Vielleicht bin ich betriebsblind. Aber kann mich mal jemand aufklären, was der Filmausschnitt mit dem netten Erlebnis von Websheriff zu tun hat?
Ich hab es so gedeutet, dass er gar nicht glauben konnte, dass tatsächlich er gemeint war...
Vielleicht bin ich betriebsblind. Aber kann mich mal jemand aufklären, was der Filmausschnitt mit dem netten Erlebnis von Websheriff zu tun hat?
Ich hab es so gedeutet, dass er gar nicht glauben konnte, dass tatsächlich er gemeint war...
Am Gymnasium war es mal jeweils 1/3 der Planstellen A13/A14/A15(inkl. Schulleitung), in NRW ist man dann auf 35%/44%/21% gegangen um Geld zu sparen.
Ich kenne aber KEINE Schule, die diese Quote erfüllt und ich komme zumindest in unserer Gegend (BRK) ganz gut rum. Wir sind 70 KuK, von 14-15 A15-Stellen würden wir träumen. Allenfalls die Hälfte ist ansatzweise realistisch.
Ich finde die beiden Beispiele oben mit 11 bzw. 12 Stellen auch ganz schön überraschend.
Für den Fall, dass andere interessierte hier auch mal querlesen, wollte ich es noch einmal nachgelesen haben.
a) Zum Dienstalter finde ich auf die Schnelle gar keine offiziellen Angaben
b) Was ich meinte:
ZitatAlles anzeigenRichtlinien
zur StellenausschreibungRdErl. d. Kultusministeriums
v. 02.07.1993 (GABl. NW. I S. 138)1
[..]
"Sofern bei der Besetzung einer Beförderungsstelle das Landesgleichstellungsgesetz (§ 7 Absatz 1 Satz 2 LGG i.V.m. § 19 Absatz 6 LBG oder § 7 Absatz 2 LGG) Anwendung findet, ist in der Ausschreibung darauf hinzuweisen, dass die Bewerbung von Frauen besonders erwünscht ist. "
Präzisiert hier:
ZitatLBG NRW
§ 19 (Fn 3)
Beförderung (Absatz 6)
Soweit im Bereich der für die Beförderung zuständigen Behörde im jeweiligen Beförderungsamt der Ämtergruppe eines Einstiegsamtes in einer Laufbahn weniger Frauen als Männer sind, sind Frauen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt zu befördern, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen;
--> Daher meine Lesart mit dem Geschlechterverhältnis bei A13 als "Berechnungsgrundlage". Das klingt aber einigermaßen verwirrend für mich, so dass ich mich gerne eines besseren belehren lasse.
In NRW würde das Dienstalter ggf. die Note schlagen. Ist man dann noch weiblich und die Konkurrenz männlich hat man die Stelle mit großer Wahrscheinlichkeit. Ist nicht ganz so selten.
Da würde ich dir gerne doppelt widersprechen.
Meine Kenntnis ist so:
- Dienstalter nur bei ansonsten (nahezu) absoluter Gleichheit der Bewertungen.
- weiblich nur in den Fällen zu bevorzugen, wo schon im Eingangsamt (A13 in dem Fall) weniger Frauen sind, was an Gym/Ges meines Wissens nach nicht ist.
Ich kann zumindest für das zweite auch die Begründung raussuchen, aber das erste habe ich mir neulich noch einmal von einer Dezernentin erläutern lassen :).
Eigentlich darf sich das Prüfungsgespräch ja wegen der Chancengleichheit gerade nicht auf die zukünftige Tätigkeit beziehen.
Ich würde mich also nicht zu eng vorbereiten und die üblichen allgemeinen Sachen wie Schulentwicklung, Projektplanung, etc auch mit vorbereiten.
Während ich alle Literaturtipps bisher goldrichtig fand, kann ich das nur unterstreichen. Meine SL (A14 an der eigenen Schule) wusste nach eigener Aussage nicht von offizieller Seite aus, wo ich mich ggf. noch beworben hätte. Daher gehe ich davon aus, dass deine SL völlig unabhängig vom Stellenprofil (sofern es überhaupt bekannt ist) so prüfen wird, wie in der Vergangenheit. Tipps aus deinem aktuellen Kollegium sind also sicherlich hilfreicher!
Viel Erfolg!
Also das klingt nach etwas, was ich einfach mit Forms (Microsoft, falls Office Lizenz vorhanden, sonst Google) machen würde. Ich finde die Aufbereitung mittlerweile auch ganz gut.
Ich habe vor kurzem "The Game" und "Skyjo" entdeckt und fand beide sehr gut.
Kennst du "Cabo"? Das fiel bei mir auch noch in diese Phase ;).
Wenn du jetzt kurzfristig was an der Situation ändern willst, geh unbedingt mit konkreten Lösungs-/ Entlastungsvorschlägen in das Gespräch. Die SL wird das nicht gemacht haben, um dich zu ärgern, sondern weil sie keine andere Lösung sieht.
Im Grundsatz stimme ich mit Der Germanist in allen Punkten überein.
Ich über lege mir das Konkurrenzprodukt von L*dl, den MC smart anzuschaffen.
Hat da jemand Erfahrung mit?
Monsieur Cuisine hier. Selten genutzt, aber zufrieden. Ich habe nicht den direkten Vergleich, aber meine Geschwister haben alle den TM und ich verstehe den Mehrwert bei dem Aufpreis nicht. Wir haben mit dem MC sogar den größeren Topf (was bei einer hungrigen Familie durchaus relevant ist) :-).
Also ich finde, mit dem MC im Angebot kann man nichts verkehrt machen.
Immer noch besser als so abstruse Namen wie "Elternschreck" oder sich nach einem Sportgerät zu benennen.
Ganz offtopic, aber ich lese jetzt schon lange hier mit und komme gerade nicht auf das Sportgerät. Wer hilft mir? ![]()
Ich werde da keine 10 Jahre mehr wohnen, daher spielte das keine Rolle für die Entscheidung.
Falls es Eigentum ist, geht es natürlich auch um den Immobilienwert.
Rechnet es sich auch ohne die ganzen Förderungen und Subventionen, die die Allgemeinheit mittragen muss?
Die letzten Subventionen, die im Raum standen, waren übrigens für den Betrieb der Gasnetze, wenn sie immer weniger genutzt werden und die Kosten exorbitant steigen.
Bei mir ist der Fall mit Altbau und Denkmalschutz etwas kompliziert. Ich wüsste nicht, wo ich eine Wärmepumpe überhaupt hinstellen sollte (darf von vorne nicht sichtbar sein und den Garten versaue ich mir damit garantiert auch nicht).
Das Argument verstehe ich allerdings sehr gut!
Aktuell heizen 72% der Haushalte mit Gas oder Öl, davon über 50% mit Gas.
Dieses Jahr wurden aber bisher mehr WP eingebaut als alles andere. Die Zahl rührt also vermutlich auch daher, dass man "jüngere Bestandesheizungen" nicht anfasst oder einfach das Geld fehlt.
Nochmal: Ich bin sicher, Maylin85 hat eine sorgfältige Entscheidung getroffen. Ich möchte hier einfach nur nicht stehen lassen, dass es ökonomisch regelmäßig Sinn macht, noch eine Verbrennerheizung einzubauen.
Aber dahingehend scheint es hier ja weitgehend Konsens zu geben.
Meine Gasheizung hat inklusive Einbau dieses Jahr im Februar 6.500€ gekostet. Jede andere Entscheidung wäre absurd viel teurer gewesen.
Berücksichtigt dieses "absurd viel teurer" auch die Verbrauchskosten in den nächsten zehn Jahren? Ich hab mich "gewagt" eine WP in den Altbau zu setzen und zahle pro kWh Wärme jetzt gute 4c, also deutlich weniger als die Hälfte einer kWh Gas hier bei uns. Dass wir auch PV haben ist Luxus und zählt hier nicht.
Die Prognosen für Gas(netz)preise sind auch nicht ermutigend.
Inklusive der eingesparten 130€ für den Schornstein spare ich fast 1000€ im Jahr, perspektivisch mehr.
Ich bin sicher, du kannst rechnen und in deinem Fall stimmt die Entscheidung, aber "absurd groß" kann der Unterschied m.E. nicht mehr sein, wenn man das auf die Lebensdauer kalkuliert.
Ist dir denn grundsätzlich bewusst, dass aktuell keiner der beiden Einstellungskorridore bei Stella abgedeckt ist?
Edit: oder liege ich falsch und die Februarstellen sind schon online?
Angeblich würden ihr dann bei Genehmigung keine weiteren Lehrkraftstellen zugewiesen.
Dieses Argument kenne ich zumindest von anderen SL auch... wahrscheinlich ist zumindest ein bisschen was dran.
1) nicht dass ich wüsste
2) mein subjektives Empfinden ist (leider), dass es auch auf die/den Sachbearbeiter:in ankommt (und natürlich die Region).
Alles Gute!
Ich finde das eine sehr nachvollziehbare Frage. Zu Hause haben wir beides: Macbook und Lenovo-Convertible (meiner Meinung nach den MS Surfaces mittlerweile vorzuziehen, v.a. wenn refurbished gekauft).
Vielleicht ist es anekdotisch, aber: Die Apple-Geräte sind bei uns auf jeden Fall länger. Rechnet man aber den Preis auf die Nutzungsjahre um, gibt sich das nicht mehr viel.
Bei uns überwiegt am Ende der Komfort bei der Nutzung und da ist es einfach so, dass wir Gewohnheitstiere sind.
Lange Rede, kurzer Sinn: Falls Geld eine Rolle spielt: Lenovo-Convertible mit Stifteingabe. Falls Geld egal ist: Mh... Trotzdem Lenovo ;).
Wenn dir die Kopplung wichtig ist, solltest du dich bei den Zuständigen an deiner Schule informieren, welche Voraussetzungen dein zukünftiges dafür Gerät erfüllen muss. An manchen Schulen geht das eine, an anderen das andere und bei dritten alles sogar so, dass die Smartfunktionen vom Laptop aus nutzbar sind.
Das finde ich übrigens noch ein sehr wichtiges Argument. Wenn ihr z.B. auf AppleTVs setzt, sind die meiner Erfahrung nach sehr viel zuverlässiger als z.B. diese Wireless Display Adapter von MS.
Im einfachsten Fall kann du ja auch mal nachfragen, mit welcher Version du sprichst
Das habe ich tatsächlich vor einiger Zeit gemacht, daher bin (war!) ich mir auch so sicher. Damals wurde einfach GPT3 statt 4 genutzt. Ich habe es aber gerade noch einmal ausprobiert und wenn ich GPT-4o-mini auswähle, antwortet er nun auch: "Du nutzt gerade die Version GPT-4o-Mini von ChatGPT." Ich schaue mir das noch einmal in Ruhe an, aber wenn das Problem behoben ist, nehme ich meine obigen Bedenken natürlich zurück...
Ich bin nach wie vor fest überzeugt, dass fobizz nicht die Chatgpt-Versionen nutzt, die dort angegeben sind. Der direkte Vergleich zeigt zu große Qualitätsunterschiede. Insofern kann ich den Tipp, fobizz im vorliegenden Kontext als Alternative zu sehen, nicht unterstützen.
Sind die Regelungen mit persönlichem Vertreter wie oben geschrieben
Ja, tatsächlich. Ob Person a jetzt Person b, c oder d vertritt hängt nur an der Stimmzahl und der Willkür der Wahlleitung.
Ich danke für den Austausch und komme zu dem Fazit, dass es dazu wohl keine Regelung gibt. Vielleicht spreche ich es nächstes Jahr trotzdem mal an :).
Liebes Forum,
ich kenne es aus meiner Schule so, dass bei der Wahl der Mitglieder der Schulkonferenz die ersten sechs gesetzt sind und die nachfolgenden sechs Personen in exakter Rangfolge entsprechend der Stimmzahl nachrücken, wenn jemand ausfällt. Heute war ich als Elternteil an einer anderen Schule beteiligt und habe mich gewundert: Hier wurde einfach für jedes direkt gewählte Mitglied eine der "Nachrücker:innen" bestimmt, die im Falle des Ausfalls die Person vertreten. Also z.B. Person X (fünftmeiste Stimmen) wird immer von Person Z (zehntmeiste Stimmen) ersetzt.
Ich finde das jetzt nicht dramatisch, aber aus der Perspektive, dass die höhere Anzahl der Stimmen ja auch die Legitimität erhöht, eine Gruppe zu repräsentieren, finde ich die Regelung an meiner eigenen Schule sinnvoller.
Da ich im Schulgesetz und in der BASS dazu auf die Schnelle nichts finden konnte, schlage ich also mal wieder hier mit der entsprechenden Frage auf: Kennt jemand Vorschriften, die die Wahl von Nachrücker:innen im schulischen Kontext betreffen?
Besten Dank mal wieder ![]()
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