Beiträge von Tom123

    In der oben genannten Liste sind übrigens Lehrwerke aufgeführt, nicht aber Arbeitshefte, auch von anderen Verlagen z.B. die Fibel, nicht aber die Schreibübungshefte, die man dann dazu kaufen kann.

    Da es um ein AH und Verbrauchsmaterial geht, ist die Kollegin frei in ihrer Entscheidung. Diese Hefte werden in NDS von den Eltern gekauft und bezahlt,

    allein für die Schulbücher gibt es ein Leihverfahren (quasi mit Miete).

    https://schulbuch.nibis.de/

    "Bundesland

    Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen"

    Quelle: https://www.cornelsen.de/produkte/einst…3-9783060847426

    Das ist rechtlich nicht relevant. Es ist auf der Liste des Landes als Schulbuch im Gegensatz zu Einsterns Schwester nicht zugelassen. Es kann beispielsweise an einer Förderschule eingesetzt werden und dort auch den Lehrplänen entsprechen. Aber halt nicht als reguläres Lehrwerk an der Grundschule.

    Du schreibst, dass es Dir nicht gut geht und Du gesundheitliche Probleme hast. Im Zweifel käme mir persönlich in dieser Situation die Idee der außerordentlichen Kündigung aus wichtigen Grund ( Gesundheit ist ein wichtiger Grund). Das solltest Du aber sowohl mit Deinem Anwalt als auch mit deinem Hausarzt besprechen.🤷

    Außerordentliche Kündigung aus gesundheitlichen Gründen um direkt im Anschluss den neuen Job anzunehmen? Mutig.

    Meines Wissens ist das Heft in Niedersachsen nicht als Lehrwerk zugelassen. Damit erübrigt sich eine Diskussion. Ich würde da Palim auch widersprechen. Auch ein Beschluss der Fachkonferenz kann das nicht ändern. Das Heft kommt lediglich als Differenzierungsmaterial für lernschwache Schüler in Frage. Natürlich nur sofern ich Recht habe und es nicht zugelassen ist. Ich finde es zu mindestens nicht im Schulbuchverzeichnis.

    Wir haben auch eine Schule in der Region, die mit diesen Heften arbeitet. Die Begründung ist, dass es für die Mehrheit der Schüler sinnvoll ist. Für mich ein Unding.

    Ich vermute mal, dass generell auch der Bedarf und die Anzahl der Anträge eine Rolle spielen. Wenn man eigentlich ganz gut versorgt ist und da nur ein Antrag liegt, wird man den eher durchwinken als wenn die Hütte brennt. Dann kommt schnell mal die Anweisung von oben alles abzulehnen bzw. genau zu prüfen.

    Weil die Lehrkraft Gefahren aktiv abwenden muss,

    dazu gehört für mich auch, dass auf einem quirligen Grundschul-Schulhof, auf dem sonst keine motorisierten Fahrzeuge sind, zumindest in der Pause keine fahren,

    an sich wäre es sogar gut, wenn es gar nicht am Vormittag wäre, da man die Pausenzeiten gerne auch mal verändert, aber dann wäre andererseits der Zugang ständig verwehrt.

    Wenn also die Gefahr zu groß ist, kann ich den einen Handwerker bitten, 10 min zu warten, nach der Pause hat er freie Bahn und kann auch selbst sicher über den Hof fahren.

    Die wichtigen Aspekte sind die konkrete Gefahr und das bitten. Wenn konkret aufgrund irgendwelcher besonderen Ereignissen das Befahren nicht möglich ist, kannst Du das dem Wagenfahrer mitteilen.

    Ansonsten kannst Du ihn bitten zu warten.

    Ob aber generell das Befahren in der Pause zulässig ist, entscheiden Schulleitung und/oder Schulträger.

    Wäre auch schwierig, wenn bei Lehrer A die Pakete geliefert werden dürden, Lehrer B es aber verbietet.

    In NRW wird die Pension nur dann gekürzt, wenn Rente und Pension zusammen die Maximalpension übersteigen.

    Die genauen Zahlen kenne ich nicht. Ich weiß, dass er relativ lange Angestellte im Handwerk war und dann noch an die Berufsschule kam und verbeamtet wurde. Später wurde seine Frau krank und er pflegte sie lange Zeit. Nach seiner Aussage bekommt er kaum etwas, da ihm alles gegeneinander angerechnet wurde und immer die für ihn schlechteste Variante gewählt wurde. Ich habe aber nie die Zahlen gesehen...

    NRW macht das (noch) gar nicht. Aber wenn sie es machen und Bestands-GKVler nicht in die Pauschale Beihilfe rein kommen, klage ich von wegen Gleichbehandlung! Das Beamte aus der PKV dann nicht in die GKV zurück kommen, ist klar.

    Gleichbehandlung bei einer neuen Anstellung? Wenn sich bei Neubeamten etwas verschlechtert, dürften diese auch nicht klagen. Wir haben heute auch viele Nachteile gegenüber Beamten von früher. Ich glaube nicht, dass es mit der Klage so einfach wird. Wobei man das natürlich versuchen sollte.

    Wieso? Bruttolohn ist einzige, was sich wirklich vergleichen lässt. Steuern sind sehr individuell. Es würden sich viele ärgern, dass ich nicht viele Steuern zahle.

    Weil vom Bruttolohn noch Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung runter gehen. Das zahlt der Beamte aber nicht. Also müsstest Du bei beiden gucken, was z.B. jeweils ein Single netto hat.

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