So ein BEM-Gespräch ist auch nichts schlimmes. Das dient zur Vorkehrung, damit du gestärkt wirst. Und falls du eine angestellte Lehrperson bist, dann können die dich auch nicht so schnell mit BEM kündigen. Sonst geht das recht schnell mit einer negativen Prognose. Aber du fehlst ja eh nie. In NRW kann man auf dem Blatt mit den Vereinbarungen ankreuzen, ob der Personalrat über die Inhalte des Gesprächs informiert werden soll.
Ich glaube, du verwechselst da ein paar Dinge. „Prognosen“ äußert der Amtsarzt, nicht die dienstlichen Vorgesetzten im BEM - Gespräch. Ich weiß auch nicht, was du meinst, wenn du schreibst, dass es jenseits des Angestelltenverhältnisses „recht schnell“ gehe mit negativen Prognosen, denn bei verbeamteten Lehrkräften sieht die gesundheitliche Prüfung beim Amtsarzt auf der dessen Prognose zur Dienstfähigkeit basiert nicht anders aus als bei angestellten Lehrkräften.