Unterrichtsgang mit ÖPNV - > Anzahl der Aufsichtspersonen

  • Hallo zusammen!

    Bei uns steht demnächst ein von der SL verordneter Unterrichtsgang an, bei dem wir mit dem ÖPNV fahren müssen. Ich suche die Vorgabe, wieviele Lehrer diesen Unterrichtsgang begleiten müssen. Irgendwas habe ich da im Hinterkopf ...

    Es geht um NRW, 8. Klasse.

    Danke schon mal für eure Schwarmintelligenz

    Peselino

  • Also wenn ich mit einer gesitteten Klasse in die Nachbarstadt fahre, mache ich das auch alleine. Einen Tagestrip mit einer wilden 8. Klasse eher nicht. Ich wüsste nicht, dass das vorgeschrieben ist (lasse mich aber gerne eines besseren belehren). Wenn du unzufrieden bist, dass du alleine gehen sollst, äußere schriftlich deine Bedenken gegenüber der SL.

    There are only 10 sorts of people - Those who know binaries and those who don't.

  • Bei uns sind immer zwei Kollegen vorgesehen. Wenn einem Schüler etwas (z.B. Übelkeit, Wespenstich, Höhenangst, ...) passiert, kann man sich aufteilen, und wenn einem der Kollegen etwas (s.o.) passiert, ist zumindest noch eine Aufsichtsperson da.

    Mit gesittet Klassen bin ich aber auch schon Teilstrecken mit der Bahn alleine gefahren, damit ein Kollege eine oder ein paar Stationen später zu- oder früher aussteigen kann.

    Andererseits gab es schon Wandertage, bei denen in einer Klasse gleich zwei Schüler Probleme (ungeknickt, Übelkeit) hatten, so dass am Ende die glücklicherweise drei begleitenden Kollegen alleine mit einem Schüler bzw. der restlichen Klasse unterwegs waren.

  • Ich fahre auch öfters alleine.

    Bei Minderjährigen würde ich das aber sicher nicht machen.

Werbung