In BY sicher alles nicht so leicht,
aber für mein BL kann ich sagen, dass es nicht verboten ist, eine "fachspezifische Leistung" in Form von Aufgaben, die über 45 min zu bearbeiten sind und die eingesammelt und benotet werden, zu erbringen.
Das hätte es schon vor Ostern geben sollen, aber dann hat das Ministerium 2 Wochen vor den Ferien entscheiden, dass man doch Arbeiten schreiben durfte - in der Grundschule.
