Ich kann nachvollziehen, wovon deine Aufgebrachtheit zeugt, jedoch stimmt mich die Art der Formulierung deiner von mir zitierten Zeilen zugegebenermaßen etwas traurig. Traurig vor allem deswegen, weil ich annehme, dass es in einer solchen Situation einige KuK -vor allem jene, die die Arbeit der erkrankten Kollegin übernehmen müssen- gibt, die ähnlich denken würden und genau aus diesem Grund möchte ich bei deinen Zeilen nicht speziell auf dich eingehen, sondern auf die Allgemeinheit schließen.
Ich habe es halt schon mehrfach erlebt, daß bestimmte Kollegen immer wieder Krankmeldungen einreichen und sich so vor ungeliebten Aufgaben drücken. Den letzten Zwist hatte ich deswegen gerade erst vor 2 Wochen mit unserem SV-Lehrer. Er hatte bestimmte Schüler zu Gesprächen eingeladen, war dann aber selber nicht zu den Terminen zugegen. Jedenfalls standen morgens die Schüler/Azubis samt Eltern/Ausbildungsbetrieben vorm Lehrerzimmer und der werte Kollege, der das alles angeleiert hatte, war natürlich krank. Er hielt es auch nicht für nötig uns über die Termine zu informieren, so daß wir uns irgendwie darauf hätten vorbereiten können. Ihn darauf angesprochen, warum es denn nicht wenigstens ein Telefonat oder eine eMail gab mit der Information, kam als Antwort nur, daß jemand, der "krank" ist, ab der Sekunde sofort den Hammer fallen lassen kann, egal wie drastisch die Folgen für das System Schule sind.
Ich bin bisher immer davon ausgegangen, dass eine Überprüfung der Dienstfähigkeit begründet werden muss und es dazu einer mehrwöchigen Krankschreibung und der Perspektive, dass die Person auch nicht in absehbarer Zeit wieder einsetzbar ist, bedarf. Auf welcher Basis soll man denn die Kollegin sonst dorthin schicken?
Ich meine diese Frage wirklich ernst. Es herrscht in Lehrerzimmern oft diese Vorstellung , dass der „Amtsarzt“ irgendwelche Überprüfungen durchführt. Auf welcher Grundlage ? Und was genau soll der Amtsarzt überprüfen ?
Wir hatten so einen Fall, bei dem der Kollege zum Amtsarzt geschickt wurde. Da lief es so, daß der Kollege sich zu Schuljahresbeginn weigerte eine Abschlußklasse zu übernehmen, weil er dann ja auch die Abschlußprüfung stellen müsse und dieses ihm nicht zumutbar sei. Er verwies auch gleich darauf, daß er sich dann im entsprechenden Zeitraum krankmelden würde, um der Pflicht zur der Erstellung der Abschlußprüfung aus dem Weg zu gehen. Ein halbes Jahr später kam es dann, wie es kommen mußte. Pünktlich zur Abgabe der Prüfungsvorschläge war der Kollege 5 Wochen "erkrankt". Aufgrund seiner Drohung zu Beginn des Schuljahres durfte der Kollege dann beim Amtsarzt vorstellig werden, welcher ihm die vollständige Dienstfähigkeit attestierte. Daraufhin durfte er dann die Abschlußprüfung unter persönlicher Aufsicht der Schulleitung anfertigen. Es geht also doch. Jedenfalls war der Rest des Kollegiums danach am Jubeln, daß endlich mal jemand dem werten Herrn Kollegen die Stirn geboten hat.
Es gibt halt im System immer wieder Kollegen, die "defekt spielen" (siehe Spieltheorie) und leider auch viel zu oft damit durchkommen. So haben wir z.B. einige Kollegen, die nicht mehr als Klassenlehrer eingesetzt werden, weil sie sich dann höchstwahrscheinlich doch wieder ihren Verwaltungspflichten entziehen.
Sie ist krank geschrieben aufgrund psychischer Probleme, die sie auf die Schule zurückführt. Einen Kontakt zu irgendjemanden an der Schule lehnt und blockiert sie hartnäckig ab.
Und in dem hier präsentierten Fall denke ich von der beschriebenen Kollegin genau das Gleiche. So lange sie die Kraft hat Kontaktversuche abzublocken kann sie nicht wirklich schwer erkrankt sein und das ihre Krankheit schulbedingt ist, vermutet auch nur sie selber. Ärztlich bestätigt ist da rein gar nichts.