chef. Ich bin, wie jeder Mensch auch, Vernunftsaspekten aufgeschlossen. Doch hat da jeder Mensch seine eigenen Vernunftsaspekte. Zwangsmittel kann ich dir eines nennen: Dienstanweisung.


    Ich filme mich daheim, nicht im Klassenzimmer. Aber auf die Idee könnte die SL wohl auch noch kommen. Als Hilfe, damit ich besser wieder in die Spur komme. Hallo sagen ist wohl eher nicht o.k., das ist ja im Gegensatz zum Klassenzimmer nicht so leicht wahrnehmbar ist, bei zig SuS in der Leitung. Außerdem ist die Hemmschwelle geringer, da man ja näher am Streaminggerät hockt als am Klassenzimmer:

    "In einer „normalen“ Unterrichtssituation nehmen im Klassenraum weder Geschwister, Eltern oder sonstige Dritte am Unterrichtsgeschehen teil. Dann ist dies aber auch im Rahmen eines im Rahmen des Unterrichts erfolgenden Videokonferenzaustauschs grundsätzlich nicht zulässig. Dies muss durch geeignete organisatorische Maßnahmen sichergestellt werden“

    Quelle: https://www.ldi.nrw.de/mainmen…und-Schule-18_05_2020.pdf

    Super, danke Dir! Wie funktioniert das, wenn ich etwas zitiert habe und dann den Beitrag noch einmal bearbeiten möchte. Bei der Bearbeitung möchte ich dann ein weiteres Zitat hinzufügen. Dann erzeugt der einen neuen Beitrag mit dem Zitat. Wenn ich dieses kopiere in den Beitrag, welchen ich bearbeite, erscheint es nicht als Zitat wie normalerweise. So sieht das dann aus:


    Du klickst einfach bei mehreren Beiträgen auf den Zitatknopf. Dann werden die untereinander in deinem Beitrag eingefügt.


    Es klappt nicht immer, aber fast. Ggf. einfach öfter klicken, bis alle Beiträge als Zitat erscheinen.


    n kleiner schwarzer Kasten, wo Du zwischen "

    Sie gehen vielleicht das Risiko ein, mal ganz viel Geld verdienen zu können. Die Top-Leute verdienen viel mehr als die Top-Lehrer. Und sie sind darauf aus, dass ihre Videos aufgezeichnet werden. Bei Lehrern wird in Pandemie-Zeiten mal eben das Datanschutzgesetz abgebaut, damit sie sich jetzt zeigen müssen. Die Speicherung wird billigend in Kauf genommen. Es passiert allein bei uns an der Schule hundertfach.


    Das ist ja normal im Gesetz verankert. Das kann man auch erwarten, wenn man in die Ausbildung investiert. Vidodaten sind nochmal schwerer aufzuzeichen, Audio ebenfalls. Klar, Knopf am Mantel ginge auch. Zudem kann man sich in solcher Situation besser schützen, kontrollieren. Aber nach 7 Wochen Vidokonferenzunterricht, 5 Stunden pro Tag, 5x die Woche - das ist etwas anderes.


    Wenn Lehrer Unterricht per Videokonferenz halten, führt das zu Pädophilie, alles klar.


    Ich habe für jeden Kollegen Verständnis, der Bedenken in Bezug auf Videokonferenzen hat (ich bin auch kein Fan), sei es in Bezug auf den entstehenden Arbeitsaufwand oder auch in Bezug auf Bedenken wegen Bild- und Tonaufnahmen. Es gibt ja offensichtlich auch Möglichkeiten, beides im Blick zu haben, dafür gab es in dieses Thread ja genügend konstruktive Vorschläge.

    Bei dir ist es aber offensichtlich anders rum: Du willst grundsätzlich keine Videokonferenzen halten und suchst jetzt Hebel um das zu erzwingen. Und da es mit einer rein juristische Argumentation wohl nicht funktioniert, eskaliert man halt auf der "moralischen" Ebene (Bitte wählen Sie: Nazivergleich / sexuelle Abartigkeit / Terrorismus).

    Das ist hier (andere Schule) bereits vorgekommen. Ich möchte grundsätzlich keine halten, auch keine Audiokonferenzen. Und grundsätzlich auch jeden Schüler nur auf freiwilliger Basis daran teilhaben lassen müssen. So wie es auch mal war: "

    (6) Bild- und Tonaufzeichnungen des Unterrichts oder sonstiger verbindlicher Schulveranstaltungen bedürfen der Einwilligung der betroffenen Personen."

    Quelle: https://bass.schul-welt.de/6043.htm#1-1p120 § 120 (6)


    Wenn hier über ein Gesetz entschieden werden würde, dann wäre das ein guter Tipp. Ich möchte vielmehr wissen, ob es ein Gesetz gibt, welches den Zwangseinsatz von Videokonfenzsoftware gibt. Ich lasse dann an meinen oder Gedankengängen meiner Kollegen teilhaben, damit da vielleicht einer noch ne Idee hat oder in anderem Zusammenhang schon auf ein Gesetz gestoßen ist. Deswegen der hint mit der Abwägung: Pädophili vs. Unterricht per Video statt per E-Mail.

    Nein. Sie wird gebuffert, daher zwischengespeichert. Das ist etwas vollkommen anderes. Es ist ein technisch notwendiger Vorgang. Da gibt es Urteile zu. Das "Abgreifen" des Buffers ist auch gar nicht so trivial wie man meint.

    Und dann? Gehe ich als Privatperson dagegen vor, da gegen meine persönliche Privatsphäre verstoßen wurde.

    Hättest du jetzt VPN genannt, hätte ich zumindest gesagt, dass es technisch schwieriger ist. Beim Proxy ist das sogar in der Regel recht eindeutig dann zuordbar. Nur weil jemand einen VPN aber benutzt heißt das noch lange nicht, dass die Person nicht dranzukriegen ist.

    Und dann? Bei einem Telefonat läuft das Mikrofon auch. Kann ich noch leichter mitschneiden als eine Videokonferenz.

    Genau, zwischengespeichert. Den Buffer müsste man nicht abgreifen, es reicht vollkommen den Grafikspeicher abzugreifen. Da läuft alles in Reih- und Glied durch. Ja sicher, VPNs mit Proxys. Nimm nen Tor z.b. - oder bau dir ne eigene Route. Die Kidz von heute haben sowas schneller drauf als das gesamte Kollegium.


    Ich meine im Dienstverhältnis, wozu ich ja verpfichtet bin. Privat darf ich das dann parallel versuchen. Aber zunächst einmal muss vorgesorgt werden. Zudem muss ja eine gewisse Sicherheit gewährleistet sein. Wie will die Regierung mir versichern, dass die Schüler ihre Endgeräte(zur Nutzung der Videokonferenzsoftware gängig gesichert haben)?

    "Für eine vorübergehende Nutzung privater Endgeräte im Schulbereich in dieser Ausnahmesituation ist nach Auffassung der LDI NRW regelmäßig unter anderem zu fordern, dass für den Schulbetrieb genutzte private Endgeräte der Lehrkräfte fürdie Dauer des Einsatzes keinen Dritten, einschließlich Haushaltsangehörigen, zur Verfügung stehen dürfen, das Sicherheitsniveau der Geräte u. a. durch aktuelle Updates und den Einsatz von Software nur aus vertrauenswürdigen Quellen auf einem tragbaren Niveau ist und ein Speichern personenbezogener Daten auf den Geräten möglichst vermieden wird. Gleichzeitig sind durch den Verantwortlichen Maßnahmen zu ergreifen, um „nur“ organisatorisch getroffene Maßnahmen so bald wie möglich in dem erforderlichen Maß durch technische Maßnahmen zu ersetzen. Dies schließt insbesondere ein, den Einsatz privater Endgeräte schnellstmöglich zu beenden.Ob und inwieweit ein Einsatz privater Endgeräte von Schülerinnen und Schülern grundsätzlich in Betracht kommen kann, wurde hier noch nicht geprüft. In der derzeitigen öffentlichen Diskussion spielt das Thema vor allem unter dem Gesichtspunkt der sozialen Teilhabe und der Chancengleichheit eine Rolle: Was machen die Schülerinnen und Schüler, denen kein geeignetes Endgerät und/oderkein Drucker zur Verfügung steht? Dieses Problem müssen die Schulen gegenwärtig unbedingt im Blick behalten."

    Quelle: https://www.ldi.nrw.de/mainmen…und-Schule-18_05_2020.pdf



    Liebe Julia! Auch hier kann ich nur mal wieder feststellen, dass du zu Übertreibungen neigst, dich in Dinge 'reinsteigerst und - meiner Meinung nach grundlos - in Panik verfällst. Bleib' doch mal ein bisschen locker!

    Warum bitteschön sollte dafür (von "der Regierung"!?) denn extra jemand eingestellt werden???

    Hast du schon irgendeinen Mitschnitt einer unterrichtlichen Videokonferenz im Netz gesehen? Bei uns müssen im Übrigen SuS, Erziehungsberechtigte und KuK per Unterschrift versichern, dass sie ViKos usw. nicht aufzeichnen.

    Grundlos. Fälle sind schon da gewesen. Und einige deuten sich an. Ja, 8a - aber so einach ist das nicht immer. Ja, ich habe welche im Netz gesehen. Tatsächlich wurden diese von Facebook wieder gelöscht und von Youtube. Aber wo sind sie noch? Auf welchen Smartphones lagern sie noch? Es ist eine Frage der Zeit, wann sie wieder auftauchen. Ärger bekommen hat Niemand. In der Hauptsache hatten sich da Eltern aufgeregt. Es ging um Mobbing. Ging auch durch die Presse.


    Den Kindern tut es im übrigen auch nicht gut, wenn sie mit Angst im Unterricht sitzen. Und wenn die Lehrer nun auch noch Angst haben, auch schlecht. Digitalisierung sollte man ja auch beachten! Und auch, dass sie nicht allein steht. Digitalisierung bedeutet auch die Kinder nicht Opfer von Lock-Ins werden zu lassen. Sondern sie darüber aufzuklären. Stattdessen wird blind DSVGO_Kritische Software Teamspalter von SoftyM oder so eingesetzt. Und die Kinder sehen zu den Lehrern auf und sagen - hey supi, kann man also nutzen! Dabei werden die Lehrer dazu gezwungen. Und wehe man macht das öffentlich. Auweia, dann gibt es die Digialisierungspeitsche! Warum extra einer eingestellt werden soll? In jedem Unternehmen dieser Größe hier, was ich kenne, gibt es mindestens zwei - oder mehr IT-Fachleute. Die nur zu diesem Zweck eingestellt sind und auch ausgebildet wurden. Digitalisierung haben wir uns als Gesellschaft zu entschieden. Dann sollte man es auch angehen. Und es ist dann offensichtlich nicht die Schuld der Lehrer, warum es dann nicht dazu gekommen ist. Klar es gibt unerschiedliche Wege. Aber das ist dann ein Versagen der Regierung, wenn die keine Leute dazu in den Schulen einstellen. So ruft auch keiner das Geld ab und Ahnung von Videokonferenzsoftware samt DSVGO hat hier in der Gegend Niemand. Ich kenne ja mehrere Schulen. Wie auch, wird ja keiner dafür eingestellt. Die freuen sich dann, wenn sie eine Konferenzsoftware der schlechte Wahl technisch konfiguriert bekommen haben.


    Zitat: RE: Videokonferenz kann von SL erzwungen werden - oder gibt es Möglichkeiten sich zu wehren?

    "Das mag die Haltung vieler Schulleiterinnen sein. Schön dienstlich etwas anordnen, und wenn etwas chief geht, dann soll amn privat zusehen, wie man klar kommt."

    Bei uns ist es so, dass er sich wohl cool fühlt, wenn er Vidokonferenzsoftware einsetzt und bedient. Der ist toal langsam, macht zig Bedienungsfehler. Echt mies. Und für Gesetze, die das Wohl der SuS oder der Lehrkräfte schützen interessiert er sich überhaupt nicht. Er sieht nur sich, möchte seine Skills zeigen, sich präsentieren. Und den Eltern eine Show abliefern, damit seine Schule schön voll wird. Und auch für solche Fälle, benötigt man klare voraben von oben. Aber die kommen nicht. Dinge sind noch nicht getestet oder ausdiskutiert. Da hätte man sinnvoll das Geld für die Digitalisierung dalassen können. 2 Leute mehr eingestellt vor ein paar Jahren und die Gesetze zu Videokonferenzeinsatz wären einfach und deutlich für Jedermann verständlich frei abrufbar.

    50% des Kollegiums interessiert sich nicht für Digitalisierung, die machen einfach alles mit. Finden vieles cool, viele scheinen sich sich kurzfristig jünger und fitter zu fühlen, wenn sie nichts hinterfragen. Die anderen setzen sich mehr oder minder intensiv mit der DSVGO und dem Einatz von Video- und Audiokonferenzsoftware zu unterrichtswzecken auseinander. Ziemlicher Krieg.

    so sieht es technisch wohl aus.

    Nein. Jeder gestreamte Date wird gespeichert. Das ist technisch gar nicht anders möglich.


    Zitat: RE: Videokonferenz kann von SL erzwungen werden - oder gibt es Möglichkeiten sich zu wehren? Auch in Hessen haben Lehrer das Recht auf Datenschutz.

    Zitat:

    RE: Videokonferenz kann von SL erzwungen werden - oder gibt es Möglichkeiten sich zu wehren? "Wie kommst du darauf?"


    In NRW sieht das anders aus. Da wird der Datenschutz für die SuS und Lehrer aufgehoben in Pandemiezeiten:

    "Die Durchführung von Videokonferenzen einschließlich der damit verbundenen erforderlichen Datenverarbeitung könnte temporär auf die o.g. schulrechtlichen in Generalklauseln in § 120 Abs. 1 Satz 1 und 121 Abs. 1 Satz 1 SchulG gestützt werden, soweit es die Schulleitung während der Schulschließungen und der weitgehenden Kontaktverbote zur Aufrechterhaltung des Unterrichts-und Schulbetriebs für erforderlich erachtet, derartige Videokonferenzen durchzuführen."

    Quelle: https://www.ldi.nrw.de/mainmen…und-Schule-18_05_2020.pdf Seite 12

    Im 1. Lockdown durften die Lehrer die Medien noch frei wählen für ihren Unterricht. Das ging beispielsweise per E-Mail. Jetzt nicht mehr. Da ist Ein Fest für das Mobbing und die Pädophilie! Dann lieber normal guten Unterricht, aber keine Video- und Tonaufnahmen, die dann über die Smartphones und Social-Media-Seiten dieser Welt gehen. Mal davon abgesehen, dass diese Daten normalerweise nur für viel Geld hergegeben werden würden. Und warum bestimmt die SL auf einmal, welche Methoden für die Vermittlung meines Unterrichtsstoffs am besten geeignet sind. Bin ich jetzt Lehrer oder die SL? Das erschüttert das Vertrauensverhältnis zwischen Lehrkraft und dem Land NRW/ der SL. Ich habe mal ein Buch gelesen: "Die Kunst der Motivation". Jetzt weiß ich, warum es eine Kunst ist, wenn selbst A16 es nicht hinbekommt. Demnächst wird auch noch vorgeschrieben, in welche Tonlage wir sprechen müssen oder wie oft wir nach links gucken sollen. Macht echt Laune. Die Motivation wird bis zur Pension unter Schockstarre leiden. Und das wirkt sich nun über Generationen auf die Lernerfolge der unschuldigen SuS aus. Schade!


    Zitat: RE: Videokonferenz kann von SL erzwungen werden - oder gibt es Möglichkeiten sich zu wehren?

    Um Gottes Willen, geht zu eurem Verband, die ziehen mit Freude für euch das Klageverfahren durch.


    Bis dahin sind die Audiodaten und die Videodaten bereits im Netz. Und man bekommt sie nie wieder dort weg. Die SuS sind ja nicht doof. Die Verbreiten das Material über Proxys sind sind unbelangbar.


    Und nicht nur das Bild oder die Bewegung oder Stimme oder Aussagen des Lehrers sind personenbezogene Daten, auch die Tippgeschwindigkeit, IP-Adresse, Art des Schreibens etc. können personenbezogene Daten sein oder sind es dementsprechend: https://dsgvo-gesetz.de/themen/personenbezogene-daten/


    Zitat: Einfach die Kamera ausschalten.

    RE: Videokonferenz kann von SL erzwungen werden - oder gibt es Möglichkeiten sich zu wehren?

    Dann läuft das Mikrophon aber dennoch!


    "Zum anderen setzt gerade eine verpflichtende Nutzung voraus, dass gewährleistet ist, dass alle Betroffenen die digitalen Module auch tatsächlich und zudem nur im zulässigen Umfang nutzen können; hier schließt sich wieder der Kreis zum Thema der dienstlichen Geräte, die Lehrenden und Lernenden zu diesem Zweck eigentlich zur Verfügung stehen müssten (vgl. oben unter Ziffer I.4)."

    https://www.ldi.nrw.de/mainmen…und-Schule-18_05_2020.pdf Seite 12

    Dieser Punkt ist ja interessant. Das wäre ja nur gewährleistet auf Geräten die von der Regierung verteilt worden wären. Und diese müssten auch authenifiziert werden, durch die Konferenzsoftware. Sonst könnte man den Einladungslink ja einfach auf einem anderem Gerät nutzen. Somit dürfte ich mit diesem Punkt den Unterricht per Video- und Audiostrem verweigern? (also anders als beim Gebäude, welches nicht der Brandschutzordnung entspricht)?


    Wobei das ja auch spannend ist:

    Zitat: RE: Videokonferenz kann von SL erzwungen werden - oder gibt es Möglichkeiten sich zu wehren? "Ich kann mich auch nicht einfach weigern, Präsenzunterricht zu halten, weil ich persönlich glaube, dass im Gebäude Vorschriften zum Brandschutz nicht eingehalten würden."

    Wenn im Gesetz ja steht, Videokonferenzsoftware-Einsatz nur möglich, wenn die SuS keine Privatgeräte nutzen, ich haber weiß, dass sie Privatgeräte nutzen, dann könnte ich doch den Einsatz der Software verweigern. Und selbst beim Brandschutz, wenn ich es vermute, und dann 200 Schüler überleben, wäre das doch ein guter Grund. Wenn sich meine Vermutung als falsch herausstellen würde, wäre ich meinen Job los. Stellt sie sich als richtig heraus und ich konnte davon ausgehen, dann bleibe ich im Job (und am Leben). Ich gebe ja das Gesetz vor, dass ich davon ausgehe, dass der Einsatz der Audiosoftware illegal ist.


    Und noch ein Punkt ist interessant:

    "Daten entsprechend der gesetzlichen Vorschrift im Verantwortungsbereich der Schule erfolgt, d.h. sie selbst die Daten verarbeitet oderdurch Regelungen in einem Auftragsverarbeitungsvertrag sichergestellt ist,"

    https://www.ldi.nrw.de/mainmen…und-Schule-18_05_2020.pdf Seite 12


    Wenn die Schule jetzt als Video(-und Audio)konferenzsoftware ein Programm aus den USA vorschreibt, läge der Verantwortungsbereich ja nicht mehr in der EU. Hat man denn ein Recht als Lehrer darauf den Auftragsverarbeitungsvertrag einzusehen? Ansonsten wäre das ja recht witzlos.

    Lehrer: Ich möchte den Vertrag sehen

    SL: Nein


    Und nach was muss im Vertrag geforscht werden?

    Lehrer: Ist im Vertrag denn die sichergestellt, dass ???


    Wer kommt nach der Pandemie für die Schäden und Folgeschäden auf. Die Regierung hat es verpasst Leute einzustellen, die die Miillarden für die IT-Mittel abrufen, z.B. Endgeräte für Schüler und Lehrer. Jetzt werden viele Leben durch Mobbing und Pädophilie zerstört. Es wird Millarden kosten, die ganzen Mittschnitte wieder aus dem Netz zu bekommen. Vieles wird bleiben und der Schaden ersetzt werden müssen. Wer zahlt das? Jeder für sich allein oder die verantworliche Regierung?

    Hallo. Während einer Pandemie darf die SL die Lehrer und Schüler zu Videokonferenzunterricht zwingen. Dort werden viele Daten versendet: https://datenschutz-schule.inf…nferenz-in-schule-nutzen/



    Jetzt habe ich hier einen Punkt gefunden, wie man sich dagegen etwas wehren könnte: "Auch wenn eine Einwilligung nicht erforderlich ist, wenn die Voraussetzungen stimmen,muss die Schule ihren Informationspflichten gemäß Art. 13 DS-GVO nachkommen. Dasheißt, es muss darüber informiert werden, welche Daten zu welchem Zweck auf welcherRechtsgrundlage verarbeitet werden, ob eine Übermittlung stattfindet, wie lange sieaufbewahrt werden und welche Rechte den Betroffenen zustehen."


    Quelle: https://datenschutz-schule.inf…rbindlich-oder-nicht_.pdf



    Muss die SL dieser Informationspflicht vor dem Start der Videokonferenzunterrichtserwzingung nachkommen, oder hat man diese dann solange aufgeschoben?



    Gibt es noch Möglichkeiten sich dagegen zu wehren?


    lieben Dank!

    Es gibt durchaus Rechtswissenschaftler und Anwälte bei Twitter, die laut darüber nachdenken ob wir uns einem Punkt nähern, an dem wir das öffentliche Recht in Richtung Strafrecht verlassen. Kann mich MarPhy anschließen.

    Wie muss ich das verstehen? Macht man sich als Lehrer jetzt strafbar, wenn ein Kind in der Klasse Corona bekommt?

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