Beiträge von Schmidt

    Warum die Rechtslage absolut eindeutig ist

    1. Die BGB-Fristenregelung steht fest: Die Berechnung, wann ein Lebensjahr vollendet ist (§ 187 Abs. 2 i.V.m. § 188 Abs. 2 BGB), ist höchstrichterlich ausgeurteilt und gilt für das gesamte deutsche Rechtssystem (auch für den TV-L und das Schulrecht). Ein am 1. August Geborener vollendet sein Lebensjahr immer am 31. Juli um 24:00 Uhr.
    2. Die Formulierung der Verordnung ist präzise: In der Verordnung zu § 93 Abs. 2 SchulG heißt es: „vom Beginn des Schuljahres, das auf die Vollendung des [...] Lebensjahres folgt“.
    3. Offizielles Infomaterial der Gewerkschaften: Selbst die Informationsblätter der Lehrergewerkschaften (wie z. B. der GEW NRW) nutzen exakt dieses Prinzip für ihre Fallbeispiele:
      • Geburtstag am 25.07.1969 → Vollendung am 24.07. → Ermäßigung ab dem 01.08. des gleichen Jahres.
      • Geburtstag am 02.08.1969 → Vollendung am 01.08. → Ermäßigung erst ab dem 01.08. des Folgejahres.
      • Da Ihr Geburtstag am 01.08. liegt, ist der Tag der Vollendung der 31.07. Das darauf folgende Schuljahr beginnt exakt am nächsten Morgen (01.08.). Eine Verschiebung um ein ganzes Jahr nach hinten ist gesetzlich unzulässig. [1, 2]

    Das ist ein Auszug aus der Google KI. Für mich nachvollziehbar.

    Sind Zitate in dieser Form hier statthaft? LG. Ich dachte nur, es würde zur Einsicht weiterhelfen

    Ja, soweit waren wir schon längst. Welchen Mehrwert hat dieser Post?

    Wenn das in der Privatwirtschaft wäre und dgl. in einer Betriebszeitung stehen würde: müsste man sich das dann auch gefallen lassen? Muss man als Lehrer alles hinnehmen, nur, weil es heißt: sind ja Schüler, die wissen es nicht besser? Finde ich unverschämt.

    Kollegen sind keine Schüler. Bei den Bewertungen ist meiner Ansicht nach nichts grob Beleidigendes dabei.

    In deinem anderen Thread schreibst du, dass es an deiner Schule Probleme mit der Pünktlichkeit "der Kollegen" gibt. Ich nehme an, dass du auch zu diesen Kollegen gehörst? Schülern fällt natürlich auf, wenn Lehrkräfte immer mal wieder zu spät kommen.

    Es reichen aber auch zwei, drei Ereignisse, die den Schülern in Erinnerung bleiben. Wenn einzelne Unterrichtsstunden schwierig waren, merken sich manche SuS einfach, dass man bei dir nichts versteht. Oder zwei SuS sind auf Kriegsfuß mit dem Fach und es kann ja nur an der Lehrkraft liegen, dass sie nichts verstehen.

    Ein Schüler ist bei dir beim Spicken erfolgreich, erzählt es rum und schon bist du die Lehrkraft, bei der Spucken easy geht.

    Dass du immer dasselbe an hadt oder auch nicht ist vollkommen irrelevant.

    Ich frage mich, wie viele Kollegen alles so entspannt sehen und trotzdem nicht ständig anecken.

    Es sind Kinder und Jugendliche. Solange deren Äußerungen nicht die Grenze zur strafrechtlich relevanten Beleidigung überschreiten, sollte man da als Erwachsener drüber stehen. Das heißt nicht, dass sich einzelne Aussagen oder Ereignisse nicht doch mal treffen können, vor allem, wenn sie etwas betreffen, das im Kern deines Selbstbildes liegt. Aber das solltw dann entsprechend zügig wieder abgeschüttelt werden.

    Ja, ich bin auch sehr unzufrieden.

    Und da hsst du den Grund, dass manche SuS denken, du hättest besser einen anderen Beruf gewählt. SuS sind nicht doof. Die merken schon, wenn Lehrkräfte ständig genervt und unzufrieden sind.

    Seph

    Nichts anderes sage ich doch. Die Vollendung des 60. Lj erfolgt am 31.07. das darauf folgende Schuljahr beginnt einen Tag später also am 01.08 und an dem Zeitpunkt steht mir die Ermäßigung zu.

    Hätte ich am 01.08. Geburtstag hätte ich Pech gehabt. Dann muss ich tatsächlich ein ganzes Jahr warten, da ich mich bei meiner Volle Ding schon im neu en SJ befunden habe und daher lt. BASS erst ab dem folgenden Schuljahr von der Ermäßigung profitiere

    Nein, eben nicht. Wer am 01.08.1966 geboren wurde, vollendet das 60. Lebensjahr am 31.07.2026. Am 01.08.2026 ist die Person bereits 61 Jahre alt. Das Schuljahr, das auf die Vollendung des 60. Lebensjahres folgt, ist dasjenige, das am 01.08.2026 beginnt.

    Anschließend lese ich die Antwort, prüfe diese evtl. durch eine zweite KI wie Bing

    Bing ist keine KI.

    Das widerspricht meiner Ansicht über eine regelbasierte Weltordnung

    Die erste Erkenntnis, die absolute Grundlage für alle Fragen der internationalen Beziehungen, ist, dass global Anarchie herrscht. Das lernt man, wnen man sich die Mühe macht, selbst zu lesen.

    Wir haben keine regelbasierte Weltordnung, weil es keine Instanz gibt, die Regeln durchsetzen kann/will. Deshalb ist Diplomatie notwendig und wichtig.

    Wir sind arm (Anreise und Unterkunft schlucken dazu auch noch echt viel Geld) und auch wenn ein Schokoladenmuseumsbesuch sich gut anfühlt, fast 20 Euro pro Person, ich weiß es nicht ... Da kann ich einiges an Schokotafeln kaufen.
    [...]

    Seilbahn habe ich gesehen, könnte nett sein, Dom schauen wir, mich ärgert die Tatsache, dass man dafür bezahlen muss...

    Zur Frage kann ich leider nichts beitragen, aber das hier hat mich ein wenig schockiert. 20 Euro Eintritt für das Schokoladenmuseum und 12 Euro Eintritt für den Dom sind verrückt.

    Hier wird Beamtenrecht zitiert, ich bin angestellter Lehrer in NRW, ich habe das an den Personalrat weitergegeben, es wird nun geprüft, es ist bisher noch kein Konflikt entstanden, sondern es war nur ein Vorgespräch über das nächste Schuljahr.

    Das BGB gilt auch für Angestellte. Es geht ja nicht um deinen Status als Angestellter, sondern um die Berechnung von Fristen.

    Hat das denn irgendjemand behauptet? Die Vorgabe war doch, dass ich in einer Notwehrsituation einen Schüler einen blauen Fleck zufüge.

    Ob eine Situation eine Notwehrsituation ist, ist ja gerade das, was nicht einfach zu bewerten ist. Dass es Notwehr gibt, dürften die meisten Menschen wissen. Die Frage danach, ob du einfach an Schülern herumziehen und ihnen blaue Flecken machen darfst, beantwortet es aber nicht. Denn das kommt auf den konkreten Einzelfall an.

    Bitte lass es einfach mit dem Versuch, juristische Aussagen zu treffen.

    Es ist natürlich klar, dass wir nicht über dein Fachwissen verfügen. Immerhin setzt du dafür ein Jurastudium voraus, dass Du sicherlich selbst absolviert hast, bevor Du dich geäußert hast. Du wirst ja sicherlich an dich selbst die gleichen Anforderungen wie andere haben.

    Ich habe mich inhaltlich gar nicht zum Thema geäußert. Ja, Notwehr gibt es. Mehr ist losgelöst vom konkreten Einzelfall nicht zu sagen. Von juristischen Laien nicht und tatsächlich auch nicht von Juristen. Wenn du einen Juristen fragst, ob du Schüler verletzen darfst um einen Kampf zu beenden, wird die Antwort sein "Kommt drauf an."

    Mit Strafrecht bin ich im Studium fast durch. Bis zum Examen dauert es aber noch etwas. Ob ich das überhaupt schreibe, weiß ich noch nicht. Darum, dass hier irgendwer Fachwissen hat oder nicht geht es im Übrigen gar nicht. Es geht um die Einsicht, dass "blauer Fleck = Notwehr = passt schon" im konkreten Einzelfall falsch sein kann. Für diese Erkenntnis braucht man kein tiefergehendes Fachwissen, sondern lediglich ein grundlegendes Verständnis für unser Rechtssystem. Für die Behandlung des Einzelfalls (= du hast einem Schüler einen blauen Fleck gemacht und der zeigt dich an) kommt dann ein Anwalt ins Spiel.

    Ich benutze inzwischen relativ viel KI. Ich habe auch bei allgemeinen juristischen Fragen keine negativen Erfahrungen gemacht.

    Wie gut, dass du das als absoluter Laie bewerten kannst. ;) Was sollen eigentlich "allgemeine juristische Fragen" sein?

    Wenn man sich aber der Grenzen von KI bewusst ist, ist eine KI sehr starkes Tool um ein Thema allgemein zu betrachten. Insbesondere wenn es ein allgemeines Thema ist und es viele frei zugängliche Informationen dazu gibt.

    Du hast oberflächlich falsch geschrieben. Genauso, wie Wikipedia kann das Befragen einer KI ein Einstieg sein. Damit darf dann aber die Arbeit nicht aufhören. In diese Falle tappen viele SuS und offenbar auch Lehrkräfte. Arbeiten mit KI ist einfach mehr, als irgendwelche Fragen an einen Chatbot zu stellen und das dann so zu glauben, weil man kein Domainwissen hat.

    Wenn Du natürlich ein Nischenthema hast, ist KI das falsche Werkzeug. Aber wenn Du es regelmäßig nutzt, wirst Du vielleicht auch bald einsehen, dass die KIs einen großen Schritt nach vorne gemacht haben.

    Ich glaube langsam, dein Problem zu verstehen. Du denkst, arbeit mit KI bedeutet irgendetwas in einen Chatbot wie ChatGPT einzugeben oder Google AI zu fragen. Das ist die Oberflächlichkeit, die ich meine. Tip: nein, ich benutze nicht ChatGPT für die Softwareentwicklung.

    Hier geht es zwar um Bayern, ist aber vielleicht dennoch eine hilfreiche Quelle. Immerhin ist eine, wenn auch etwas ältere, Entscheidung des BVerwG explizit angegeben.

    "Mit 60 Jahren: Sie vollenden Ihr 60. Lebensjahr am 31.07.2026. Das darauf folgende Schuljahr beginnt am 01.08.2027 (Zuweisung von insgesamt 3 Pflichtstunden weniger bei Vollzeit)." (KI)

    Das ist meiner Ansicht nach falsch. Das Schuljahr, das auf den 31.07. folgt, ist dasjenige, das am 01.08. beginnt. Meiner Ansicht nach sollte der Anspruch ab dem 01.08.2026 bestehen.

    Die Frage ist halt, wer den Umgang mit KI noch lernen muss ...

    Wolfgang und du offensichtlich. ;)

    Mich erinnert das so ein wenig um die Diskussion um Wikipedia damals. Lange galt Wikipedia als schlecht, viele Fehlinformationen, jeder konnte einfach was reinschreiben etc.. Irgendwann kamen dann die Vergleiche mit der Encyclopaedia Britannica und man stellte fest, dass Wikipedia doch nicht so schlecht war. Mal waren sie gleich auf, mal der eine etwas besser. Aber im Endeffekt konnte keiner sagen, dass Wikipedia schlecht ist. Zumal kaum einer die komplette Enzyklopädie zu Hause hat, geschweige denn alles nachlesen würde.

    Wikipedia war am Anfang noch nicht so durchgearbeitet, wie heute. In der Anfangszeit war dort unglaublich viel Mist unterwegs, Fehlinformationen finden sich immer noch. Bei bspw. juristischen Fragen ist Wikipedia weitgehend wertlos. Wie bei KI gilt: nicht einfach blind abschreiben, sondern verstehen, prüfen, kontextualisieren, weiterlesen. Merkwürdigerweise schreiben Menschen, die diskutieren möchten nicht einfach kommentarlos eine Wikipedia Seite ab.

    Mit der KI ist es momentan ähnlich. Sie steckt teilweise noch in den Kinderschuhen, teilweise macht sie noch Fehler. Aber je aktueller das Modell ist desto besser. Oft ist die neue Version wieder ein großer Schritt nach vorne. Das mag einigen suspekt erscheinen. Andere fürchten um alte Grundsätze. Aber die Richtung ist sehr eindeutig.

    Nochmal: KI Tools sind sehr hilfreich, wenn man weiß, was man tut. Für bspw. Juristen oder Ärzte wird es in Zukunft sehr mächtige KI Tools geben, um die Arbeit zu unterstützen. Ich verwende als Softwareentwickler im Nebengewerbe fast täglich KI; die Arbeit hat sich schon jetzt sehr verändert.

    Dass KI Systeme sinnvoll sein können steht aber nicht im Widerspruch dazu, dass das blinde und kommentarlose Kopieren von Zusammenfassungen nutzlos ist oder Grundschullehrer, mangels Zusammenhangswissens, ChatGPT nicht zur Recherche juristischer Fragen verwenden sollten. Zur Recherche medizinischer Fragen übrigens auch nicht.

    Statt hier ad hominem zu parlieren - widerlege doch bitte die Aussage der Zusammenfassung.

    Ein ad hominem gibt es hier nicht. Nicht Du bist sinnfrei, KI Zusammenfassungen sind es im Kontext einer Diskussion. Vollkommen unabhängig von deren Inhalt. Merkwürdig, dass man das einem ehemaligen Lehrer erklären muss. Naja, den Umgang mit neuen Technologien müssen Jugendliche ja auch erst lernen.

    Du hast dich extra heute angemeldet, um auf einen vier Jahre alte Beitrag zu antworten? Interessant

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