Da der NRW-Schulfahrtenerlass davon spricht, dass in der Regel die Klassenleitung die Gruppe begleitet, bei mehrtägigen Fahrten aber im Regelfall eine zweite Person dazukommen soll, würde ich daraus schließen: Dem Dienstherrn genügt prinzipiell eine Kraft, eine weitere wäre besonders zu rechtfertigen (s.o.).
Beiträge von Der Germanist
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Wir sind aber die Bürokratie hierzulande gewöhnt und können uns nicht vorstellen, dass diese in anderen Ländern, wenn überhaupt, eine teilweise deutlich untergeordnetere Rolle spielt.
Off topic: Ich frage mich, ob das nicht auch teilweise eine "urban legend" ist: Zum einen ist bspw. die These, dass 90% der Steuerliteratur weltweit wegen der komplizierten Finanzgesetzgebung aus Deutschland komme, längst und eindrücklich als Stammtischparole widerlegt; zum anderen hatte ich neulich noch ein Gespräch mit einer Amerikanerin, die eine Sozialleistung (vergleichbar Kindergeld) in den USA beantragen musste und meinte, wir sollten uns wegen der Bürokratie nicht beschweren, dass sei drüben deutlich komplizierter.
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Es hat doch oben schon jemand den wichtigen Begriff der Einzelfallentscheidung in den Raum geworfen. Das ist der Umgang mit jedem Antrag von Seiten der Eltern letztlich. Und dass Eltern für die Freistellung vom Unterricht einen Antrag stellen müssen, sollte nach Sephs Hinweis unbestritten sein. (ansonsten für NRW noch einmal: §§ 41 ff. SchulG NRW)
Dass wir letztlich auf die Ehrlichkeit der Eltern angewiesen sind, ist ein Problem, aber bei funktionierenden Erziehungspartnerschaften klappt das im Regelfall: Wenn Eltern einen Antrag stellen für eine Befreiung wegen Impftermin Hausarzt oder Kontrolltermin Zahnarzt, würde ich mit diesem Antrag natürlich anders umgehen als wegen eines Termins beim Kardiologen, Onkologen oder was auch immer. (Auch habe ich kein Problem damit, Kolleginnen und Kollegen zu vertreten, die einen Facharzttermin wahrnehmen müssen, der in der Unterrichtszeit liegt, um einmal ein neues Fass aufzumachen.
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Im schlimmsten Fall läuft das in NRW so:
Kollege meldet sich 3 Tage krank. Danach verlängert Kollege die Krankmeldung auf 2 Wochen.
Nach 2 Wochen sagt der Kollege, er sei langzeitkrank. (Wenn man Glück hat.)
Dann beantragt man bei der Bezirksregierung Vertretungsmittel. Die sagt einem: Schick erst einmal einen Ausdruck aus dem Krankenerfassungsprogramm (GPC) und die AU im Original per Dienstpost (dauert ggf. 1 Woche).
Dann beantragt die BezReg die Mittel beim Haushälter (1-2 Wochen).
Du bekommst die freudige Nachricht, dass du Vertretungsmittel bekommst und schreibst sofort aus. Ausschreibungsdauer 1 Woche.
Dann musst du eine Auswahl treffen und das ganze zum Personalrat. (1 Woche)
Du bekommst den Vertrag und die Vertretungskraft unterschreibt. Nun braucht sie ein erweitertes Führungszeugnis (1-3 Wochen)
Erst dann kann sie arbeiten.
Im schlimmsten Fall hast du also nach 10 Wochen eine Vertretungskraft.
Da muss ich mal eine Lanze für meine BR in NRW brechen: Es klappt auch schon mal in drei Wochen (inkl. Ausschreibung).
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Ehrlich gesagt ist mir das persönlich ganz egal.
Die Laxheit des eingangs geschriebenen Kollegiums mit der Pünktlichkeit zeigt sich auch mit der Laissez-faire-Haltung des TE, was das Zuspätkommen von Schülerinnen und Schülern angeht: Es ist deine dienstliche Aufgabe, die Pflicht zur Teilnahme am Unterricht durchzusetzen - und dazu gehört es, erzieherisch tätig zu werden bei S*, die zu spät kommen!
Könnte es sein, dass die neue Schulleitung von der Schulaufsicht aus einem ganz bestimmten Grund an die Schule gesetzt wurde?
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Im Zweifel gibt es dann eben mal keine neue Stelle,
Und bevor Pflichtunterricht ausfällt, wird sicher irgendeine Vertretungsstelle geschaffen.
Die Sichtweise erscheint mir angesichts der Personalsituation vieler Schulen (Zitat a) und der sehr genauen Buchführung der Schulaufsichten (Zitat b) doch sehr naiv.
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Bei voraussetzungsloser TZ hat deine alte Schulleitung recht: Die Behörde wird sich bei der Schulleitung im Hinblick auf eine Lehrkraft, die ein von der Schule als Mangelfach deklariertes Fach unterrichtet, zunächst freundlich erkundigen, wie denn ein Mangel herrschen könne, wenn man gutheiße, dass Leute voraussetzungslos in die TZ gehen. Dann wird dieses Fach künftig nicht mehr als Mangelfach gewertet. Insofern hat die alte SL gut daran getan, dich zu ermutigen (ich formuliere es mal positiv), weiter VZ zu arbeiten.
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Mein Chef erzählte von seinem EFV und den Erfahrungen, die er und die KollegInnen gemacht haben. Dort fallen auch immer wieder Leute durch, so dass das beileibe kein Selbstläufer ist.
Das kann ich bestätigen: Die Schulleitungsqualifikation SLQ (die mit keinen Prüfungen o. ä. abschließt) im Rahmen von 104 Stunden ist ganz nett. Sie ist die Voraussetzung für die Teilnahme am EFV. Aber das EFV macht man nicht mal so nebenbei. Bei meinem wurde eine Durchfallquote von 20% genannt; ob das stimmt, weiß ich aber nicht.
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Ich finde schade, dass es keine Vorschule im Kindergarten mehr gibt.
Im Kindergarten meiner Kinder gab es das noch. Wenn ich mich recht erinnere, zweimal pro Woche ein bisschen Grundlagen Mathe und Sachkunde.
Es hängt aber wohl vom einzelnen Kindergarten ab. Es gibt leider keine einheitlichen Standards; auf die angedachten bundesweit einheitlichen KMK-Standards für die frühkindliche Bildung hat man sich meines Wissens vor ein, zwei Jahren nicht einigen können.
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Naja, ich finde es etwas verfrüht, 2 Jahre vor der Einführung schon von "an der Umsetzung hapert es" zu sprechen.
Die Formulierung wirkt tatsächlich etwas verfrüht. Besser wäre gewesen: "Wie soll das funktionieren, wenn man für den Regelbetrieb an Grundschulen schon zu wenig Personal hat?" Tocotronic haben mal gesungen: "Die Idee ist gut, doch die Welt noch nicht bereit."
Die ABC-Klassen sollen 2028 eingeführt werden; 2027 ist Landtagswahl. Mal schauen...
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Auf der Seite der BR Münster ist für Schulleitungen immer noch das Papier von 2020 (47_merkblatt_mehrarbeit_br_muenster.pdf) verlinkt (S. 7: "Teilzeitbeschäftigte beamtete Lehrkräfte erhalten bis zum Erreichen der Pflichtstundenzahl einer vollzeitbeschäftigten Lehrkraft für jede zusätzlich geleistete Unterrichtsstunde anteilige Besoldung nach dem LBesG.")
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Das ist in NRW nicht erlaubt.
Sorry, Bolzbold , hat recht: Ich habe nicht auf die Schulform BK geachtet.
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Dann sollte der ältere Thread auch noch gelöscht werden.
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Ich kenne dein Bundesland nicht und bin auch in einer andere Schulform. Meine Bezirksregierung kommuniziert sehr deutlich, dass Versetzungsanträge, die im zeitlichen und/oder kausalen Zusammenhang mit BEM-Gesprächen gestellt werden, grundsätzlich abgelehnt werden. Offensichtlich haben das schon einige auf diesem Wege versucht.
In meinem Bundesland wäre es auch unmöglich, den Schulleiter bei Hospitationen aus dem Raum zu werfen. Im Gegenteil: Der Schulleiter wäre in einem solchen Fall gut beraten, das Seminar darüber in Kenntnis zu setzen, dass ein solcher Seminarleiter für die gute Zusammenarbeit zwischen Seminar und Schule nicht dienlich ist.
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