Beiträge von Flupp

    Aber ich werde verklagt, wenn doch etwas noch Unvorhergeseheneres passiert, dass ich in der Gefährdungsbeurteilung zuvor nicht bedacht hatte?

    Wenn man mit Fachkunde eine GBU gewissenhaft durchführt und dokumentiert sowie sich dann auch noch an seine abgeleiteten Maßnahmen hält, dann ist eine grobe Fahrlässigkeit sehr unwahrscheinlich.

    Damit ist dann auch eine erfolgreiche Regressforderung oder Strafbarkeit eher unwahrscheinlich.

    Es werden vermutlich verschiedene Ebenen nicht sauber getrennt.

    Vor der Aufnahme jeder Tätigkeit muss grundsätzlich eine Gefährdungsbeurteilung erfolgen. Also auch vor einer außerunterrichtlichen Veranstaltung.

    Ob diese Gefährdungsbeurteilung allerdings dokumentiert werden muss, steht auf einem anderen Blatt. Dokumentationspflichten ergeben sich z.B. aus der Gefahrstoffverordnung oder (netterweise für Lehrkräfte zusammengefasst) aus der RiSU.
    Für Schulleitungen gibt es weitergehende Dokumentationspflichten (z.B. aus der LärmVibrationsArbSchV).

    Mich würde interessieren, wozu ich rechtlich verpflichtet bin.

    Ich habe in #7 meine Einschätzung bereits dargestellt.


    Fazit: Bei erheblichen Auffälligkeiten die Eltern informieren. Wenn das Problem allerdings so gravierend ist, dass man die Eltern aus Gründen NICHT einschaltet, dann muss man aus meiner Sicht das restliche Instrumentarium in Bewegung setzen: KL, SL, Schulsozialarbeit, evtl. Jugendamt, evtl. jugend-psychiatrischer Notdienst...

    Bei akuter Selbstgefährdung (z.B. ernsthafte Suizidankündigung) sofort externe Hilfe hinzuziehen (Polizei, Kriseninterventionsteam, ...) und die Person keine Sekunde allein lassen.

    Ansonsten stimme ich den meisten Vorschreibern zu:
    KL, SL und/oder Schulsozialarbeit ins Boot holen. Eltern erst nach gemeinsamer Absprache und unter Transparenz für die Schülerin/den Schüler informieren.


    Es besteht den Eltern zwar gegenüber eine Informationspflicht, wenn Hinweise auf besondere Probleme bestehen (hierzu würde ich die Selbstverletzung grundsätzlich zählen), es sei denn, es bestünde die Gefahr, dass die Informationsweitergabe an die Eltern zu schwerwiegenden körperlichen oder seelischen Schäden des Kindes führen.
    Siehe dazu auch BVerfG vom 9.2.1982 oder diese VwV .

    Woher allerdings eine Schweigepflicht gegenüber den Eltern (!) herkommen soll, wüsste ich nicht. Man darf sogar die Eltern volljähriger Schülerinnen und Schüler gegen deren Willen informieren (§55 (3) SchG BW), falls es geboten ist.

    Das ist wahr, M und D verpflichtend auf „LK-Niveau“, Fremdsprache (meist Englisch bei uns) als drittes.

    Da war ich unpräzise. Ebenso ist die genannte Stundenzahl natürlich nicht wörtlich bei uns so gewesen.

    Jetzt haben unsere Schülerinnen und Schüler wieder freiere Auswahl.

    Wollte nur ausdrücken, dass wir in BW eine gegenläufige Entwicklung als die behauptete gerade hinter uns haben.

    Eine vergeigte LK-Wahl hat, meiner Meinung nach, auch oft mit dem Fach zu tun.

    In den Mathe- oder ChemieLK wählen sich eher selten ungeeignte SchülerInnen ein. [...]

    Das dachte ich bislang auch. Allerdings muss dies noch um die Rahmenbedingungen ergänzt werden.
    Bei uns im BW muss in der Regel jeder, der nicht Mathe-LF hat, im Abitur eine mündliche Mathematikprüfung ablegen.

    Ende vom Lied: Es wählen jetzt SuS trotz intensiver Beratung das Mathe-LF, da sie die mündliche Prüfung scheuen.

    Man muss auch gönnen können.

    Gleichzeitig wundern sich die KuMis, dass keiner mehr in Führung gehen will.

    Wie oft habe ich gehört: mich reizt die Aufgabe, aber für die Almosen binde ich mir die Verantwortung nicht ans Bein.

    Die Schritte zwischen den Besoldungsstufen innerhalb einer Organisationseinheit müssen daher hinreichend sein.

    In BW an den Gymnasien ist eine AL Teil der erweiterten Schulleitung und auch in ihrem/seinen Beritt weisungsbefugt und den anderen Lehrkräften vorgesetzt.

    Dieser Rollenwechsel fällt vielen neuberufenen AL an Gymnasien meiner Beobachtung nach schwer - insbesondere, wenn sie auf die Stelle geraten mit dem subjektiven Eindruck "die Aufgabe eh schon immer gemacht zu haben".
    An beruflichen Schulen ist es aus meiner Sicht einfacher, wenn die Abteilungen klarer definiert sind.

    Im Klartext: Ein bayerischer E13 (100%) mit Verantwortung für unser teuerstes Gut - unseren Nachwuchs - erhält nach grob 7 Jahren Studium in etwa die gleiche Besoldung wie ein 18jähriger Mannschaftsdienstsoldat (A4, 41h) :D

    A4 Bundesbesoldung, Stufe 1: 2420,35 Monatsbrutto

    Stufe 8: 2798,82

    E13 - Bayern, Stufe 1: 4074,30 Monatsbrutto

    Stufe 6: 5872,94

    Wovon sprichst Du?

    Ihr redet aneinander vorbei.

    Die Aussage „Teilzeitkräfte, die ihren Job als Hobby sehen, machen die Preise kaputt.“ (kann man so sehen) entspricht nicht der Aussage „alle Teilzeitkräfte machen ihren Job als Hobby.“ (indiskutabel).

    Inhaltlich denke ich auch, wie schon an anderer Stelle beschrieben, dass in der Regel der Schlüssel zu einer angemessenen Arbeitszeit im Vorbereitungs/-Nachbereitungsaufwand steckt. Der zeitliche Aufwand für die unteilbaren Aufgaben ist zeitlich gesehen (vielleicht nicht emotional) im Vergleich marginal.

    Die Frage, ob sich Teilzeit „lohnt“, ist also stark davon abhängig, wie konsequent man mit seiner frei gestaltbaren Arbeitszeit umgeht.

    Ach so, nur der Vollständigkeit halber: Wir sprechen natürlich von Nebentätigkeiten gegen Entgelt. Ehrenamtlich darf auch ein Beamter sich engagieren, wie er lustig ist, solange die Dienstgeschäfte nicht darunter leiden.

    Das ist in BW nicht ganz so salopp geregelt.
    Öffentliche Ehrenämter sind anzeigepflichtig (die Genehmigung allerdings automatisch erteilt), sonstige ehrenamtliche Tätigkeiten zählen nur bis zu einer Geringwertigkeitsschwelle (pekuniär oder zeitlich!) nicht als Nebentätigkeit. Sobald der erste Euro fließt sind diese entweder allgemein genehmigt (aber anzeigepflichtig) oder müssen individuell geprüft werden.

    Inwieweit wirkt sich eigentlich das Vorhandensein des Schulamts auf die notwendigen Leitungstätigkeiten aus?

    Kann das jemand vergleichen?

    Oder ist das in NI nicht so geregelt, dass die Personalverantwortung bei Grundschulen nicht bei der Schulleitung liegt?

    Was fällt dir denn daran auf? Ich denke wahrhaftig keine Sekunde lang darüber nach, wie viele Infizierte mir gerade gegenübersitzen könnten. Wenn dich das stresst, dann musst du entsprechend handeln. "Die anderen" brauchen dich da nicht zu kümmern und sie gehen dich auch gar nichts an.

    Ich trage in der Schule durchgehend Maske. Nicht weil ich Angst davor habe, dass mir der eine von den 37 gegenübersitzt, sondern weil ich nicht möchte, falls ich selbst die eine der 37 bin, jemand der 36 mehr als notwendig zu gefährden.

    In diesem Sinne kümmern mich "die anderen".

    Die geringe Effektstärke meiner Maßnahme ist mir bewusst. Aber ich halte das für mich so für richtig, dass mich "die anderen" eben doch kümmern.

    Tja, so ist meine Beobachtung für meine subjektive Einschätzung hinreichend vieler Haushalte.
    Vergleichbares Wohnen auf dem Land ist inkl. Fahren billiger und bei der Kalkulation wird die Pendlerentlastung mitgerechnet.

    Ob die Rechnung mit allen Kosten dann im Endeffekt aufgeht oder die Leute etwas übersehen, steht auf einem anderen Blatt.

    Meiner Meinung nach entfaltet die Pendlerpauschale also Lenkungswirkung in eine aus meiner politischen Perspektive falsche Richtung.

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