Beiträge von plattyplus

    Und das sind eben ca. 330 €. Wie möchtest du damit eine Wohnung in Düsseldorf finanzieren?

    Ich habe es eben mal bei Schwäbisch Hall durch den Baufinanzierungsrechner gejagd. Selbst bei 4,2% Sollzinsen und einer Laufzeit von 20 Jahren bekommt man durch den Wohnort Düsseldorf 60.000€ Darlehenssumme vom Staat geschenkt. Bei der Summe entspricht die monatliche Rate nämlich grob der von Dir erwähnten Netto-Differenz.

    Wie gesagt gehe ich davon aus, daß man nach dem Auszug der Kinder eh wieder umzieht und dann beim Verkauf den Gewinn auch realisiert, allein schon weil die Wohnung dann zu groß geworden ist. Der Wohnungsverkauf in Düsseldorf dürfte mehr Geld einbringen, als für den Kauf einer gleichwertigen Wohnung in Heinsberg benötigt wird.

    ich hab's vor Monaten schonmal geschrieben: dafür muss man gar nicht umziehen. es reicht ja, dass man in DUS gemeldet ist.

    Das wäre dann eine Scheinanmeldung und damit eine Ordnungswidrigkeit, zu der ich hier explizit NICHT aufrufe oder so etwas auch nur gutheißen kann.

    Übrigens lebe ich selbst "nur" in Mietenstufe 2 und bin somit kein Profiteur dieser Regelung.

    Stell Dir mal vor, ich wohne in Mietstufe 2 und arbeite in Stufe 3.

    Die 1350 € für Stufe 6 habe ich hier her: https://www.finanzverwaltung.nrw.de/system/files/m…Anlage%2018.pdf

    • Bei Mietstufe 6 gibt es fürs erste Kind: 413,56
    • Für das zweite Kind: 924,63

    Macht in Summe: 1338,19€ brutto

    Oder habe ich da jetzt einen Fehler drin?

    Platty, Du weißt doch genau, dass es nicht immer möglich ist, am Dienstort zu wohnen

    Och, ich kenne recht umzugsfreudige Kollegen. Wenn ich die Tabellen richtig lese, gibt es für eine Familie mit zwei Kindern bei Stufe 6 unabhängig vom Familienzuschlag einen Ergänzungszuschlag für die Mietstufe von ca. 1.350€ monatlich, die man bekommt, wenn man in Düsseldorf wohnt, auch wenn man in Heinsberg eingesetzt ist. Da könnten umzugsfreudige Kollegen schon ein Geschäftsmodell draus entwickeln. In 18 Jahren bekommt man so schließlich ca. 300.000 € brutto extra oben drauf aufs Lebenseinkommen und das nur für den Wohnort.

    Oder ist dieser Ergänzungszuschlag etwa daran gebunden, daß man vorab eine gewisse Zeit schon an dem Ort gewohnt haben muß, um eben solche finanziell bedingten Umzüge zu unterbinden?

    Ist der Zuschlag eigentlich auch vom Stadtviertel abhängig?

    Gerechterweise müßte er vom Dienst- und nicht vom Wohnort abhängig sein.

    Auf der Fahrt zum Baumarkt kam mir da nämlich gerade eben eine Idee, wie man mit der Wohnortabhängigkeit sein Lebenseinkommen drastisch erhöhen könnte: Wenn Kinder geplant sind, zieht man nach Düsseldorf, weil dort die höchste Mietstufe in NRW (Stufe 6?) angesagt ist, auch wenn man eigentlich in Heinsberg (Stufe 2) arbeitet. Man kauft also in Düsseldorf eine Eigentumswohnung und durch die Kinderzuschläge bekommt man eine ordentliche Mietzulage oben drauf, mit der man die Wohnung finanziert.

    Wenn die Kinder dann groß sind und die Mietzulage wegfällt, verkauft man die Wohnung in Düsseldorf wieder und zieht nach Heinsberg. Der Unterschied zwischen dem Verkaufspreis in Düsseldorf und dem Kaufpreis in Heinsberg dürfte beachtlich sein. Womit man dann einen schönen Gewinn eingestrichen hätte, ohne dafür auch nur eine Sekunde gearbeitet haben zu müssen.

    Oder wird dieser Gewinn durch den Immobilienhandel vom Dienstherren wieder abgeschöpft, weil man hierdurch ja einen Lebenswandel pflegen kann, der nicht mehr amtsangemessen sondern überbordend ist?

    Nur mal so als Diskussionsgrundlage, um zu zeigen wie schräg das System ist. :stumm:

    Vermutlich müsste man da aber konsequenterweise eine Ausbildungsphase früher anfangen, nämlich bei dem Aufnahmekontingent für das erste Semester in den jeweiligen Lehramtsstudiengängen. Hier sollte noch stärker das Argument "Wie viele Lehrer werden in diesem Fach zukünftig gebraucht?" statt "Für wie viele Studenten in diesem Fach hat die Hochschule Kapazitäten?" sein.

    Dann müßte man aber wohl auch schon während der Studienzeit eine Anwärtervergütung bezahlen und aus der Ausbildund ein Duales Studium machen. Aber ob sich die Landesregierungen so früh festlegen wollen? Ich denke nicht. Aus Sicht der Landesregierung ist das althergebrachte Referendariat vorteilhaft, weil sie sich erst sehr spät festlegen muß wie viele Lehrer am Ende wirklich eingestellt werden und dabei nicht in Vorleistung gehen muß, wie es von jedem Betrieb in der Dualen Ausbildung verlangt wird.

    nur zugucken war zumindest bei mir eigentlich nie.

    Bei mir kamen dann noch die Stunden hinzu, in denen ich offiziell hospitiert habe, das darf man ja soviel wie man „will“, aber in der Realität unterrichtet habe, weil die Ausbildungslehrerin selber im ersten Jahr nach ihrem Ref. war, entsprechend mit Vollzeitstelle komplett überarbeitet, fachfremd eingesetzt wurde und das unterrichten sollte, was ich studiert habe.

    Wenn mich einer fragt, ob ich genug verdiene, ist meine Antwort: "Ja, klar." Meine Arbeitsbedingungen könnten besser sein und ich stehe als Gewerkschafterin aktiv dafür ein, dass sie auf keinen Fall schlechter werden. Meinen Lohn halte ich indes für mehr als angemessen.

    Ich sehe auch kein Problem darin, wenn jemand sagt, daß ihm/ihr der Lohn nicht reicht. Schließlich kann man einen höheren Lohn auch gegen andere Arbeits- und Lebensbedingungen eintauschen.

    Als ich noch Schüler war, hatten wir einen Teilzeit-Schulleiter. Der hat gesagt, daß ihm ein a13 Vollzeitgehalt reicht. Den Unterschied zwischen a13 und a16 hat er sich in Form von Freizeit „ausbezahlen“ lassen.

    Also:

    Als Beamter übernimmst du Aufgaben für den Staat und der Staat sichert dir im Gegenzug ein angemessenes Leben / einen angemessenen Lebensstandard zu. Es geht da also nicht um explizite "Messbare Leistung", die sich 1:1 finanziell umsetzen lässt. Sondern um ein "Du arbeitest für mich und ich sorge dafür, dass du vernünftig leben kannst."

    Wie war das noch mit dem Leistungsprinzip, das der Alimentation zugrunde liegen soll?

    Das Problem ist doch, daß dieses Leistungsprinzip aufgrund der exorbitanten Höhe der Familienzuschläge ad absurdum geführt wird. Und ja, ich habe Kollegen, deren Familienzuschlag höher ist als das Grundgehalt und das obwohl sie sogar mit A14 besoldet werden.

    Miss Othmar

    Ich rechne 9 Stunden BDU plus einen Seminartag beim Referendar gegen 19 Stunden plus Seminartag beim OBASler und komme zu dem Ergebnis, daß der Refi. dann zumindest 2/3 einer A13 Besoldung bekommen müßte. Bekommt er aber nicht.

    Der Seminartag ist beim Referendar und beim OBASler wie beim klassischen Azubi auch bezahlte Arbeitszeit und auch entsprechend zu rechnen.

    Nein, der Grund ist vermutlich einfach das höhere Stundendeputat.

    Der Grund ist einfach, daß für die lausigen Anwärterbezüge niemand den Job machen würde, wohingegen sich der Referendar in einer Zwangslage befindet, da er auf den einen Arbeitgeber angewiesen ist, dieser dies weiß und monetär ausnutzt.

    Hattest du die Klassenleitung als Referendarin und ein volles Deputat? Das wäre ja echt ein Ding und rechtlich anfechtbar.

    Bei uns gab es im Referendariat zwei unterschiedliche Einsatzpläne. Ein Einsatzplan wurde im Seminar eingereicht, der war "sauber". Daneben gab es noch einen tatsächlichen Einsatzplan, der dann doch umfangreicher war. Warum man als Referendar sowas mitmacht? Weil man das volle Risiko hat nach dem Referendariat nicht übernommen zu werden und weil man die Stelle haben will.

    Klar kann man gegen all das wohl auch rechtlich vorgehen und würde wohl auch einmal recht bekommen. Aber danach ist man verbrannt. Die Schulleitungen kennen sich doch alle untereinander. Da würde einen doch keine andere Schulleitung mehr einstellen. Damit wäre dann das ganze Studium umsonst. Entsprechend klagt niemand.

    Ich habe mich mit gut bezahlter Nachhilfe über Wasser gehalten, aber im 2. Jahr ging das aus zeitlichen Gründen nicht mehr.

    Ich habe mich damals mit meinen Ersparnissen aus der "freien Wirtschaft" über Wasser gehalten und Wohngeld beantragt, was bei meiner damaligen Schulleitung auf totales Unverständnis stieß. Ich glaube die SL hatte keine Ahnung wie schlecht Referendare bezahlt werden.

    Wie sich das auf "gehobenen Dienst" oder so auswirkt, habe ich nicht auf dem Schirm.

    Wenn A13 die Einstiegsbesoldung ist, reden wir über den höheren Dienst. A13 ist der Übergang (die Gelenkstelle) zwischen gehobenem Dienst und höherem Dienst. Es ist das höchste Amt im gehobenen Dienst und gleichzeitig das Einstiegsamt im höheren Dienst.

    Wenn Grundschullehrer jetzt mit A13 einsteigen, sind sie im höheren Dienst. Entsprechend müßtest Du es als Schulleiter auch auf A16 bringen können irgendwie, weil A16 das höchste Beförderungsamt im höheren Dienst ist.

    Ich sags mal so...Unsere Reise ging letztes Mal tatsächlich aus kostengründen in die Türkei...4500€ für 5 Leute für 10 Tage..Willkommen in der Realität...macht 900€ pro Person...das ist jetzt kein Luxustrip.

    Ich habe festgestellt, daß bei Urlaubsreisen das zweite Kind DER Kostentreiber ist, nicht das dritte. Mit nur einem Kind bekommt man ein Beistellbett ins Doppelzimmer und fertig. Beim zweiten Kind hingegen braucht man schon eine Suite mit zwei Schlafzimmern und dann wird es im Hotel teuer bzw. die große Suche beginnt in welchem Hotel man überhaupt unterkommen kann. Das ist zwar alles kein Hexenwerk, aber im Vergleich zum klassischen Doppelzimmer mit Beistellbett geht das bei der Urlaubsplanung in die Arbeit und bei der Buchung ins Geld.

    Einfach mehrere Doppelzimmer buchen geht zumeist auch nicht, weil man die Kinder nicht alleine im Doppelzimmer übernachten lassen darf.

    Nachtrag:

    Ich glaube du musst dir selbst für ne Woche Skiurlaub in St Moritz Mühe geben 5000 € für 5 Personen auszugeben.

    Eine Woche mit vier Personen auf Teneriffa: 4500,- € plus 500€ vor Ort, gar kein Problem. Zumindest war es Ostern 2022 so teuer.

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    Für den Preis kannst zu dritt eine Woche auf die Malediven. Wie gesagt, Doppelzimmer mit Beistellbett.

    Wäre ich auf der Arbeitgeberdeite, würde ich die Gunst der Stunde nutzen und statt einer prozentualen Lohnerhöhung eine Einmalzahlung sowie den Familienzuschlag wie bei den Beamten anbieten. Dann hätten unsere Gewerkschaften eine Nuss zu knacken.

    Als Gewerkschaft würde ich Einmalzahlungen zum Inflationsausgleich auf ganzer Linie ablehnen.

    Begründung: Eine Einmalzahlung bringt nur etwas, wenn die Kosten im nächsten Jahr im gleichen Umfang, wie sie jetzt gestiegen sind, wieder zurückgehen würden. Es reicht also nicht der utopische Fall aus, daß auf 10% Inflation in diesem Jahr 0% Inflation im nächsten Jahr folgt. Nein, es müßte der noch viel utopischere Fall eintreten, daß auf 10% Inflation in diesem Jahr 10% Deflation im nächsten Jahr folgt. Bis auf Japan hat es noch kein Land auf der Welt geeschafft jemals in die Deflation zu kommen. Entsprechend führen Einmalzahlungen nur dazu, daß man dann im nächsten Jahr ein Lohnplus von 10% plus die dann aktuelle Inflation fordern müßte, um einen Inflationsausgleich zu schaffen.

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