Beiträge von Flupp

    Könnte es aber sein, wenn bspw. im Rahmen einer Sicherheitsbelehrung bzw. wenn gemeinsam das sichere Vorgehen für ein Experiment besprochen werden, wenn gerade SuS an einem Experiment arbeiten etc., durch vorlaute fachlich falsche/unpassende Sprüche die Sicherheit gefährdet wird: "Hey, du brauchst keine Schutzbrille!" "Zieh dir direkt das Gas in die Nase! Fächeln ist was für Weicheier!" "Mess doch mal Spannung mit der Einstellung Strom!" "Tausch den Bohrer während er läuft!"

    Also: vorlaute Sprüche kann man durchaus als Fachkriterium sehen ;)

    Das ist richtig.
    Du musst es anhand der Anforderungen des Bildungsplans begründet bekommen und nicht einfach nur sagen: "schlechtes Verhalten, darum in Chemie eine 5".

    Wer stört liefert in diesem Moment keine Leistung.

    Wer schläft ebenso.

    Daher geht das Verhalten in die Note indirekt ein.

    Ebenso ist die Teamfähigkeit, das heißt auch, andere im Klassenteam nicht zu stören, Teil der Leistung.

    Schon spannend, für das Lehrerforum habe ich den Schulrechtsordner vom Seminar derzeit durchgehend auf meinem Schreibtisch:)

    Wenn Du dies auf die Leistung beziehst, dann kannst Du das so messen.
    Wie Du schreibst: Es geht indirekt ein. Subjektive Wahrnehmungsverzerrung kommt ja dann noch obendrauf.

    ***
    Nochmal konkret:
    Wenn Du in der Notenbegründung sagst, XY stört oft, daher bekommt XY die schlechtere Fachnote, dann ist das nicht gedeckt.

    Wenn Du in der Notenbegründung sagst, XY stört oft und konnte daher die Leistungskriterien nicht erfüllen, dann ist das vertretbar.

    In naturwissenschaftlichem Unterricht kann z.B. das Experimentieren Teil der sonstigen Leistung sein. Da ist offensichtlich, dass jemand, der Chemikalien herumwirft, nicht gut experimentell arbeitet. Ein vorlautes Verhalten ist diesbezüglich allerdings kein Fachkriterium.

    Das Verhalten spiegelt sich also in der Informatiknote wieder? Das heißt, wer brav an seinem Rechner rumtippt, kann eine bessere Informatiknote erhalten als jemand, der stört und unfreundlich ist, aber Plan von dem hat, was du vermittelt hast? Kein Wunder, dass die SuS sich da nicht beschweren...

    Das hat aber nichts mit 'kein Unmensch sein' zu tun und das hat das Seminar auch sicher nicht gemeint, mit dem Hinweis, dass man Noten nicht einfach mathematisch ermitteln kann. Du brauchst schon klar umrissene Lernziele und Bewertungskriterien.

    Dies ist in BW (ich interpretiere wegen der GFS, dass Markmeister aus BW ist) auch nicht von der Notenbildungsverordnung gedeckt.
    Die Fachnote ist eine pädagogische Würdigung der fachlichen Leistung. Verhalten, Mitarbeit etc. wird in den "Kopfnoten" abgebildet.

    Ohne Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen in BW: das halte ich für unzulässig, wenigstens für unfair. Wenn ein Schüler überwiegend 2er erhält und insgesamt auf 2,4 steht, dann gebe ich auch bei einer abnehmenden Leistung eine 2 und weise den Schüler darauf hin, dass er/sie wieder etwas zulegen muss, damit das beim nächsten mal keine 3 wird.

    Die Endnote soll die Leistungsfähigkeit bezogen auf den gesamten Beurteilungszeitraum sowie eine Prognose, ob und wie schnell etwaige Mängel behoben werden können, enthalten. Dies beinhaltet damit auch, dass ein "Abrunden" der zuvor ermittelten arithmetischen Note möglich sein muss.

    Kann man alles machen. Ich gebe aber gern zu bedenken, dass der Fall kleiner ist, falls der Mann sich als Blödmann entpuppt oder womöglich verunglückt. Alles schon erlebt inklusive völliger Hilflosigkeit der betroffenen Witwe, weil die Frau seit 10 Jahren Vollzeit-daheim war. Klar, sie konnte als Beamtin direkt wieder Vollzeit einsteigen, aber die ganze Kinderbetreuung war ein echtes Problem.

    Die Kinderbetreuung wäre aber auch ein Problem, wenn der zuhause gebliebene Partner gestorben wäre.

    Da gäbe es so tollen digitalen Unterricht. Die Realität sieht wohl ziemlich anders aus.

    So ist auch meine Beobachtung.

    einzelne ukrainische KuK und einzelne Schulen haben sicherlich beachtliches auf die Beine gestellt, vielfach wurden die Kinder vor Zoom geparkt und frontal beschult (finde ich voll ok) und meist gab es gar nichts.

    Der Mythos von „Die Ukraine kann Fernunterricht innerhalb von 24h nach Kriegsbeginn und Deutschland kann nach zwei Jahren Pandemie gar nichts.“ ist halt in alle Richtungen übertrieben. Das Vergnügen bei der Kolportierung kann man ja gewissermaßen nachvollziehen.

    Eine Elternvertretung kann bei uns nur gewählt werden, wenn die Erziehungsberechtigten von mehr als drei minderjährigen Schüler*innen anwesend sind (die Eltern von volljährigen SuS und natürlich die SuS selber sind selbstverständlich nicht wahlberechtigt).

    Nur zur Ergänzung, da es hier ja zunächst um BW ging:
    In BW sind auch Eltern volljähriger SuS aktiv und passiv wahlberechtigt.

    Meiner Meinung nach haben ungeladene SuS auf der Klassenpflegschaftssitzung nichts zu suchen.

    In § 6 sind die teilnahmeberechtigten Personen abschließend aufgelistet, in § 8 (3) steht, dass die Sitzungen nicht öffentlich sind.

    Ob man zu bestimmten Punkten Vertreter oder alle SuS einlädt, bestimmen Elternvertreter und Klassenlehrkraft, § 8 (1).

    Alles aus der entsprechenden Verordnung.

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