Kein Schüler hat im Schulgebäude zu rauchen. Wenn dies aus medizinischen Gründen nötig ist, dann nur mit Attest und an einem Ort auf dem Schulgelände außerhalb des Gebäudes, an dem genug Abstand zu anderen Schülern und Schulpersonal ermöglicht werden kann.
Ein Schüler, dem Cannabis medizinisch begründet verordnet wurde, muss das nicht rauchen, wird es als Minderjähriger auch keinesfalls in dementsprechender Form erhalten, sondern immer in irgendeiner alternativen Variante, wie beispielsweise in Form von Tabletten. Der Schüler hat in so einem Fall einen legitimen Grund Cannabis einzunehmen, ggf. auch auf dem Schulgelände einzunehmen, aber natürlich keinen Freifahrtschein als Minderjähriger zu rauchen/ auf dem Schulgelände zu rauchen oder gar seine Medikamente mit anderen zu teilen.
Wenn es Fragen zur Beschulbarkeit dieses Schülers in seinem Zustand gibt, klärt das die Schulleitung, nicht die einzelne Lehrkraft. Nachdem ich bei einer früheren Stelle schon Menschen (zwischen 15 und 25) im Unterricht sitzen hatte, die wegen eines Drogenentzugs Methadon nehmen mussten: Manchmal stehen bei diesen Personen andere Aspekte im Vordergrund als die Frage, was sie gerade vom Unterricht mitbekommen, verstehen und lernen, wie wieder eine geregelte Tagesstruktur zu erlernen. Alles andere ist dann erst einmal nachrangig.