Beiträge von O. Meier

    Wie du das findest ist egal.

    Nicht ganz. Das hat schon etwas mt der Stimmung und dem Stil der Zusammenarbeit in der Schule zu tun. Ändert aber nichts an der Rechtslage. Rechtliche Bedenken => Remonstration.

    Die Behebung der Mängel in der Kommunikation zwischen TE und Schulleiterin ist dann noch mal ein anderes Fass. Vielleicht sogar ein großes.

    ob es überhaupt die vermeintliche Unterlassungsaufforderung existiert. Der Schulleiter weicht die Frage ab. Wie ist das zu verstehen?

    Ich glaube nicht, dass du deine Schulleiterin in dem Punkt kontrollieren musst. Sie ist dir auch keine Rechenschaft schuldig. Dass man erwartet von der Schulleiterin zumindest eine grobe Sicht auf den Fall zu kriegen, dass man eine solche Weisung nachvollziehen kann ("Es ist im bisherigen E-Mail-Verkehr zu unangemessenen Äußerungen gekommen."), ist etwas anderes. Aber das Befolgen einer Weisung machte ich nicht von derlei Bedingungen abhängig.

    Mir kommt die Sache immer noch komisch vor. Unter den Schulleiterinnen, die ich kenne, wäre das sicher etwas anders gelaufen. Aber sei's drum: Wenn du rechtliche Bedenken bezgl. der Weisung hast, musst du sie remonstrieren. Wenn die Bedenken sich auf den Datenschutz beziehen, insbesondere, wenn du die im Detail nicht abschließend beurteilen kannst, solltest du die Datenschutzbeauftragte hinzuziehen.

    Im Gespräch mit der Schulleietrin bsit du ja offensichtlich schon. Insofern dürfte sie schon mitbekommen haben, dass du Bedenken hast. Ich stellte diese aber formal auf saubere Beine und ginge zur Schriftform über. Dann ist das nicht nur sauber dokumentiert. Bei sorgfältiger Formulierung kann man sich auch Missverständnisse ersparen.

    Wir haben hier übrigens schon von Fällen gehört, wo Schulleiterinnen Kolleginnen, die von unangemessener Kommunikation durch Eltern betroffen waren, haben im Regen stehen lassen oder sie gar ins Knie penetriert haben. Wenn hier so etwas vorläge (auch wenn wir's nicht wissen), fänd' ich's doch erfrischend, wenn die Schulleiterin das hier zur Chefinnen-Sache macht.

    Es wird, wie ich schon einmal schrieb, vermutlich auf diesen völligen Irrsinn hinauslaufen, dass wir unsere bisherigen, privat angeschafften Geräte parallel weiterbenutzen, weil wir auf den Dienstgeräten unsere von uns selbst angeschaffte und verwendete, möglicherweise fachspezifische Software entweder nicht aufspielen dürfen oder das Gerät zu schwach auf der Brust ist, um sie laufen zu lassen...

    Du hattest aber nicht ernsthaft in Erwägung gezogen, dass das anders kommen könnte?

    Ich meine sogar, dass es soweit kommen wird, dass wir unseren privateigentümlichen Geräte vorwiegend weiter benutzen werden und die dienstlichen IT-Placebos im Wesentlichen in der Ecke liegen.

    Dann würde es ja bedeuten, dass die betroffenen Lehrer Datenschutzbestimmungen verletzten, in dem sie die Nachrichten der Mutter ohne ihr Wissen weiterleiten.

    Kaum. Es sind ja schulische Belange. Da kann die Schulleiterin Kenntnis von bekommen. Andersherum muss ich mich ja auch bei der Schulleiterin rückbersichern können. Dazu muss ihr auch Einblick in die dienstliche Kommunikation gewähren. IANAL, aber da hätte ich keine Bedenken.

    Da muss man auch auf den Selbstschutz achten, damit man nicht "zwischen die Fronten gerät".

    Ich befürchte, da ist man schon.

    "über die individuelle Lern- und Leistungsentwicklung" informieren und beraten muss. Wie soll das gehen, wenn die Antwort auf Nachfragen nicht erlaubt sein soll?

    Man kann auch anders, als über E-Mail kommunizieren.Vielleicht ist das auch gar das geeignete Medieum für so etwas.

    Ansonsten kommt mir die Weisung auch etwas komisch vor. Auch der Mjutter zu untersagen, E-Mails an die Schule zu schikcen, kann ich nicht so ganz nachvollziehen. Da muss die Mutter sich ja einen ordentlichen Bock erlaubt haben.

    ch würde doch mal eher vermuten, damit er, falls du krank wirst, verstirbst oder meinetwegen auch der Verdacht besteht, dass du damit ziemlichen Unfug getrieben hast, auf das Gerät zugreifen darf.

    Ja. Vermutungen sind prima. Trotzdem darf mir auffallen, dass das bei der dienstlichen Mitnutzung der privat finanzierten Geräte alles nicht so wichtig war.

    Ich brauche den Mist, den das Land uns da andrehen will, nicht. Erst recht nicht privat. Ich find's halt nur bezeichnend. Jahrzehntelang haben wir dem Land, das in der Zeit mit der Schulter gezuckt hat, unsere privaten Computer, Scanner, Drucker, Internetanschlüsse zur Verfügung gestellt. Da konnten wir übrigens mit mehrerlei Accounts Privates von Dienstlichem trennen. Jetzt kommen die mit einem Alibi-Popelsteil um die Ecke. Und dann geht es nicht darum, dass die Dinger in den Einsatz kommen. Sondrn das erste, woran gedacht sind, sind die abers, die erhobenen Zeigefinger und Verdächtigungen.

    Das ist mein Kritikpunkt.

    Das ist aber auch schon wurscht. Diese Maßnahme bringt uns in der Digitalisierung im Allgemeinen und im Online-Unterricht keinen Millimeter weiter. Im Wesentlichen wird da Geld verbrannt.

    Es wäre halt trotzdem wichtig, dass man genau durchliest, was einem da vorgelegt wird, bevor man es unterschreibt. Im Zwiefelsfall sollte man sich beraten lassen.

    .. von welchem Budget? Meine SL hat ja noch nicht mal eine Vorstellung davon, wieviel sie wem da draußen dafür so bezahlen müsste.

    Nach außen geben? Ciao in-house support und just-in-time Veröffentlichungen.

    Kurzfristige Extrawünsche? Nach Neuverhandlung des Vertrags sehr gerne.

    Damit beschreibst du ziemlich gut, wie viel deine Arbeit wert ist. Dass du sie trotzdem verschenkst, ist mir unverständlich.

    Außerdem möchte ich gerne wissen,ob das Referendariat schwer wird

    Schwer ist vielleicht nicht der richtige Begriff. Ich würd's eher anstrengend nennen. Unter anderem auch dadurch, dass man häufig nicht weiß, wo man dran ist, Anforderungen und Kriterien nicht transparent sind. Dass einem gesagt wird, was alles doof oder falsch war, die Tipps, wie man es besser machen könnte, sich aber in allgemeinem Blabla verlieren, statt konkret benannt zu werden.

    Und nervig. Obige Punkte stufe ich auch unter "nervig" ein. Da mag jedes Fach seine Eigenheiten haben. Aber, wie schon gesagt wurde, das Maß der Anstrengung hängt nicht arch vom Fach ab.

    Abkürzungen nicht magst.

    INWIEFERN SPIELT ES EINE ROLLE, WAS ICH MAG ODER NICHT. WIE MEINST DU DAS BEURTEILEN ZU KOENNEN? UND WARUM MEINST DU, STEHT ES DIR ZU SO ETWAS UEBER ANDERE SCHREIBEN ZU DUERFEN?

    Das ist übrigens kein Satz.

    OH, EY. JETZT HAST DU MICH JA VOLL DRANNE GEKRIEGT. MIT SCHMACKES UND ANLAUF. ABER. GRAMMATIKFEHLER ODER ELLIPSE? WAS IST DAS FUER EINE WELT, IN DER SPRACHLICHE STILMTTEL VERBOTEN WERDEN SOLLEN?

    Wie wichtig soll es denn sein, dass der Schrägstrich nicht aufgedoppelt ist? Vielleicht mal zur Herkunft dieser Symbole. Die Mengen wurden ursprünglich fett gesetzt. Da das handschriftlich schwierig ist, insbesondere an der von Mathematikerinnen geschätzen Tafel, gab es die Doppelstrich-Variante als Behelf.

    Mittlerweile hat dann dieser Behelf auch im Druck Einzug gehalten. Darüber zu diskutieren, welches nun die bessere Behelfslösung ist, halte ich für vertane Zeit. Man nimmt das Symbol, das der eingestellte Font anbietet, und ist fertig.

    Meiner Erfahrung nach ist das auch tatsächlich so.

    Pornos kucken? Rassistische Inhalte laden? (Okay, letzteres kann einem ja pssieren, wenn man die tagesschau-Seite lädt. Ja nachdem, welcher Politiker da gerade zitiert wird.) So etwas machen Lehrerinnen mit dienstlichen Geräten? Dem muss man durch eine Verinabrung vorbeugen?

    Und was die Unfähigkeit der Benutzung angeht. Die beseitigt man erst recht nicht durch eine Verienbarung. Da wäre eine entsprechende Ausbildung angebracht. Aber da dürfte der Investitionsstau noch höher sein als bei der Hardware.

    Generell: du traust es dir vielleicht zu, aber da sitzen auch Lehrer vor, die bei der Anweisung "Fahren sie den laptop herunter" einen Fahrstuhl suchen gehen. sorry, ist leider so.

    Da hilft keine Vereinbarung. Da hülfe es, seine Mitarbeiterinnen entsprechend auszubilden.

    Die "warum steht das da drin"-Punkte ignoriere ich mal. Es steht drin, weil es rechtlich klargestellt sein muss. Auch wenn es eigentlich klar sein sollte.

    Eben. Eigentlich alles klar. Uneigentlich möchte man aber trotzdem etwas mit Pornos andeuten.

    Ausschließlich dienstliche Verwendung": natürlich. Da landen personenbezogene Daten drauf, für die der Lehrer nicht mehr die "Erklärung zu den pers. Daten auf Privatgeräten" unterschreiben muss. Verantwortlich ist der Schulträger für die Sicherheit der Daten. Dass man das Risiko möglich gering hält und der User nicht auch noch private Daten darauf verwaltet und damit ein Risiko eingeht, sollte klar sein.

    Zum einen hätte man die Trennung von didaktischen Werkzeug und Verwaltungs-IT aufrecht erhalten können. Ich muss da keine personenbezogenen Daten drauf speichern. Finde ich bei ‘nem Mobilgerät eh nicht optimal.

    Aber während die Mischnutzung bei meinem privaten Rechner völlig wumpe ist, verursacht der Aufruf einer Web-Seite aus privatem Interesse mehr Sicherheitsprobleme als der Aufruf einer Seite zur Unterrichtsvorbereitung.

    Automatische Updates: wieso regst du dich wegen dem Wochenende auf? Du zitierst doch selber, dass dort unter anderem explizit steht "z.B. einmal die Woche". Du musst das Ding nicht am Wochenende hochfahren. Wie das in den Ferien ist, müsste man allerdings schauen. Da würde ich dir recht geben - wobei du das noch nicht einmal geschrieben hast.

    Wenn‘s automatische Updates sein sollen, dann sollen die automatisch ablaufen. Und mich nicht nerven. Ich habe einen Dienstlaptop wegen Zeugnissoftware. Windows 10 spielt da gelegentlich Updates ein. Da Muss ich nichts bestätigen oder das Gerät jede Woche anschalten.

    Alles, was da „vereinbart“ werden soll, entspricht einem Geist er Unterstellung, dass Lehrerinnen mit so einem Gerät nicht umgehen könnten, damit eh nur dummes Zeug machen.

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