Nur die Medizinvorlesungen für Sonderpädagogen (4 SWS + mündliche Prüfung). Hast du?
Also nicht, ok
Nein, habe ich nicht. Ich bin nur Rettungssanitäter, da sind die Ausbildung und das bisschen Praxis, das ich habe, aber schon etwas her.
Nur die Medizinvorlesungen für Sonderpädagogen (4 SWS + mündliche Prüfung). Hast du?
Also nicht, ok
Nein, habe ich nicht. Ich bin nur Rettungssanitäter, da sind die Ausbildung und das bisschen Praxis, das ich habe, aber schon etwas her.
Du willst aber jetzt nicht sagen, dass das Medizinstudium intellektuell besonders anspruchsvoll sei?
Hast du Medizin studiert?
Wenn ihr euch einige werdet und eben macht, was ihr für richtig haltet, gibt es da nicht mehr zu regeln als mit eindeutigen Wünschen der/des Verstorbenen.
Man muss sich darüber unterhalten, alle haben unterschiedliche Vorstellungen und es ist unnötig anstrengend in einer Zeit, in der man das wirklich nicht gebrauchen kann. Wenn der Verstorbene seine Wünsche, ggf. in vorheriger Absprache mit den Hinterbliebenen, festgelwgt hat, ist das für die Hinterbliebenen einfacher und man kann dem Verstorbenen noch einen letzten Dienst erweisen, indem man seine Wünsche umsetzt.
Ich verstehe, dass man sich nicht mit seiner eigenen Sterblichkeit auseinandersetzen will, aber rechtzeitig festzulegem, was gemacht werden soll, ist für die Hinterbliebenen in der Regel einfacher. Meine Frau und ich haben alles geregelt bzw. festgelegt.
Ich würde das nicht so moralisch bewerten.
Wenn man sagt, unbedingt eingeäschert im Wald begraben werden zu wollen und die Hinterbliebenen wollen lieber ein Familiengrab anlegen, dann haben die noch Lebenden den Konflikt. Wenn man also sagt "mir ist es wirklich egal, tot ist tot", gibt man die Freiheit an diejenigen, die damit leben müssen im wahrsten Sinne.
Darüber kann man ja solange man noch unter den Lebenden weilt, miteinander sprechen.
Entschuldige, aber kannst du das mal kurz erklären?Ich dachte, das war früher so, aber mittlerweile bamäße sich die Pension auf den Durchschnitt des erarbeiteten Gehalts (einfach gesagt). Liege ich da falsch?
Das funktioniert bei der Rente so. Bei der Pension sammelst du pro Dienstjahr Prozente. Die Bezugsgröße ist dann die Grundbesoldung der letzten Dienstjahre.
See- oder Gartenbestattungen.
Seebestattungen gibt es schon sehr lange bundesweit.
Inzwischen kann man ja sogar sein Urnengrab neben dem seines Haustieres anmieten... Dafür muss auch niemand konvertieren.
Wo geht das denn?
In NRW (?) kann man inzwischen die Asche des Verstorbenen mitnehmen und hat keine Urnengrabzwang mehr. Ich hoffe, dass andere Bundesländer da bald nachziehen.
Ich bezig mich auf Deinen Post, in dem Du gesagt hast, dass 5 Stunden für ein Arbeitsblatt angemessen sei. Dem möchte ich widersprechen. Natürlich ist im Gesamtpaket auch mal das Verdödeln von Arbeitszeit drin, aber ich habe den Eindruck, dass sich manche von der Arbeitszeiterfassung erhoffen, dass sie dann tatsächlich weniger arbeiten müssen. Das wiederum glaube ich nicht. Ich glaube eher, dass man dann aufgefordert wird, in der vorgesehen Zeit die Arbeit zu schaffen. Dann muss man seinen Anspruch an Unterricht ggf. herunterschrauben. Und hat dann eben nicht Zeit, 5 Stunde/pro Arbeitsblatt zu verdödeln.
Was hast du ständig mit "angemessen"? Wo ist das Problem, wenn jemand mal (offensichtlich nicht immer und auch nicht meistens) ein paar Stunden an einem Blatt sitzt? Ich verstehe nicht, was dein Problem damit ist. Solange die Arbeit gemacht wird und der Summe der Arbeitsstunden nicht eskaliert, passt das.
Ich habe in meiner Zeit vor der Schule auch mal erheblich zu lang an einer Präsentation, an einem Stück Code oder einem Konzept gesessen. Das wäre auch schneller gegangen, aber ich hatte da eben Lust drauf und bin zeitmäßig etwas ausgeufert. So what?
Du meinst also, 5 Stunden an einem Arbeitsblatt zu sitzen ist angemessen?
Es geht zwar nicht um ein einziges Arbeitsblatt, sondern um ein Aufgabenpaket, aber aich unabhängig davon, kann das jeder so machen, wie er will. Was heißt angemessen? Kann schon mal passieren, dass man sich übermäßig für so ein Arbeitsergebnis einsetzt. Wo ist das Problem?
ZitatDas sehe ich anders und glaube auch nicht, dass eine Zeiterfassung das so mitgehen würde.ei einer Zeiterfassung bei Lehrkräften würde weiterhin das Deputatmodell gelten, nämlich, dass Du insgesamt 41 Stunden pro Woche arbeiten darfst. Wenn Du das regelmäßig überschreitest, wird das sicherlich nicht dazu führen, dass Du weniger Unterrichtsstunden machen musst.
Eine Zeiterfassung erfasst nicht, was du arbeitest, sondern wieviele Stunden du arbeitest. Außerhalb der Ferien arbeite ich ca. 45 Stunden pro Woche. Da sind auch alle paar Monate mal fünf Stunden für etwa objektiv Sinnloses drin.
Warum machst du dir so einen Stress?
Glaubst du etwa, dass bei VW das Fließband angehalten wird, weil jemand sagt, ich drehe meine Schrauben mit mehr Liebe fest.
Und im H&M wird sicher dir auch nicht applaudiert werden, wenn du zum Falten eines T-Shirts 10 Minuten brauchst.
Lehrer sind keine Akkordarbeiter.
ZitatUnd auch in Beamtenstuben (Arge, Finanzamt usw.) wird es sicherlich Vorgaben geben, wieviele Akten du pro Arbeitsstunden übernehmen musst.
Jein
Es gibt in der Regel keine Zeitvorgaben pro Akte. Wenn Akten zu lange liegen bleiben bzw. zu viele Beschwerden über lange Bearbeitungszeiten kommen, müssen sich die Sachbearbeiter unter Umständen dafür erklären, warum Abläufe länger dauern, als bei Kollegen. Aber auch das ist ein ganz schlechter Vergleich zu Lehrkräften, die ja gerade keine einseitiges Abarbeiten von Anträgen betreiben.
Netter Versuch von dir, der leider mangels vernünftiger Vergleiche ins Leere läuft. ![]()
In der freien Wirtschaft wird man, genauso wie im öD, in der Regel gerade für seine Arbeitszeit (bzw. als Beamter für seinen Dienst) bezahlt, nicht für die Arbeitsleistung. Solange alle Aufgaben angemessen erledigt werden, kann man auch fünf Stunden für eine Power Point oder ein Arbeitsblatt aufwenden
Wenn dieser Aufwand im Vorfeld durch die Schulleitung nicht eingefordert wurde, kann er auch nicht im Nachhinein berücksichtigt werden.
Warum?
ZitatNehmen wir an, es gäbe Arbeitszeitmessung: Dann könnte man auch nicht geltend machen, dass man für die Erstellung eines Arbeitsblattes 5 Stunden benötigte.
Doch, sicher. Warum nicht? Zumal es hier sicher nicht um ein einziges Arbeitsblatt geht. Aber selbst wenn, dauert das so lange, wie es dauert.
Was halt nicht funktioniert (auch in der freien Wirtschaft nicht): Zu Hause bleiben und die Stunden angerechnet bekommen.
Natürlich funktioniert das. Es gibt in vielen Berufen der freien Wirtschaft genug Arbeit, die man von zuhause aus erledigen kann. So, wie auch bei Lehrkräften. Die Erbringung von Arbeitsleistung ist auch bei Lehrkräften nicht an einen bestimmten Ort gebunden.
Es geht um Eignung und Befähigung. Wenn Umfang ein Kriterium wär, hätte Kodi mit seiner These recht.
Nö
Das alles kann ja jeder nachlesen, u.a. unter dem Link, der oben gepostet wurde. Das Studium beinhaltet eben auch die Staatsprüfung und die Examensarbeit und dauert damit nicht sechs Semester. Es ging nur darum, das klarzustellen. Schlechter für die Schule ausgebildet als jemand, der 10 Semester BA/MA gemacht hat, ist man aber mit dem Staatsexamen nicht.
Doch, fomal bist du im Studium Hessen deutlich schlechter ausgebildet, als im Studium in NRW. Insbesondere in den Fachwissenschaften wird das deutlich. In NRW wird jedes der drei Unterrichtsfächer mit einem Umfang von 54 Leistungspunkten studiert. In Hessen werden zwei der drei Fächer im Umfang von 24 CP, das dritte Fachbim Umfang von 50 CP studiert.
Das macht fertig ausgebildete (= nach dem zweiten Stex) Grundschullehrkräfte aus Hessen nicht schlechter als solche aus NRW. Die fachlichen Voraussetzungen nach dem Studium sind aber schlechter.
Und doch, das Studium dauert sechs Semester, hinzu kommt ein Prüfungssemester. Das kannst du genau so nachlesen.
In Hessen umfasst das Studium 210 ECTS. Davon entfallen dreißig auf die umfassende Staatsprüfung, die zeitlich im siebten und achten Semester stattfindet. Offiziell sind es also 7 Semester Regelstudienzeit und zeitlich eigentlich 8 Semester aufgrund des Prüfungszeitraums. Das Studium ist somit nur etwas kürzer als im Bundesdurchschnitt,
Das Studium dauert effektiv sechs Semester. Das brauchst du nicht schön rechnen, vor allem nicht durch das Erfinden zusätzlicher Prüfungssemester. Ich habe selbst in Hessen das Staatsexamen (für Gymnasien) gemacht. "Umfangreich" ist das nicht und etwas Neues erarbeitet man in der Vorbereitung auch nicht.
ZitatIch sehe nicht, weshalb ich mit einem Grundschullehramtsstudium in Hessen in NRW weniger verdienen sollte.
Weil dein Studium mindestens 1,5 Jahre kürzer ist, als in NRW und es im ÖD zentral um die Ausbildungsdauer geht. Als Angestellter vor dem zweiten Stex ist dad relevant. Als Beamter mit zweitem Stex dürfte es da allerdings keinen Unterschied mehr geben.
ZitatDie Länge des Studiums sagt nur bedingt etwas über Qualität und Anspruch aus...
Über "Qualität und Anspruch" sagt hier gerade niemand etwas. Das hat mit der Besoldungsfrage gar nichts zu tun.
Nö, bei euch vielleicht. In Hessen sind es 210.
Das sind auch nur 180 CP/ECTS. Sieben Semester geben die nur an, weil das siebte Semester das Semester für die Staatsprüfung ist. Das ist aber keine universitäre Leistung mehr.
In dem Post, auf den du dich beziehst, geht es zudem um NRW.
Genauso blödsinnig/sinnvoll wie die gekünstelten Begründungen, die gerne für das bisherige Besoldungssystem herangezogen werden...
Gefühle sind eine deutlich unsinnigere Begründung, als die Ausbildungsdauer.
So gesehen gehören alle Lehrer kräftig runtergekürzt.
4 bis 5 Jahre Studium plus 1,5 bis 2 Jahre Referendariat sind für den höheren Dienst doch absolut angemessen.
ZitatAuch der Rückgriff auf irgendwelche Studiendauern ist inhaltlich völliger Blödsinn. Allein die 4 Fächer, die ich studiert habe unterschieden sich in Aufwand und Anspruch so massiv, dass die Studiendauer eine völlig irrelevante Größe zur Beurteilung der Studiengänge ist.
Wie kommst du darauf, das der Anspruch der Studienfächer eine relevante Größe für das Beamtentum ist/sein sollte? Wie gefühlt anspruchsvoll ein Studium war, ist glücklicherweise für so ziemlich jede Lebenssituation unerheblich.
Nur als Hinweis: Die Zeiten eines nur 6-semestrigen Studiums für das Grundschullehramt sind laaaange vorbei
In Hessen dauert das Studium für Grundschullehramt auch heute noch nur sechs Semester.
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