Aber darum ging es eben nicht, sondern was die Grenze ist. und zwei Stunden fände ich ein bisschen sehr viel, nachdem ich eben für meine Planstelle umgezogen bin (sehr gerne).
Ich will es keinesfalls beschwören, aber Entfernung wäre vor Schulform für mich ein Kriterium bzw. vor Antrag auf Entlassung (also bei einer mittel- bzw. langfristigen Versetzung. Ich klebe nicht am Job. An meiner Gesundheit schon.)
Genau: Was ist die Grenze?
Für mich wäre die Grenze z.B. nicht bei einem einmaligen Wohnortwechsel für die Planstelle erreicht. Will man keine langen Fahrtstrecken in Kauf nehmen, muß man einen fortwährenden Wohnungswechsel während der kompletten Dienstzeit hinnehmen. Landläufig zieht man dann der Arbeit hinterher.
Mein Opa war verbeamteter Lokführer bei der Reichsbahn, Oma war Hebamme. Beide hatten sie Residenzpflicht. Als sie geheiratet haben, haben sie darum gebeten, daß einer von beiden von der Residenzpflicht entbunden wird, um einen gemeinsamen Hausstand zu gründen. Daraufhin wurde Oma von der Residenzpflicht befreit. Sie durfte in den Nachbarort ziehen, bekam aber zur Auflage, daß sie auf eigene Kosten einen Führerschein machen und sich ein KFZ (Auto oder Motorrad) zuzulegen hatte.
Ok, war jetzt nicht das Problem, weil sie 1937 eh schon den Führerschein gemacht und 1938 ein Motorrad gekauft hatte, um die Frauen noch rechtzeitig zur Hausgeburt zu erreichen. Aber so läuft das halt, von wegen was zumutbar ist.