Beiträge von Palim

    Vor dem Hintergrund des aktuellen GS-Lehrermangels dürfte es wohl auch noch auf einige Jahre hinaus die geringste Sorge sein als Vollzeitler auf seine Stunden zu kommen

    Wie wahr!
    Das größere Problem ist, in den ersten 4 Stunden alle Klassen zu versorgen,
    das nächste, vernünftigen Unterricht anbieten zu können, der über "Aufbewahrung unter Aufsicht" hinaus geht.

    Eine andere Frage, die ich mir im Grundschulbereich immer wieder stelle: Kann man dort überhaupt vollzeit arbeiten?

    Kann man.
    Man wird ja auch auf eine volle Stelle eingestellt und hat dann 28 Stunden zu erteilen.
    ... wobei es ja auch schon Länder gab, die einen auf Teilzeit verpflichtet haben.



    Wenn man da ein Deputat von 28 Stunden hat und die Kinder nur Mo-Fr von der 1. bis zur 6. Stunde in der Schule sind, hat der Stundenplaner ja nur 30 Stunden, in die er meine 28 Stunden einplanen kann.

    An einer verlässlichen Grundschule haben die Kinder der 3. un 4. Klassen regulär 26 Std. in der Woche. Sind einzelne Kollegen in Vollzeit, übernehmen diese dann die möglichen 6. Stunden, damit sie in jedem Fall ihre Stunden erteilen können.
    Häufig sind Teilzeitkräfte an der Schule, denen es recht ist, wenn sie nach der 4. oder 5. Std. frei haben.
    Darüber regelt sich, dass manche Lehrkräfte 2 Stunden mehr als augenscheinlich möglich erteilen.


    Sind viele Vollzeitlehrkräfte an einer Halbtagsschule, bekommt die Schule darüber Überhang.
    Sind es wenige Stunden, werden diese der Schule gelassen und es kann darüber Förderung, AG oder anderes angeboten werden. Das war früher bei uns auch schon so.
    Aber es kann auch sein, dass man diese Stunden abordnen muss.

    Aber plattyplus hat schon gute Anregungen gegeben.
    Die Einstufung in A14 erfolgte ja rückwirkend ab August 2017. Dann wären ja dieses Jahr im August die 2 Jahre erfüllt.

    Erkundigt euch vorab, wie viele Jahre man ein Amt mit Beförderung ausüben muss, damit die Bezüge auch für die Pension anerkannt werden.

    Entlastungsstunden können ja nur verteilt werden, wenn sie gewährt werden. Das steht in der Arbeitszeitverordnung und beläuft sich in meinem BL bei Schulen, die gerade die Größe für eine Konrektorin haben, auf 4 Std.
    Die Schulen an sich erhalten Entlastungsstunden nach Anzahl der SuS, die an den kleineren Grundschulen weit weniger sind. Da verteilt die SL insgesamt 1-2 Stunden. Mehr gibt es nicht.


    In Brandenburg gibt es 12 Std. für die SL und weitere 6 für Grundschulen pauschal, die dann verteilt werden können, die Lehrerkonferenz beschließt die Grundsätze der Verteilung, die SL entscheidet danach.


    Bei Klassenleitungen kommt es auf die Anzahl der KollegInnen in der Schule an. Bedeutet die Abgabe, dass dafür eine andere Lehrkraft doppelte Klassenführung leisten muss, ist es persönlich belastender und innerhalb der Schule schwieriger, eine andere Lehrkraft zu wählen. Unter diesen Umständen haben in meiner Region die SL der Grundschulen in der Regel selbst eine Klasse. Das finden wir nicht alle gut, aber es anders zu lösen, ist wirklich nur über die doppelte Klassenleitung möglich. Werden KollegInnen langfristig krank, muss man diese ohnehin übernehmen.

    Ich finde den Beitrag von krabappel Gold wert ... und weiß gar nicht, ob ich meine Ideen-Schatulle öffnen soll, weil ich Sorge habe, dass du dich dann auf einzelne Materialien stürzt und dir die Gedanken, die zuerst und grundlegend notwendig sind, gar nicht machst.


    Es gibt wunderschöne, recht neue Bücher, die Sprache und Sprachverständis aufgreifen,
    es gibt Bücher, die eine einfache Geschichte in vielen Sprachen darbieten (mehrsprachige Bücher),
    es gibt Internet-Seiten, auf denen Geschichten und anderes in mehreren Sprachen angeboten werden.


    Für eine DaZ-Gruppe in BY gibt es bestimmt einen Lehrplan, wenn es den schon in meinem BL gibt.
    Möglich wären dann sicherlich auch Aufgaben aus dem Bereich Deutsch, ganz ohne Schwerpunkt auf Interkulturelles, sondern mit Inhalten zu Wortfeldern/ Wortschatz und Grammatik. Klar.


    Wenn es um Interkulturelles und Kulturen gehen soll, würde ich etwas nehmen, zu dem alle Kinder etwas sagen können, Feste/Feiern oder Essen oder Familie oder ... , das man miteinander vergleichen kann. Darüber kommen die Kinder ins Gespräch, bemerken die Unterschiede und schulen gleichzeitig Sprache und Ausdruck

    Mir ist auch nicht klar, worum es geht, da ist ein Rat eher ein Rätsel.


    Wenn es nur 7 Kinder sind, liegt es nahe, dass es eine DaZ-Klasse ist.
    Geht es um Deutsch-Unterricht oder eher um SU?
    Soll es um Sprache gehen oder eher etwasIinterkulturelles aufgreifen?
    Sind die Kinder alphabetisiert ... um welche Klassenstufe geht es überhaupt?


    Ich habe bestimmt Ideen, wenn du die Situation konkreter schilderst, könnte etwas davon passen.

    Ich hätte meinen Klassenlehrerunterricht nutzen müssen.

    Das finde ich merkwürdig.
    Die Lehrkräfte, die allein in der Abordnung sind, müssen ja auch die Stunden daraus nehmen. Sie haben ja keinen Klassenlehrerunterricht.


    Wenn es möglich ist, erstellen sie die Gutachten an den Schulen, an die sie abgeordnet sind.
    Wenn es zu viel wird, muss der SL der FöS jemand anderen schicken. Das bedeutet immer, dass diese Lehrkraft dann in einer anderen Schule fehlt, gleich ob FöS oder Regelschule.


    Aber mir ist ohnehin unverständlich, wie man Inklusion beginnen kann, ohne genau solche Absprachen vorab zu klären, festzulegen und deutlich zu kommunizieren.
    Genau deshalb erzählt jede Woche wieder jemand etwas Neues und die Bedingungen werden immer neu erfunden oder definiert, sodass man nie weiß, woran man ist. Nervkram!

    ist es umso wichtiger, dass du dich bei der Planung nicht auf unkreative, hundertfach kopierte Stunden aus dem Internet verlässt, sondern dir jetzt schnell deinen roten Faden (= Unterrichtsziele) entwickelst,

    Bevor es um die Methoden geht, solltest du erst einmal feststecken, was in Abstimmung mit den Curricula deines BL in der Einheit und dann konkret in der Stunde passieren soll.


    Die Frage nach Haus- oder Heimtieren ist zu klären, für mich wären Haustiere das, was andere hier als Heimtiere verstehen. Da gibt es offenbar regionale Unterschiede. Die Richtlinien werden das womöglich klarer fassen. Dein Fach-Kürzel HWSU verweist nach SH, da werden Haustiere gleichwertig mit Zimmerpflanzen genannt.


    Als weiteres fällt mir auf, dass es bei Haustieren doch nicht allein oder besonders um den Hund geht ... oder ist das in anderen Ländern vorgegeben? Euer Lehrplan ist genauso dürftig wie unserer. Keine Angaben bedeutet dann aber: Entdecke die Möglichkeiten (... und begründe deine Entscheidungen wortgewandt)! Wenn die Vorgaben allein aus "Kenntnisse über Haustiere erwerben" und "sich Geschöpfen pflegend zuwenden" bestehen, ist das im ersten Moment wenig. Darunter kann neben "Papierarbeit" aber auch informieren, Rollenspiel, Tiere vorstellen, Tiere einladen/ besuchen, Empfehlungen für Halter/ Kinder erarbeiten oder das Halten von Schnecken im Klassenraum fallen ... oder noch ganz andere Sachen.


    Wenn die Klasse insgesamt schwach ist, ist womöglich auch für die Kinder zunächst zu klären, was überhaupt Haustiere sind bzw. sein können. Man kann mit einer Sammlung beginnen, man kann mit einer Art beginnen und auf andere erweiteren ... So oder so muss man eine Auswahl dazu treffen, um welche Tiere es im speziellen gehen soll und welche anderen Inhalte wichtig und zu vermitteln sind.


    Danach kannst du dann überlegen, welches Thema du für die Vorführstunde wählen kannst/ sollst, wie du die Stunde selbst gestalten möchtest und welche Methoden du dabei einsetzt. Gerde in SU geht es immer auch um einen methodischen Ansatz, sei es, dass du eine neue Methode einführst, gerade weil die Klasse hinsichtlich der Kooperation und des Sozialverhaltens Übung benötigt, die du anleitest, oder dass du etwas aus den Schlüsselkompetenzen wählst, das das inhaltliche Thema sinnvoll unterstützt.

    In der GS an meinem Wohnort gehen manchmal auch muslimische Kinder ohne große Aufregung in den Reliunterricht. Nicht alle, ... Hängt natürlich vom Elternhaus ab.

    Genau das ist bei uns auch so und ich finde gut, dass die Kinder ÜBERHAUPT mit im Religionsunterricht sitzen.
    Da es bisher keine Alternative gibt, wären sie sonst nicht dabei.
    Ist die Alternative Philosophie, spaltet man die Gruppen und Kinder unterschiedlicher Konfessionen werden getrennt, statt sich miteinander auszutauschen und miteinander auszukommen.


    Vielleicht liegt es daran, dass auch die christlichen Familien wenig in der Kirche engagiert sind und ihren Kinder wenig vermitteln: Mir ist wichtig, dass die Grundzüge des christlichen Hintergrundes überhaupt in den Horizont rücken, die er anderen Religionen aber auch.
    Da dürfte es gerne gemeinsamen RU oder Religionswissenschaft oder ein ähnliches Format geben.
    Religionsunterricht ist für mich etwas anderes als Kindergottesdienst.
    Die Ausbildung dafür soll nicht beliebig, sondern fundiert sein, die historische Auseinandersetzung gehört schon jetzt mit dazu. Die Prüfung wäre staatlich.


    Meiner Meinung nach muss die Lehrkraft allerdings nicht konfessionslos sein, so wie eine Lehrkraft auch nicht generell unpolitisch sein muss.

    In Nds. kann die Schule konfessionell-kooperativen RU beantragen.
    Dafür gibt es keine gemeinsamen Kerncurricula, sondern der Unterricht richtet sich dann nach der Konfession der Lehrkraft :D
    Theoretisch kann eine katholische Lehrkraft dann mit einer Klasse voller evangelischer SuS kath. RU machen :ohh:
    Praktisch wird es vermutlich nicht so umgesetzt.


    In NRW scheint das Modell anders zu sein, die Schulen sollen spezielle Lehrpläne entwickeln, in denen beide Konfessionen zum Tragen kommen, UND es braucht Lehrkräfte beider Konfessionen, die dann im Wechsel den RU übernehmen. Auch hier bleiben offiziell ev.RU und kath.RU eigenständig.
    https://www.evangelisch-in-wes…kumene-im-klassenzimmer/?
    und Informationen des Ministeriums - PDF




    Für den nicht-kooperativen RU brauchen Lehrkräfte für kath.Rel die Missio und für ev.Rel die Vocatio,
    https://zlb.uni-due.de/wiki/in…iche_Unterrichtserlaubnis
    bei den Katholiken wird das vermutlich zentral festgelegt, bei den evangelischen Kirchen entscheiden die Landeskirchen. Dort gibt es unterschiedliche Regelungen. In Nds. wurde es vor ein paar Jahren geändert und man muss nach dem 2. Examen zusätzlich zu FoBi, um die Vocatio zu erhalten.





    Warum auch immer du dich ärgerst:
    ICH persönlich bin heilfroh, dass in meiner Region die Konfession keine Kriege (mehr) auslöst und keine Nachteile mit sich bringt, dass konfessions- und religionsübergreifende Ehen möglich sind und jedes Kind mit jedem anderen spielen darf. Mir wäre ein RU für alle, es gibt so ein Modell in HH, am liebsten.

    • Bundesland: Niedersachsen
    • Lehramt: Grundschule
    • Status: Beamte
    • Eingangsbesoldung: A12, minimal zum Berufseinstieg: 3 496 €
    • Unterrichtsverpflichtung: 28 U-Stunden, Verpflichtung der SL bis zu 20 Std.
    • Wochenarbeitszeit der Beamten: 40 Stunden
    • Anrechnungsstunden für besondere Funktionen/Belastungen: so gut wie keine, werden vom SL verteilt, bei Faktor 0,3 x Anzahl Schülerschaft haben die verbreiteten 2zügigen GS 1-2 Std. zum Verteilen
    • Altersermäßigung: 1 U-Stunde ab 60 Jahren
    • Regelbeförderung: keine, Beförderungsämter: keine, Funktionsstellen: keine, außer Konrektor an großen Grundschulen (ab mdst. 180 SuS, damit mehr als 2zügig notwendig)
    • Weihnachtsgeld: keins (1. und 2.Kind: je 120€, 3. und weiter Kinder: je 400€)
    • Familienzuschlag: ab 135€ (ohne Kinder)
    • Kostendämpfungpauschale: keine
    • Altersteilzeit: Ab 55 Jahren möglich
    • Zusatzdeputate für Inklusion: keine Anrechnung für die Lehrkraft, generell 2 Std. pro Woche pro Klasse Grundversorgung für L, ESE, Sp durch FöS-LuL, 3 Std. bei H, S, KME, bis zu 5 Std. für GE wenn möglich durch Mobilen Dienst

    dass es aktuell erstmal darum geht gerade in der GS die Kolleginnen und Kollegen die tatsächlich wissen, was sie tun (also unsere kostbaren, systematisch unersetzlichen eierlegenden Wollmilchsäulein) nicht komplett auszubluten während der Jahre der Mangelverwaltung.

    Dann wird man dazu, von verschwundenem NC und erhöhten Studien- und Referendariatsplätzen, A13, Beförderungsstellen und Entlastungsstunden, die man für originäre Grundschullehrkräfte nicht nur in Aussicht, sondern auch zur Verfügung stellt, abgesehen,
    in den nächsten Jahren des Mangels andere Möglichkeiten schaffen müssen, die Entlastung bringen angesichts dessen, dass die GS-KollegInnen den unverschuldeten Mangel irgendwie bewältigen.


    Die bisher in Nds. angekündigten Entlastungen sind da ein Witz.

    Das ist offenbar nicht dasselbe, ich hatte über die geschrieben, die einen Master in EINEM Fach vorweisen.



    Unbefristete Stellen mit Verbeamtung gibt es viele und sie können seit Jahren nicht alle besetzt werden. Es gibt 2x im Jahr ein offizielles Verfahren mit mehreren Auswahlrunden, an deren Ende immer noch Stellen offen bleiben, selbst wenn Fächerkombinationen geändert werden oder "beliebig-beliebig" ausgeschrieben wird.


    In Nds. können alle, die ihr 2. Examen haben, mit einer Einstellung rechnen, wenn sie flexibel in der Ortswahl sind. Es gibt 2x im Jahr ein offizielles Verfahren, aber auch zwischendurch fortlaufend Einstellungen.


    Alle, die ihr Ref fertig haben, können direkt nach ihrer letzten Prüfung quasi eine Stelle antreten: Sie wechseln an die Schule, die Bedarf hat, beenden dort die letzten Wochen ihres Ref. und erhöhen dabei ihre Stundenzahl, im Anschluss gibt es einen festen Vertrag.


    Gymnasiallehrkräfte werden über Bedarf eingestellt, um sie im Bundesland zu halten. Bei einigen steht bereits in der Stellenausschreibung, dass sie für 2 Jahre an eine andere Schule abgeordnet werden. Viele weitere Gymnasiallehrkräfte werden für 1/2 oder 1 Jahr an andere Schulformen, auch an Grundschulen, abgeordnet. Eine Nachqualifizierung gibt es dafür nicht.



    Befristete Stellen gibt es auch sehr viele, auch sie können nicht besetzt werden und werden auch nicht mit A12/ A13 bezahlt, jede Person wird nach Qualifikation eingestuft. Diese Stellen können besetzt werden mit Master- und Bachelor-Absolventen, mit Leuten, die für 1 Fach einen Master in einem Fach haben, das einem Schulfach zugeordnet werden kann, mit pensionierten Lehrkräften etc.


    Eine dauerhafte Liste der offenen Vertretungsstellen ist im Internet zu finden und hat ca. 10 Wochen vor den Sommerferien über 200 offene Angebote.



    Alle diese Maßnahmen reichen also nicht, um den Bedarf zu decken. Das ist seit Jahren so und hat sich mehr und mehr verschärft.


    Dass unter diesen Umständen andere Bundesländer immer noch fertige Lehrkräfte ausschließen und vor den Ferien entlassen, ist unvorstellbar und nur möglich, weil diese Lehrkräfte einen Wechsel ins andere Bundesland scheuen.

    Du gehst vom Gymnasium aus, dem Unterricht dort, den Korrekturen.


    Ich sehe, was in Grundschulen passiert:

    Gleichzeitig landen die gleichen Leute auf den Vertretungslehrer-Listen und werden dann darüber in die Klassen gesetzt, übernehmen Vertretung + Klassenleitung und so manches mehr. Dafür werden sie vor den Sommerferien entlassen und nach den Herbstferien wieder eingestellt.

    Die gleichen Leute, denen man nicht zugesteht, fest an einer Schule als Lehrkraft zu arbeiten, übergibt man Klassenleitungen und Vertretungsunterricht für 1/2 Jahr oder einige Monate mehr.
    Mit den Sommerferien sind sie entlassen, die Leute müssen zum Arbeitsamt. Sie werden im normalen Einstellungsverfahren nicht berücksichtigt.


    Die Landesschulbehörde wartet dieses und alle Möglichkeiten des Nachrückens ab. Die Schule steht wieder im Regen und weiß nicht, wie sie nach den Ferien den Unterricht und die Klassenleitungen vergeben soll, muss nach den Ferien mehrere Wochen irgendwie überbrücken, dann auf die Freigabe einer Vertretung hoffen und sich jemanden suchen. Selten ist es dann der- oder diejenige, die zuvor schon an der Schule war. Gerne dauert das Verfahren bis zu den Herbstferien. Das spart dem Land Geld und in der Statisktik Stunden: Sehr her, es wurden weit weniger Vertretungsstunden benötigt! (Für die Stunden der Pädagogischen Mitarbeiterinnen, die die sonstige Vertretung in Form von Beaufsichtigung übernehmen, gibt es eine neue Abfrage, wofür die Stunden eingesetzt werden.)


    Erwartet wird, dass die Vertretungslehrkräfte vom Beginn der Sommerferien bis zum Ende der Herbstferien zu Hause Däumchen drehen und warten, dass jemand "bitte, bitte" sagt, dass sie jedes Mal bereit sind, sich mit Amt/ Versicherung etc. auseinanderzusetzen, dass sie weitere Monate überbrücken, weil jedes Mal die Einstufung u.a. in der Behörde von vorne anläuft und die Zahlung des Gehaltes verzögert. Anspruch auf feste Einstellung erhalten sie so nicht, selbst wenn sie sich jahrelang mit diesen Bedingungen arrangieren.


    Es braucht irgendwelche Lösungen, mit 2 Stunden Abordnung von der einen und 3 Stunden von der anderen Schule kann man keine Klasse leiten und den Unterricht nicht hinreichend "versorgen".

    @CDL
    Ja, die Nachteile verstehe ich.
    Aber es gäbe womöglich Menschen, die ihre Nachweise vorrangig nur für 1 Fach erbringen können. Das könnte auch Deutsch oder Mathematik oder eine Fremdsprache sein, durchaus Fächer mit höherer Wochenstundenzahl.
    Wie ist es mit der Möglichkeit, als Musiklehrer am Vormittag noch Musikstunden in der Schule zu erteilen?


    Momentan ist es so, dass manche mit diesen Möglichkeiten und guter Vorbildung in der Uni in die Schule gehen möchten, dies aber nicht können.
    Gleichzeitig landen die gleichen Leute auf den Vertretungslehrer-Listen und werden dann darüber in die Klassen gesetzt, übernehmen Vertretung + Klassenleitung und so manches mehr. Dafür werden sie vor den Sommerferien entlassen und nach den Herbstferien wieder eingestellt.

    Was jetzt?

    Dass das Problem vielschichtig ist, da sind sich wohl alle einig, dadurch wird es nicht leichter, es zu lösen.


    Die Nachbarschule, in der es nach langer SL, die wegsah, schwierig war, hat gemeinsam ein für die Schule einheitliches, sehr klares Regelsystem mit ebenso klaren Konsequenzen aufgestellt und zieht das nun durch. Das scheint zu helfen. Das hilft womöglich auch den Vertretungskräften und Quereinsteigern, weil sie ein fertiges Konzept, quasi ein Rezept, auf den Tisch bekommen. Es ist immerhin ein Hinweis auf Möglichkeiten, die bestehen.
    Und ja, ich weiß, dass sich nicht immer alle daran halten. Wenn aber viele in der Schule am gleichen Strang ziehen, wird es für die SuS ersichtlicher und für einzelne LuL auch einfacher, weil sie sich womöglich eher trauen, deutliche Grenzen zu setzen, und wissen, dass sie bei diesen Maßnahmen die Rückendeckung des Kollegiums haben.


    Für die Eltern würde ich sagen: Es gibt einen Elternrat, der beauftragt werden kann. In der Regel zwei für die Klasse und auch welche für die Schule. Wenn ihr mit mehreren auf diese zugeht, ist es ihre Aufgabe, das Gespräch mit der SL zu suchen bzw. mitzugehen. Allein ist das immer schwierig. Es braucht also Menschen, die gemeinsam deutlich sagen, was sie wahrnehmen, und fragen, wie die Schule darauf reagiert (hat).


    Bei Klassenkonferenzen werden ElternvertreterInnen eingeladen. Sie unterliegen der Verschwiegenheitspflicht, aber sie können immerhin sagen, dass diese Konferenz stattgefunden hat.
    Manchmal ist von außen nicht ersichtlich, was durchaus alles geschieht oder wo die Lehrkräfte leider auf Granit beißen oder die Landesschulbehörde Beschlüsse kassiert.


    Eine weitere Möglichkeit für die Schule ist, Beratung bei der Polizei einzuholen, bevor die Anzeige gesetzt wird. Das haben wir uns nach den letzten Vorfällen vorgenommen, wenn auch noch nicht umgesetzt.

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