Diese Empfehlung wird leider nicht gegeben, weil man den männlichen Referendaren Böses unterstellt. Sondern, weil man den SuS selbiges nachsagt. Wenn Schüler*innen (hier wohl eher in der Langform) nicht mit dem einverstanden sind, was Lehrkräfte so tun (Themen im Unterricht, Benotung), dann kann über so einen kleinen Rufmord / unbegründete Vorwürfe ja vielleicht Druck ausgeübt werden
Das habe ich damals an meiner Ausbildungsschule im Referendariat miterlebt. Einem Kollegen wurde von einer Schülerin unterstellt, er hätte sich an ihr vergriffen. Vor Gericht kam nachher raus, daß sie die Behauptung nur aufgestellt hatte, um von ihm bessere Noten bzw. die Versetzung zu bekommen.
Ich habe mir damals gewünscht, daß für entsprechende Verleumdungen nicht das Strafmaß nach §187 StGB gilt (also Geldstrafe oder maximal 2 Jahre Haft) sondern das Strafmaß für die Tat, die man einem anderen versucht anzuhängen. Gemäß §177 StGB wären das dann 2 bis 5 Jahre ohne der Möglichkeit der Bewährung.