Beiträge von s3g4

    Auf den Geräten ist libre Office drauf. Die Kollegen können damit nicht arbeiten weil ist ja nicht Microsoft Office und power Point 😅

    Deswegen: so wie gehabt am eigenen PC mit PPP als PDF speichern wenn man nicht mit libre arbeiten will.

    Opendocument files lassen sich doch auch mit anderen Office-Programmen öffnen. Die sehen dann wahrscheinlich anders aus, aber die Grundfunktionen sollten funktionieren. Als PDF ist natürlich sicherer, dann kann man die Präsentationen auch mit LaTeX erstellen. Die PDF hat dann auch entsprechend funktionieren Schaltflächen :)

    Kommt auf die Schulform an.

    An Grundschulen und anderen Schulen, die keine SuS > Klasse 6 besuchen, sind keine SuS in der Schulkonferenz.

    An berufsbildenden Schulen wahrscheinlich keine Eltern? Zumindest spricht das Schulgesetz im Zusammenhang mit der Schulkonferenz von Schulen, an denen kein Elternbeirat vorgesehen sei.

    Wenn eine der Gruppen (SuS- oder Elternvertreter) wegfällt, ändert sich logischerweise das Verhältnis in der Schulkonferenz. Inklusive Schulleiter haben dann die Lehrkräfte eine Stimme mehr.

    Wir haben für die Schule beschlossen, dass Alkohol auf besonderen Veranstaltungen erlaubt ist. Dazu gehören auch Studienfahrten. So lange die GeKo nicht anders entscheidet, gilt diese Regelung schulweit, auch für Minderjährige. Natürlich muss darf nicht gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen werden. Das müssen keine Eltern gefragt werden.

    Oder man sagt den Schülern: „Es gibt ein Alkoholverbot, das ich durchsetzen muss, weil es das Schulgesetz so vorsieht. Trotzdem werde ich nicht reihenweise die Taschen durchwühlen und wenn dann doch jemand angetrunken zu mir kommt ihm den Hals umdrehen.“

    Naja das stimmt rechtlich nicht mal. schwierig.

    Es ist echt Wahnsinn, welche Rolle Alkohol spielt und zwar in aller erster Linie für euch Erwachsene. Werdet euch dessen mal bewusst.

    Nö, ich muss kein Alkohol auf Klassenfahrt trinken. Wegen kann das verboten werden. Es ist nur schwierig das durchzusetzen, wenn der Erwerb legal ist. Mixed Signals eben, wenn es einen Willen gibt, gibt es auch einen Weg bei den Jugendlichen.

    Gerade, wenn man dann schon signalisiert, dass der Konsum sanktioniert wird wird wohl keiner zur Lehrkraft kommen wenn irgendwas schief geht bzw. dabei ist schief zugehen. Dann wohl erst wenn es wirklich ernst geworden ist. Gleiches passiert doch auch mit den eigenen Kindern. Alles was verboten wird, wird dann heimlich gemacht.

    Das ist keine einfache Angelegenheit, aber sich hinter einem Verbot zu verstecken ist deutlich zu kurz gedacht meiner Meinung nach.

    Dem muss ich leider zustimmen. Besonders wenn alle anderen Parteien einfach so weiter machen.


    Heute morgen ein Interview mit einer SPD-Frau gehört, die meinte dass die Wahl doch gut für SPD gelaufen sei. Was NRW nicht mal tief rot? Naja scheint wohl alles in Ordnung zu sein...

    Bei einer Klassenfahrt bist du aber immer mindestens in Bereitschaft. Daran ändert auch die Tatsache, dass das Arbeitsrechtlich problematisch ist, nichts.

    Ist dem so? Wo steht das mit der Bereitschaft? Sie sind grundsätzlich verantwortlich und Ansprechbar. Bereitschaft ist was ganz anderes.

    Ich habe als Kind und Jugendliche einige Male die Bibel komplett durchgelesen, weil ich es wirklich faszinierend fand, wie die Verfasser: innen der Texte in ihrer Zeit über uns als Menschen, Gesellschaft, soziale Regeln nachgedacht haben. Ich habe auch zahlreiche Texte anderer Religionen gelesen.

    Krass, ich muss mich mal outen. Ich habe in meinem Leben ein einziges Buch von vorne bis hinten gelesen. Ich habe sonst immer das Interesse verloren oder hatte die Information, die ich brauchte.

    Das ist zwar nicht so eindeutig geregelt, sondern rechtlich umstritten, persönlich würde ich aber immer empfehlen es so zu handhaben, allein schon aus Selbstschutzgründen.

    Bei dieser Empfehlung würde ich zustimmen. Ein Verbot ergibt sich daraus nicht, besonders nicht, weil die Lehrkräfte nicht 24/7 im Dienst sind/sein können.

    Hoffentlich erkennt der Amtsarzt das auch.

    Wenn absehbar ist, dass du innerhalb der nächsten 6 Monate wieder dienstfähig bist, dann sollte es kein Problem sein.

    Falls nicht, wirst du wahrscheinlich in den Ruhestand versetzt und deine Dienstfähigkeit wird später nochmals geprüft. Danach sieht es ja nicht aus, wenn du im Februar wieder einsteigen könntest.


    Weiterhin gute Besserung.

    Es ging vorher um das Kündigungsrecht. Da wurde mir „null Ahnung“ vorgeworfen.
    Ich dachte, der letzte Beitrag Dienst als Beweis dafür. Vielleicht habe ich das auch falsch verstanden. Ich nehme meinen letzten Beitrag zurück und entschuldige mich für die missverständliche Art und Weise.

    Bei Lehrkräfte geht es in der Regel um beamtet Personen und hier gilt kein Kündigungsrecht, es gibt gar keinen Vertrag der gekündigt werden könnte.

    Puh, das hängt sicherlich vom Einzelfall ab. Ich bin da nicht rechtssicher, aber ich meine man hat im Ruhestand keine Dienststelle und muss bei Rückkehr eben wieder einer Dienststelle zugeordnet werden. Das kann die gleiche sein wie vorher, es kann aber auch eine andere sein.

    Ich finde das Anliegen durchaus berechtigt. Viele Kollegen haben wirklich keine Vorstellung, wie knapp es finanziell in manchen Elternhäusern ist. Meine persönliche Erfahrung ist auch, dass zumindest meine Schüler kostenlose Wandertage auch nicht unbedingt schlechter finden, selbst wenn sie z.B. über den Fußweg am Anfang meckern. ;)

    Ich schaue immer auf möglichst niedrige oder keine Kosten bei Exkursionen. Auch um nicht weitere Steuergelder dafür verwenden zu müssen.

    Aktuell habe ich eine ärztliche Bescheinigung mit der voraussichtlichen DU bis einschließlich Jan.2026.

    DU kann nur das Versorgungsamt feststellen und damit wärst du schon in den Ruhestand versetzt.


    Losgelöst davon, kann dir das jetzt auch passieren. Du kannst aber in den aktiven Dienst zurückkehren, wenn deine Dienstfähigkeit wieder hergestellt ist. Ich würde mir das nicht so große Sorgen machen.

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