Beiträge von plattyplus

    Allerdings liegt meine Schule in Sichtweite einer Einrichtung mit 'modernem' Atomschutzbunker, der wohl tatsächlich für Volltreffer (der frühen 80er Jahre) ausgelegt ist. Allerdings nicht weil er Menschen schützen sollte, sondern kritische Infrastruktur.

    Es gibt keinen Bunker, der einen wirklichen Volltreffer einer Wasserstoffbombe aushalten würde. Die Frage war damals schon wie nah der Treffermaximal sein darf, um den Bunker nicht zu zerstören. Ein direkter Treffer schaltet jeden Bunker aus. Entsprechend sind Bunker bei der heutigen genauen Navigationstechnik mehr als sinnlos.

    Und selbst in den 1970er und 80er Jahren waren Atombunker schon sinnlos. Klar mag man sich bei einem Atomangriff in einem Bunker verstecken können und den Nuklearschlag auch überleben, wenn man eben keinen Volltreffer bekommt. Aber was dann? In 30, 60 oder 90 Tagen muß man aus dem Bunker wieder raus, weil dann alle Vorräte aufgebraucht sind. Man hat also nur einen Aufschub seines Todes um diese entsprechende Zeit, weil die Welt außerhalb des Bunkers komplett radioaktiv verseucht ist. Diese etwas längere Lebensspanne erkauft man sich aber mit dem Wissen seines eigenen Endes in x Tagen. Die Situation ist durchaus vergleichbar mit der eines zum Tode verurteilten, der die Tage bis zur Hinrichtung zählen und die Uhr ticken hören kann.

    Meine persönliche Schlußfolgerungen daraus:

    • Sollte hier eine Atombombe fallen, hoffe ich, daß sie mir direkt vor die Füße fällt und ich so ohne Vorwarnung aus dem Leben scheide.
    • Mit Bunkern lassen sich keine Kriege verhindern. Kriege lassen sich leider nur mit einer massiven Abschreckung verhindern. Der potentielle Angreifer muß wissen, daß ein Angriff sein eigenes Ende bedeuten würde und er sich in keinen Bunker verkriechen kann, um diesem Schicksal aus dem Weg zu gehen.

    OK, ja, hier schwirren ein paar echte Kleingeister rum, ich vergass.

    Ja, wenn die Schweiz schon auf ihre Souveränität pocht, wenn es um Munitionslieferungen geht, dann können wir das Spielchen genauso aufziehen. Und nein, ein französischer Flughafen interessiert mich nicht. Das Problem können die Schweizer gerne mit Frankreich klären.

    Noch mal: Auch dafür gibt es natürlich Staatsverträge.

    Was solche Staatsverträge mit der Schweiz wert sind, haben wir ja gerade im letzten Jahr gesehen, als es um Munitionslieferungen ging. Klar hat die Schweiz das Recht auf ihre staatliche Souveränität und ihre Neutralität zu pochen und diese Lieferungen zu verweigern. Nur haben wir dann eben auch das Recht auf unsere Souveränität zu pochen.

    --> https://www.nzz.ch/schweiz/schwei…weiz-ld.1715743

    Zum Gotthard-Tunnel: Es gibt Staatsverträge, natürlich fährt unter anderem die Deutsche Bahn da durch. Die trägt aber Verantwortung dafür, dass die Züge in Ordnung sind und mindestens einmal tat sie das schon nicht. Was sie auch in Deutschland immer mal wieder nicht tut.

    Dann dürft ihr die Züge halt nicht über die Grenze lassen.

    Fahren Mopeds nicht mit ziemlich verbrauchsstarkem und abgaslastigem Zweitaktöl?

    2-Takter sind sogar inzw. bei den kleinsten Rollern vorbei. Da kommen aufgrund der Abgasvorschriften nur 4-Takter zum Einsatz. Auch gibt es inzw. elektrische Motorräder. Sogar Harley Davidson hat inzw. ein Elektromotorrad im Programm.

    Ich würde bei einem Elektro-Zweirad am ehesten an das da denken:
    --> https://zeromotorcycles.com/de-de/model/zero-sr

    Aber darum ging es eben nicht, sondern was die Grenze ist. und zwei Stunden fände ich ein bisschen sehr viel, nachdem ich eben für meine Planstelle umgezogen bin (sehr gerne).
    Ich will es keinesfalls beschwören, aber Entfernung wäre vor Schulform für mich ein Kriterium bzw. vor Antrag auf Entlassung (also bei einer mittel- bzw. langfristigen Versetzung. Ich klebe nicht am Job. An meiner Gesundheit schon.)

    Genau: Was ist die Grenze?

    Für mich wäre die Grenze z.B. nicht bei einem einmaligen Wohnortwechsel für die Planstelle erreicht. Will man keine langen Fahrtstrecken in Kauf nehmen, muß man einen fortwährenden Wohnungswechsel während der kompletten Dienstzeit hinnehmen. Landläufig zieht man dann der Arbeit hinterher.

    Mein Opa war verbeamteter Lokführer bei der Reichsbahn, Oma war Hebamme. Beide hatten sie Residenzpflicht. Als sie geheiratet haben, haben sie darum gebeten, daß einer von beiden von der Residenzpflicht entbunden wird, um einen gemeinsamen Hausstand zu gründen. Daraufhin wurde Oma von der Residenzpflicht befreit. Sie durfte in den Nachbarort ziehen, bekam aber zur Auflage, daß sie auf eigene Kosten einen Führerschein machen und sich ein KFZ (Auto oder Motorrad) zuzulegen hatte.

    Ok, war jetzt nicht das Problem, weil sie 1937 eh schon den Führerschein gemacht und 1938 ein Motorrad gekauft hatte, um die Frauen noch rechtzeitig zur Hausgeburt zu erreichen. Aber so läuft das halt, von wegen was zumutbar ist.

    Die führt halt auch dazu, dass ich als Lehrer selbst dafür verantwortlich bin, wie ich zum Dienstort komme.

    Und eben dies bedeutet für mich auch, daß ich einen neuen Dienstort nicht mit Verweis auf meinen festen Wohnsitz (Ich will nicht umziehen!) unter gleichzeitigem Ausschluß langer Wege (2 Stunden mit dem ÖPNV sind unzumutbar, der eigene PKW sowieso!) ablehnen kann.

    Im Gegensatz zu damals hat man heute die freie Wahl entweder lange Strecken oder fortwährende Umzüge in Kauf zu nehmen, aber irgendeine dieser beiden Kröten muß man schlucken.

    Und erst recht hat kein/e Arbeitgeber*in sich jemals darin eingemischt, wie sie zur Arbeit kommen.

    Als ich meinen Dienst angetreten habe, sagte mein damaliger Abteilungsleiter nur: "Herr Plattyplus, sein sie froh, daß die Residenzpflicht für Lehrer abgeschafft wurde und das sie als Single-Mann keine Haushälterin mehr einstellen müssen, um ihrem Dienst vollumfänglich nachkommen zu können."

    Noch Fragen was etwaige Einmischungen eingeht?

    Hm... Habe ich irgendwo geschrieben, dass ich Angst habe?

    Du beschreibst die Symptome einer Angststörung:

    Ich habe (noch?) kein Attest, dass ich kein Auto fahren sollte. Tue ich ja alle paar Monate 30km, und bin dann sowohl vorher als auch danach durch den Wind (es stresst mich ungemein, kann sich kein anderer Mensch vorstellen), dass es gefährlich für meine Umwelt ist.

    Und ja, manche mögen es als übergriffig empfinden, wenn man der Ansicht ist, daß ein Landesbeamter nur voll dienstfähig ist, wenn er auch im ganzen Bundesland eingesetzt werden kann. Aber darauf haben wir alle einen Eid geleistet.

    Und deine lange Anfahrt ist in Kenntnis deiner Planstelle selbst gewählt.

    Und Du hast Deine Autolosigkeit selbst gewählt. Genauso, wie ich mir vorhalten lassen muß, daß meine lange Pendlerstrecke mein Privatproblem ist, mußt Du Dir vorhalten lassen, daß deine Wohnortwahl dein Privatproblem ist. Es steht Dir selbstverständlich frei bei jeder Abordnung in die Nähe der jeweiligen Einsatzschule umzuziehen, wenn Du Dich weigerst lange Anfahrten zu akzeptieren.

    Was hat das mit Selbstgefälligkeit zu tun?

    Was soll das denn sonst sein?

    Das ist hier doch genau die gleiche Diskussion, die wir an anderer Stelle schon vor Jahren geführt haben, als es darum ging, ob man eine Kollegin die morgens ihre Kinder in den Kindergarten bringen muß zur ersten Stunde zum Dienst einbestellen soll oder doch lieber den Single, der allerdings am Vortag Abendschule hatte und deswegen keine 11 Stunden Ruhezeit hatte.

    Damals hieß es, daß die Kollegin mit dem Kind "heilig" ist und der Single sehen kann, wo er bleibt, schließlich würden die gesetzlichen Ruhezeiten aus dem Arbeitsrecht bei Beamten nicht zur Anwendung kommen.

    Ich habe nirgendwo nie etwas von Pflicht zum Auto/Führerschein gelesen in unserem Job.

    Ich will keine Ausflüchte mehr hören! Und "Angst vorm Autofahren" ist genau sowas, zumindest solange man sich nicht diesbezüglich behandeln läßt, um wieder voll einsatzfähig zu werden. Ansonsten steht es dem Beamten natürlich frei seinen Wohnort zu wechseln, um näher an der Schule zu wohnen, an der er eingesetzt wird.

    *Gedanken eines verbitterten Plattyplus*

    Warum muss denn jeder Auto fahren?

    Warum sollen die autofahrenden Kollegen darunter leiden, daß ein Kollege für sich entschieden hat nicht zu fahren? Denn in dem Moment, wo das Argument "kein Auto" eine Abordnung verhindert, wird ein anderer Kollege abgeordnet, der die Karte "kein Auto" nicht ziehen konnte, weil jeder weiß, daß er mit dem PKW zur Schule kommt. Dann leidet der unter der Selbstgefälligkeit des Ersteren.

    Ist es zumutbar? Ich habe (noch?) kein Attest, dass ich kein Auto fahren sollte. Tue ich ja alle paar Monate 30km, und bin dann sowohl vorher als auch danach durch den Wind (es stresst mich ungemein, kann sich kein anderer Mensch vorstellen), dass es gefährlich für meine Umwelt ist. Von der Unfallgefahr nicht zu sprechen, wenn es früh morgens wäre.
    Für sowas kriege ich keine Bescheinigung, ist sicher ein Fall für "Tja, selber Schuld", aber ich verlasse nicht ganz freiwillig das Haus fast täglich um halb 7... Bei Schule mit zerpflücktem Stundenplan, Abendveranstaltungen usw.. puh...

    Keine Sorge, ich verlasse auch ohne Atteste mein Haus immer morgens um 5.45 Uhr und nicht erst um 6.30 Uhr und das trotz Auto. Mit dem ÖPNV würde es gar nicht gehen. Und ja, mindestens einmal pro Woche bin ich auch erst gegen 22.30 Uhr wieder zuhause.

    Solltest Du wirklich solche Angst vor dem Straßenverkehr haben, würd ich dich wohl eher in ein Angstseminar schicken, vgl. der Seminare gegen Flugangst, wenn ich Amtsarzt wäre. Die Angst vorm Autofahren verliert man nur durchs Fahren. Durchs Nichtfahren steigert sich das über die Jahre immer nur noch weiter!

    Generell finde ich es aber bedenklich, daß "gesundheitlichen Bedenken" ein dermaßen großer Raum eingeräumt wird bei den Abordnungen. Ich kenne leider sehr viele Beamte persönlich, die sich mittels Gefälligkeitsattesten selber aus dem Rennen nehmen. Die "Gesunden" bekommen dafür dann immer noch mehr Zusatzaufgaben aufgebrummt, eben weil sie "zu doof" sind selber auch defekt zu spielen.

    Also mir ist ein Aviator, der mit offenem Visir mittels Anwalt gegen seine Abordnung vorgeht, weitaus lieber als die ganzen Leute, die dauernd zu irgendwelchen Ärzten rennen: "Ach geht es mir heute schlecht!"

    Wüsste auch nicht, was du mit theoretischem und praktischem Fach meinst.

    Ich glaube er meint damit die Lehrerlaubnis Sek II für allgemeinbildende Fächer bzw. Sek IIb für berufsbildende Fächer. Ich habe z.B. mit Wirtschaftsinformatik und Wirtschaftswissenschaften (60) zwei berufsbildende Fakulten, somit die Lehrbefähigung nach Sek IIb und darf damit nicht an einer allgemeinbildenden Schule in der Sek II eingesetzt werden.

    Woher ich das weiß: Ich habe mich damals auch an allgemeinbildenden Schulen nach dem Ref. beworben, eine Schule wollte mich sogar haben, mußte dann aber feststellen, daß sie mich nicht einstellen durften.

    Der dortige Schulleiter war sichtlich geknickt, als er mir diese Nachricht überbringen mußte.

    Die Alternative wäre ein Teilabordnung. 3 Stunden deines 'gebrauchten' Fachs am WBK, den Rest an einer Schule bis zu 50km entfernt.

    Den Mist habe ich mehrere Jahre (3 oder 4) mitgemacht. Das wird dann erst richtig toll, wenn die beiden Schulen auch noch unterschiedliche Ferientermine haben und du ggf. schon angelehnt an den Ferienplan deiner Stammschule eine Urlaubsreise gebucht hast, diese aber nicht antreten kannst, weil du in der einen Urlaubswoche teilabgeordnete 3 Stunden an der anderen Schule geben mußt. :daumenrunter:

    Ich kann allerdings nicht bestätigen, daß damals der Personalrat bei der Abordnung involviert war oder ich als Betroffener dazu angehört wurde.

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