Wo war das ein Zitat?
Doppelpunkt gefolgt von Anführungszeichen ist halt wörtliche Rede.
Wo war das ein Zitat?
Doppelpunkt gefolgt von Anführungszeichen ist halt wörtliche Rede.
O. Meier: "Wenn ihr uns kein Konto zur Verfügung stellt, fahren wir nicht auf Klassenfahrt!"
Wann soll ich das geschrieben oder gesagt haben? Quelle? Ich möchte daran erinnern, dass du mir in diesem Thread bereits ein Zitat unterstellen wolltest.
= Drohung.
Das Gleichzeichen passt hier nicht.
Das ohne Konto keine Klassenfahrten möglich sind, ist eine Tatsache. Wie daraus eine Drohung werden kann, ist wenig nachvollziehbar. Was ist denn an keinen Klassenfahrten bedrohlich?
In dem Sinne ist auch „Wenn ich Hunger habe, gehe ich zur Bäckerin und kaufe mir ein belegtes Brötchen.“ eine Drohung.
Mir scheint es tatsächlich eher so, dass die Situation nicht stattfindender Klassenfahrten dich unangenehm ist.
Drohkulisse: Finde ich schon
Worin besteht denn da die Drohung?
Aber ohne irgendwie zu drohen.
Das halte ich für do selbstverständlich, dass es keiner Erwähnung bedürfte. Trotzdem schreibst du das andauernd. Da ist mir die Intention unklar.
Mir geht es da nicht um irgendeine Meta-Ebene
Eben!
du drehst dich im Kreis
Nein, ich bleibe, wo ich bin. Es gibt keine Bewegung in meiner Sichtweise.
a) Der Schulträger (freiwillig)
b) Die Lehrkraft/ der Schulleiter (freiwillig)
Die Art, wie hier diese beiden Fälle quasi als gleichwertig nebeneinander gestellt werden, ist einfach falsch. Für a) gibt es eine Rechtsgrundlage, für b) nicht.
Die Schulträgerin verfügt über einen Verwaltungsapparat zur Abwicklung der Kontobewegungen. Sie kann die Konten u. a. pfändungssicher betreiben.
Das alles kann die Lehrkraft nicht. Außerdem ist sie schlicht nicht zuständig. No way gibt es eine Rechtsgrundlage dafür, dass eine Lehrerin Eltern auffordern darf, ihr privat Geld zu überweisen.
"Können" ... Ich denke, damit ist sollte das Thema "Muss der Schulträger ein Konto für die Schule einrichten" abgehakt sein. Oder?
Nun denn, dann hängt die Möglichkeit, z. B. Klassenfahrten durchzuführen, von der reinen Willkür der entsprechenden Stelle bei der Schulträgerin ab. Das sollte den Stellenwert, den Klassenfahrten beim Land haben, zurechtrücken.
By the way. Welche weitere Möglichkeiten für Konten sind da genannt?
Einfach "Nein" sagen
Muss man da überhaupt etwas zu sagen? Ist es überhaupt legitim, die Mitarbeiterin des Straßenverkehrsamtes zu fragen, ob die Kraftfahrzeugsteuer über ihr Konto abgewickelt wird?
Der Schulträger ist immer noch nicht dazu verpflichtet.
Die Schulträgerin stellt die sachliche Ausstattung der Schulen. Warum sollte ein solches Konto nicht dazu gehören?
Wenn jemand sein Privatkonto nicht nutzen will, soll er dafür einstehen
Inwiefern muss ich für eine solche Selbstverständlichkeit „einstehen“? Was erwartest du, was ich da tue?
Wenn schon wieder Vergleiche mit anderen Gewerken anstehen, dann doch bitte in beide Richtungen.
In welchem Beruf ist es denn üblich, den Geldverkehr über die Privatkonten der Mitarbeiterinnen abzuwickeln? Wie reagiertet ihr, wenn euch eine Finanzbeamtin aufforderte, die Steuernachzahlung auf ihr Konto bei der örtlichen Spaßkasse zu überweisen? Das sei schließlich nicht verboten.
Ansonsten weiß ich bei vielen Leuten halt auch nicht, was da im Arbeitsvertrag steht. Ich möchte aber auch denen raten, sehr genau zu schauen, was sie darüber hinaus machen. Vom Betreten rechtlicher Minenfelder rate ich auch dort ab.
Weil er es nicht muss - der Schulträger.
Das finde ich nicht so klar. Immerhin ist die Schulträgerin für die sachliche Ausstattung der Schulen zuständig. Warum sollte so ein Konto das ausgenommen sein.
das.
(Einmal abgesehen davon, dass das Nutzen eines brachliegenden Kontos für mich jetzt nicht wirklich ein Eindringen der Schule in mein Privatleben ist.)
Ich habe nicht den Eindruck, dass du überblickst, was alles schief gehen kann. Einiges wurde hier genannt und ignoriert. Die Folgen für dein Privatleben können erheblich sein.
Du solltest nur damit leben, dass andere nicht so denken wie du.
Ja, wiese auch nicht.
Man MUSS natürlich die Sache bedenken. Aber das ist doch normal.
Man muss eben an mehr als eine Sache denken. Das Beispiel zeigt ja genau, dass man Dinge übersehen kann. Man meint, man hätte an alles gedacht, hat man aber nicht.
Ärger. Sehe ich nicht?
Eben.
Warum sollte man sich den Ärger antun? => Warum nutze ich das brachliegende Privatkonto? Will ich jetzt nicht wiederholen. Meine Antwort findest du hier im Thread.
Was ich nicht verstehe, ist, warum man eine berufliche Situation so weit in sein Leben eindringen lässt.
(Sowas wie mit dem Paypal-Konto vor einigen Tagen hier im Thread sollte z.B. nicht passieren.)
Es ist aber passiert, weil jemand eben eine Sache nicht bedacht oder falsch eingeschätzt hat. Eine Sache, an die man nicht denkt, und — plumps — stürzt das Kartenhaus ein.
Warum sollte man dich den Ärger antun?
ich handele nicht außerhalb der gesetzlichen Grundlagen.
Was ist denn die gesetzliche Grundlage dafür, Eltern aus dem Amt heraus aufzufordern, dir privat Geld zu überweisen?
Das Vorgehen ist nicht verboten.
Mag sein. Das ist aber noch keine gesetzliche Grundlage.
Ey, ich lach’ mir den Arsch wund, wenn dein Konstrukt mal kräftig scheppert.
Ich verstehe halt nicht, warum man sich einen solchen Krampf antut.
Zeig mir die KollegInnen, die das wirklich so durchgezogen haben. Diesen Ar*** in der Hose dürften die allerwenigsten haben.
Dann zieh'n Sie's halt nicht durch und Leben mit dem Risiko. Wem der Arsch in der Hose fehlt, hat dann vielleicht den Kopf in der Schlinge.
Da setze ich lieber meinen Arsch ins Feuer. Dafür bekomme ich schließlich A14.
Nein. Dafür bekommst du sicher nicht A14. Auch nicht dafür, dass du außerhalb der rechtlichen Grundlagen handelst. Ein Privatkonto ist nun mal in den Gesetzen nicht vorgesehen.
Du hast eine Fürsorgepflicht für deine Mitarbeiterinnen, durchaus, das bedeutet auch, dass du dich gelegentlich mal mal vor sie stellen musst. Sehr wohl.
So löblich die Intention ist, so krude ist dann auch die Umsetzung.
Rechtlich sicher Verantwortung übernehmen könnte eine Schulleiterin, indem sie keine Fahrten genehmigt, wenn die Zahlungsabwicklung nicht sicher gestellt ist.
Aber solange es keine Pflica des Schulträgers für ein Konto gibt,
Interessanter Punkt. Expliziert ist das tatsächlich nicht. Und das Land täte gut daran, dass entsprechend zu regeln.
Andererseits ist die Schulträgerin für die sachliche Ausstattung der Schulen zuständig. Gehört dazu ein Verwahrkonto für Klassenfahrten? IANAL, aber ich meine schon. Die Notwendigkeit eines solchen Kontos besteht. Und damit fällt es in die Zuständigkeit der Schulträgerin. Dass es rechtlich nicht vorgesehene Alternativen gibt, ändert nichts an der Zuständigkeit der Schulträgerin.
Aber das fällt mir durchaus schwer abschließend rechtlich zu beurteilen. Aber so liefe meine Argumentation.
Im wesentlichen kommt hier zusammen, dass die Konten notwendig sind und dass das Anlegen dieser durch die Schulträgerin die einzige gesetzlich vorgesehene Möglichkeit ist.
Die Schulträgerin unterhält auch die Schulgebäude, obwohl der Unterricht ja auch im Wohnzimmer der Lehrerin oder im Clubhaus des Fördervereins stattfinden könnte. Ist das vielleicht auch nicht verboten? Ja, dieses Beispiel ist eine Übertreibung. Obwohl, ich bin mir nicht sicher, zu was manche noch bereit wären.
Ich lese ... was du dazu zu sagen hast.
Wenn’s hilft …
Werbung