Klassenfahrten nach UK unter den derzeitigen Rahmenbedingungen

  • War das jetzt eigentlich schon die Berufung? Hat das aktuelle Gericht eine Berufung nicht zugelassen?


    So, wie sich das für mich anhört, war das jetzt erst die erste Instanz und normalerweise gibt es dann doch zuerst die Berufung in die zweite Instanz und dann erst die Revision.


    Sollte das Gericht eine Berufung nicht zugelassen haben, wäre das dann schon ein Formfehler, der eine Revision rechtfertigt?

  • Wenn die Schilderungen im Spiegel Artikel so richtig sind, gehören die betreuenden Lehrkräfte eigentlich wegen Totschlag durch Unterlassen zu einer Gefängnisstrafe verurteilt.


    Ich kann mir das durchaus vorstellen. Manche Eltern glauben, eine Klassenfahrt wäre Urlaub für die begleitenden Lehrkräfte. Tragischer weise gibt es ganz vereinzelt Lehrkräfte, die das ebenfalls glauben.

    Ich erinnere an einen bekannten Fall als Niedersachsen vor ein paar Jahren, bei dem sich zwei Lehrkräfte bei der Begleitung einer Klassenfahrt massiv betrunken haben, einer der beiden ist eine Treppe runter gefallen und hat sich ernsthaft verletzt, beide mussten während der Fahrt ausgetauscht werden.

    Gerade weil ich zu den Lehrkräften gehöre, die Fahrten ernsthaft vorbereiten und durchführen und die wissen, welche Arbeit und Verantwortung das ist, fehlt mir jedes Verständnis für die "wird schon gut gehen" Fraktion.

    Ich erlebte den Fall eines Schülers, der versehentlich Erdnuss gegessen hatte-Kommt zur Unterkunft, trifft dort schon mit Hautveränderungen und Atemnot auf die Lehrkraft und bekommt gesagt, er solle sich hinlegen und ausruhen. Ich habe dann kurzerhand den Rettungsdienst gerufen und die Aufforderung der Nutzung des Pens weitergegeben. Und dann noch gezeigt, mit welcher Seite er genutzt wird.
    Da war ich in keiner Weise involviert, saß nur zufällig am Nachbartisch.

  • "In Strafsachen beginnt der ganz überwiegende Teil aller Verfahren bei einem Amtsgericht, gegen dessen Urteil der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft Berufung einlegen können. Über die Berufung verhandelt dann das Landgericht. Gegen dessen Urteil können wiederum der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft Revision einlegen, die sodann in dritter und letzter Instanz durch das Oberlandesgericht entschieden wird.

    Die Berufung zum Landgericht und die etwaig folgende Revision zum Oberlandesgericht unterscheiden sich dadurch, dass bei einer Berufung das angefochtene Urteil sowohl in tatsächlicher als auch in rechtlicher Hinsicht überprüft wird, das Landgericht also insbesondere eine Beweisaufnahme durch Zeugenvernehmung etc. wiederholt und den strafbaren Sachverhalt selbst neu feststellt. Mit der Revision bei dem Oberlandesgericht können hingegen nur Rechtsfehler und Verfahrensverstöße gerügt werden. Dies bedeutet, dass das Oberlandesgericht an die vom Berufungsgericht festgestellten Tatsachen gebunden ist und selbst keine Beweise mehr erhebt, sondern den Fall lediglich anhand der Akten prüft.

    Ist die Revision nicht begründet, weil das angefochtene Urteil keine Fehler enthält, kann sie ohne mündliche Verhandlung durch einstimmigen Beschluss verworfen werden." https://www.olg-koeln.nrw.de/a…rufung_revision/index.php


    Zuständig ist nun wieder das OLG, dasselbe Gericht, das den Beschluss, das Verfahren gar nicht zu eröffnen, gekippt und vorskizziert hat, warum eine Verurteilung wahrscheinlich ist. Dieser Linie ist das Gericht nun gefolgt, die Erfolschancen sind also nicht groß.

  • Hast du schon die schriftliche Urteilsbegründung?

    Nein, nur die Medienberichte. Es ging mir darum, dass das was uns moralisch aufrüttelt nicht unbedingt die bestrafte Handlung war. Aber danke für die Nachfrage.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    Einmal editiert, zuletzt von O. Meier ()

  • n den Berichten über die Anhörungen werden Bemerkungen und Fragen des Richters zitiert, die nicht neutral wirken, sondern die mediale Vorverurteilung befeuert und den Druck erhöht haben, z.B. ob sie nicht meinen, man sollte sich mal kümmern, wenn sich ein Kind die ganze Nacht übergibt.

    Das wäre möglicherweise eine Begründung für einen Revisionsantrag. Das sind alles Bemerkungen vor denen man uns damals in der Schöffenbelehrung ausdrücklich gewarnt hat.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • War das jetzt eigentlich schon die Berufung? Hat das aktuelle Gericht eine Berufung nicht zugelassen?

    Zu unterscheiden ist zwischen einer kleinen und einer großen Strafkammer. Die große Strafkammer wird tätig, wenn das möglicher Stafmaß (ich meine) fünf Jahre erreicht. Die kleine entsprechend darunter. Bei der großen Strafkammer ist grundsätzlich nur die Revision zulässig. Hat wohl auch mit dem Aufwand zu tun. Bei der großen Stafkammer sitzen da nämlich drei Berufsrichter und zwei Laienrichter (Schöffe). Damit ist die Große Strafkammer das einzige erstinstanzliche Strafgericht bei dem die Hauptamtlichkeit überwiegt.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • ch erlebte den Fall eines Schülers, der versehentlich Erdnuss gegessen hatte-Kommt zur Unterkunft, trifft dort schon mit Hautveränderungen und Atemnot auf die Lehrkraft und bekommt gesagt, er solle sich hinlegen und ausruhen. Ich habe dann kurzerhand den Rettungsdienst gerufen und die Aufforderung der Nutzung des Pens weitergegeben. Und dann noch gezeigt, mit welcher Seite er genutzt wird.
    Da war ich in keiner Weise involviert, saß nur zufällig am Nachbartisch.

    Das geht schneller als man denkt. Ich erinnere mich an einen Fall aus meiner frühen Jugend. Da war ein Mitglied der Jugendtotkreuz Landesleitung mit auf einem Zeltlager und ist am anderen morgen nicht mehr aufgewacht.

    Hier wurden sogar die Allergien abgefragt, leider waren damals die Kennzeichnungspflichten in den Niederlanden wohl andere und er hat zu Abend das Falsche gegessen.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Das glaube ich gern, aber das wissen geschätzte 97% der Menschen nicht. Mich wundert nur, dass dich das wundert, woher soll das Wissen kommen?

    also ich stimme Dir völlig zu, dass da ein Kompetenzdefizit in der Bevölkerung vorherrscht (das auch der Gerichtsbarkeit nützlich ist). Aber von zwei vermutlich gesunden Menschen mit zweiten Staatsexamen, denen vorgeworfen wird, irgendwie für den den Tod einer Minderjährigen verantwortlich zu sein und deren berufliche und finanzielle Zukunft auf dem Spiel steht, wird man ja wohl erwarten können, dass sie sich - selbst wenn sie keine Ahnung vom Rechtsystem haben - fachlich beraten lassen und den Köder, den der moralisierende Richter anscheinend ausgeworfen hat, nicht schlucken, sondern - egal wie schwer es fällt - einfach mal den Mund halten.

  • fachlich beraten lassen und den Köder, den der moralisierende Richter anscheinend ausgeworfen hat, nicht schlucken, sondern - egal wie schwer es fällt - einfach mal den Mund halten.

    Ein Geständnis ist kein prinzipieller Fehler. Ich hatte, zumindest mit den Informationen die die Presse geliefert hat, den Eindruck, dass die Staatsanwaltschaft schon gründlich ermittelt hat und selbst bei beharrlichem Schweigen hinreichend der Angeklagten noch einiges in der Hinterhand gehabe hätte, um eine vollständige Beweiskette zu erreichen. Dementsprechend hätte dies dann nur zur Prozessverlängerung geführt, schlussendlich aber wäre dann (möglicherweis) gänzlich fehlende Reue bei der Strafzumessung berücksichtigt worden. Daher können wir hier von außen wirklich nicht sagen, ob die Aussage die bessere oder schlechtere Strategie gewesen wäre.


    Was ich mich die ganze Zeit gefragt habe ist, was können wir (wir alle Kollegium, Personalrat....) tun, damit sowas in Zukunft nicht mehr passiert. Und da ist mir eins aufgefallen. Es gibt eine ganze Menge Literatur zu diesem Thema. Jedoch wird in dieser schnelllebigen Zeit niemand die Zeit finden, vor einer Klassenfahrt noch großartig Literatur zu studieren. Daher...


    Es bedarf einer einfachen Checkliste, die man bei der Bezreg oder auch beim KuMi runterladen kann, wo all die Punkte berücksichtigt werden, die so in der Vergangenheit passiert sind. Dann braucht man die nur noch abzuhaken und gut ist. Das steht jetzt ganz oben bei mir auf der to do Liste.

    An alle Deutschlehrer:
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  • Es bedarf einer einfachen Checkliste, die man bei der Bezreg oder auch beim KuMi runterladen kann, wo all die Punkte berücksichtigt werden, die so in der Vergangenheit passiert sind.

    Ich kann mir kaum vorstellen, dass auf die Idee bislang niemand gekommen ist. Von der DGUV gibt es ja so eine Broschüre mit "Hinweisen".


    Das ist zumindest, was mich die ganze Zeit umtreibt, entweder, es gibt verpflichtend einzuhaltende Regularien, oder es gibt sie nicht. Wenn es eine solche, verpflichtend einzuhaltende Liste gäbe, dann müsste meines Erachtens wiederum geregelt sein, inwiefern die Betreuenden Lehrkräfte verantwortlich sind für irgendwas, das aus der jeweiligen Erkrankung erfolgt. Muss ich einen Diabetiker daran erinnern, seinen Insulinspiegel zu kontrollieren? Oder bedarf es eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von einer Ärztin, dass das Kind die Verantwortung selbst tragen kann? Dasselbe gilt für Epilepsie, Allergien usw. Wie soll sich eine Lehrkraft bis ins Letzte absichern oder belassen wir es dabei, dass sie vor Ort nach gesundem Menschenverstand handelt? Denn bei Magen-Darm-Problemen einer ganzen Gruppe besagt der gesunde Menschenverstand, dass sich alle erst mal ins Bett legen.

  • Ich hatte selbst auf einer Abschlussfahrt schon den Fall, dass sich bei einer Schülerin nach einem Insektenstich fast eine Sepsis entwickelt hätte. War eine heikle Sache und ich würde ein nächstes Mal auf jeden Fall früher zum Arzt gehen. Tatsächlich war aber sogar *ich* es, die nach 24 h insistiert hat mit der erwachsenen Schülerin in den Notfall zu gehen. Die Kollegin, mit der ich unterwegs war, ist 10 Jahre älter als ich und hat selber zwei Kinder. Den Nachmittag zuvor war ich mit der Schülerin bereits in der Apotheke und hatte mit der Apothekerin auch ein längeres Gespräch. Worauf ich hinaus will... Beim Arzt waren wir eben erst als die Schülerin einen Kreislaufkollaps hatte, das ging mit einmal ziemlich schnell. Versucht dann übrigens mal eine Horde 18/19jähriger in der Innenstadt in Amsterdam irgendwo "einzufangen", wenn die nicht einsehen wollen, dass sie jetzt bitte den Standort durchgeben und exakt dort stehen bleiben, wo sie gerade sind. Nachdem die betroffene Schülerin ein weiteres Mal versichert, "es ginge schon", weil die natürlich die Reise nicht abbrechen will.


    Ich will überhaupt nicht bestreiten, dass die beiden Kolleginnen auf dieser Fahrt nach UK Fehler gemacht haben. Wenn ich aber so an diesen Tag in Amsterdam zurück denke, erscheint mir das Urteil nicht angemessen. Ich plane sehr sorgfältig und ich bin auf solchen Fahrten sehr aufmerksam. Was ich aber gelernt habe, man verschätzt sich eben doch schnell mal und schlägt hinterher drei Kreuze, dass nichts Schlimmeres passiert ist.

  • Da braucht man nichtmal das Schulhaus verlassen. Ich denke an eine Schülerin, die ihren dicken Arm im Ärmel versteckt hat, weil sie unbedingt ihre Kursarbeiten mitschreiben wollte. Sie war zwei Tage vorher von einer fremden Katze angefallen und gebissen worden. Die Notaufnahme hat natürlich direkt Alarm geschlagen. Oder die ganzen kaputten Steckdosen und aus den Angeln kippenden Fenster, die man monieren kann, bis man schwarz und faulig wird.

  • Was ich aber gelernt habe, man verschätzt sich eben doch schnell mal und schlägt hinterher drei Kreuze, dass nichts Schlimmeres passiert ist.

    Jeder, der irgendwie mit Kindern zu tun hat, kann das wohl dreifach unterstreichen.


    Für mich spielen bei diesem sehr traurigen Unglück mehrere Faktoren eine Rolle, die zusammen gekommen sind, z.B. das nicht Funktionieren der Insulinpumpe, warum gab es keinen Ersatz? Warum meldet man das nicht, sondern nimmt auch noch für Diabetiker verbotene Dinge zu sich? Nach dem Restaurantbesuch ging es zumindest noch einer weiteren Schülerin nicht gut. Wenn man als Lehrerin nichts von Diabetes weiß, wie soll man dann darauf kommen, dass das Unwohlsein eine andere Ursache hat? Warum sagt man als Eltern nichts von der Krankheit auf dem Elternabend, bei dem auch noch die Schülerin selbst anwesend war usw...usw...

    Zum Schluss bleibt trotzdem immer noch die Frage, warum die Lehrerinnen nicht schneller reagiert haben. Das kann man nicht entschuldigen. Trotzdem sind schon vorher viele Dinge zusammengekommen, die einfach nicht hätten sein dürfen/müssen.

  • Zum Schluss bleibt trotzdem immer noch die Frage, warum die Lehrerinnen nicht schneller reagiert haben. Das kann man nicht entschuldigen.

    Vielleicht, weil keine der vier Kolleginnen die Situation komplett überblickt hat? Wenn die Mitschüler jeweils einer anderen Lehrerin gesagt haben, daß es der Schülerin aktuell nicht gut geht, kann ich mir schon vorstellen, daß jede der Kolleginnen so eine einzelne Meldung nicht besonders hoch gehängt hat.


    Bei uns im Kollegium ist aktuell das Fazit aus der ganzen Situation, daß wir in Zukunft gar nicht mehr fahren werden. Jedenfalls findet sich kein Kollege mehr bereit dazu sowas mitzumachen. Da müßte die SL schon einzelne KuK direkt dinstverpflichten. Da ist uns unsere eigene Existenz wichtiger als diese Spaß-Veranstaltungen (a ka Klassenfahrten).

  • Bei uns im Kollegium ist aktuell das Fazit aus der ganzen Situation, daß wir in Zukunft gar nicht mehr fahren werden. Jedenfalls findet sich kein Kollege mehr bereit dazu sowas mitzumachen.

    Ich halte es für relativ unwahrscheinlich, dass da wirklich alle Kolleginnen mitmachen und keine mehr fährt. Aber mag ja sein. Ich wünsche euch das nötige Durchhaltevermögen.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    Einmal editiert, zuletzt von O. Meier ()

  • Jeder, der irgendwie mit Kindern zu tun hat, kann das wohl dreifach unterstreichen.


    Für mich spielen bei diesem sehr traurigen Unglück mehrere Faktoren eine Rolle, die zusammen gekommen sind, z.B. das nicht Funktionieren der Insulinpumpe, warum gab es keinen Ersatz? Warum meldet man das nicht, sondern nimmt auch noch für Diabetiker verbotene Dinge zu sich? Nach dem Restaurantbesuch ging es zumindest noch einer weiteren Schülerin nicht gut. Wenn man als Lehrerin nichts von Diabetes weiß, wie soll man dann darauf kommen, dass das Unwohlsein eine andere Ursache hat? Warum sagt man als Eltern nichts von der Krankheit auf dem Elternabend, bei dem auch noch die Schülerin selbst anwesend war usw...usw...

    Zum Schluss bleibt trotzdem immer noch die Frage, warum die Lehrerinnen nicht schneller reagiert haben. Das kann man nicht entschuldigen. Trotzdem sind schon vorher viele Dinge zusammengekommen, die einfach nicht hätten sein dürfen/müssen.

    Nachdem was ich gelesen hatte, war die Schülerin sowohl mit Messen als auch mit Insulinspritzen nachlässig. Das mit der Pumpe höre ich jetzt zum ersten Mal.

  • Nachdem was ich gelesen hatte, war die Schülerin sowohl mit Messen als auch mit Insulinspritzen nachlässig. Das mit der Pumpe höre ich jetzt zum ersten Mal.

    Ich las, die Insulinpumpe funktionierte nach dem Duschen am 2. Tag morgens nicht mehr und sie hat sie entfernt.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Vielleicht könnt ihr mal das stille Post spielen unterlassen, wenn ihr wirklich was gelesen habt, postet doch einfach den Artikel, hier werden aktuell einfach nur Gerüchte verbreitet.

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