Beiträge von Der Germanist

    Ich habe von Fällen gehört, wo SLen gesagt haben, dass sie (in NRW) die fünf Punkte eigentlich auf Empfehlung der Bezirksregierung nicht vergebn sollen und das nur machen, wenn es taktisch unbedingt notwendig ist,

    Natürlich sollen die 5 Punkte nur an wirklich herausragende Bewerber*innen vergeben werden. Das Problem ist: Wenn einer anfängt, taktisch zu beurteilen, müssen die anderen nachziehen, weil sonst nur der Taktiker seine Kandidat*innen durchbekommt. Und schwupps sind 5 Punkte eher der Regelfall als die Ausnahme.

    Was den Rückzug im Verfahren angeht, kann ich chilipaprika nur zustimmen.

    Als Anekdoten für die Objektivität von Noten, samu, mag folgendes Beispiel illustrativ sein: In NRW wird für die Bewertung der Leistungsmerkmale eine Skala von 1 bis 5 zugrunde gelegt. Per Defintion sind 3 Punkte "gut" ("entspricht voll den Anforderungen"), 4 Punkte in etwa "sehr gut" ("übertrifft die Anforderungen") und 5 Punkte "sehr gut mit Sternchen, Prädikat, Klaps auf die Schulter, Umarmung usw." ("übertrifft die Anforderungen in besonderem Maße"). Nun beschwert sich aber jeder Kollege/jede Kollegin, der/die bescheinigt bekommt, dass er/sie eine gute Lehrkraft ist (3 Punkte), weil de facto viele Schulleiter*innen, um ihre Kandidat*innen auf Beförderungsstellen durchzuboxen, durch die Bank 5 Punkte verteilen - selbst wenn man annimmt, dass sich nur besonders ambitionierte Kolleg*innen auf Beförderungsstellen bewerben (und das ist schon tatsächlich eine falsche Annahme), ist es statistisch unwahrscheinlich, dass es so viele herausragende Lehrkräfte gibt.

    Bei A14-Stellen würde ich dingenshausen Recht geben: Die Schule, die ausschreibt, hat in mind. 90% der Fälle einen für geeignet gehaltenen Bewerber. Bei A15 ist das schwieriger, da in NRW mind. ein Dezernent der BR am Verfahren beteiligt ist bzw. es leitet. Da kommt es wohl auch auf das Verhältnis zwischen Dezernent und Schulleitung an, ob die Schulleitung ihren Wunschkandidaten durchsetzen kann.

    Was sicherlich hilfreich ist: Nach der Bewerbung und vor dem Verfahren den Dezernenten um ein Gespräch bitten, damit dieser den Bewerber kennenlernen kann, der Bewerber eventuell Hinweise bekommt, was dem Dezernenten im Verfahren wichtig ist etc.

    Natürlich schadet es nicht, "angesprochen" zu werden.

    selbst als ich A14 wurde wusste ich 6 Monate vor der Ausschreibung dass für mich wohl eine Stelle ausgeschrieben wird. Ich hatte mich damals fremdbeworben an einer anderen Schule und bekam ein „unmoralisches“ Angebot der Eigenen SL die nächste A14 Stelle zu bekommen wenn ich meine Bewerbung zurückzöge...

    Das ist nicht nur unmoralisch, sondern auch verwerflich: Immerhin ist nicht der SL Herr des Verfahrens, bei einer Bewerbung von außen mit gleicher Bepunktung, aber mehr Dienstjahren und ggf. weiblichem Geschlecht hätte der SL das Versprechen nicht halten können.

    Nun ja, wenn für ein Modellprojekt Stunden vorgesehen sind, müsste es in einem Erlass irgendwo schriftlich fixiert sein, dafür bräuchte man aber den Namen des Modellprojekts. Die Frage ist, da das nicht der Fall zu sein scheint, um was für eine Aussage "der Bezirksregierung" es sich handelt: von einem Sachbearbeiter oder einem Dezernenten, eine mündlich gegebene (rechtlich ziemlich belanglos) oder eine schriftliche (ziemlich verbindlich)?

    In vielen Fällen (z. B. Lehrerrat, Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen) ist bei Entlastungsstunden von einem "sollen" oder einer Empfehlung für eine irgendwie geartete Entlastung die Rede (z. B. statt Stundenentlastung Befreiung von Pausenaufsichten). Das wird schulintern je nach Schule demnach anders geregelt.

    Da spielt dann evt. die Lehrerkonferenz eine Rolle, da die über die Entlastungsstunden auf Vorschlag der Schulleitung befindet. Das würde aber wohl nicht für ein Modellprojekt gelten.

    Vielleicht ist die Schulleitung auch deshalb vorsichtig, weil sie erst einmal abwarten will, ob sie tatsächlich eine Entlastung bekommt, bevor sie sie verteilt. Es soll ja schon vorgekommen sein, dass die BR erst zusichert, man werde dies oder jenes bei der Stellenberechnung berücksichtigen, und letztlich gibt es im Anschluss doch nichts.

    Kannst du die Frage noch etwas konkreter gestalten? Bei der StuBo-Tätigkeit als Beispiel wird an den Schulen z. T. unterschiedlich definiert, welche Teilaufgaben darunter fallen, wenn bspw. einzelne Elemente in verschiedenen Händen liegen (Kollege A kümmert sich um Beratungstermine, B um das SBP, C macht etwas, was nicht zu den Standardelementen zählt, aber schulintern als Beitrag zum StuBo-Curriculum gewertet wird etc.).

    Was ich an dieser heutigen Information durch Frau Gebauers Ministerium (wieder einmal) ärgerlich finde:

    1) Der Kölner Stadt-Anzeiger ist mal wieder früher informiert als alle anderen.

    2) Gerade erst sind die Stundenpläne neu geschrieben worden angesichts der Rückkehr einiger vormaliger "Risiko-Lehrkräfte", dann dürfen die Grundschulen wieder neu planen. Und das tatsächlich an den Grundschulen, an denen ja aufgrund der durchgehenden Notbetreuung auch in den Osterferien tatsächlich alle Kolleg*innen, die einsetzbar waren, schon sehr viel leist mussten!

    3) Das Signal an die Öffentlichkeit/die Eltern ist: "Ich, Yvonne Gebauer, öffne alles!" Wenn aber aufgrund der weiterhin fehlenden Kolleg*innen, Hygieneregeln etc. die Schule oder insbesondere die OGS nur eingeschränkt öffnen kann, ist natürlich nicht Düsseldorf schuld...

    Ich vermute, samus erster Satz bezog sich darauf, dass die Schulleiter im selben Sprengel die Bewerber*innen, die für Ärger sorgen, durchaus kennen und denen dann noch so gute Bewerbungsunterlagen egal sind, wenn Sie wissen "Der kommt gleich mit dem Anwalt zum Einstellungsgespräch."

    Ich würde erst noch ein zweites Gespräch oder eine sorgsam formulierte Mail versuchen, in der dargelegt wird, warum man mit den gewählten Formulierungen Probleme hat und wie Alternativen aussehen könnten.

    Konferenzen sollten nicht mit persönlicher Anwesenheit durchgeführt werden.

    Für die Eintragung der Warnungen braucht man allerdings keine Konferenz. Jedoch würde ich fast darauf wetten, dass all diese Bestimmungen angesichts der derzeitigen Situation ausgesetzt werden: Es wird jeder versetzt und höchstens beraten, ob eine freiwillige Wiederholung nicht sinnvoller sei.

    Die Mail des Staatssekretärs Richter wurde in diesem Thread, glaube ich, noch nicht zitiert. Damit ist die Sache eigentlich eindeutig:

    "Sollten Sie [die Schulleiter] sich angesichts der nach jetzigem Kenntnisstand zu erwartenden Gefahren für einen vollständigen Unterrichtsausfall entscheiden, hielte ich diese Maßnahme für vertretbar.

    Weitere Hinweise finden Sie im Runderlass Bass 12-51 Nr. 1 sowie im Bildungsportal.

    Diese Maßgaben gelten nicht für Lehrkräfte. Diese haben – sofern zumutbar – im Rahmen ihrer Unterrichtsverpflichtungen in der Schule anwesend zu sein."

    (Quelle: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Minist…0207/index.html)

    Gibt's da eine belastbare Quelle (BezReg, Personalrat, Ministerium etc.) zu, mit der man auch zögerliche Schulleitungen überzeugen kann?

    Nein. An der von mir zitierten Stelle ist tatsächlich nur die Rede von "anderweitig dienstlichtätig"; dies ist an keinen Ort gebunden. Allerdings steht im Erlass an anderer Stelle "Als dienstliche Tätigkeiten in diesem Sinne gelten nicht die Zeiten der Unterrichtsvor- und nachbereitung."

    Es werden beispielhaft im Erlass dientliche Tätigkeiten aufgezählt, die anrechenbar sind; jedoch ist diese Liste nicht abschließend:

    - Eltern- und Schülersprechtage

    - Konferenzen und Dienstbesprechungen

    - Prüfungen

    - Schulveranstaltungen,

    - im dienstlichen Interesse liegende Fortbildungsveranstaltungen,

    - Veranstaltungen zur Förderung der Betriebsgemeinschaft,

    - sonstige dienstliche Veranstaltungen,

    - Erledigung von Verwaltungsarbeit.

    Pauschal "Home-Office" ist also keine dienstliche Tätigkeit. Konkret das Erstellen von Curricula oder anderen Konzepten könnte dazu zählen. Das müsste aber m. E. auch konkret von der Schulleitung angeordnet werden ("Kollege X, Sie können zu Hause bleiben, machen aber Y.").

    Wir müssen uns sogar in eine Anwesenheitsliste eintragen.

    Das hat formale Gründe für die Mehrarbeitsabrechnung. Grundsätzlich gilt: Stundenausfall infolge von witterungsbedingten Unterrichtsausfall wird als "Minusstunde" gerechnet. Wenn man aber "anstelle des Unterrichtseinsatzes auf Anordnung des Schulleiters zeitgleich anderweitig dienstlich tätig wird" (BASS 21-22 Nr. 21 Abs. 4.5), wird der Unterrichtsausfall nicht als Minusstunde angerechnet. Wer also in der Schule anwesend ist, Notgruppen betreut, Sammlungen aufräumt, Curricula bearbeitet, ist dienstlich tätig.

    Die Note wird in der Zeugniskonferenz beschlossen (durch den Fachlehrer). Vorher kann man also nichts sagen, weil da noch nicht beschlossen worden ist, nachher darf man nichts sagen, wegen des Konferenzgeheimnisses (zumindest wurde das bisher an meinen Schulen immer gesagt, ich habe aber immer noch keine Rechtsgrundlage für dieses ominöse Geheimnis gefunden). Aber da Schüler das Recht haben sich regelmäßig über ihre Note zu informieren, sollte der Stand von Ende Dezember/Anfang Januar doch eine gute Prognose für das Halbjahreszeugnis ermöglichen. ;)

    Es geht etwas vom Ausgangspost weg, aber als kleiner Nachtrag für NRW erscheint mir das wichtig:

    Die Note wird nicht in der Zeugniskonferenz beschlossen.

    "Die Fachlehrerin oder der Fachlehrer entscheidet über die Note in ihrem oder seinem Fach und begründet diese auf Verlangen in der Versetzungskonferenz. Sie oder er berücksichtigt die Gesamtentwicklung der Schülerin oder des Schülers während des ganzen Schuljahres und die Zeugnisnote im ersten Schulhalbjahr. Die Note kann durch Konferenzbeschluss nicht abgeändert werden". (VV zu § 21.1 APO-S I NRW)

    Das bedeutet: Die Note steht grundsätzlich schon vor der Konferenz, sie kann allerdings vom Fachlehrer auf der Konferenz geändert werden (wenn z. B. angesichts schwieriger häuslicher Verhältnisse eines Schülers, die eine optimale Leistungserbringung erschwert haben und die erst auf der Konferenz bekannt werden, eine Fachlehrkraft ein weiches Herz bekommt und die Note zum Besseren wendet; den Fall, dass eine Versetzungskonferenz einen Schüler "absägen" will und man aus ausreichenden Leistungen plötzlich im Gespräch auf der Konferenz mangelhafte macht, finde ich sehr "strange", um einen Vorredner zu zitieren.).

    Das Zustandekommen der Note muss man erläutern können, ein Konferenzgeheimnis gilt da nicht bzw. bezieht sich bspw. auf Äußerungen anderer Kolleg*innen oder Mehrheitsverhältnisse bei Abstimmungen:

    "Lehrerinnen und Lehrer informieren die Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern über die individuelle Lern- und Leistungsentwicklung und beraten sie. Ihnen sind die Bewertungsmaßstäbe für die Notengebung und Beurteilungen zu erläutern. Auf Wunsch werden ihnen ihr Leistungsstand mitgeteilt und einzelne Beurteilungen erläutert." (§ 44, Abs. 2 SchulG NRW)

    Man zweifelt schon stark an sich selbst wenn man es nur gewohnt war Besturteile zu erhalten und auf einmal nichts mehr vorhanden sein soll.

    Die im Eingangspost genannten Punkte zeigen doch, dass bei dir nicht nichts vorhanden ist! 3 Punkte entsprechen in NRW einer guten Leistung ("entspricht den Anforderungen"), also einer Leistung, wie sie ein ordentlicher Beamter an den Tag legt, 4 Punkte sind sehr gut ("übertrifft die Anforderungen") und 5 Punkte exzellent ("übertrifft die Anforderungen in besonderem Maße"). Wie oben schon erwähnt, bedeutet der Hinweis der Dezernenten nur, dass du in diesem Verfahren vermutlich "nur" vier Punkte (= sehr gut) erreichen würdest, aber ein anderer Bewerber entweder fünf Punkte schon erreicht hat oder ein Bewerber mit höherem Dienstgrad ebenfalls vier Punkte hat. Und da in vielen späteren Verfahren vermutlich auch fünf Punkte benötigt werden, ist der Hinweis auf Rückzug bei "nur" vier Punkten nicht zwangsläufig als Gemeinheit zu verstehen.


    Ich werde im Dezember ein Nachgespräch zur Revision mit meinem Dezernenten führen

    Das ist ganz wichtig, insbesondere um zu signalisieren, dass man ggf. bei weiteren Verfahren seinen Hut in den Ring werfen möchte. Wenn man keinen ganz schlechten Eindruck hinterlassen hat, bekommt man vielleicht auch einen Wink bezüglich künftiger Ausschreibungen.

    Jetzt ist es nur noch ein privates Treffen unter Schulfreunden und was sie da letztlich besprechen ist mir egal, aber ich hoffe für die jungen Leute, dass sie besseres finden, als die SMV zu planen, wenn sie schon in ihrer Freizeit so eine Hütte mieten

    Die Frage ist aber, wie die organisierenden SuS das gegenüber den Eltern verkaufen: Werden 5er und 6er in ihrer Funktion als Klassensprecher eingeladen, um über das SMV-Programm zu sprechen, und übernachten die dort auch? Das mag zwar juristisch keine Schulveranstaltung sein, aber den organisierenden SuS sollte zum einen ihre Verantwortung deutlich gemacht werden (Wer beaufsichtigt die Kinder?) und sie sollten in Bezug auf die Formulierung der Einladungen beraten werden, sonst hat anschließend die Schule zwar keinen finanziellen Ärger, falls etwas passiert, aber ein Imageproblem, denn für Außenstehende sieht es halt nach Schulveranstaltung aus.

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