8,5 Wochen Bearbeitungsfrist Beihilfe NRW

  • Ich nutze für beides (PKV: Debeka; Beihilfe) mittlerweile (jeweils) eine App, mit der ich die Rechnungen abfotografiere und digital einreiche. Seitdem geht das deutlich schneller, meist habe ich das Geld innerhalb einer Woche zurück, was ich absolut okay finde. Phasenweise war die Beihilfe (vor ein paar Jahren) auch mal extrem langsam (ca. 6 Wochen), da hieß es, weil sie irgendwas umstellen (System) und wegen Personalmangel. Die Debeka hatte Anfang des Jahres auch so eine Phase (ich glaube, es war auch irgendwas mit Personal), aber das hat sich wieder gelegt.

  • Ich finde die Beihilfe ist eher schneller als vor 11 Jahren. Es sind eher 2 Monate und nicht mehr 3. Dafür warte ich bei der Debeka jetzt eher 4-6 Wochen, als 4-6 Tage.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Alternativ erwäge ich zumindest einen Wechsel der PKV und werde mich dazu entsprechend beraten lassen.

    Ich bin dankbar für eure Einschätzungen/ Erfahrungen!

    Darf ich fragen wie alt du bist und wie lange die PKV schon besteht? Ggf. kommt in jungen Jahren noch der Wechsel in die GKV in Frage. ich bin als Beamter auch in der GKV, auch wenn es verdammt teuer ist, eben weil wir in NRW nicht das Hamburger Modell haben.

  • Hi, ich bin 42 und seit 12 Jahren in der PKV. Soweit ich weiß, ist der Wechsel in die GKV aber auch unabhängig vom Alter sowieso nicht mehr möglich, wenn man sich bei Aufnahme des Beamtenstatus einmal für die PKV entschieden hat. Auch die freiwillige Versicherung in der GKV ist dann nicht mehr möglich. Nur der Wechsel in ein versicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis ermöglicht die Rückkehr in die GKV. Mit 55 ist auch das allerdings nicht mehr möglich. Diese Infos habe ich aus dem Netz und von der Techniker Krankenkasse.

  • Mit 55 ist auch das allerdings nicht mehr möglich. Diese Infos habe ich aus dem Netz und von der Techniker Krankenkasse.

    Soweit ich weiß ist eine Rückkehr in die GKV noch möglich, wenn man unter 55 ist und in den letzten 5 Jahren zumindest einen Tag lang in einer GKV versichert war. Aber der Rückweg ist natürlich schon schwer und das ist auch gut so, schließlich ist es gegenüber den langjährig GKV-Versicherten sehr unfair, wenn jemand in jungen Jahren in der PKV massiv spart und dann im Alter seine gestiegenen Heilbehandlungskosten mittels GKV der Allgemeinheit aufbürdet, getreu dem Motto: "Gewinne werden privatisiert, Verluste werden sozialisiert."

  • Zudem dürfte der Zugang zur Krankenversicherung der Rentner nicht erfüllt sein:


    "Für die Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner (KVdR) sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen: Wer berufstätig war, muss in der 2. Hälfte der Erwerbszeit mindestens zu 90 Prozent gesetzlich versichert gewesen sein - egal ob als Pflichtmitglied oder freiwilliges Mitglied."

  • Zudem dürfte der Zugang zur Krankenversicherung der Rentner nicht erfüllt sein:


    "Für die Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner (KVdR) sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen: Wer berufstätig war, muss in der 2. Hälfte der Erwerbszeit mindestens zu 90 Prozent gesetzlich versichert gewesen sein - egal ob als Pflichtmitglied oder freiwilliges Mitglied."

    Was heißt "wer berufstätig war"? Ich kann 10 Jahre arbeiten, 10 Jahre nicht arbeiten, 3 Jahre arbeiten usw. Was ist dann "die zweite Hälfte der Erwerbszeit"?

  • Schmidt

    Das heißt: Bei Renteneintritt wird geschaut wie viele Jahre Du in der PKV und wie viele Jahre in der GKV warst. Bist Du bei Renteneintritt in der GKV, warst aber in der 2. Hälfte deines Erwerbslebens (also in den letzten x/2 Jahren von insg. x Jahren, die Du versichert warst) mehr als 10% der Zeit in der PKV versichert, wird dich am Tage des Renteneintritts die GKV rauswerfen und du mußt dich dann wieder in der PKV versichern.

  • "die zweite Hälfte der Erwerbszeit"?

    Ausgehend von einem Beginn mit 20 J:

    1. Hälfte: 20J - 42J

    2. Hälfte: 42J - 64J


    Also für einen Zugang zur KVdR muss man 20 Jahre vor Rente gesetzlich versichert gewesen sein.

    Ansonsten ist man freiwillig gesetzlich versichert.


    Was die Unterschiede sind, das ist allerdings je nach Konstellation anders. Die KVdR sei allerdings günstiger?

  • Ein Erwerbsleben umfasst ca. 40 Jahre.

    Also ausgedacht, ok.

    Dann schaue ich die tatsächliche Regelung selbst nach.


    Edit: Es geht um den Zeitpunkt der Aufnahme der ersten grundsätzlich versicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit, kann also auch erst mit 30 oder 40 sein. Und man muss auch nicht selbst versichert sein, die Familienversicherung reicht.

    Die Freiwillige KV kostet etwas mehr, weil man den Zusatzbeitrag der KV offenbar komplett selbst übernehnen muss. Für die PV gibt es gar keinen Zuschuss.

  • Es geht um den Zeitpunkt der Aufnahme der ersten grundsätzlich versicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit, kann also auch erst mit 30 oder 40 sein. Und man muss auch nicht selbst versichert sein, die Familienversicherung reicht.

    Die Freiwillige KV kostet etwas mehr, weil man den Zusatzbeitrag der KV offenbar komplett selbst übernehnen muss. Für die PV gibt es gar keinen Zuschuss.

    Danke für die Infos, finde ich sehr interessant. Auch, wenn es für mich vollkommen irrelevant ist.


    Also ausgehend von einem Rentenalter von 67: ich muss bis dahin 90% der zweiten Erwerbshälfte gesetzlich versichert gewesen sein.

    Ich muss bis spätestens 54 (nicht inkl.) versicherungspflichtig sein, damit ich die 90% erfülle.

  • Ich muss bis spätestens 54 (nicht inkl.) versicherungspflichtig sein, damit ich die 90% erfülle.

    Aber auch nur, wenn Du bis zum Regel-Pensionsalter durchhältst. Solche Rechnungen erinnern mich irgendwie an meine Schüler. Die haben per Excel-Tabellenkalkulation ausgerechnet wie viele Stunden sie fehlen dürfen, um gerade unter der 30% Marke zu bleiben und so ihren Bafög-Anspruch nicht zu verlieren. Atteste hatten sie von Doc-Hollyday am laufenden Band gebracht. Was sie aber nicht bedacht hatten: Am letzten Schultag endete der Unterricht nach der 4. Stunde, eben nicht planmäßig nach der 8., und damit waren sie am Ende bei einer Fehlzeit von 30,005% undsomit ihren Bafög-Anspruch los. ...


    Ich habe sie im nächsten Schuljahr nicht wieder gesehen. Dann haben sie sich doch endlich Arbeit gesucht statt dem Sozialsystem immer weiter auf der Tasche zu liegen. :victory:

  • Aber auch nur, wenn Du bis zum Regel-Pensionsalter durchhältst

    Richtig. Ich habe aber keine Lust, für jeden einzelnen Menschen hier eine höchstpersönliche Berechnung durchzuführen :pirat:



    Am letzten Schultag endete der Unterricht nach der 4. Stunde, eben nicht planmäßig nach der 8., und damit waren sie am Ende bei einer Fehlzeit von 30,005% undsomit ihren Bafög-Anspruch los. ...

    Finde ich grandios und freue mich sehr, dass sie doch nicht "ach komm, es sind nur 0,005%" :verliebt:

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