Bei voraussetzungsloser TZ hat deine alte Schulleitung recht: Die Behörde wird sich bei der Schulleitung im Hinblick auf eine Lehrkraft, die ein von der Schule als Mangelfach deklariertes Fach unterrichtet, zunächst freundlich erkundigen, wie denn ein Mangel herrschen könne, wenn man gutheiße, dass Leute voraussetzungslos in die TZ gehen. Dann wird dieses Fach künftig nicht mehr als Mangelfach gewertet. Insofern hat die alte SL gut daran getan, dich zu ermutigen (ich formuliere es mal positiv), weiter VZ zu arbeiten.
Beiträge von Der Germanist
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Mein Chef erzählte von seinem EFV und den Erfahrungen, die er und die KollegInnen gemacht haben. Dort fallen auch immer wieder Leute durch, so dass das beileibe kein Selbstläufer ist.
Das kann ich bestätigen: Die Schulleitungsqualifikation SLQ (die mit keinen Prüfungen o. ä. abschließt) im Rahmen von 104 Stunden ist ganz nett. Sie ist die Voraussetzung für die Teilnahme am EFV. Aber das EFV macht man nicht mal so nebenbei. Bei meinem wurde eine Durchfallquote von 20% genannt; ob das stimmt, weiß ich aber nicht.
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Ich finde schade, dass es keine Vorschule im Kindergarten mehr gibt.
Im Kindergarten meiner Kinder gab es das noch. Wenn ich mich recht erinnere, zweimal pro Woche ein bisschen Grundlagen Mathe und Sachkunde.
Es hängt aber wohl vom einzelnen Kindergarten ab. Es gibt leider keine einheitlichen Standards; auf die angedachten bundesweit einheitlichen KMK-Standards für die frühkindliche Bildung hat man sich meines Wissens vor ein, zwei Jahren nicht einigen können.
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Naja, ich finde es etwas verfrüht, 2 Jahre vor der Einführung schon von "an der Umsetzung hapert es" zu sprechen.
Die Formulierung wirkt tatsächlich etwas verfrüht. Besser wäre gewesen: "Wie soll das funktionieren, wenn man für den Regelbetrieb an Grundschulen schon zu wenig Personal hat?" Tocotronic haben mal gesungen: "Die Idee ist gut, doch die Welt noch nicht bereit."
Die ABC-Klassen sollen 2028 eingeführt werden; 2027 ist Landtagswahl. Mal schauen...
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Auf der Seite der BR Münster ist für Schulleitungen immer noch das Papier von 2020 (47_merkblatt_mehrarbeit_br_muenster.pdf) verlinkt (S. 7: "Teilzeitbeschäftigte beamtete Lehrkräfte erhalten bis zum Erreichen der Pflichtstundenzahl einer vollzeitbeschäftigten Lehrkraft für jede zusätzlich geleistete Unterrichtsstunde anteilige Besoldung nach dem LBesG.")
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Das ist in NRW nicht erlaubt.
Sorry, Bolzbold , hat recht: Ich habe nicht auf die Schulform BK geachtet.
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Dann sollte der ältere Thread auch noch gelöscht werden.
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Ich kenne dein Bundesland nicht und bin auch in einer andere Schulform. Meine Bezirksregierung kommuniziert sehr deutlich, dass Versetzungsanträge, die im zeitlichen und/oder kausalen Zusammenhang mit BEM-Gesprächen gestellt werden, grundsätzlich abgelehnt werden. Offensichtlich haben das schon einige auf diesem Wege versucht.
In meinem Bundesland wäre es auch unmöglich, den Schulleiter bei Hospitationen aus dem Raum zu werfen. Im Gegenteil: Der Schulleiter wäre in einem solchen Fall gut beraten, das Seminar darüber in Kenntnis zu setzen, dass ein solcher Seminarleiter für die gute Zusammenarbeit zwischen Seminar und Schule nicht dienlich ist.
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D/E ist hinsichtlich der Korrekturen tatsächlich keine gute Kombination. Ein Erweiterungsfach als Entlastung ergibt dadurch langfristig durchaus Sinn. Da würde ich auch nicht so sehr auf die Einstellungschancen achten (die hast du über D/E). Das Erweiterungsfach ist für deine künftige Schulleitung die Möglichkeit, dich etwas zu entlasten.
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Auch wenn das jetzt etwas beckmesserisch ist: Wir NRW-Lehrkräfte müssten nicht von 40, sondern 41 Stunden Arbeitszeit pro Woche ausgehen.
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Präsentkorn
Lecker! -
Koordination im Organisations- und Verwaltungsbereich (für Nicht-NRWler) kann z. B. die Stunden- und Vertretungsplanung meinen oder die Leistungsdatenverwaltung oder beides.
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Ich möchte einmal eine Lanze dafür brechen, dass man sich natürlich auch auf A15-Stellen außerhalb der eigenen Schule bewerben kann und sollte, wenn man den Eindruck hat, das Stellenprofil sagt einem zu und man sei für diese Stelle die geeignete Person. Es ist für Schulen auch nicht gut, wenn immer alle an derselben Schule bleiben wollen - der Blick einer Lehrkraft, die von außen kommt, kann sehr hilfreich sein. Davon abgesehen, geht es dem Dienstherrn offiziell um die Bestenauslese - und ich kann mir nicht vorstellen, dass die besten Personen für eine Stelle immer schon bereits an der Schule arbeiten, die ausgeschrieben hat.
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Ich kenne es so, dass Deine SL darüber informiert wird.
Das hängt vom Dezernenten/der Dezernentin ab oder von einer tratschwilligen Sachbearbeitung, ob man da etwas im Vorhinein erfährt...
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