Cannabiskonsum bei Schülern

  • Tourette wäre eine solche Indikation. Aber auch bei generalisierten Angststörungen zuzüglich Panikattacken. Da wirken die Klassiker wie Venlafaxin und Pregabalin auch nicht immer bzw haben auch ganz schöne Nebenwirkungen.🤷

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Tourette wäre eine solche Indikation. Aber auch bei generalisierten Angststörungen zuzüglich Panikattacken. Da wirken die Klassiker wie Venlafaxin und Pregabalin auch nicht immer bzw haben auch ganz schöne Nebenwirkungen.🤷

    Naja, würdest du deinem Kind lieber SSRI/SNRI verschreiben lassen oder lieber Cannabisblüten zum Rauchen ohne standardisiert ermittelte Dosisempfehlung?

    Kann mir wirklich nicht vorstellen, dass das irgendein Arzt mal eben so macht.

  • Da ich die Nebenwirkungen von Lyrica und Trevilor aus eigener Erfahrung kenne, bin ich mir da nicht ganz sicher. Insbesondere für den Fall, wenn eben auch die Wirksamkeit suboptimal ist und das Handprodukt wirkt.

    Das ist sicherlich nicht der Regelfall. Btw auch die Nebenwirkungen von Methylphenidat bei ADHS sind nicht ohne und das wird auch relativ bedenkenlos verordnet. Das sehe ich auch kritisch, wenngleich auch hier Fälle existieren, wo es nicht ohne geht. Aber wenn man sich die Umsatzentwicklung anschaut, da haben vermutlich meine ehemaligen Kollegen aus der Pharmabranche gute Arbeit geleistet .Zumindest nach dem Verständnis des Arbeitgebers.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Da ich die Nebenwirkungen von Lyrica und Trevilor aus eigener Erfahrung kenne, bin ich mir da nicht ganz sicher. Insbesondere für den Fall, wenn eben auch die Wirksamkeit suboptimal ist und das Handprodukt wirkt.

    Das ist sicherlich nicht der Regelfall. Btw auch die Nebenwirkungen von Methylphenidat bei ADHS sind nicht ohne und das wird auch relativ bedenkenlos verordnet. Das sehe ich auch kritisch, wenngleich auch hier Fälle existieren, wo es nicht ohne geht. Aber wenn man sich die Umsatzentwicklung anschaut, da haben vermutlich meine ehemaligen Kollegen aus der Pharmabranche gute Arbeit geleistet .Zumindest nach dem Verständnis des Arbeitgebers.

    Dir ist aber schon der Unterschied zwischen dir und einem 16-Jährigen klar? Du kannst in deiner Freizeit kiffen und gucken, ob es dir hilft, mit deinen Ängsten besser klarzukommen. Mit Alkohol würde ich es übrigens nicht probieren, das soll ja auch helfen *Ironie off*

    Gehirne von Jugendlichen sind noch in der Entwicklung und natürlich versucht man erst mal zugelassene Medikamente mit hohen Erfahrungswerten wie SSRI, bevor man anfängt rumzuprobieren. Fluoxetin macht nicht abhängig beispielsweise.

    Ritalin ist wieder was ganz anderes. Das macht übrigens auch kaum abhängig und wird zudem über das Betäubungsmittelgesetz verordnet, das ist nicht so leichtfertig, wie du es darstellst. Zudem ist nachgewiesen, dass es sehr wirksam ist und Psychotherapie lediglich begleitend eingesetzt wird. Das ist bei Ängsten genau andersherum.

    Wir sind alle keine Ärzt*innen, aber ich fänd's schon hilfreich, wenn wir wenigstens versuchen, aus den persönlichen Evidenzen wieder rauszukommen und bei den statistisch relevanten Erkenntnissen bleiben.

  • Überlassen wir die medizinische Entscheidung, wem Cannabis verschrieben wird, dann doch den Ärzt*innen. Zu beachten ist, dass entgegen mancher Meinung hier auch unter 18-Jährigen Cannabis verschrieben werden kann. Der TE sollte also ausloten, inwiefern man eine ärztliche Bescheinigung für den Cannabis-Konsum verlangen kann.

    Da waren wir aber auf der ersten Seite des Threads auch schon und mir scheint es, als hätten manche darüber hinaus einfach noch Interesse, ihre persönlichen Vorbehalte über Cannabis-Konsum darzulegen und / oder ihren Unmut über die Legalisierung kund zu tun, indem sie neben sachlichen Statistiken und Expert*innenmeinungen abwertend Sachen schreiben wie 'einen Dübel rumreichen' oder 'riechen wie eine ganze Cannabisplantage'.

    Menschen, die nämlich wirklich medizinisches Cannabis nehmen, haben vermutlich mit genug Vorurteilen zu kämpfen und es sollte nicht von vornherein ausgeschlossen werden, dass der betroffene Schüler wirklich nur verschriebenes Cannabis aus medizinischen Gründen konsumiert.

    Etwas Off-Topic kenne ich nämlich auch Fälle in Schulen, in denen andere Medikamente oder Erkrankungen trotz ärztlicher Bescheinigungen zu geringerer Teilhabe führten. Zu Inklusion gehört also auch, Menschen mit Erkrankungen in Schulen zu unterstützen und sie nicht durch Vorbehalte oder eigene Ängste noch zu behindern.

  • Nochmal: warum sollte ich mir irgendwelche Atteste ansehen?

    In der Schule wird selbstverständlich nicht konsumiert, in der Schule hat der Schüler auch in einer schul- und prüfungsfähigen Verfassung zu sein. Konsum in der Schule ist selbstverständlich zu unterbinden, wenn er doch stattfindet, kann die Verschreibung eine Rolle bei möglichen Ordnungsmaßnahmen spielen, das kann der Schüler dann gerne mit der Schulleitung verhandeln, nicht mit mir. Schüler, die sich im Unterricht verhalten, als ständen sie in einer den Unterricht störenden Weise unter Substanzeinfluss, verlassen den Unterricht, da ist mir dann auch egal, aus welchem Grund und ob überhaupt sie bekifft sind. In den letzten 10 Jahren ist das bei mir einmal vorgekommen.

  • Du kannst Kindern und Jugendlichen in der Regel nicht verbieten, in der Schule Medikamente zu nehmen, die ärztlich verschrieben sind.

    Das ist in Scheinproblem. Kein Schüler nimmt Canabis in der Schule in einer medikamentösen Form und natürlich kann und muss man SuS das Rauchen von Canabis in der Schule weiterhin verbieten, auch wenn er eine Verschreibung hat. Nur weil ich es verschrieben bekommen habe, heißt das noch lange nicht, dass ich im Flugzeug, beim Arzt oder sonstwo anfangen kann, Marihuana zu rauchen.

    Noch ma: hier wird ein Problem herbeigeredet, wo keines existiert.

  • Du kannst doch gar nicht beurteilen, ob Schüler*innen Cannabis aus medizinischen Gründen in der Schule nehmen müssen. Das können nur Ärzt*innen.

  • Wo habe ich das denn gesagt? Ich selbst mag den Konsum und die Effekte von Cannabis gar nicht. Wenn es anderen aber gefällt oder wie hier länger beschrieben einem bei Krankheiten hilft, ist das für mich völlig in Ordnung. Es geht auch niemanden etwas an.

    Es geht aber um den zu frühen Cannabisgebrauch - warum konsumiert wird, ist nicht die Frage - auch bei medizinischem Gebrauch muss sorgsam gehandelt werden.

    Zitat

    Das Cannabisgesetz markiert einen Wendepunkt einer leider gescheiterten Cannabisdrogenpolitik. Ziel ist, den Schwarzmarkt und die Drogenkriminalität zurückzudrängen, das Dealen mit gestreckten oder toxischen Substanzen einzudämmen und die Konsumentenzahlen zu drücken. Für Jugendliche bleibt der Konsum verboten, für junge Erwachsene soll er nur bedingt möglich sein. Diese Einschränkung ist notwendig, denn Cannabis schadet besonders dem noch wachsenden Gehirn. Um zu verhindern, dass Heranwachsende trotzdem konsumieren, starten wir bereits jetzt eine Aufklärungskampagne. Niemand darf das Gesetz missverstehen. Cannabiskonsum wird legalisiert. Gefährlich bleibt er trotzdem.

    Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (Quelle: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressem…m-16-08-23.html)


    Um auf die ursprüngliche Frage zurückzustellen: Ich empfinde es als Pflicht, dass wir Lehrer etwas tun, wenn wir feststellen, dass das Kind zugedröhnt in den Unterricht kommt. Wenn ich an einer Schule arbeiten würde, an der darüber hinweggesehen wird, würde ich mich über den Dienstweg an das Ministerium wenden und um Hilfestellung bitten.


    Wie gesagt, unsere Familie hat sehr gelitten, weil mein Sohn in den Strudel der Abhängigkeit geraten ist. Immer wieder musste ich mir zu Beginn anhören: Cannabis ist weniger schädlich als Alkohol - und er zeigte mir eine tabellarische Aufstellung der Bundeszentrale für gesellschaftliche Aufklärung, ausgegeben von seinem Politiklehrer. Gut gemeint - aber schließlich ging es in den Entzug und auch heute kämpfen noch Freunde von ihm gegen die Folgen und sind in den Sog der Abhängigkeit geraten. Auch wenn der Konsum weniger schädlich als Alkoholkonsum ist - ich würde gerne auf die schlimmen Zeiten verzichten.

  • Kein Schüler hat im Schulgebäude zu rauchen. Wenn dies aus medizinischen Gründen nötig ist, dann nur mit Attest und an einem Ort auf dem Schulgelände außerhalb des Gebäudes, an dem genug Abstand zu anderen Schülern und Schulpersonal ermöglicht werden kann.

  • Kein Schüler hat im Schulgebäude zu rauchen. Wenn dies aus medizinischen Gründen nötig ist, dann nur mit Attest und an einem Ort auf dem Schulgelände außerhalb des Gebäudes, an dem genug Abstand zu anderen Schülern und Schulpersonal ermöglicht werden kann.

    Kein SuS und kein LuL hat auf dem Schulgelände zu rauchen (oder beim Arzt oder im Flugzeug, ...). Zwingende Gründe dafür gibt es nicht. Es gibt keinen medizinischen Wirkstoff, der ausschließlich durch durch Rauchen zu sich genommen werden kann. Ende der Geschichte.

  • Kein Schüler hat im Schulgebäude zu rauchen. Wenn dies aus medizinischen Gründen nötig ist, dann nur mit Attest und an einem Ort auf dem Schulgelände außerhalb des Gebäudes, an dem genug Abstand zu anderen Schülern und Schulpersonal ermöglicht werden kann.

    Ein Schüler, dem Cannabis medizinisch begründet verordnet wurde, muss das nicht rauchen, wird es als Minderjähriger auch keinesfalls in dementsprechender Form erhalten, sondern immer in irgendeiner alternativen Variante, wie beispielsweise in Form von Tabletten. Der Schüler hat in so einem Fall einen legitimen Grund Cannabis einzunehmen, ggf. auch auf dem Schulgelände einzunehmen, aber natürlich keinen Freifahrtschein als Minderjähriger zu rauchen/ auf dem Schulgelände zu rauchen oder gar seine Medikamente mit anderen zu teilen.


    Wenn es Fragen zur Beschulbarkeit dieses Schülers in seinem Zustand gibt, klärt das die Schulleitung, nicht die einzelne Lehrkraft. Nachdem ich bei einer früheren Stelle schon Menschen (zwischen 15 und 25) im Unterricht sitzen hatte, die wegen eines Drogenentzugs Methadon nehmen mussten: Manchmal stehen bei diesen Personen andere Aspekte im Vordergrund als die Frage, was sie gerade vom Unterricht mitbekommen, verstehen und lernen, wie wieder eine geregelte Tagesstruktur zu erlernen. Alles andere ist dann erst einmal nachrangig.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Um auf die ursprüngliche Frage zurückzustellen: Ich empfinde es als Pflicht, dass wir Lehrer etwas tun, wenn wir feststellen, dass das Kind zugedröhnt in den Unterricht kommt.

    Das sehe ich auch so. Ganz gut finde ich z.B. drugcom.de. Der Film "Cannabis und Hirnleistung" ist ein guter Türöffner, danach lesen die SuS gerne auf der Seite herum und sprechen miteinander. Auf den Film von Nathalie Stüben zum Thema Alkohol reagieren sie oft auch nachdenklich und finden dann ebenfalls weitere Infos auf der drugcom-Seite.

    https://www.drugcom.de/drogen/alles-u…ideos-cannabis/

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  • Eigentlich ist der Fall doch dann klar. Wenn der TE laut Schulordnung SuS des Unterrichts verweisen darf, die ihm berauscht erscheinen, sollte es doch passen. Die Frage mit dem Rezept muss er/sie dann mit der Schulleitung klären, so wie anfangs schon von Moebius geschrieben.

    ...Zwar haben wir auch eindeutig in der Schulordnung vermerkt, dass wir als Lehrkräfte uns vorbehalten einen Schüler/eine Schülerin vom Unterricht auszuschließen, wenn er/sie bekifft, betrunken oder sonst irgendwie berauscht erscheint...

  • Ausschluss aus einer einzelnen Unterrichtsstunde ist schulrechtlich eine Erziehungsmaßnahme, die die einzelne Lehrkraft jederzeit treffen kann, selbst wenn es keine Regelung in der Schulordnung dazu gibt. Unberührt davon bleibt ggf. eine Aufsichtspflicht.

  • Naja, dann zeig mir einen Fall, wo eine minderjährige Person eine Praxis gefunden hat, die ihr unter Berücksichtigung aller Vorraussetzungen (schwerwiegende Erkrankung, nichts anderes hilft etc.) ein Rezept ausgestellt hat.

    ich bin Migränepatientin und Cluster -Kopfschmerzpatientin. Da meine Migräne mit Begeisterung in den Status m. umspringt, der Cluster sich denkt "boah cool bin dabei" und sich beide mehre Tage weigern, irgendein Medikament oder Krankenhausbehandlung auch nur ansatzweise ernstzunehmen, war ein Ansatz der Einsatz von THC. (hat nicht funktioniert). Da ich kilometerweit von einer cannabis-abgebenden Apotheke wohne (Bayern) und es irgendwie nicht so knülle fand, in die Landeshauptstadt in eine entsprechende Apotheke zu fahren, habe ich es übers Internet versucht und kann Dir mit Fug und Recht mitteilen, wie die Bestellung von medizinischen Cannabis funktioniert:

    man meldet sich in einer App an, füllt einen Fragebogen aus, wählt das Cannabis und die entsprechend angebundenen Apotheken senden das Cannabis zu, nachdem der Fragebogen von einem Arzt begutachtet wird. Den Fragebogen auszufüllen ist ziemlich einfach: was ist das Problem, bestehen Suchttendenzen, wurde wirklich alles versucht? (Grob reduziert).


    Es gibt keine (!) Überprüfug der Echtheit der Daten. Ich habe keinen Ausweis hochgeladen oder ähnliches. (Habe soeben nochmal in meinem Account nachgeschaut, es wird gebeten, die Daten wahrheitsgemäß einzugeben). Die Kosten für das dahinterliegende Privatrezept liegen bei 9 Euro nochwas.


    Falls jemand nachschauen möchte: grün auf englisch medical als webseite. Man kann wunderbar aussuchen, was man haben möchte, die relevanten Diagnosen werden auf der landing page aufgelistet " leidest du an x y z?... Dann..."

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