Zum Adoptieren müsste aber mehr passieren, als dass der biologische Vater nicht zahlt.
Na klar, das weiß ich schon auch. Habe ja selbst Adoptionserfahrung 😀
Es ging mir nur darum, die Adoption als prinzipielle Möglichkeit zu nennen, wenn man die Zulagen erhalten möchte.
Ansonsten ist es bestimmt rechtlich nicht haltbar, dass der Unterhaltspflichtige die Zulagen nicht mindestens zur Hälfte bzw. je nach eigener Betreuungsleistung weiterreicht.