Beiträge von Schmidt

    Das sagt Hamburg:

    Also auch in Hamburg nicht untersagt.

    Versteh mich nicht falsch: natürlich ist Brandschutz wichtig. Es lässt sich aber mit wenig Aufwand ein vernünftiges Sicherheitsniveau herstellen und untersagt sind Schulübernachtungen auch nicht.

    Bei unserer örtlichen Grundschule wird bei solchen Events bspw. in der Turnhalle übernachtet. Die ist ebenerdig und hat über die gesamte Gebäudebreite leicht zu öffnende Türen. Vorher werden die Schüler (und die zur Aufsicht anwesenden Eltern) von der örtlichen freiwilligen Feuerwehr zum Verhalten im Brandfall geschult (finden die Kinder zudem super, dass die Feuerwehr in "voller Montur" in die Schule kommt). Die Übernachtung wird noch an die Feuerwehr gemeldet damit die im Notfall weiß, dass nicht nur zu löschen ist, sondern unter Umständen auch Menschen zu retten sind.

    Es gibt Anwesenheitslisten, Rauchen, Alkohol und offenes Feuer sind in den Schulgebäuden so oder so untersagt (darauf wird in der Schulung aber natürlich nochmal hingewiesen).

    Vom Brandschutzaspekt her hat sich hier noch niemand über solche Aktionen beschwert. Weder die Feuerwehr, noch Eltern, die selbst in der frewilligen Feuerwehr sind noch andere Eltern.

    Du misst dem Thema eine zu große Bedeutung zu.

    Ich rede vom Informatikstudium lehramtsorientiert ... immer noch! Und wenn du dir die Module angeschaut hast, siehst du, dass der Umgang mit Medien kein Thema ist. Auch in Bildungswissenschaften spielt das Thema eine eher untergeordnete Rolle lt. Aussage meine ehemaligen Politiklehrerin, die ebenfalls an der HU Berlin studiert hat.

    Hmmmm, ich habe schon öfter überlegt, warum man im Schulhaus nie Rauchmelder sieht, wie zu Hause. Ich dachte immer, die sind irgendwo "versteckt"... Kann es also sein, dass es sowas gar nicht gibt, weil es nur vorgeschrieben ist, wenn man dort schläft?

    Genau das

    Bei dir daheim sind Rauchmelder auch nur in den Räumen vorgesehen, in denen regelmäßige Menschen schlafen.

    Edit: Vorgesehen soll "vorgeschrieben" heißen. Angebracht werden können Rauchmelder natürlich überall.

    Schade, dass man hier über meine Antworten lacht, obwohl es Teil des Lehrplans ist.

    Zudem ist das Thema von großer Bedeutung.

    Lass dich von dem Lachen nicht irritieren.

    Für Informatik in der Sek I ist in Hessen der inhaltsbezogene Kompetenzbereich "Informatik, Mensch und Gesellschaft" im Kerncurriculum verankert. Dazu gehören auch Cybermobbing, Schutz persönlicher Daten und ähnliches.

    In der Oberstufe gibt es diesen Kompetenzbereich auch noch, er hat aber erheblich weniger Raum ein. Über den Einsatz von Technik wird aber weiterhin nachgedacht.

    Du unterrichtest aber Informatik schon als "richtiges" Fach, oder? Haben das alle SuS irgendwann mal oder gibt es das nur im Wahl(pflicht)bereich?

    Ja, tue ich.

    ITG ist informationstechnische Grundbildung. Das ist meistens in der fünften, sechsten und/oder siebten Klasse angesiedelt und ist eher EDV Unterricht. Ein bisschen spielerisches Programmieren ist manchmal auch dabei. Dafür gibt es außer in Bayern bisher meines Wissens keine Curricula, sodass sich die Umsetzung von Schule zu Schule unterscheidet. Der Grundgedanke ist aber, dass alle Schüler mindestens ein Schuljahr "ein bisschen was mit Computern" machen sollen

    In der achten/neunten Klasse gibt es Informatik als richtiges Fach im Wahlfplichtbereich.

    In der Oberstufe gibt es Informatik als richtiges Fach mit GK/LK.

    In welchem Umfang und welchen Klassenstufen ITG und Informatik angeboten werden, hängt von der Versorgung mit Lehrern und teilweise auch von der Ausstattung der Schule ab. Im Studium war ich im Praktikum an einer Gesamtschule, die weder ein ITG- noch ein Informatik-Angebot hatte. An meiner jetztigen Schule gibt es zwei Informatiklehrer und wir müssen uns alles aufteilen. ITG haben wir bisher nicht umgesetzt.

    "Sicher nicht" sollte es wohl heissen, 67 CP befähigen nicht zum selbständigen wissenschaftlichen arbeiten.

    In Hessen reichen 88 CP für die Promitionsberechtigung (davon 24 CP Didaktik, also nur 64 CP Fachwissenschaft).

    In verschiedenen Geisteswissenschaften kenne ich mehrere ehemalige Kommilitonen, die promovieren, in Informatik einen.

    An der HU kommt im Master noch Fachwissenschaft dazu, es bleibt also nicht bei den 67 CP.

    Nicht jeder, der Chemie studieren geht, hat zuvor schon ein eigenes Labor im Keller. Also eigentlich trifft das auf die meisten Chemiestudenten *nicht* zu. Man liest oft hier, dass das bei Informatik irgendwie so sein sollte. Glaube ich nicht.

    Ist auch nicht so. Schon mal programmiert zu haben, ist hilfreich, damit man im ersten Semester neben Mathe nicht auch noch Programmieren lernen muss. Zwingende Voraussetzung ist das natürlich nicht.

    Ansonsten gilt das, was für (fast) alle anderen Studiengänge gilt: Vorkenntnisse sind nicht wirklich relevant, von Anfang an dran bleiben ist wichtig.

    Einige meiner Schüler programmieren als Hobby, betreiben eigene Server, konfigurieren ihren PC selbst. Das ist so die Konkurrenz, auf die du triffst. Aber auch das heißt nicht, dass man einem Informatikstudium gewachsen ist, ich sage nur: Mathe.

    Konkurrenz? Im Informatik Studium konfiguriert man weder PCs noch betreibt man Server. Das sind nette Hobbies, einen Vorteil um Studium hat davon aber niemand.

    Mathe übersteht man auch. Algorithmentheorie ist anspruchsvoller.

    Tatsächlich ist an meiner Schulart die langfristige Vorbereitung der Jugendlichen auf die Berufswelt wichtig und wer mit Kapuze zum Bewerbungsgespräch erscheint, hat schlechte Karten. Dass beim hippen Startup der Chef mit Cap im Meeting sitzt, mag sein. Unsere Schüler orientieren sich meist aber in klassischere Ausbildungsberufe, wo die Personaler oft noch auf den Knigge pochen.

    Unterschiedliche Situationen erfordern unterschiedliche Kleidung. Schulunterricht ist kein Bewerbungsgespräch. Du machst dich als Lehrer unglaubwürdig, wenn du so irrationale Dinge kommuniziert.

    Was sind "klassischere Ausbildungsberufe"? In meinem alten Betrieb mit > 1000 Angestellten werden Azubis in den unterschiedlichsten Berufen ausgebildet, unter anderem Fachleute für Lagerlogistik, Kaufleute für Büromanagement und Fachinformatiker. Das Tragen von Mützen ist dort in (fast) allen Bereichen vollkommen in Ordnung. Sowohl für Azubis als auch für alle anderen Angestellten. Ausnahme sind Bereiche mit direktem Endkundenkontakt.

    Selbst (oder gerade) in DAX Konzernen interessiert sich kein Mensch dafür, wie die Angestellten gekleidet sind, solange die Kleidung sauber ist und keine Körperteile heraushängen.

    Wie der Bedarf nach Fächern aussieht, wenn du in 7+ Jahren fertig studiert und das Referendariat beendet hast, ist schlecht zu prognostizieren.

    In Berlin sind zur Zeit sowohl Informatik als auch WAT für Quereinsteiger offen, es besteht also ein größerer Bedarf, als durch grundständig ausgebildete Lehrkräfte bedient werden kann. Informatik und Englisch werden zur Zeit in Brandenburg verstärkt gesucht.

    Google mal nach Mangelfächer + Bundesland, Prognose Lehrer + Bundesland und ähnlichem. Dann findest du dazu verfügbare Informationen. Die sind nur leider nicht sehr ergiebig.

    Französisch ist als zweite Fremdsprache immerhin ein Hauptfach, auch, wenn (so mein letzter Kenntnisstand), die Anzahl der Schüler, die Französisch als zweite Fremdsprache wählt, eher rückläufig ist. Kommt Englisch für dich in Frage?

    Grundsätzlich ist die Kombination Informatik + Fremdsprache schön abwechslungsreich und auch der Bedarf in beiden Fächern ist recht stabil (für Englisch ist der Bedarf natürlich größer, als für Französisch; es studieren aber auch deutlich mehr Menschen Englisch als Französisch).

    Bei Informatik + WAT würde mich abschrecken, dass das beides Nebenfächer sind. Mit einer vollen Stelle (ca. 26 Unterrichtsstunden) kann es passieren, dass man in einem Schuljahr 13 unterschiedliche Kurse hat. Soviele Namen kann ich mir nicht merken.

    Nein. Im Ausgangspost wird gefragt, ob der SL "ständig" auf Zuruf spontane Präsenzen für den jeweiligen Tag anordnen kann.

    Und die Antwort auf genau diese Frage ist eben: Ja, ausnahmsweise kann er das sicher tun. Und nein, ständig oder regelmäßig kann er das nicht.

    Das sind die beiden Sätze, die im Ausgangspost mit Fragezeichen versehen sind:

    1. Wenn ich jetzt in der 5. Stunde auch noch zur Präsenz verpflichtet werde, bedeutet das, dass es okay ist, 8 Stunden am Stück zu halten...???

    2. Ich dachte ursprünglich, dass das System mit den Präsenzen genau das verhindern soll, dass man willkürlich irgendwann eingeteilt wird ???

    Zu 1. Ja, das ist ok.

    Zu 2. Das kann auch ok sein. Ob das Ok-Sein von der Regelmäßigkeit abhängt, ist fraglich. Das Gesetz gibt jedenfalls auch eine Regelmäßigkeit (der Bereitschaft, nicht der unausgeglichenen Mehrarbeit!) durchaus her. Ob die geforderte Frühzeitigkeit gegeben ist, ist ebenfalls fraglich. Dazu enthalten die Beiträge des TE zu wenige Informationen.

    Ich empfehle erneut, die Posts tatsächlich zu lesen, bevor man darauf antwortet. ;)

    Bevor ihr noch länger aneinander vorbei redet, empfehle ich die nochmalige gründliche Lektüre des Ausgangsposts.

    Im Ausgangspost wird gefragt, ob das so in Ordnung ist, mit bis zu 8 Stunden am Stück Unterricht.

    Ja, ist es. Die vorgeschriebenen Erholungspausen können in 15 Minuten Blöcke geteilt werden. Zwei Mal 15 Minuten werden am Tag schon frei sein. Die Frage wurde schon längst beantwortet. Darum geht es hier also gerade nicht mehr

    Wir reden auch nicht aneinander vorbei. Vertretungsbeteitschaft ist in Bayern keine Mehrarbeit. Daran ändert sich auch nichts, wenn immer wieder irgendwelche Quellen aus NRW gepostet werden. Offenbar hat Qittengelee das mittlerweile auch verstanden und ihre Aussagen darauf reduziert, dass sie es für nicht rechtmäßig hält, mehrere Bereitschaften am selben Tag zu haben (statt darauf zu beharren, dass Bereitschaft bereits Mehrarbeit sei oder dass ddie Schulleitung eine Anwesenheit außerhalb der Unterrichtsverpflichtung nicht anweisen dürfe). Diese Ansicht ist nachvollziehbar. Ob sie auch rechtlich relevant ist, bezweifle ich allerdings.

    [Wieder am Thema vorbei]

    Es geht um Bayern, nicht um NRW. In Bayern ist explizit geregelt, dass sich Lehrkräfte auf Amweisung zur Bertretung bereitzuhalten haben. Auch eine Anwesenheitspflicht in der Schule ist möglich. Und nein, das ist solange keine Mehrarbeit, wie nicht tatsächlich Vertretung anfällt.

    Mir erschließt sich beim besten Willen nicht, was an den oben zitierten Gesetzesauszügen nicht verständlich ist. Und warum du ständig mit NRW um die Ecke kommst, obwohl es um Bayern geht, erschließt sich mir auch nicht. Warum fällt es dir so schwer zu akzeptieren, dass es in Bayern eine andere Gesetzeslage als in NRW gibt?

    Edit: In Bayern obliegt die Verteilung der Unterrichtsstunden und die Autfteilung auf entsprechende Pläne grundsätzlich nicht der Lehrerkonferenz sondern der Schulleitung.

    https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwV288393-27

    Edit2: Ich würde mich auch mal an den Personalrat oder die Gewerkschaft wenden WENN tatsächlich mehr als drei Stunden pro Monat vertreten werden müssen, ohne, dass es dafür einen Ausgleich gibt. Vertretung ist Mehrarbeit, die ausgegelichen werden muss.

    Die Bereitschaft ansich, auch in der Schule, ist in Ordnung.

    Zu verlangen, jeden Donnerstag in der 5. Stunde anwesend zu sein, obwohl man da keinen Unterricht hat ist damit nicht gemeint.

    Richtig, dabei handelt es sich nicht um Mehrarbeit, sondern um Vertretungsbereitschaft. Das ist nicht dasselbe.

    Lies bitte, was ich oben verlinkt und zitiert habe.

    Inwieweit der Umfang der Bereitschaft beim TE in Ordnung ist, bedarf sicher der Abwägung; diese kann hier aber nicht stattfinden, da gar nicht genau angegeben wurde, wie oft eine Bereitschaft angeordnet wurde.

    Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit ist für Beamte übrigens 41 Zeitstunden, nicht +/- 27 Unterrichtsstunden. Was Mehrarbeit für Lehrer ist, habe ich oben ebenfalls schon verlinkt.

    Zitat

    Wenn jemand denkt, dies sei rechtmäßig, soll er doch bitte sagen, wo das steht.

    Das habe ich getan. Vertretungsbereitschaft ist unter bestimmten Voraussetzungen in Bayern möglich, auch mit verpflichtender Anwesenheit in der Schule.

    Zitat

    Warum sollte das auch nur für Hohlstunden gelten? Regelmäßig Präsenz zu verlangen, also auf Abruf bereitstehen zu müssen, würde nämlich bedeuten, dass auch verlangt werden könnte, dass jeder eine Stunde früher kommen und eine Stunde länger bleiben muss, falls sich was ergibt, mit der Begründung, Vorzubereiten ginge ja auch im Lehrerzimmer.

    Das ist hier nicht der Fall.

    Mir wäre es schon schlicht zu viel Zeitverschwendung, so ein Kopfbedeckungsverbot durchzusetzen. Ich habe kein Problem mit Kopfbedeckungen und verstehe auch, wenn pubertäre Schülerinnen und Schüler das als Entfaltung ihrer Persönlichkeit sehen. Bei religiöser Begründung für eine Kopfbedeckung (muss ja nicht nur das muslimische Kopftuch für Frauen sein) kann man doch ohnehin nichts machen. Und auch bei einer anderen Begründung halte ich es für einen Eingriff, der mir nicht zusteht.

    Sehe ich auch so. Ich habe kein Problem damit, wenn bei mir in der Klasse Mützen getragen werden. Warum auch? Das alte Argument, dass das später im Beruf oder an der Uni ja auch nicht gehe ist erstens falsch (zumindest so pauschal) und zweitens sind Schüler weder im Beruf noch an der Uni. Der Grad des Respekts drückt sich auch nicht über eine vorhandene oder nicht vorhandene Kopfbedeckung aus.

    Trotzdem gibt es auch in Bayern Arbeitszeiten, die aus Fürsorgegründen nicht überschritten werden dürfen.

    Daher nur bei "zwingenden dienstlichen Verhältnissen" und in "zumutbaren Umfang".

    Das sieht sicherlich jeder ein, beim Themenersteller geht es aber um STÄNDIGE spontane Präsenzpflicht und das geht in Bayern bestimmt auch nicht. Wissen tue ich das aber nur für BW.

    Was bedeutet "ständig"? Wie oft bisher im Schuljahr?

    Mit Bereitschaftszeiten wird nicht automatisch Arbeitszeit überschritten.

    Du hast insofern Recht, dass meine Antwort etwas sehr verkürzt war.

    Die Bereitschaftszeit ist kein Problem, weder zum Schulanfang noch mitten am Tag. Die Stunden müssen nicht vom Deputat bedient werden und sind Arbeitszeit. Wenn man nicht vertreten muss und statt zu arbeiten nur herumsitzt, kann man darüber diskutieren, ob diese Zeit dann ein Argument dafür sein kann, dass andere Arbeit liegen bleibt; wenn keine Vertretung anfällt, kann man korrigieren, recherchieren, sich fortbilden, schon mal kopieren usw. usf. Oder eben Pause machen, was dann natürlich keine Arbeitszeit ist.

    Problematisch wird nur die Menge der Vertretungsstunden, also der angeordneten Mehrarbeit. Diese muss, wenn sie drei Stunden im Monat übersteigt, ausgeglichen werden. Wenn das beim TE nicht passiert (und er tatsächlich mehr als drei Stunden im Monat vertritt), würde ich dort ansetzen.

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