Ich verstehe eh nicht wieso sich an solche Fristen in Schule so krass geklammert wird.
Weil die Schüler (und Eltern) durchaus fürs Leben lernen sollen, was "unverzüglich" heißt?
Die Rechtsabteilung der BR Münster hat in einer Veranstaltung mal darauf hingewiesen, dass dies tatsächlich "binnen weniger Tage" heißt und keinesfalls am Ende eines Halbjahres pauschal ausgestellte Entschuldigungen akzeptiert werden müssen. Aber wie es so ist: Grundsätzlich ist der Einzelfall zu betrachten, und die Frage wird erlaubt sein, ob angesichts des offenbar bekannten Verhaltens der Schülerin die Klassenleitung den Erziehungsberechtigten frühzeitig den ersten Hinweis hätte geben müssen, dass offensichtlich nicht alles richtig läuft.