Was ist daran schwierig?
Der Nachweis und die Anerkennung der Mehrarbeit.
Der Arbeitgeber muss keine Mehrarbeit nachweisen, sondern die tatsächliche Arbeitszeiterfassung umsetzen.
Wenn diese dann nicht mit der gesetzten Arbeitszeit übereinstimmt, wird man fragen, warum das so ist.
Man wir Daten anschauen müssen, dass bei einer Klassenfahrt keine Pausen vorgesehen und möglich sind.
Oder man wird feststellen, dass sonderpädagogische Gutachten etwa 40h Arbeitszeit benötigen, das hat der Landesrechnungshof schon vor Jahren kritisiert und Vorschläge gemacht, eine Vereinfachung wurde in Aussicht gestellt, aber nicht umgesetzt, stattdessen gibt es immer mehr Auflagen.
Vielleicht wird man feststellen, dass es unsinnig ist, von jeder Schule jedes Konzept ohne Entwurf, Vorschlag, Bausteine erarbeiten zu lassen, oder dass es dumm ist, und jedes Curriculum ohne an der Praxis orientierte Inhalte oder Vorschläge auszugeben. Und dass es Arbeitszeit in jeder Schule und für jede Lehrkraft kostet, wenn man jedes Mal die Notengebung grundlegend ändert (fachspezifische Leistungen hinein, verändert, verschoben, exakt vorgegeben, hinaus).
Man wird also die Arbeit begrenzen müssen.
Das kann aber nicht die Aufgabe der einzelnen Lehrkraft sein, die 2 Fachkonferenzen, 3 Beauftragungen, 1 Klassenleitung, 5 zieldifferent zu beschulenden Kinder und eine Menge andere Aufgaben übernimmt, die in der Schule anfallen und trotz Lehrkräftemangel irgendwie im Stammteam verteilt werden müssen. Selbst nach dem Arbeitszeitmodell in HH, in dem außerunterrichtliche Aufgaben angerechnet werden, geht dies nicht auf und entspricht nicht der EuGH-Vorgabe, dass die tatsächliche Arbeitszeit zu erfassen ist.
Was ist daran schwierig?
Schwierig daran ist allein, dass das Land dann einen Ausgleich schaffen muss. Und das wissen die Länder, denn sie haben ja die Arbeitszeitstudie als gerichtsfest anerkannt und kennen die Daten seit 10 Jahren.