Beiträge von CDL

    So ein BEM-Gespräch ist auch nichts schlimmes. Das dient zur Vorkehrung, damit du gestärkt wirst. Und falls du eine angestellte Lehrperson bist, dann können die dich auch nicht so schnell mit BEM kündigen. Sonst geht das recht schnell mit einer negativen Prognose. Aber du fehlst ja eh nie. In NRW kann man auf dem Blatt mit den Vereinbarungen ankreuzen, ob der Personalrat über die Inhalte des Gesprächs informiert werden soll.

    Ich glaube, du verwechselst da ein paar Dinge. „Prognosen“ äußert der Amtsarzt, nicht die dienstlichen Vorgesetzten im BEM - Gespräch. Ich weiß auch nicht, was du meinst, wenn du schreibst, dass es jenseits des Angestelltenverhältnisses „recht schnell“ gehe mit negativen Prognosen, denn bei verbeamteten Lehrkräften sieht die gesundheitliche Prüfung beim Amtsarzt auf der dessen Prognose zur Dienstfähigkeit basiert nicht anders aus als bei angestellten Lehrkräften.

    Ich finde das absolut in Ordnung.
    Meine Güte, die sollen ja auch ein bisschen Spaß haben.😊

    Aber ich würde vielleicht einfach sagen, es sei nicht erlaubt und dann vielleicht nicht so genau hinschauen. Dann bist du nicht so angreifbar.

    Falls das ernst gemeint sein sollte, solltest du dich noch einmal SEHR umfassend mit Fragen der Aufsichtspflicht beschäftigen. Bewusst wegzuschauen bedeutet, dass du Alkoholvergiftungen billigend in Kauf nimmst, womit das nicht nur grob fahrlässig wäre im Zweifelsfall.

    Und ja: Wir stehen bei Klassenfahrten immer mit halbem Fuß im Grab, aber ich finde, das ist es wert, weil es für Schüler*innen meistens eine sehr coole Zeit ist, an die sie sich gerne zurückerinnern…und dafür bin ich bereit auch ein bisschen Risiko einzugehen

    Hmm, wenn deine Klassenfahrten tatsächlich dazu führen sollten, dass du und deine Klasse dabei „immer mit halbem Fuß im Grab“ stehen, dann würde ich sagen, dass es bei deinen Klassenfahrten grundlegende Aufsichtsfragen zu klären gibt, denn dann läuft da generell etwas schief bei dir.

    Wir dürfen auch mit den Schülern ein Bier trinken…ich muss lediglich handlungsfähig und entscheidungsfähig bleiben…wenn was passiert, wenn ich Alkohol getrunken habe, müsste man wohl erst mal nachweisen, dass das nicht passiert wäre, wenn ich keinen getrunken habe…

    Ganz so einfach ist das nicht, sondern, wie von mir bereits geschrieben, schulrechtlich durchaus umstritten und in jedem Fall etwas, was sehr ernsthafte Fragen zur Aufsichtspflicht aufwirft, sobald etwas passiert.


    und jetzt BaWü-schulrechtliche Frage: Darf dann der Lehrer auch abends ein Glas Wein und /oder ein Bier trinken? (ich meine im Beisein der SuS, die Diskussion über seine angebliche Freizeit führe ich jetzt nicht).

    Jein. Das ist tatsächlich schulrechtlich umstritten. Mal ausnahmsweise ein Glas wird meist als unproblematisch erachtet. Sobald es aber regelmäßig bis täglich geschieht oder auch nur einmal zu viel ist, wirft es sofort sowohl Aufsichtspflichtfragen auf, als auch - angesichts der gelebten Normalisierung regelmäßigen Alkoholkonsums - Fragen zur Wohlverhaltenspflicht von Beamtinnen und Beamten. Insofern sollte man das tatsächlich besser vermeiden.

    Ist es nicht bei den meisten Texten so? Nicht der Text ist spannend, sondern das, was es aussagt bzw. wie es unsere Welt konstruiert und strukturiert?

    Nicht zu vergessen, was Texte über sie die erzählen, die sie verfasst haben, deren Denkmuster und Ziele, aber auch Machtinteressen (gerade als Politikwissenschaftlerin immer eine relevante Frage für mich) oder Hierarchien.

    Ich habe als Kind und Jugendliche einige Male die Bibel komplett durchgelesen, weil ich es wirklich faszinierend fand, wie die Verfasser: innen der Texte in ihrer Zeit über uns als Menschen, Gesellschaft, soziale Regeln nachgedacht haben. Ich habe auch zahlreiche Texte anderer Religionen gelesen.

    Du kennst deinen Vertrag bzw. das Dienstverhältnis nicht? Darin findest du doch alles.

    Die Fragestellerin wird wohl zum Ende der Probezeit entlassen wegen mangelnder beruflicher Eignung, weshalb sie bis zur Entlassung nur noch hospitieren darf und unsicher war, ob sie dennoch vertragsgemäß bezahlt wird, auch wenn sie keinen eigenständigen Unterricht erteilt.

    Ich habe nichts gesucht, ich hab gefragt. Es gibt das, was zivil gelehrt wird, und das, was in der Regel Militärs vorbehalten ist. Das ist der spannendere Teil. Bei einem hypothetischen ich-werde-nachts-im-Park-angegriffen Szenario würde mich ja durchaus interessieren, wie der Angreifer konsequent unschädlich gemacht werden kann. Das Wissen macht dir leider keiner zugänglich.

    Ich hatte mal eine Fortbildung bei einem Ex- Militär, der speziell für Frauen Selbstverteidigung gelehrt hat inkl. Verteidigung gegen Angriff mit Messer mittels Krav Maga (wurde mit so Gummimessern dann auch geübt). Er meinte damals zu uns, dass wir immer flüchten sollten wenn möglich bei einem Messerangriff, da selbst für SEHR erfahrene Kampfsportler der Ausgang in einem Kampf mit Messerbeteiligung ungewiss sei und man immer von schweren Verletzungen ausgehen müsste, selbst wenn man am Ende erfolgreich wäre.

    An das Wissen in Form der Theorie kommt man durchaus ran, das praktische Wissen, wie das dann sicher anzuwenden ist im Ernstfall benötigt aber gerade für Menschen ohne jedwede Kampfsporterfahrung jahrelanges Training, damit man es dann auch tatsächlich abrufen kann, sowie gerade als Frau die Hebelpunkte und Griffe kennt im Umgang mit einem größeren/ stärkeren Täter.

    Die Lehrkraft muss sich viel gefallen lassen. Familiäre Verhältnisse, Probleme im bestimmten Lebensalter werden berücksichtigt, kulturelle Unterschiede, Anspannung zwischen den SuS aus verschiedenen Gründen... Nichts wird besser. SuS lernen NICHTS.

    Quatsch, natürlich lernen SuS in der Schule. Nicht alle das Gleiche, nicht alle das, was sie lernen sollten oder genügend von dem, was sie lernen müssten für die Schule, aber alle lernen die ganze Zeit über. Das lässt sich als Mensch gar nicht verhindern.


    Selbstverständlich ignoriert man in der pädagogischen Arbeit nicht vollständig wer die Menschen sind, mit denen wir arbeiten, wo diese herkommen (familiär, kulturell, sozial) und was diese insofern benötigen. Dass wir viel zu wenig Zeit haben, um das, was wir als Expertinnen und Experten sehen und diagnostizieren auch angemessen und individuell zu fördern - das ist für viele Lehrkräfte die große Herausforderung, denn das gesund auszuhalten ist nicht leicht.

    Wenn du so undifferenziert auch mit SuS umgehst, dann kann ich gut nachvollziehen, warum man dich diese nicht mehr unterrichten lässt.

    Das Bundesland ist Sachsen-Anhalt, bin angestellter Seiteneinsteiger gerade im letzten von sechs Monaten der Probezeit.

    Das klingt allerdings eher ungewöhnlich, dass du im letzten Monat der Probezeit nur hospitieren sollst. Wäre es möglich, dass es bei dir größere Probleme gibt im eigenständigen Unterricht, so dass ein Bestehen der Probezeit zumindest gefährdet ist? Welche Begründung wurde dir gegeben, warum du nicht mehr selbst unterrichten sollst? Oder hast du bislang auch nicht eigenständig unterrichtet gehabt, sondern hattest nur Seminarveranstaltungen?

    Nach dem Einstieg wurde ich an die Hospitation zurückgesetzt. Blöderweise kann ich nur hospitieren. Ich frage mich, ob es und wie vergütet wird? Kennt sich jemand bitte damit aus?

    Danke

    1. Hospitierst du während du einen laufenden Arbeitsvertrag oder eine Planstelle innehast?

    2. Ist die Hospitation von der Schulleitung angeordnet worden und umfasst damit einen Teil deines Deputats oder deine sämtlichen Deputatsstunden?

    Wenn du alle Fragen bejahen kannst, dann ist die Hospitation gerade deine dienstliche Aufgabe, für die du bezahlt wirst, wie sonst für selbst gehaltene Unterrichtsstunden. Das ist üblich z.B. bei Anwärter: innen zu Beginn, sowie bei vielen Quer - und Seiteneinstiegsprogrammen zu Beginn ebenfalls ein Teil des Deputats.

    Auf einer Schulfahrt ist Alkohol verboten.

    Das stimmt für BW so pauschal nicht. Alkohol darf problemlos verboten werden bei Schulfahrten (persönlich würde ich das auch immer machen), darf aber auch erlaubt werden, solange sowohl die Gesetze des Reiselandes als auch die deutschen Jugendschutzvorgaben dabei beachtet werden.

    Schulrechtlich ok, auch wenn Alkohol komplett verboten werden darf bei Schulfahrten.

    Du musst natürlich die Eltern vorab schriftlich (mit Bestätigung der Kenntnisnahme durch die Eltern) in Kenntnis setzen über die geplante Vorgehensweise und du solltest darauf hinweisen, dass du es dir vorbehältst im Einzelfall (Ermessen) SuS auf eigene Kosten nachhause zu senden, die sich nicht an die „Spielregeln“ halten.

    Mein Schulrechtler (SL Gymnasium mit langjähriger Erfahrung mit Studienfahrten) meinte, er habe das auch schon wiederholt so gehandhabt, wie du das vorhast.

    Oh Verzeihung, du wünscht mit nichts Schlechtes, du "hoffst" es nur. :autsch:

    Für jemanden, der einfach mal unter Umgehung dienstlicher Vorschriften Informationen wünscht zu einem Disziplinarverfahren, das womöglich völlig zu Recht am Ende im Sande verläuft, jemanden, der aus lauter Frust über ein letztlich lediglich vermutetes Dienstvergehen am liebsten die eigene SL bei der Bezirksregierung anprangern möchte und Entschuldigungen will von einer Kollegin, die vielleicht nichts falsch gemacht hat, jemanden also, der sich lesbar wenig um gesicherte Informationen schert, sondern vor allem die eigene Empörung bedient wissen möchte, ist deine Haut doch sehr dünn, wenn man dir deutlich den Spiegel vorhält und dir etwas von deiner eigenen Suppe serviert.

    (Milk & Sugar)- dass sie intelligent und kalt-rational ist.

    Das ist deine persönliche Interpretation von Sephs Beiträgen, dass diese „kalt“ wären. Aus meiner Perspektive äußert er sich sachlich angemessen und emotional ruhig, aber nicht unempathisch, womit er deine hoch emotionalisierte Darstellung halt nicht nur inhaltlich kontrastiert und ergänzt.

    Was genau erhoffst du dir hier vom Forum? Wenn du es als so unfair empfindest, dass es UBs zu von außen gesetzten Zeitpunkten gibt, dann bleibt nur die Frage, ob du dich dennoch durchs Ref durchbeißen möchtest oder das ausreichend ist, um dich zurückwechseln zu lassen in deinen grundständig gelernten Beruf, die dir letztendlich niemand hier wird beantworten können.

    Angesichts deiner bisherigen Einlassungen zum Thema Wertschätzung habe ich aber zumindest Zweifel daran, dass du im Schulsystem glücklich werden könntest.

    Wie wäre es mal mit einem Wandertag der nichts kostet? Ein Spaziergang im Wald, eine Fahrradtour, ein Ausflug in die örtliche Bücherei, Ballspiele im Park, Besuch im örtlichen Tierheim, etc. pp

    Der Wandertag, der nichts kostet startet und endet am Schulgelände - egal wo das dann liegt, beinhaltet keine Fahrräder - besitzt nicht jedes Kind -, führt bei den meisten städtischen Schulen nicht in Wälder, da diese zu weit entfernt liegen, das örtliche Tierheim ist ebenfalls kein mögliches Ziel, weil die halbe Klasse Allergien, Ängste oder auch religiös bedingte Vorbehalte hat, die örtliche Bücherei ist ebenfalls nicht immer fußläufig erreichbar und verrückterweise darf man in vielen Parks nicht einfach Ballspiele veranstalten auf dem Rasen. Der kostenfreie Wandertag muss also auch ohne Bus auskommen als Unterstützung, ohne Fahrrad und definitiv ohne Tierheim (das kann man in einer AG einbauen).

    Sicherheitshalber sollte der kostenfreie Wandertag dann aber auch auskommen ohne das Erfordernis wetterfester Kleidung, ohne Vesperbedarf und natürlich ohne das Erfordernis, dass Eltern im Zweifelsfall ihre Kinder abholen könnten oder würden. Ach halt, die letzten Punkte realisieren Eltern ja sowieso schon regelmäßig selbst, um mehr als nur Geld zu sparen.


    Aber latürnich habe ich als Lehrkraft null Ahnung davon und will nur unnötig Geld raushauen, wenn ich Theaterbesuche plane, den Ausflug in die Stadtbibliothek trotz der Buskosten für alle ohne Monatskarte oder womöglich meinen Franzosen einen Ausflug ins Elsass anbiete.

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