Beiträge von s3g4

    Der alte Drehstromzähler läuft durch Einspeisung rückwärts. Du gibst damit dem Energieversorger den von dir zuvor verbrauchten Strom "zurück", den er dir eigentlich bereits verkauft - jedoch noch nicht in Rechnung gestellt hatte.

    Das hört sich auch erstmal überhaupt nicht nach Betrug an. Der Betrug ergibt sich erst aus den Regularien in Deutschland.

    https://business.gov.nl/amendments/net…ar-panels-ends/

    Nein, seit 3 Monaten.

    Und ob es Sinn ergibt, sich bei Amazon oder überall ein Gerät zu kaufen, dessen Qualität ich nicht beurteilen kann (ggf. nicht mal, ob es überhaupt arbeitet?) wäre die Frage.

    Ich würde darauf achten, dass die Module bifazial sind. Der Wechselrichter maximal 800 W Ausgangsleistung hat und einen möglichst guten Wirkungsgrad. Je nachdem wie du die Anlagen installieren willst, schauen ob das entsprechende Montagematerial enthalten ist.

    Bevor du dir eine Anlage besorgst, solltest du schauen ob du einen neueren Stromzähler hast, der nicht rückwarts laufen kann. Das wäre (leider) nicht zulässig.

    In Hessen wird bei Pension zur Antragsgrenze pro Jahr bis 67 abgezogen. Bei Dienstunfähigkeit wird maximal 10,8 % abgezogen. Das ist bei meinem Mann ein geringerer Versorgungsabschlag. Offizielle Amtsauskunft.

    Wie soll denn die Pension vor 62 höher sein? Die 10,8% werden bei jedem abgezogen, der die Altersgrenze nicht erreicht.

    Man fällt nur nicht unter die mindest Versorgung.

    In welchem Bundesland kann man denn gegen eine Bewertung klagen, die nicht direkt versetzungs- oder abschlussrelevant ist? Meines Wissens kann man gegen Klausurnoten schon rein technisch keine Klage erheben, weil sie kein Verwaltungsakt ist.

    Ich erinnere mich daran, dass ich angegangen wurde weil man hier der festen Meinung war, eine Klausur/Klassenarbeit sei ein Verwaltungsakt.

    Ich bin aber bei dir.

    Wie armselig, ich wüsste gar nicht, was ich darauf erwidern sollte. Vielleicht "Als ich klein war, spielten ständig Steffi Graf und Boris Becker Tennis. Gibt's eigentlich immer noch diese sexistischen Röckchen oder ist ihre Frau emanzipierter?

    Die Antwort kann man sich auch sparen.

    Ich würde da überhaupt nicht drauf eingehen, mir nur meinen Teil dazu denken.

    Nein, wie kommst du denn auf sowas? Die amerikanischen Kollegen möchten sich bei uns über unsre fortschrittlichen Methoden informieren!

    Die werden es nicht lange aushalten, wenn die merken, dass wir (fast) gar keine Multipl-choice-Prüfungen machen.

    Ich tippe die Punkte beim Korrigieren direkt in den Computer nicht danach. Er rechnet und bestimmt die Note und ich schreibe sie anschließend in die Arbeit. Das Programm habe ich einmal geschrieben.

    Angefangen habe ich, als ich einmal verzweifelt eine Notenliste auf Papier gesucht habe. Den Schulserver verliere ich nicht und falls ich einmal wegen Krankheit ausfallen sollte, sind die Noten auch ohne meine Hilfe bekannt.

    Alles andere macht auch keinen Sinn.

    Ich fürchte nur, der Amtsarzt hatte sich bereits festgelegt und wird keine positive Halbjahresprognose geben.

    Das ist auch verständlich, du sagtest ja bereits, dass hier erst im Oktober mit einer Besserung zurechnen ist. Dein Mann muss ja in den letzten 6 Monaten mindestens 3 Monate krank gewesen sein, damit es überhaupt zu einer Einladung zum Versorgungsamt kommt. Die Prognose ist also erstmal noch mindestens 6 Monate nicht dienstfähig und danach könnte es gehen.

    Im Fall einer Dienstunfähigkeit und anschließender Wiederaufnahme mit Teildienstfähigkeit ist keine Wiedereingliederung vorgesehen.“

    Also zum Oktober entweder Teildienstfähigkeit ohne Eingliederung oder zwingend Eingliederung mit Ziel volle Stelle?! Auch ohne Pensionierung?

    Nein Teildienstfähigkeit und Wiedereingliederung schließen sich nicht aus. Wiedereingliederung geht aber nur, wenn er krank war und noch im aktiven Dienst ist. Aus dem Ruhestand heraus geht das nicht, da müssen dann die 50% mindestens sein.

    Der Amtsarzt kann aber zum jetzigen Zeitpunkt wohl keine Teildienstfähigkeit feststellen, weil er aktuell gar nicht dienstfähig ist.

    Dazu auch noch: Der Amtsarzt entscheidet überhaupt nicht über die Versetzung in den Ruhestand. Das macht die personalführende Dienststelle, also das zuständige SSA. Das wird aber auch auf Grundlage des amtsärztlichen Berichts gemacht. Wenn die SL hier gute Kontakte hat, könnt die Entscheidung aber in seinem Sinne beeinflusst werden.

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