Beiträge von plattyplus

    Viel problematischer finde ich, dass dieser Zuschlag nur für Beamte gilt und die Mietstufenzuschläge auch nicht in abgeschwächter Form für kinderlose Menschen gelten.

    Ich sehe die Problematik so:

    • Eine amtsangemessene Alimentation hat an das Amt und nicht an den Familienstand angepaßt zu erfolgen. Entsprechend haben Familienzuschläge dort eigentlich gar nichts zu suchen. Nur Erschwerniszulagen z.B. für Nachtarbeit sind zulässig, entsprechen diese doch dem Leistungsprinzip.
    • Mietstufenzuschläge sind nur gerechtfertigt, wenn Beamte eine Residenzpflicht haben. Ansonsten zwingt sie ja niemand in Düsseldorf zu wohnen.
    • Die Familienförderung hat über die soziale Wohlfahrt also über ein entsprechend angepaßtes Kindergeld zu erfolgen. Um dem „mit einer großen Kinderanzahl Geld verdienen“ vorzubeugen wird das Kindergeld an den Schulbesuch gekoppelt. So wird auch sichergestellt, daß es die Kinder, für die Kindergeld beantragt wird, auch wirklich gibt.

    Warum daraus so eine Wutdebatte wird, verstehe ich hingegen nicht. Entweder, die eigene Alimentation ist nicht amtsangemessen (was immer das bedeutet), dann kann ich mich an die Gewerkschaft wenden oder selber den Rechtsweg bestreiten.

    Die Wutdebatte kommt daher, daß einerseits das Verfassungsgericht bereits festgestellt hat, daß die Alimentation nicht ausreichend ist, die Landesregierung sich einen schmalen Fuß macht, indem sie nur den Eltern das Geld in den Allerwertesten bläst und man sich dann hier im Forum von diesen Eltern noch anhören muß, daß die Alimentation doch ausreichend ist und man sich nicht beschweren solle.

    dann brauche ich mich auch nicht über Familie Müller mit 3 Kindern ärgern.

    Ich ärgere mich über Familie Müller, weil deren extremes Einkommen dazu beiträgt die Inflation anzuheizen, so daß ich als Single am Ende trotz des identischen Nettolohns eine geringere Kaufkraft habe.

    Sprich Väter werden bevorteilt, denn sie gehen seltener oder weniger mit den Stunden runter, als die Mehrheit der Mütter.

    Richtig interessant wird das bei geschiedenen Vätern, die ihre Kinder nicht mehr sehen wollen auf der einen Seite und Männern, die mit der Mutter und den (nicht eigenen) Kindern zusammenleben auf der anderen Seite. 😉

    Dieser Lebensentwurf führt die exorbitanten Familienzuschläge dann komplett ad absurdum. 🙄

    Vermengst du hier nicht viele verschiedene Bereiche?

    Ich entflechte sie. Die Beamtenbesoldung hat per Gesetz dem Leistungsprinzip zu folgen. Entsprechend haben da eigentlich weder Familien- noch Wohnortzuschläge etwas zu suchen. Nur Stellen- bzw. Erschwerniszulagen z.B. für Nachtarbeit sind zulässig.

    Will ich als Gesetzgeber Familien fördern, habe ich das über die soziale Wohlfahrt zu tun aber bestimmt nicht über die Beamtenbesoldung.

    Was würdest du als Alternative vorschlagen, um kinderreiche Familien besser zu unterstützen?

    Weg mit den Zuschlägen für Beamte und dafür eine Anhebung des Kindergelds, damit auch Nichtbeamtenfamilien davon profitieren. Das Kindergeld müßte dann aber auch direkt an den Schulbesuch der Kinder gebunden sein. Für Tage des unentschuldigten Fehlens gibt es direkt kein Kindergeld. Die Familienkasse bekommt Zugriff auf die elektronischen Klassenbücher und greift die Daten selber ab.

    Die Progression bei dne Zuschlägen abhängig von der Kinderanzahl ist aus meiner Sicht nicht fair.

    Die Progression bei den Kinderzuschlägen müßte eher eine Degression sein, schließlich verursacht das erste Kind die größten Grenzkosten. Mit zunehmender Anzahl der Kinder werden diese geringer. So muß man fürs erste Kind Wickeltisch, Fahrräder in diversen Größen etc. anschaffen, die man bei weiteren Kindern erneut verwenden kann.

    Und was ist mit dieser Wohngegendregelung, haben kinderlose Beamte in teuren Ecken keine Zuschläge bekommen?

    Genau! Die Wohngeldregelung gilt nur für Beamte mit zwei oder mehr Kindern. Das Wohngeld bezieht sich nur auf die Kinderzuschläge. Kinderlose Beamte bekommen selbstverständlich keine Wohngeldzulage. Daher rühren ja mitunter auch im Ergebnis diese exorbitanten Familienzuschläge. Wenn da auf die hohen Kinderzuschläge noch eine hohe Wohngeldstufe kommt, kann der Zuschlag am Ende durchaus in die Regionen der Grundbesoldung gehen. Daher ja auch der Vergleich, daß am Ende ein a6-Beamter mit drei Kindern in einer Großstadt mehr Geld in der Tasche hat als ein a15-Single.

    Das Problem besteht offenbar auch nur in NRW, oder?

    In der Schärfe nur in NRW. Vor Gericht wurde festgestellt, daß die Alimentation nicht ausreichend und damit verfassungswidrig ist. Da das Land NRW aber nicht an die Grundbesoldung ran wollte von wegen Pensionsansprüchen, haben sie diese exorbitanten Familienzuschläge eingeführt, um so gerade eben dem Urteil zu genügen und trotzdem nur einer kleinen Gruppe aller Beamten mehr zahlen zu müssen.

    Wenn das Land sich als „Versorger“ seiner Beamten sieht und im Gegenzug von den Beamten „Staatstreue“ und Dienstverpflichtung erwartet, finde ich es absolut konsequent, dass die Kinder der Beamten mitversorgt werden. Über Ehepartner finde ich, lässt sich streiten im Jahr 2023, aber Kinder hängen nun einmal mit dran an der Versorgungsidee.

    Die Beamtenbesoldung hat sich aber gemäß Art 33, Abs. 5 GG am Leistungsprinzip des Amtsträgers zu orientieren und nicht an dessen sozialer Bedürftigkeit. Die Beamtenbesoldung ist keine Premium Sozialhilfe.

    Dabei dürfte es sich wiederum um ein regulatorischen Instrument handeln, damit man in bestimmten Städten überhaupt noch Lehrer kommt.

    Die irren Familienzuschlägen in NRW und die Mietstufen sind nur der Tatsache geschuldet, daß das Verfassungsgericht die Alimentation als zu gering eingestuft hat, von wegen Abstand zu Hartz 4/Bürgergeld und sich die Landesregierung einen schmalen Fuß machen will. Lieber den paar Beamten mit Kindern richtig viel Geld in den Allerwertesten blasen als die Grundbesoldung erhöhen, da die Besoldung ja auch pensionswirksam ist. Die Zuschläge hingegen haben keine Auswirkung auf spätere Pensionsansprüche.

    Genau das hat ja auch der Richterbund kritisiert.

    Jetzt, 2023, bekommen wir ein Zusatzgebäude mit gaaaaaanz modernem Eisspeicher,

    Ich hätte gerne ein Schulgebäude gebaut wie zu Zeiten der Gründerzeit, also:

    • zweischaliges Ziegelmauerwerk mit innenliegender Wärmedämmung
    • hohe Gewölbedecken
    • Satteldach, eingedeckt mit Tondachziegeln (Meyer Holsen als lokaler Hersteller gibt auf seine Ziegel 40 Jahre Garantie! Die Ziegel dieses Herstellers auf meiner Scheune sind 120 Jahre alt)

    Auf das das Gebäude auch in 150 Jahren noch steht. Ich will keine ach so ökologisch tollen Holzbauten, die man nur mit massivem Chemieeinsatz (Holzschutzmittel) auch nur auf 25 Jahre Lebensdauer bringt. Ich mag auch keine Pappwände, in denen sofort ein Loch ist, wenn ein Schüler mal dagegen tritt. In einem Schulgebäude müssen die Wände so massiv sein, daß sich ein Schüler eher den Fuß brechen würde als das die Wand nachgibt.

    So, welcher Lokalpolitiker ist gewillt sich mit so einem Schulbau ein Denkmal zu setzen?

    Zum inhaltlichen: Scheinbar wurde noch immer nicht der Unterschied zwischen der arbeitsrechtlichen Entlohnung von geleisteter Arbeit und der beamtenrechtlichen Alimentation verstanden. Letztere bezieht sich explizit auch auf die Familie des Beamten und nicht nur auf ihn selbst. So mag der angesprochene A13er mit 3 Kindern zwar vom Dienstherrn eine höhere Alimentation erhalten als der A15-Single, dennoch wird letzterer einen höheren individuellen Lebensstandard bezogen auf seine wirtschaftliche Situation halten können und damit auch bezogen auf die Amtsangemessenheit besser da stehen.

    Dem wage ich bei der Höhe der Familienzuschläge in NRW zu widersprechen. Der Richterbund stellt dazu in seiner Stellungnahme fest:

    • Ausgehend von diesen Werten ist festzustellen, welches Ausmaß die aktuelle Unteralimentation hat.
      Nach den obigen Feststellungen beträgt die unterste Besoldung derzeit 2.350 € und liegt damit etwa 20 % unter dem Grundsicherungsniveau. Bis zur Mindestbesoldung fehlen 35 %. Das Alimentationsprinzip ist damit für die zur Prüfung gestellte unterste Besoldung unzweifelhaft und erheblich verletzt.
    • Dem geltenden Leistungsprinzip wird in Abkehr von allgemein geltenden Vergütungsstandards zu wenig Beachtung geschenkt. Bei Dienstantritt in einer ungelernten Tätigkeit soll ein Beamter, weil er verheiratet ist und zwei Kinder hat, künftig ein höheres Einkommen haben als ein Beamter, der ein dreijähriges Studium absolviert hat und in seiner Laufbahn bereits befördert wurde, aber ledig und kinderlos ist. Damit stellt dieser Entwurf das gesamte Verdienstgefüge auf den Kopf und gewährt Leistungen für Beamtenkinder, die für Kinder nicht verbeamteter Eltern niemals gewährt würden. Das ist ungerecht und inakzeptabel.
    • Die Besoldung muss dem jeweiligen Amt angemessen sein, nicht dem Familienstand, der Kinderzahl oder dem Wohnort. Dieses grundlegende Prinzip der Besoldung wird durch den Entwurf offenbar aus kurzsichtigen fiskalischen Gründen heraus außer Kraft gesetzt. Der vorliegende Entwurf verschleiert zudem das gravierende Ausmaß der aktuellen Unterbesoldung.
    • Der vorgelegte Entwurf verwirklicht den Verfassungsauftrag, eine amtsangemessene Besoldung herzustellen jedoch nicht. Er hat dies noch nicht einmal zum Ziel. Vielmehr beschränkt er sich darauf, rechnerisch den Mindestabstand der Besoldung von der Grundsicherung herstellen zu wollen. Er geht dabei allerdings nicht nur methodisch unzureichend vor. Er wählt auch Mittel, die ihrerseits den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht genügen. Er stellt das Besoldungssystem gleichsam auf den Kopf. Die verfassungsrechtliche Vorgabe, dass sich die Besoldung am jeweils ausgeübten Amt zu orientieren hat, wird durch soziale Besoldungsparameter wie Familienstand, Kinderzahl und Wohnort erheblich verwässert. Das macht aus der bisher am Leistungsprinzip orientierten Besoldung ein Entgeltsystem, das nach Art einer Sozialleistung am individuellen Bedarf ausgerichtet ist, und widerspricht deshalb den nach Art. 33 Abs. 5 GG vom Gesetzgeber zu beachtenden hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums. Die Neuregelung führt zudem zu personalpolitischen Verwerfungen im gesamten Besoldungsgefüge und auch im Verhältnis zu den Angestelltenvergütungen, die von den Tarifvertragsparteien aus gutem Grunde heraus unabhängig von den vorgenannten sozialpolitischen Gesichtspunkten ausgestaltet worden sind.

    Quelle: https://www.drb.de/positionen/ste…hme/news/5-2023

    Fazit für mich daraus: Um den Abstand zum Grundsicherungsneiveau zu wahren, muß in der untersten Besoldungsgruppe 35% mehr gezahlt werden. Bedingt durch das Besoldungsgefüge sind diese 35% auch auf alle höheren Besoldungsgruppen zu übertragen. Damit wären wir dann wieder mit der Gehaltsentwicklung in den Metallberufen seit den frühen 1980er Jahren auf Augenhöhe. Diese sind die Löhnen im öffentlichen Dienst nämlich in den letzten 40 Jahren um ca. 35% enteilt.

    Außerdem gehören die Familienzuschläge abgeschafft, weil sie nicht dem Leistungsprinzip entsprechen sondern die Beamtenalimentation zu einem 'System der Sozialleistung.

    Ich bin gespannt, was ihr so meint ...

    Ich hätte eigentlich nur zwei Wünsche

    • Es sind wirklich nur Schüler im Unterricht, die die Unterrichtsinhalte lernen wollen. Leute, die eh nicht motiviert sind und dies in Form des Mantras: "Ich bin nur hier, damit meine Eltern Kindergeld bekommen", sollen gleich zuhause bleiben oder sich eine andere Schule aussuchen.
    • Die Schüler sollten passable Umgangsformen mitbringen, auch was den Umgang mit Mobiliar, Computern, etc. angeht. Ich habe keine Lust nach jeder Stunde sämtliche Computer-Tastaturen kontrollieren zu müssen, ob nicht doch wieder jemand die Tasten umgebaut hat, die Kabel von den Mäusen abgeschnitten hat ...

    Gründen, wo nicht abgelehnt wird, sind noch gesundheitliche zu nennen.

    Wir haben noch zwei Kollegen, die inzw. Mitte 70 sind und noch 6 Stunden/Woche im Dienst sind. Müssen die jetzt auch Vollzeit ran oder würde da das Alter als gesundheitlicher Grund gelten?

    Bei den beiden ist ja absehbar, daß sie sich komplett auf ihre Pension konzentrieren werden, müßten sie 25,5 Stunden abliefern.

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