Mir erschließt sich auch nicht, worin die Erpressbarkeit liegen soll. Schlechte Leistungen werden noch immer als solche erkannt und auch entsprechend bewertet, insbesondere wenn es keinen Automatismus zur Wiederholung gibt.
Zum einen könnte sich die Klasse absprechen, um dann in der zweiten oder gar dritten Runde eine sehr viel einfachere Klausur sehr viel besser bestehen zu können. Wenn sich das Spielchen dann eingebürgert hat, funktioniert das auch.
Zum anderen, und das finde ich viel schlimmer, wurden mit dem Drittelerlass bzw. der aktuellen Regelung in Hessen schlechte Schüler immer weiter nach oben durchgereicht. Wir haben z.B. am Berufskolleg in großem Umfang das Problem, dass wir Vollzeitschüler haben, die eigentlich ins Berufsgrundschuljahr (vollschulisch) müßten, weil sie keine Lehrstelle gefunden haben, aber noch schulpflichtig sind. Sie wollen auch eine Lehre machen und streben gar kein Studium (weder FH noch Uni) an. Da ihnen die Zubringerschule aber die Fachoberschulreife attestiert hat, können wir sie nicht ins Berufsgrundschuljahr schicken, weil sie dafür auf dem Papier viel zu gut sind. So landen sie dann massenhaft in den Vollzeit-Bildungsgängen, die mit der Fachhochschulreife abschließen. Dort habe ich aktuell den Fall, dass in einer Klasse 2-3 Schüler sitzen, die in dem Bildungsgang wirklich richtig sind, 24 hingegen dort gar nicht sein wollen, aber aus obigem Grund nicht ins Berufsgrundschuljahr können. Die Klausurergebnisse sind entsprechend, also zwei 1er, ein 2er und der Rest ist 5 und 6. Motivation gleich null. Soll ich denen jetzt echt aufgrund des Drittelerlasses die Studierfähigkeit attestieren?
Die Schüler wollen eine Lehre machen, dürfen nicht ins Berufsgrundschuljahr, weil ihr vorheriger Schulabschluß dafür zu gut ist, und müssen sich so zwischen der Fachhochschulreife, in die sie nicht wollen, und der Ausbildungsvorbereitung, in der eigentlich alle Schüler landen sollen, die gar keinen Schulabschluß haben, entscheiden.