Beiträge von Schmidt

    Es ging im Text im allgemeinen die Rechtslage zu beleuchten. Nicht mehr und nicht weniger.

    Eine Rechtslage kann man nicht allgemein beleuchten, weil es immer auf den Einzelfall ankommt. Dass es Notwehr gibt, dürfte den meisten Menschen bekannt sein. In der Praxis relevant ist aber, ob Notwehr in einer konkreten Situation die Rechtswidrigkeit bswp. einer Körperverletzung entfallen lässt. Das lässt sich im Vorfeld kaum belastbar bestimmen.

    Aber was diskutieren wir dann in diesem Thread? Dann schreibe doch direkt als Antwort: Das kommt auf die konkrete Situation an. Dann brauchen wir nicht weiter reden.

    Genau, soweit waren wir schon, bis du die Ansicht vertreten hast, eine KI Recherche sei hier angemessen und führe zu belastbaren Antworten.

    "Allgemeine Rechtsauskunft" ist kein Fachbegriff. Es geht darum, dass man sagt, dass es ganz allgemein in Deutschland ein Recht auf Notwehr gibt und dass auch rechtfertigen kann, dass man einen Schüler verletzt.

    Duh

    Wie stellst Du dir das konkret vor? Du stehst dann bei der Aufsicht und sagst: Leute wartet mal kurz mit eurer Schlägerei, ich muss eben meinen Anwalt anrufen damit er mir in diesem konkreten Fall sagen kann, ob ich körperlich eingreifen darf oder nicht?

    Deine Antworten sind doch vollkommen praxisfremd.

    Und du bist der Ansicht, man solle dann mal schnell eine KI Recherche starten um rauszufinden, wie die Rechtslage in der konkreten Situation ist? Genau, das hast du nicht gesagt und ich habe nicht gesagt, dass man dann erstmal den Anwalt anruft.

    Aber egal. Ich bin da auch raus. Du findest KI doof und wir werden sehen, was sich durchsetzt..

    Keineswegs

    KI ist ein hilfreiches Werkzeug, wenn man schon weiß, was man tut. Für juristisches Fachpersonal sind spezialisierte KI Tools ein extrem sinnvolles Hilfsmittel. Genauso, wie KI gestützte Diagnosetools für Ärzte ein hilfreiches Tool sind. Ich selbst verwende KI ausgiebig zur Softwareentwicklung. Das ist aber nicht dasselbe, wie die Lehrkraft, die ChatGPT oder Google AI befragt und denkt, sie bekäme dabei belastbare oder sinnvolle Informationen.

    Um eine allgemein Rechtsauskunft zu bekommen, um einen Überblick zu schaffen, um Quellen zu recherchieren ist eine KI durchaus sinnvoll.

    Es gibt keine "allgemeine Rechtsauskunft".

    Und wenn Du gemacht hättest, wüsstest Du, dass du einen Schüler auch verletzten dürftest um einen anderen Schüler zu schützen.

    Ob du das darfst oder nicht kommt auf die konkrete Situation an. Solche Allgemeinplätze sind vollkommen wertlos.

    Naja, auch beim Irankrieg wird mit Verteidigung argumentiert.

    Die Verteidigung der wirtschaftlichen Interessen der USA sind kein NATO Bündnisfall. Offensichtlich sieht das die NATO genau so.


    Die Faustregel, dass derjenige, der ein anderes Land angreift in der Regel im Unrecht ist, gilt hier auch.

    Die Frage ist, darf ich körperlich eingreifen, wenn sich zwei Schülern prügeln.

    Die Antwort darauf ist: es kommt drauf an. Das ist ja gerade der Punkt.

    Du willst doch keine juristisch fundierte Einzelfall Analyse haben. Die Frage ist, darf ich körperlich eingreifen, wenn sich zwei Schülern prügeln. Und dazu gibt es im Internet unzählige Quellen und Analysen. Und wenn man diese einmal quer liest, dann hat man zu mindestens eine ungefähre Vorstellung. Wie stellst Du dir das sonst in der Praxis an? Rufst Du erstmal einen Anwalt an?

    Praxis: Du liest gerne verschiedene Quellen. Die sagen dir sehr unterschiedliche Dinge, vor allem, wenn du die juristischen Argumente nicht verstehst. Du sprichst mit Kollegen darüber, involvierst die Schulleitung und ihr erarbeitet ein Handlungskonzept. Nach diesem handelt ihr, wenn ein entsprechender Fall eintritt. Das ist keine 100%ige Absicherung, aber besser, als alleine zu versuchen so zu tun, als verstündest du alles, was du liest.

    Trotz der vielen unschuldigen Opfer geben sich die Konfliktparteien immer dem Gegenüber die Schuld und wähnen sich auf der gerechten Seite, das gilt für Israel, aber auch dem Iran, für die USA, für Russland, für die Ukraine oder die verfeindeten Gruppen im Sudan.

    Diejenigen, die angegriffen werden, sind in der Regel auf der Seite, die im Recht ist.

    Was machst Du, wenn ein neuer Erlass kommt?

    Es geht hier um strafrechtliche Fragen, nicht um verwaltungsrechtliche Erlasse.

    Aber gut, wenn du über Verwaltungsrecht sprechen willst: wenn ein neuer Erlass kommt, der relevant ist, empfehle ich jedem Kollegen diesen zu lesen, dann mit Kollegen darüber zu sprechen und Details mit der Schulleitung zu klären um das Verständnis zu prüfen. Wo da Google ins Spiel kommen soll, erschließt sich mir nicht.

    Dass ein ergoogelter Kenntnisstand bei rechtlichen Fragen ein Problem ist, sehe ich regelmäßig. Da kann ich mir teilweise nur an den Kopf fassen.

    Naja, es reicht die einschlägigen Paragrafen zu lesen.

    Das reicht in der Regel gerade nicht. Oder denkst du, im Jura Studium lernen Menschen nur Gesetze auswendig?

    Was machst Du, wenn Du dir nicht sicher bist? Ich google die entsprechenden Erlasse/Gesetze und lese nach. Was schlägst Du stattdessen vor?

    Stattdessen ist es sinnvoll, auf Menschen zu hören, die entweder Juristen sind oder zumindest juristische Bildung haben. Wie bei medizinischen Fragen, kann die Internet Suche einen Anhaltspunkt geben. Belastbar ist das ergoogelte Wissen aber ganz sicher nicht. Ich mache weder meine gesundheitlichen noch meine juristischen Entscheidungen von Google Ergebnissen oder noch schlimmer KI abhängig.

    Schade finde ich dabei vor allem, dass die Rahmenbedingungen für Quereinsteiger oder Personen mit bestehender Berufstätigkeit nach wie vor recht unflexibel sind. Gerade vor dem Hintergrund des vielerorts beklagten Lehrermangels hätte ich erwartet, dass es mehr Möglichkeiten gibt, vorhandene Qualifikationen und Berufserfahrung in ein solches Studium einzubringen oder zumindest organisatorisch flexiblere Wege zu eröffnen.

    Wenn es für die Fächer, für die du qualifiziert bist, Bedarf gibt, ist ein Quer-/Seiteneinstieg doch grundsätzlich möglich.

    Für die Fächer, für die du nicht qualifiziert bist, unterscheidest du dich nicht von jedem anderen Studierenden. Wieso sollte fachftemde Berufserfahrung dabei relevant sein?

    Kommt auf die Uni an.

    In den meisten Lehramtsstudiengängen dürfte es Veranstaltungen mit Anwesenheitspflicht geben. Bei mir waren das die Veranstaltungen der Bildungswissenschaften und Anglistik. An anderen Unis sind teilweise auch die Übungen in Informatik/Mathematik mit Anwesenheitspflicht oder zumindest mit Vorrechenpflicht.


    Unabhängig davon war für mich für Mathematik der Austausch über Übungen mit Kommilitonen tatsächlich wichtig.


    Was die Studienberatung angeht: schau, ob es eine Fachstudienberatung gibt. Die zentrale Studienberatung hat in der Regel keine Kenntnis davon, wie das Studium konkret organisiert ist.

    Du meinst die Kumunu-Umfrage?

    Die Umfrage ist nicht von Kununu, sie wurde dort nur zitiert.

    Von 40 Dax-Unternehmen machen nur 3 keine und 3 haben es vorgezogen. Bei den anderen gab es eine Weihnachtsfeier, wobei 9 keine Angaben gemacht haben. Ich bin auch ein paar Jahre raus.

    Bei DAX Unternehmen arbeiten in Deutschland vielleicht 2 Millionen Menschen. Wir haben rund 46 Millionen Erwerbstätige. DAX Konzerne sind als Arbeitgeber nicht repräsentativ.

    Weihnachtsfeiern werden von den meisten Unternehmen gezahlt.

    Nach einer repräsentativen Online-Umfrage gibt es bei 50% der Beschäfrigten gar keine Weihnachtsfeier. Ob die Weihnachtsfeier bei denjenigen, die eine haben auch bezahlt wird, geht aus der Umfrage nicht hervor. Aus dem Bekanntenkreis kenne ich mehrere Fälle, in denen es zwar eine Weihnachtsfeier im Restaurant gibt, bei denen der Betrieb aber nicht alles übernimmt.

    Dass die Weihnachtsfeier von den meisten Unternehmen gezahlt wird halte ich für ein Gerücht.

    vornehmlich BW und HE, wobei ich nicht auf ein BL festgelegt bin und mir auch Umzüge vorstellen kann.

    Für Hessen findest du den Personalbogen inklusive Anlagen, insbesondere der Anlage 3 "Erklärung zu Strafen und Disziplinarmaßnahmen sowie zu laufenden Verfahren" online frei zugänglich.

    Der Text lautet

    "Hinsichtlich nicht getilgter gerichtlicher Verurteilungen und nicht getilgter Disziplinarmaßnah-
    men sowie anhängiger Straf-, Ermittlungs- oder Disziplinarverfahren mache ich folgende Angaben (Gericht/Ermittlungsbehörde, Aktenzeichen, Art der Straftat/des Dienstvergehens, Datum,
    Höhe der Bestrafung, Art der Disziplinarmaßnahme):


    - Es liegen keine der vorgenannten Verurteilungen, Disziplinarmaßnahmen oder anhängige Straf-, Ermittlungs- oder Disziplinarmaßnahmen vor.
    - Es liegt/liegen vor:"


    https://innen.hessen.de/buerger-staat/…tsarzt-beihilfe


    Du hast weder nicht getilgte Verurteilungen noch anhängige Verfahren, dürftest hier also, Stand jetzt, Punkt 1 ankreuzen.

    Förderschwerpunkte hat der Schüler.

    Bspw. an der Uni Gießen hat man als Studierender die Wahl aus verschiedenen Förderscherpunkten https://www.uni-giessen.de/de/studium/stu…ebot/lehramt/l5. Vielleicht sagst du da mal bescheid, dass das so nicht richtig ist.

    Und du hast keine Vorlesung zu bestimmten Förderschwerpunkten sondern allgemein zur Diagnostik und Gutachtenerstellung.

    Als Student des Förderschullehramts hat man diese Vorlesungen durchaus. Darauf bezog sich Plattenspieler. Im Studium Grundschullehramt in Hessen, auf das ich mich in bisher jedem Post bezogen habe, gibt es diese Vorlesungen nicht. Wenn es diese Vorlesungen in Niedersachsen gibt, ist das schön, steht aber nicht im Gegensatz zu dem, was ich geschrieben habe.

    Wir bilden doch keine Förderschullehrkräfte aus sondern wollen die Grundlagen den "regulären" Lehrkräften vermitteln, die dann in Zusammenarbeit mit den Förderschullehrkräften das Kinder unterstützen sollen.

    Wer ist "wir"? Bis du an einer Universität in Hessen tätig?

    Auch in Hessen (z. B. Uni Gießen habe ich gerade geschaut) hat man im Studium förderschwerpunktübergreifend zwei Module sonderpädagogische Diagnostik inklusive Gutachtenerstellung als Teil der Prüfungsleistung und innerhalb der Förderschwerpunkte nehmen diagnostische Fragestellungen auch einen relevanten Teil der Inhalte ein.

    Im Studium für das Grundschullehramt gibt es keine Förderschwerpunkte.

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