Vielen Dank für die Ermutigung, hier standfest zu bleiben. Mein SL möchte am Montag von mir den Gesetzestext wissen, nach dem man die Kosten nicht auf die Eltern umlegen kann. Ich versuche es mit der Richtlinie für Schulfahrten und -wanderungen iVm §331 StGB. Hoffe, das reicht aus. Fingers crossed!
Selbst, wenn das möglich wäre, hast du weiterhin Anspruch auf Tagegeld etc. Das sind bei 10 Tagen Klassenfahrt > 250 Euro.
Du bist gegenüber deiner SL gar nicht in der Bringschuld. Deine SL kann dich schriftlich anweisen, das so zu handhaben. Dann stellst du trotzdem einen Dienstreiseantrag und machst eine Reisekostenabrechnung.