Wenn dieser Aufwand im Vorfeld durch die Schulleitung nicht eingefordert wurde, kann er auch nicht im Nachhinein berücksichtigt werden.
Warum?
ZitatNehmen wir an, es gäbe Arbeitszeitmessung: Dann könnte man auch nicht geltend machen, dass man für die Erstellung eines Arbeitsblattes 5 Stunden benötigte.
Doch, sicher. Warum nicht? Zumal es hier sicher nicht um ein einziges Arbeitsblatt geht. Aber selbst wenn, dauert das so lange, wie es dauert.