Aber ich werde verklagt, wenn doch etwas noch Unvorhergeseheneres passiert, dass ich in der Gefährdungsbeurteilung zuvor nicht bedacht hatte?
Wenn man mit Fachkunde eine GBU gewissenhaft durchführt und dokumentiert sowie sich dann auch noch an seine abgeleiteten Maßnahmen hält, dann ist eine grobe Fahrlässigkeit sehr unwahrscheinlich.
Damit ist dann auch eine erfolgreiche Regressforderung oder Strafbarkeit eher unwahrscheinlich.