ob es überhaupt die vermeintliche Unterlassungsaufforderung existiert. Der Schulleiter weicht die Frage ab. Wie ist das zu verstehen?
Ich glaube nicht, dass du deine Schulleiterin in dem Punkt kontrollieren musst. Sie ist dir auch keine Rechenschaft schuldig. Dass man erwartet von der Schulleiterin zumindest eine grobe Sicht auf den Fall zu kriegen, dass man eine solche Weisung nachvollziehen kann ("Es ist im bisherigen E-Mail-Verkehr zu unangemessenen Äußerungen gekommen."), ist etwas anderes. Aber das Befolgen einer Weisung machte ich nicht von derlei Bedingungen abhängig.
Mir kommt die Sache immer noch komisch vor. Unter den Schulleiterinnen, die ich kenne, wäre das sicher etwas anders gelaufen. Aber sei's drum: Wenn du rechtliche Bedenken bezgl. der Weisung hast, musst du sie remonstrieren. Wenn die Bedenken sich auf den Datenschutz beziehen, insbesondere, wenn du die im Detail nicht abschließend beurteilen kannst, solltest du die Datenschutzbeauftragte hinzuziehen.
Im Gespräch mit der Schulleietrin bsit du ja offensichtlich schon. Insofern dürfte sie schon mitbekommen haben, dass du Bedenken hast. Ich stellte diese aber formal auf saubere Beine und ginge zur Schriftform über. Dann ist das nicht nur sauber dokumentiert. Bei sorgfältiger Formulierung kann man sich auch Missverständnisse ersparen.
Wir haben hier übrigens schon von Fällen gehört, wo Schulleiterinnen Kolleginnen, die von unangemessener Kommunikation durch Eltern betroffen waren, haben im Regen stehen lassen oder sie gar ins Knie penetriert haben. Wenn hier so etwas vorläge (auch wenn wir's nicht wissen), fänd' ich's doch erfrischend, wenn die Schulleiterin das hier zur Chefinnen-Sache macht.