Bisher haben Lehrkräfte aus BY und BW geschrieben.
Woher nehmt ihr die Pflicht, dass ihr die Gefährdungsbeurteilung erstellen müsst?
Bin auch aus BW und habe immer wieder darauf hingewiesen, dass die Durchführung einer GBU nicht immer dokumentiert werden muss. An manchen Stellen gibt es hingegen sogar Vorschriften über die Art der Dokumentation.
Dass man sich, wie es Antimon auch schrieb, vor Aufnahme einer Tätigkeit Gedanken machen muss („Gefährdung beurteilen“), ist ja hoffentlich Konsens.