Nun hat die Bereichsleitung folgende Argumente:
Oh, wie ich sie liebe, die Kombination von A15 mit Ahnungslosigkeit. Inwiefern ist denn die Bereichsleitung überhaupt mit dem Fall befasst? Hast du sie gefragt? Hat die Schülering sie eingeschaltet? Oder gibt sie ungefragt ihre Meinung ab? Kann sie ja machen, aber wozu? Eine erzieherische Einwirkung kannst du selbst vornehmen, Ordnungsmaßnahmen verhängt der Schulleiter.
4. Die Nacharbeit geht nicht, denn "wir machen das so nicht", solche Maßnahmen müssen im Bildungsgang einheitlich sein.
Immer alle gleich? Weil sich auch alle gleich verhalten? So'n Quatsch. Es gilt für alle das gleiche Schulgesetz, das reicht. Dieses sieht einen nicht unerheblichen Ermessensspielraum vor. Der dient dazu die Verhältnismäßigkeit sicher zu stellen. Das einzuschränken widerspricht dem Schulgesetz.
5. Solche Maßnahmen wurden vom Bildungsgang nie beschlossen oder genehmigt.
Weil die Anerkennung des Schulgesetzes in dem Bildngsgang bei §52 endet? Weiter seid ihr noch nicht?
ich sehe da einen sinnlosen machtkampf zwischen der lehrkraft und der schülerin.
Machtkämpfe mit Schülern müssen wir nicht führen. Die Linien verlaufen sehr deutlich erkennbar. Wenn einzelne Schüler nicht klar sehen, kann man ihnen einen kleine Wahrnehmungshilfe angedeien lassen. Wie die aussieht, sollte man im konkreten Fall beurteilen. Bei Patentrezepten, wie man sich immer verhalten sollte, bin ich vorsichtig. Aber darum ging es in der Anfrage nicht, sondern um eine rechtliche Einschätzung bezüglich schon ergriffener bzw. im weiteren Verlauf notwendiger Maßnahmen.
Was die Verhältnismäßigkeit anbetrifft, so stimmt es nicht, dass die Handynutzung nur den Einzelnen ablenke. Das zur Schau gestellte Desinteresse ändert durchaus die Arbeitsatmosphäre. Die Aufmerksamkeit des Lehrer hat sie ja im vorliegenden Fall erkennbar auf sich gezogen. Eine pauschale Einschätzung, man müsse bei Handybenutzung nicht aktiv werden, kann man daraus nicht begründen.
Zurück zum Fall:
Die Schülerin erscheint nicht zur Nacharbeit
Wenn erzieherische Einwirkungen nichts nützen, muss man zu Ordnungsmaßnahmen greifen. Ich bin mir einigermaßen sicher, dass in einem solchen Fall mein Schulleiter einen von mir formulierten schriftlichen Verweis unterschriebe. Hält die Schülerin sich zukünftig an die im Hause geltenden Regeln, ist der quasi gegenstandslos. Viel weniger kann ich mir nicht vorstellen.