Beiträge von O. Meier

    Die E-Mails sind nur innerhalb des Verwaltungsnetzwerkes! abrufbar.

    Dann macht ihr das.

    Wenn etwas in der Schule nicht geht, muss ich ins Sekretariat und dort die Sekretärin belästigen.

    Dann macht ihr das. Also, ins Sekretariat gehen, belästigen muss nicht wirklich sein. Wenn das der vorgesehen Weg ist und das zu den Aufgaben der Sekretäre gehört, dann machen die das.

    Das meinte ich mit nicht für Schulen geeignet.

    Dann lässt sich das womöglich nicht nutzen. Dann seid ihr nicht (gut) über E-Mail erreichbar. Wo ist das Problem?

    Ist alles nicht in der Verantwortung der Lehrerinnen. Also muss man sich auch nicht kümmern (außer auf dem Dienstweg anzumerken, dass bzw. was nicht geht). Insbesondere nichts, wegen dessen ich mit privatem Geld hantierte.

    Da wir unsere eigene Homepage und unsere eigenen E-Mail-Adressen statt derjenigen der Stadt nutzen wollen

    Ja, das ist absurd. Die Schulträgerin stellt euch E-Mail-Adressen etc. zur Verfügung, ihr macht eine Parallelstruktur auf und die Schulträgerin bezahlt dafür. Ja, das ist absurd.

    Auf jedenfalls wäre das kein Grund, dass ich irgendwelches Geld vorstrecke. Entweder die Schulträgerin bezahlt, dann kümmert sie sich auch um die Zahlungsabwicklung. Oder sie zahlt das nicht, dann braucht man auch kein Konto.

    Mal ’ne Frage: diskutiert ihr das nicht zum falschen Zeitpunkt? Müsste denn (den Schülerinnen) nicht vor der Prüfung klar sein, was jeweils zu tun ist. Ihr habt doch etwas unterrichtet, das sollte euer Maßstab für die Bewertung sein. Wenn ihr also gesagt habt, dass zur Berechnung eines bestimmten Integrals die Angabe einer Stammfunktion dazugehört, dann gehört sie dazu.

    Das was ihr im Unterricht abgesprochen habt, ist doch der einzige Zugang der Schülerinnen zu den Anforderungen.

    Die anderen Fragen, was denn die zu bewertende Leistung überhaupt sein soll, wenn man rechnen lässt, statt zu rechnen, uns warum man Folien präsentiert, auf denen noch nicht mal die mathematische Typographie stimmt, stelle ich schon gar nicht.

    ei der unbefleckten Empfängnis (ein katholisches Spezifikum) geht es nicht darum, wie Jesus empfangen wurde, sondern wie Maria: nämlich ohne Erbsünde,

    Eine Idee, die es erst braucht, wenn man vorher „die Erbsünde“ erfunden hat.

    jungfräulichen Empfängnis Jesu

    Wie auch immer das funktionieren soll.

    Okay, bei Comics und ähnlich gelagerten Geschichten darf man nicht die Realität als Maßstab nehmen.

    Für mich wieder ein Argument dafür, dass Anhänger von Religionen sich vorrangig im privaren Bereich ausleben sollten...

    Ich finde dazu passt ganz gut, an einer religiösen Veranstaltung, die derart in die Öffentlichkeit gerückt wird, nicht teilzunehmen.

    Ich denke (wie Pepe), dass niemanden ein Zacken aus der Krone fällt,

    Aus der Krone vielleicht nicht, aber aus seinem Verständnis für die eigene Religion. Religiöse Toleranz ist halt schnell gefordert, aber um so schwerer gewährt. Immerhin ist die Aufforderung zur Teilnahme an diesem Gottesdienst eben auch die Aufforderung, die Regeln der eigenen Religion zu brechen. Wie tolerant ist das?

    Eine Krone trägt er übrigens gar nicht, er ist Rabbiner, nicht König.

    Weil es zu den traditionellen Feierlichkeiten zu Ehren des Preisträgers gehört? Und weil der ausgezeichnete Herr damit auch ein deutliches Zeichen in seiner Religionsgemeinschaft setzen könnte?

    Ein Zeichen wofür? Dass die Regeln der eigenen Religion nicht so wichtig ist? Dass Jüdinnen gut daran tun, sich an nicht-jüdische Kultur anzupassen? Finde ich zumindest mal schwierig.

    Dann hätte der Herr vielleicht den Preis nicht annehmen dürfen, denn zu den "Kulthandlungen" der Preisverleihung gehört die Messe.

    In der Tat könnte es sich lohnen, genauer zu schauen, was für ein Preis das sein soll. Warum hört denn zu einem „Europa-Preis“ ein katholischer Gottesdienst? Möchte man ein einiges Europa oder ein katholisches? Oder ist man halt in Aachen und da macht man bei allem 'ne Messe?

    ..., weil ... Ja warum eigentlich? Achso, hamma schon immer so gemacht. Gerne, aber ich sehe nicht, wie man aus einer solchen provinziellen Scheuklappenweltsicht eine einiges (und womöglich noch modernes) Europa befördern will.

    Über die Eigenschaften fiktiver Personen zu diskutieren, finde ich nicht so spannend. Bei dem Reboot einer Comic-Reihe fragt auch keiner, ob das die gleiche Batwoman ist. Bei James Bond stimmt die Continuity auch nicht.

    Und wo ist das Problem, wenn jemand selbst entscheidet, ob sie an einem Göttinendienst teilnimmt. Das sollten Menschen sogar innerhalb der eigenen Religionsgemeinschaft selbst entscheiden.

    Für den Zahlungsverkehr öffentlicher Einrichtungen können sie zuständig sein.

    Autschibautschi, doof, dass man hier die eigenen Texte nicht mehr editieren darf. Da hat sich ein grober Fehler eingeschlichen, indem ein wichtiges Wort fehlt. Ein „nicht“.

    Also: Für den Zahlungsverkehr öffentlicher Einrichtungen können [Bürgerinnen] NICHT zuständig sein.

    Wer sich aber mit dem Christentum in den Staaten auskennt, weiß, wie menschenverachtend eine große Zahl der Gläubigen sich äußert

    Ich möchte das nicht auf die heutigen USA reduzieren. Und nicht auf Christinnen. Menschen, die sich allen möglichen Religionen zugehörig erklärt haben, haben alles mögliche Leid verbreiten. Die Christinnen sind dabei sicherlich signifikant in Erscheinung getreten.

    Menschen können ethisch handeln, wenn sie in der Lage sind die Folgen ihrer Handlungen abzuschätzen und dafür Verantwortung zu übernehmen. Eine persönliche Beziehung zu fiktiven Figuren hilft dabei nicht.

    Wo liest du hier im Thread, dass ich sage, dass man nicht mit der Stadt über das Thema sprechen solle?

    Du schriebst mehrfach, dass du die

    Erwähnung der Notwendigkeit eines Kontos für die Klassenfahrt als Drohung empfändest und daher gegenüber Stadt vermiedest.

    Dass du mit der Stadt im Gespräch bist, habe ich durchaus verstanden.

    Dann mach das doch

    Machte ich auch, wenn es relevant wäre. Ich hatte an unserer Schule aber noch nicht den Fall, dass ich etwas nicht machen konnte, weil die Zahlungsabwicklung nicht möglich gewesen wäre. Falls das mal passieren sollte, Anfrage an die Schulleiterin. Usw.

    Viele Foristinnen sind zufrieden, wenn sie berichtet haben, wie sie dies oder das so machen. Andere suchen einen weitergehenden Austausch, fragen, was man machen könnte oder sollte.

    Und da gebe ich dann den Rat, ohne selbst vor der Frage zu stehen, mir niemals Geld der Eltern aufs eigene Konto zu holen. NIEMALS. Begründet wurde diese klare Haltung in diesem Thread bereits. Ich führe aber gerne noch etwas aus.

    Personifizierung

    Und falls die Gestik dieser Personifizierung wirklich wichtig sein sollte: deine Stadt zuckt mit den Achseln, die fiktive Stadt in meinem Kopf verschränkt die Arme.

    Beides keine Metapher für die gute Erfüllung der Aufgaben als Schulträgerinnen, beides keine Gesten die zum pflichtgemäßen Ermessen passen.

    Und daher kann er sich achselzuckend hinstellen. (Um meinen Beitrag wieder aufzunehmen, den du gestern zitiert und falsch interpretiert hast.)

    Die Schulträgerin ist kein Lebewesen. Sie hat weder Achseln noch Arme. Du hebst hier mal wieder auf ein völlig irrelevantes Detail ab.

    dass der Hinweis des Lehrers "ohne Konto der Stadt keine Klassenfahrt" bei der Stadt nichts bewirken muss.

    Nee, muss nicht, kann aber. Wenn man der Stadt den Hinweis gar nicht gibt, erfährt man nicht, was er bewirkt.

    Und das kannst du drehen und wenden wie du willst.

    Muss ich gar nicht. Ich halte nach wie vor die Schulträgerin für die sachliche Ausstattung der Schulen für zuständig. Wenn deren Einschätzung ist, dass es kein Konto bräuchte, weil die davon abhängigen Aktivitäten nicht wichtig genug sind, nähme ich das zur Kenntnis und wäre fertig.

    Letztendlich ist es mir wurscht, ob du deinen Kopf hinhalten möchtest. Mein Ratschlag, insbesondere an alle anderen, ist, das nicht zu tun. Kümmert euch um wichtige Dinge ohne Risiken. Lebt euer Leben und macht eure Arbeit ordentlich. Halst euch keine Probleme auf, die ihr dann meint lösen zu müssen.

    Sie müssen aber genauso wenig ein Konto anlegen, wie ich ein privates nutzen muss.

    So stimmt das erstmal nicht. Schule ist eine staatliche Aufgabe. Nur staatliche Stellen sind für den Betrieb der Schule zuständig.

    Sie können. Steht so im Schulgesetzt.

    Über die Lehrerkonten steht im Schulgesetz schon mal gar nichts. Von wegen „genau so“.

    Im Schulgesetz steht aber eben auch etwas über die Aufgaben der Schulträgerin. Da sind dann einzelne Punkte — wie das Schulgebäude — hervorgehoben. Anderes ist nicht im Detail aufgezählt.

    Wenn für den Schulbetrieb ein Konto erforderlich ist, ist demzufolge die Schulträgerin in der Pflicht.

    Oder diskutier es mit deinem Schulträger

    Wozu? Wenn mir etwas auffällt, melde ich es der Schulleiterin. Die klärt das. Zu Konten musste ich bisher nichts sagen.

    Nein. Er "Kann" ein Konto anlegen. Er muss es nicht. Damit ist er auch nicht so wirklich zuständig. Wenn er nicht will.

    Die Darstellung einer Ermessensabwägung wirkt auch etwas infantil auf mich.

    Das "nicht will" schreibe ich nur

    Schreibe doch bitte, wie es ist. Deine Darstellung deiner Schulträgerin ist etwas unklar. Attestiere ihr doch bitte keine infantile Herangehensweise, wenn diese nicht zutrifft.

    dass der Schulträger genauso wenig ein Konto zur Verfügung stellen muss, wie der Lehrer.

    Diese Symmetrie trifft immer noch nicht zu. Der Staat kommt staatlichen Aufgaben nach, nicht die einzelnen Bürgerrinnen. Die Stellen, an denen der Staat den Bürgerinnen Aufgaben zukommen lassen darf sind geregelt (Wahlhelferinnen, Schöffinnen, so etwas). Für den Zahlungsverkehr öffentlicher Einrichtungen können sie nicht zuständig sein.

    Hier scheinen mir nach wie vor die Maßstäbe verschoben.

    Bräuchte ich dann auch nicht weiter mit O. Meier diskutieren.

    Das musst du ohnehin nicht.

    1. Der Schulträger droht nicht. Er sagt nur: ich muss kein Konto anlegen.

    Sagt sie das? Nach deinen bisherigen Ausführungen macht sie geltend, dass sie kein Konto anlegen könne.

    Im Gegensatz zu: ich kann nicht auf Klassenfahrt gehen, wenn ich kein Konto vom Schulträger bekomme. Da ist schon ein gradueller Unterschied.)

    Eben, da gibt es einen erheblichen Unterschied. Die Schulträgerin wäre zuständig. Die Lehrerin nicht.

    Nein, ich sage nur, dass er sich genauso berechtigt wie ein Lehrer auf den Standpunkt stellen kann: ich muss kein Konto anlegen.

    Nein, eben nicht genau so. Es ist eben genau diese Symmetrie, die du behauptest oder annimmst, die es nicht gibt. Die Schulträgerin, also eine Kommune, also eine Organisationsebene des Staates, ist für die sachliche Ausstattung des Schulen zuständig. Einzelne Bürgerinnen sind das niemals.

    Schule ist eine staatliche Aufgabe. Daraus leiten sich die Aufgaben der staatlichen Ebenen ab. Die Verpflichtungen der Bürgerinnen gegenüber dem Staat sind das andere.

    Konten der Schulträgerin haben eine Rechtsgrundlage. Dafür, dass staatliche Einrichtungen dich Konten von Bürgerinnen bedienen, habe ich allerdings keine gefunden.

    Nein, das ist nicht das gleiche, wenn Lehrerinnen oder Schulträgerinnen keine Konten für dienstliche Zwecke unterhalten. Das eine ist sehr viel berechtigter als das andere.

    Danke, dass du das noch mal so formuliert hast. Dadurch wird doch sehr deutlich, wie sehr die Maßstäbe verschoben sind.

    Ich glaube, du hast schon mehrfach angemerkt, dass du ja kein Jurist bist und das nicht einschätzen kannst

    Wir sind alle keine Juristinnen und können das somit nicht abschließend beurteilen. Ich meine so etwas angemerkt zu haben. Genauigkeit bei der Wiedergabe scheint bei dir auch nicht immer den gleichen Stellenwert zu haben. Insofern, müssen wir da nicht nachschauen. Falls ich bisher nicht hinreichend genau formuliert haben sollte, so bitte ich um Entschuldigung,

    Ich präzisiere: Wir sind alle keine Juristinnen und können das nicht abschließend beurteilen. Eine abschließende Beurteilung können wir vor Gericht kriegen. Erstrebenswert finde ich das nicht, also mache ich einen Bogen um Dinge, die so deutlich „Gefahr, Gefahr“ schreien.

    Natürlich sind wir aber in der Rechtsanwendung nicht völlig unerfahren, so gehört sie doch zu unseren Aufgaben. Um die Asymmetrie zwischen dienstlichen und privaten Konten zu sehen, reicht’s jedenfalls.

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