Mir ist immer noch nicht klar, wo ich es in diversen Gesetzen, Verordnungen, Erlassen, Verfügungen, ... finde, dass ich zu verpflichtet werden kann, Arbeitsaufträge zu erstellen, wenn ich dienstlich (oder privat) meinen Unterricht nicht planmäßig halten kann?
Frag deine Schulleitung. Wenn die behauptet, dass du etwas musst, dann können die dir sicher eine Rechtsgrundlage nennen. Wenn nicht, dann musst du auch nicht.