Beiträge von Der Germanist

    Ich verstehe eh nicht wieso sich an solche Fristen in Schule so krass geklammert wird.

    Weil die Schüler (und Eltern) durchaus fürs Leben lernen sollen, was "unverzüglich" heißt?

    Die Rechtsabteilung der BR Münster hat in einer Veranstaltung mal darauf hingewiesen, dass dies tatsächlich "binnen weniger Tage" heißt und keinesfalls am Ende eines Halbjahres pauschal ausgestellte Entschuldigungen akzeptiert werden müssen. Aber wie es so ist: Grundsätzlich ist der Einzelfall zu betrachten, und die Frage wird erlaubt sein, ob angesichts des offenbar bekannten Verhaltens der Schülerin die Klassenleitung den Erziehungsberechtigten frühzeitig den ersten Hinweis hätte geben müssen, dass offensichtlich nicht alles richtig läuft.

    Das Problem, dass jemand nur deshalb genommen werden soll, weil er gut ins Team passt, kenne ich auch... Insbesondere wenn es um KollegInnen geht, die zweimal die Fächergruppe II vertreten, ist die Freude bei den "Hauptfach"-Lehrkräften groß.

    Auf 36 Stunden komme ich, wenn ich die 15 Stunden in der S I (4+4+4+3 Std.) mal zwei nehme (du hast davon gesprochen, dass es bei euch in der Regel zwei Kurse pro Stufe gibt). Da die Schüler-Lehrer-Relation in der Oberstufe eine andere ist, gleichzeitig aber erfahrungsgemäß einige Schüler Latein abwählen, habe ich auch hier zwei Kurse angesetzt (je 3 Std.). Hinzukommt normalerweise pro Stufe in der SI eine Förderstunde; dann wäre man bei 40 Stunden, die man füllen muss, da es der SL um die Gesamtzahl der zu vergebenden Stunden gehen muss.

    Latein wird maximal 14-16 Stunden einnehmen (7.-10. Klasse, ich habe die aktuellste Stundentafel nicht im Blick), und es gibt in der Regel nur 2 Lateingruppen im Jahrgang. und dann noch 10 Stunden müssen also Geschichte sein. Minimum, jedes Jahr.
    Da wir in Geschichte sicher eine Überbelegung haben, bringt es Unruhe in beiden Fachschaften (der Lateinlehrer mit einem "unbrauchbaren" Zweitfach (UV-teachnisch!!!) muss also möglichst viel Latein bekommen, die anderen Lateinlehrer bekommen nie Oberstufe, und/oder kriegt automatisch sein Zweitfach, der Deutsch/Geschichtskollege hat also am Ende vielleicht 20 Stunden Deutsch und 5 Stunden Latein, Jahr für Jahr...

    Aber sei beruhigt, ich bin nicht SL und meine Erfahrung zeigt: die wenigsten SL denken so weitsichtig, wie ich es tue. (und einige können es sich nicht mal leisten, so zu denken...)

    Das SL-Bashing ist, mit Verlaub, ein wenig großkotzig: Bei der aktuellen NRW-Stundentafel und der von dir beschriebenen Situation benötigt deine SL mindestens 36 Stunden Latein plus eventuelle Förderkurse (falls so etwas eingerichtet ist). Da kann man durchaus drei Lehrkräfte brauchen.

    Wie fossi74 schrieb: Die UV ist Sache der Schulleitung.

    Ziel der Wiedereingliederung ist, dass die Lehrkraft nach und nach wieder voll in den Unterrichtsalltag integriert wird. Deshalb sind Stufenpläne vorgesehen (also bspw. erst einmal zwei Monate 10 Std., dann zwei Monate 15 Std. usw.), die ganz individuell gestaltet sind.

    Das Ergebnis einer Wiedereingliederung kann allerdings auch sein, dass die Lehrkraft nicht so belastbar ist. In diesem Fall hätte die SL für die Klasse ein veritables Chaos, das sicher auch wieder Eltern auf den Plan riefe: Klassenleitung fällt aus, Ersatz kommt, Klassenleitung kommt in Wiedereingliederung zurück und übernimmt einen Teil der früheren Stunden in der Klasse, Klassenleitung fällt wieder aus, weil es doch zu viel ist, neuer Ersatz muss her usw. Mal ganz zu schweigen davon, dass die Übernahme einer Klassenleitung mit zusätzlichem Aufwand verbunden ist, der mit Unterrichtsstunden nicht abgegolten wird. D. h. die Kollegin fährt mit 10 Stunden in fünf Lerngruppen hinsichtlich des Stresses vermutlich besser als mit 10 Stunden in einer Klasse als Klassenleitung.

    Abgesehen davon wäre der Aufwand für die VertretungsplanerInnen, auf Teufel komm ´raus die vierte Mehrarbeitsttunde zu vermeiden, vermutlich ebenso groß wie der oft kolportierte Vorwurf, die StundenplanerInnen bastelten unliebsamen Lehrkräften extra schlechte Pläne.

    Eher ist das Problem - zumindest an meinen beiden bisherigen Schulen -, dass die VertretungsplanerInnen in größeren Systemen am Monatsende nicht auf dem Schirm haben, wer aus Abrechnungsgründen noch eine vierte Stunde gebrauchen könnte. Ich habe in meinen zwanzig Jahren tatsächlich auch erst eine Kollegin kennengelernt, die am Monatsende aktiv auf die VertretungsplanerInnen zugegangen ist, damit diese ihr am Monatsende noch eine vierte Stunde (oder fünfte) Stunde Mehrarbeit anweisen.

    Ich gebe zu, dass ich nicht alle Posts eingehend gelesen habe, daher ist meine Anmerkung vielleicht gegenstandslos, wenn jemand anderes bereits darauf hingewiesen hat.

    Unsere Schulleitung ( kenne ich schon sehr lange) nennt meine Altersermäßigungsstunden Mumienstunden

    durch respektlose Äusserungen (Mumienstunden)

    Die Äußerungen, die hier unbekannt scheinen und missfallen, sind keine speziell auf den TE bezogenen Neologismen. Bereits in den 90er Jahren hat uns eine Lehrkraft in Niedersachsen, die eine Altersermäßigung erhalten sollte, darüber aufgeklärt, dass dies unter Beamten "Mumienrabatt" genannt werde. Ich habe diesen Ausdruck einmal scherzhaft meiner Schulleitung gegenüber verwendet, als diese 60 wurde... Ich lebe noch.

    Ob die Formulierung in der Situation, in der der TE damit konfrontiert war, angemessen war, ist allerdings eine andere Frage.

    Der WAHRIG nennt in dem Zusammenhang nur "sich bewerben um"als Wendung.

    Aber zum Thema:

    Die Beförderungsbewerbung landet in NRW bei der BR, das würde ich ganz formlos halten. Dem Sachbearbeiter oder der Sachbearbeiterin wird relativ egal sein, was da als Gedöns noch dranhängt.

    Wenn man sich an einer anderen Schule um eine Beförderungsstelle beworben hat, könnte es aber sinnvoll sein, der dortigen Schulleitung derlei Informationen (also inkl. Lebenslauf) zusammen mit der Bitte um ein Kennenlerngespräch zu offerieren. Im Regelfall hat diese Schulleitung zwar einen internen Bewerber/eine interne Bewerberin im Auge, aber wird sicher froh sein zu erfahren, wer noch im Rennen ist (und vielleicht in Zweifel geraten, ob die hausinterne Bewerbung wirklich forciert werden sollte). Wenn es um eine Beförderung geht, bei der der schulfachliche Dezernent ein Wörtchen mitzureden hat (also bspw. A15), wäre es hier auch sinnvoll, diesen um ein Gespräch zu bitten.

    Es hilft auf jeden Fall, im Vorhinein das Gespräch mit dem für die ausschreibende Schule zuständigen Dezernenten zu suchen. Je nach dessen Auskunftsfreude gibt es eventuell Hinweise zu den Inhalten des Kolloquiums.

    Lektüre hinsichtlich der Stelle: APO-GOSt, wie du schon schreibst, ist Pflicht. In der ADO die Stellen zur Zusammenarbeit mit der Schulleitung. SchILD und LuPO sollten auch hinreichend bekannt sein (falls Fragen im Kolloquium dazu kommen, hängt vom Dezernenten ab).

    Rein rechnerisch könnte es aber jeder bis a15 schaffen, wenn es darum geht in den letzten drei aktiven Dienstjahren a15 zu bekommen, um so den entsprechenden Pensionsanspruch zu erreichen.

    Aber es ist ja schon von vielen KollegInnen - hier im Forum und in der realen Welt - erklärt worden, dass sie gar keine höheren Positionen anstreben. Einige möchten einfach bei A13 bleiben, eine ganze Reihe wird gern A14, vor allem, wenn man ein Steckenpferd beackern kann; A15 ist ja in der Regel mit einer deutlichen Verantwortungserweiterung verbunden, das ist nicht jedermans/jederfrau Sache - auch nicht für die drei Jahre vor der Pensionierung. Und diese Erkenntnis ist sowohl für die Lehrkräfte als auch für das System ganz gut.

    Wie neumodisch bist du denn?!? Für Lehrerinnen geht es in NRW zumindest selbstredend direkt zurück ins Lehrerinnenzölibat. Dann entfallen auch die ganzen Fragen zur Versetzung in der Elternzeit angesichts des geringen Anteils an Männern, die mehr als die zwei Partnermonate nehmen. Darüber hinaus fehlen damit gerade in unterversorgten Schularten, die durch einen besonders hohen Lehrerinnenanteil geprägt sind, in der Folge weniger geschwängerte Kolleginnen, für die es keine Vertretungen gibt.

    Hach, was waren das noch für Zeiten, als eine Heirat automatisch mit dem Verlust des Beamtenstatus für eine Frau einherging:

    "Ein verheirateter weiblicher Beamter ist zu entlassen, wenn er es beantragt oder wenn seine wirtschaftliche Versorgung nach der Höhe des Familieneinkommens gesichert erscheint. Die wirtschaftliche Versorgung gilt als dauernd gesichert, wenn der Ehemann in einem Beamtenverhältnis steht, mit dem ein Anspruch auf Ruhegehalt verbunden ist." (Deutsches Beamtengesetz von 1937)

    Das könnte "lustig" werden, wenn wir Männer allein angesichts des Lehrkräftemangels den Laden am Laufen halten müssten (Klassenfrequenzrichtwert am besten wie damals in der Dorfschule: 80). Oder Binnendifferenzierung findet natürlich dadurch statt, dass Kinder aus mehreren Jahrgängen in einem Raum unterrichtet werden müssen. O.K., ich bin ganz weit "Off Topic"... Tschuldigung.

    Die meisten Verben im Deutschen, die mit einem Denkprozess verbunden sind und mit einer Präposition versehen sind, die sowohl akk. als auch dativ sein könnte, sind akkusativ. z.B. an jdn denken, nachschlagen...


    Ausgenommen sind die Verben, die nichts mit der Deutschen Kultur zu tun haben: glauben, vertrauen, leid tun, versprechen.

    jemandem helfen, danken, schenken, helfen: Dativ, keine deutsche Kultur

    jemanden töten, verprügeln, anschreien, ignorieren, ausweiden: Akkusativ, deutsche Kultur

    Quod erat demonstrandum.

    Aber Moment: Was ist mit "jemanden lieben"? ;)

    lassen sich nach meiner Erfahrung durch die Aufteilung von Klassen oder die Auflösung von Doppelbesetzungen

    Wie du richtig schreibst: Am Gymnasium ist es sinnvoller, die Gruppen bestehen zu lassen und von einer Vertretungskraft begleiten zu lassen, die im Idealfall Aufgaben der ausgefallenen Lehrkraft hat, damit der Ausfall zumindest etwas kompensiert werden kann. Zumal ein Aufteilen einer Klasse z. B. in drei Teile dazu führen könnte, dass dann in drei weiteren Klassen kein regulärer Unterricht stattfindet, da dann dort 40 Kinder sitzen (und die räumliche Enge ist vielleicht das geringste Problem).

    chilipaprika hat hier Recht. Es gab vor einigen Jahren eine Klarstellung seitens einer Bezirksregierung (Münster oder Detmold, finde das Dokument gerade nicht mehr), dass eine solche "Vorarbeit" nicht erlaubt ist. Gegen den Einsatz als Vertretungskraft, wenn der Abiturjahrgang weg ist, kann man allerdings mit Blick auf die hier schon zitierten Passagen der BASS nichts machen. Es gilt aber, auch das wurde schon geschrieben, die Fürsorgepflicht zu beachten: Wer 400 Seiten Deutsch-LK zu korrigieren hat, kann nicht in gleichem Umfang der Ausfallstunden unterrichten, sonst würde ich Korrekturtage beantragen oder eine Überlastungsanzeige stellen.

    Es ist eine Schule, an der es Schülerinnern und Schüler gibt, die sie als Lehrer unterrichten sollen.


    Dafür haben sie sich entschieden: Lehrer zu werden, um Schüler zu unterrichten.


    Insofern kann ich deinen Beitrag nicht nachvollziehen: "geht gegen alles" ...

    Die Formulierung mag etwas überspitzt sein, aber ich kenne viele Lehrkräfte (mich selbst eingeschlossen), die sich bspw. die Arbeit mit kleinen Kindern über einen längeren Zeitraum nicht zutrauen oder die Themen nicht erfüllend finden; deshalb haben sie sich bewusst für ihre Schulform entschieden. Gleichfalls respektiere ich, wenn jemand sagt, er finde es für sich erfüllender, Kindern den Erwerb von Lese- und Schreibkompetenz beizubringen, als dass er mit Heranwachsenden über das persönliche Eudämonie-Verständnis reflektiert oder immer mal wieder einen Stapel mit Oberstufenklausuren mit dem Schwerpunkt sprachliche und erzähltheoretische Analyse eines literarischen Textes korrigiert.

    Um das vorhin genannte Beispiel aus der Ärzteschaft noch einmal zu bemühen: Aus meiner Zivildienstzeit im Rettungsdienst ist mir noch in lebhafter Erinnerung, wie sich die Internisten immer mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln gewehrt haben, den Notarztdienst verrichten zu müssen, wenn die Anästhesisten nicht greifbar waren. Obwohl die grundsätzlichen Kompetenzen sicherlich vorhanden waren, fühlten die sich in der Regel überfordert. Des Öfteren haben wir uns gewünscht, lieber gar keinen Arzt dabei zu haben, als einen, den man noch zusätzlich betreuen muss...

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