Zum Glück hat die Mehrheit im Parlament schnell das Schutzschild hochgezogen und dieser Selbstermächtigung zunächst einen Riegel vorgeschoben.
Wobei es doch das Parlament selber war, welches diese Situation überhaupt erst geschaffen hat. Warum muss man auch unbedingt in so einer Situation die Geschäftsordnung ändern wollen?
Bereits in der letzten Legislaturperiode gab es den Antrag die Geschäftsordnung entsprechend zu ändern. Damals wurde dieser Antrag abgelehnt.
Ich hätte die Situation anders gelöst. Wenn es die Gepflogenheit ist, dass die stärkste Fraktion im Landtag das Vorschlagsrecht für den Präsidentschaftskandidaten hat, hätte ich der AfD dieses Recht auch zugestanden und dann jeweils bei der Wahl alle Kandidaten durchfallen lassen, eben bis die Fraktion keinen weiteren Kandidaten mehr hat und dann die anderen Parteien dran sind.
Durch diese Sonderregelungen zur Verhinderung der AfD befeuert man doch nur deren mediale Opferrolle noch zusätzlich. In den asozialen Medien wird inzw. davon phantasiert, dass man es den anderen Parteien schon heimzahlen wird, wenn die AfD erst einmal die absolute Mehrheit hat.