Ein Arschtritt als Dank für Engagement nach der Pensionierung...

  • Ich kann weder diese Neiddebatte der Kinderlosen gegenüber denen nachvollziehen, die sich für die Versorgung von Kindern entschieden haben, noch kann ich für mich akzeptieren, dass studierte Kollegen derartig abwertende Wörter nutzen wie in diesem Thread geschehen.


    Da muss ich mich glatt fremdschämen und bin nur froh, dass ich nicht befürchten muss, als „Elter“ mit diesem Berufsgenossen in Kontakt treten zu müssen. Pfui!!!


    Wenn das Land sich als „Versorger“ seiner Beamten sieht und im Gegenzug von den Beamten „Staatstreue“ und Dienstverpflichtung erwartet, finde ich es absolut konsequent, dass die Kinder der Beamten mitversorgt werden. Über Ehepartner finde ich, lässt sich streiten im Jahr 2023, aber Kinder hängen nun einmal mit dran an der Versorgungsidee.

  • Dabei dürfte es sich wiederum um ein regulatorischen Instrument handeln, damit man in bestimmten Städten überhaupt noch Lehrer kommt.

    Die irren Familienzuschlägen in NRW und die Mietstufen sind nur der Tatsache geschuldet, daß das Verfassungsgericht die Alimentation als zu gering eingestuft hat, von wegen Abstand zu Hartz 4/Bürgergeld und sich die Landesregierung einen schmalen Fuß machen will. Lieber den paar Beamten mit Kindern richtig viel Geld in den Allerwertesten blasen als die Grundbesoldung erhöhen, da die Besoldung ja auch pensionswirksam ist. Die Zuschläge hingegen haben keine Auswirkung auf spätere Pensionsansprüche.

    Genau das hat ja auch der Richterbund kritisiert.

  • Wenn das Land sich als „Versorger“ seiner Beamten sieht und im Gegenzug von den Beamten „Staatstreue“ und Dienstverpflichtung erwartet, finde ich es absolut konsequent, dass die Kinder der Beamten mitversorgt werden. Über Ehepartner finde ich, lässt sich streiten im Jahr 2023, aber Kinder hängen nun einmal mit dran an der Versorgungsidee.

    Die Beamtenbesoldung hat sich aber gemäß Art 33, Abs. 5 GG am Leistungsprinzip des Amtsträgers zu orientieren und nicht an dessen sozialer Bedürftigkeit. Die Beamtenbesoldung ist keine Premium Sozialhilfe.

  • 1. Rentner dürfen nach Erreichen der Regelaltersgrenze selbstverständlich unbegrenzt dazuverdienen. Die Rente ist schließlich im Gegensatz zu den Pensionen durch Beiträge selbst finanziert.

    Ich meine hier im orum war vor einiger Zeit mal ein Artikel verlinkt mit einem Kommentar zu einem rechtsgutachten bezüglich der Pension von Beamten.

    Darin wurde sinngemäß erklärt, dass Beamte durch entsprechende Gehaltseinbusen ihre Pension finanzieren, soweit ich das in erinnerung habe.

  • ...da die Besoldung ja auch pensionswirksam ist. Die Zuschläge hingegen haben keine Auswirkung auf spätere Pensionsansprüche.

    Achso, darum geht es.

    Und was ist mit dieser Wohngegendregelung, haben kinderlose Beamte in teuren Ecken keine Zuschläge bekommen? So ganz steig ich noch nicht durch. Das Problem besteht offenbar auch nur in NRW, oder?

  • Und was ist mit dieser Wohngegendregelung, haben kinderlose Beamte in teuren Ecken keine Zuschläge bekommen?

    Genau! Die Wohngeldregelung gilt nur für Beamte mit zwei oder mehr Kindern. Das Wohngeld bezieht sich nur auf die Kinderzuschläge. Kinderlose Beamte bekommen selbstverständlich keine Wohngeldzulage. Daher rühren ja mitunter auch im Ergebnis diese exorbitanten Familienzuschläge. Wenn da auf die hohen Kinderzuschläge noch eine hohe Wohngeldstufe kommt, kann der Zuschlag am Ende durchaus in die Regionen der Grundbesoldung gehen. Daher ja auch der Vergleich, daß am Ende ein a6-Beamter mit drei Kindern in einer Großstadt mehr Geld in der Tasche hat als ein a15-Single.


    Das Problem besteht offenbar auch nur in NRW, oder?

    In der Schärfe nur in NRW. Vor Gericht wurde festgestellt, daß die Alimentation nicht ausreichend und damit verfassungswidrig ist. Da das Land NRW aber nicht an die Grundbesoldung ran wollte von wegen Pensionsansprüchen, haben sie diese exorbitanten Familienzuschläge eingeführt, um so gerade eben dem Urteil zu genügen und trotzdem nur einer kleinen Gruppe aller Beamten mehr zahlen zu müssen.

  • Hier findet man übrigens einen Rechner dazu:

    https://oeffentlicher-dienst.i…mte/nw?id=beamte-nrw-2023


    verheiratet: 152,68€

    + 1 Kind, Mietstufe 1: 132,94€

    = 285,62€


    verheiratet: 152,68€

    + 2 Kinder, Mietstufe 1: 493,43€

    = 646,11€


    verheiratet: 152,68€

    + 3 Kinder, Mietstufe 1: 1323,18€

    = 1475,86€


    verheiratet: 152,68€

    + 3 Kinder, Mietstufe 7: 2192,26€

    = 2344,94€



    Allein für das 3. Kind gibt es 830€ im Monat. Jedes weitere Kind gibt auch etwa 800€ im Monat zusätzlich.


    Ich sehe folgende Probleme:

    1) Es ist mir unverständlich, wieso man ab dem 3. Kind so horrende Summen zahlt. Es wäre sinnvoller und fairer, für jedes Kind die gleiche Summe auszubezahlen oder evtl. geringfügig höhere ab Kind x.


    Der Grund für diesen Unsinn ist offensichtlich: Es gibt nicht so viele Familien mit 3 oder mehr Kindern und es ist deutlich billiger für den Dienstherrn, der alles probiert, um die Gerichtsurteile zur amtsangemessenen Besoldung möglichst kostengünstig zu "lösen". Letztendlich gibt es aber keine Alternative zur Anhebung der Besoldungen der Beamten. Das wird sich noch über Jahre (Jahrzehnte?) ziehen, bis die Gerichte irgendwann "Schluss" sagen...


    2) Die Mietzuschläge gibt es nur für Familien. Auch, wenn ich eh nicht profitieren würde, finde ich das ein Unding. Wenn man soetwas einführt, dann muss man die Zuschläge auch an kinderlose Beamte auszahlen.

  • Die Mietzuschläge gibt es nur für Familien. Auch, wenn ich eh nicht profitieren würde, finde ich das ein Unding. Wenn man soetwas einführt, dann muss man die Zuschläge auch an kinderlose Beamte auszahlen.

    So ist es.


    Die Progression bei dne Zuschlägen abhängig von der Kinderanzahl ist aus meiner Sicht nicht fair.

  • Die Progression bei dne Zuschlägen abhängig von der Kinderanzahl ist aus meiner Sicht nicht fair.

    Die Progression bei den Kinderzuschlägen müßte eher eine Degression sein, schließlich verursacht das erste Kind die größten Grenzkosten. Mit zunehmender Anzahl der Kinder werden diese geringer. So muß man fürs erste Kind Wickeltisch, Fahrräder in diversen Größen etc. anschaffen, die man bei weiteren Kindern erneut verwenden kann.

  • Dabei dürfte es sich wiederum um ein regulatorischen Instrument handeln, damit man in bestimmten Städten überhaupt noch Lehrer kommt.

    Auch hier gern noch einmal der Hinweis, dass arbeitsmarktpolitische Gründe für die Entscheidungen zum Familienzuschlag keine Rolle spielen. Im Gegenteil - hätten sie das getan, wäre das ganz klar verfassungswidrig! Und gerade um den verfassungswidrigen Zustand der Besoldung zu beenden, wurden sie ja eingeführt.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Was würdest du als Alternative vorschlagen, um kinderreiche Familien besser zu unterstützen?

    Weg mit den Zuschlägen für Beamte und dafür eine Anhebung des Kindergelds, damit auch Nichtbeamtenfamilien davon profitieren. Das Kindergeld müßte dann aber auch direkt an den Schulbesuch der Kinder gebunden sein. Für Tage des unentschuldigten Fehlens gibt es direkt kein Kindergeld. Die Familienkasse bekommt Zugriff auf die elektronischen Klassenbücher und greift die Daten selber ab.

  • NRW bewegt sich hier schon im illegalen Bereich, ich kann nur dringend raten, weiterhin Widerspruch gegen die Besoldung einzulegen.


    Was hier passiert ist ein ganz grosser Skandal und ich freue mich jetzt schon, wenn das ganze Konstrukt vor die Wand fährt und man endlich angemessen auf die illegale Besoldung reagieren muss, indem alle Grundgehälter angehoben werden.

    Das muss man sich erstmal trauen, was NRW macht. Mietstufen nur bei Beamten mit Kindern zu berücksichtigen, aber nicht bei kinderlosen?


    Andere Länder wie Hessen oder Thürigen haben im Zuge der Klagewelle die Besoldung für alle erhöht. Wenn NRW da ohne viel Mehrarbeit und Nachzahlungen rauskommen will, sollte im Zuge der TV-L Verhandlungen im Oktober das Ergebnis plus 10% auf alle Beamten übertragen werden und die Zuschläge wieder auf das Maß von vorher gekürzt werden. Sonst wird es irgendwann teuer, ich habe seit 2018 jährlich Widerspruch eingereicht.

  • Vermengst du hier nicht viele verschiedene Bereiche?

    Ich entflechte sie. Die Beamtenbesoldung hat per Gesetz dem Leistungsprinzip zu folgen. Entsprechend haben da eigentlich weder Familien- noch Wohnortzuschläge etwas zu suchen. Nur Stellen- bzw. Erschwerniszulagen z.B. für Nachtarbeit sind zulässig.

    Will ich als Gesetzgeber Familien fördern, habe ich das über die soziale Wohlfahrt zu tun aber bestimmt nicht über die Beamtenbesoldung.

  • Will ich als Gesetzgeber Familien fördern, habe ich das über die soziale Wohlfahrt zu tun aber bestimmt nicht über die Beamtenbesoldung.

    Es geht dir also weniger darum, dass kinderreiche Familien mehr Geld zur Verfügung haben, sondern eher aus welchem Topf dieses Geld kommt?

  • Mir geht es darum, daß es nicht sein kann, daß sich unser Brötchengeber mittels windiger Vorwände, von wegen Familienförderung und so, bei der Besoldung einen schmalen Fuß macht.

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