Quereinsteiger/Probleme wg. Arbeitszeugnis

  • Liebe Leute,

    ich war bis Ende Januar 2020 fünf Monate lang als Quereinsteiger mit 20 LWS an einer Grundschule tätig. In meinem Arbeitszeugnis steht die verhängnisvolle Formulierung "... zu unserer Zufriedenheit..." (also dem Äquivalent zu "ausreichend"), wobei gleichzeitig einzelne untergeordnete Arbeitsschwerpunkte mit durchaus lobenden Worten erwähnt werden. Da ich mit der Gesamtbeurteilung nicht einverstanden bin und weil sie für mich willkürlich und nicht nachvollziehbar ist, habe ich meinem ehemaligen Schulleiter eine "Zeugnisberichtigungsklage" angekündigt. Hat hier jemand mit dem arbeitsrechtlichen Procedere bei einer solchen Klage Erfahrungen? War hier schon jemand (Quereinsteiger) auf ähnliche Art durch eine schlechte Bewertung seiner Arbeitsqualität betroffen?

    Freue mich über Erfahrungsberichte!

    Grüße :wink_1:

  • Nach 5 Monaten Quereinstieg willst du Klage einreichen, echt jetzt? Im Schuldienst gibts soweit ich weiß nicht mal verklausulierte Formulierungen, die Aufregung kannst du dir m.M.n. sparen. Frag doch erst mal nett, ob der Schulleiter andere Begriffe nutzen würde, die dir vorteilhafter erscheinen. Wo willst du dich denn mit dieser Beurteilung bewerben?

  • Ich habe es aufgegeben dann damals mir darüber noch den Kopf zu zerbrechen, nachdem ich erst nach einem Jahr nur durch Androhung der Dienstaufsichtsbeschwerde für den Schulamtsleiter überhaupt ein qualifiziertes Zeugnis erhalten habe

  • Ich glaube auch, dass es in der Schule keine verklausulierten Formulierungen gibt bzw. die SL nutzen solche Formulierungen ohne bösen Hintergedanken.


    Ich würde den SL auch freundlich auf diese Formulierungen ansprechen ohne direkt mit "Klage" zu drohen (abgesehen davon, ist eine Klage mitunter nicht immer sofort möglich). Oft muss man erst Widerspruch einlegen und kann dann erst klagen. Und wenn du diesen Schritt gehen solltest, wäre die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts sinnvoller. Der kennt sich rechtlich besser aus als wir Laien.


    Schulleiter in spe: Mache erst mal deinen Quereinstieg fertig, sammle Erfahrungen, gehe dann den regulären Weg über mehrere Beförderungsetappen ... und mache dich nicht gleich durch eine Klage unbeliebt!

  • @samu

    Was will dein erster Satz meinen? Dass NUR fünf Monate den Aufwand nicht lohnen? Wieso sollte der 'Zeugniscode' im Schuldienst keine Relevanz haben? Sondern stattdessen...? NATÜRLICH hab ich das Thema dem Schulleiter gegenüber angesprochen. Er gab vor, sich die gewählte Formulierung "gründlich überlegt" zu haben...mochte indes nicht konkret werden, worauf sie sich denn eigentlich gründet. Zu deinem letzten Satz kennst du die Antwort.

  • Ich vermute, samus erster Satz bezog sich darauf, dass die Schulleiter im selben Sprengel die Bewerber*innen, die für Ärger sorgen, durchaus kennen und denen dann noch so gute Bewerbungsunterlagen egal sind, wenn Sie wissen "Der kommt gleich mit dem Anwalt zum Einstellungsgespräch."

    Ich würde erst noch ein zweites Gespräch oder eine sorgsam formulierte Mail versuchen, in der dargelegt wird, warum man mit den gewählten Formulierungen Probleme hat und wie Alternativen aussehen könnten.

  • Flipper79

    "Die SL nutzen solche Formulierungen ohne böse Hintergedanken"... Mit Verlaub: ich hab viel Naivität in Schulen erlebt (ich war auch vorher schon im Schuldienst tätig), aber die Bedeutung der Codierungen im Arbeutszeugnis ist inzwischen allenthalben bekannt, und sollte insbesondere denen, die mit Zeugnissprache zu tun haben, bestens vertraut sein!

    Ich HABE den Schulleiter freundlichst darauf angesprochen...er blieb bei seiner Entscheidung. Habe dann per mail ausführlich dargelegt, weshalb die Bewertung mMn nicht angemessen ist...dazu Eingangsbestätigung, mehr nicht. Nochmals eine Email mit der Bitte um Zeugniskorrektur. Vor einigen Tagen (nach anwaltlicher Beratung) Ankündigung einer "Zeugnisberichtigungsklage", ordnungsgemäß per Einschreiben mit Rückschein.

  • In welchem Bundesland dauert ein Quereinstieg nur 5 Monate?

    Und falls du früher beendet hast, kann es dann nicht sein, dass es nur zur Zufriedenheit war?

    Gerade in Elternzeit, deshalb fast nur stille Mitleserin :essen:

  • Gut, wenn du meinst, dass eine Klage erfolgreich sein wird und der Anwalt dir dazu geraten hat, dann klag! Man macht sich durch sowas zwar nicht beliebt, aber was soll's? Klage am Besten durch alle Instanzen, den Anwalt wird's freuen. :D

    (Ich möchte nur vorsorglich drauf hinweisen, dass Klagen nur dann Erfolg haben, wenn ein Formfehler gemacht wurde und mitnichten immer zum Erfolg führt.)

    Vll. weichen auch Selbst- und Fremdwahrnehmung wie bei manchen Schülern voneinander ab:angst:

  • Zur Ausgangsfrage: Mit einer Zeugnisberichtigungsklage ist die inhaltliche Leistungseinschätzung kaum angreifbar, es sei denn man könnte nachweisen, dass diese objektiv falsch ist. Die reine Diskrepanz von Selbst- und Fremdwahrnehmung reicht hierfür i.d.R. nicht aus. Deutlich größere Chancen gibt es, wenn Formfehler im Zeugnis vorhanden sind, die Aufgabenbeschreibung falsch oder unvollständig vorgenommen wurde oder Tatsachen Erwähnung finden, die nicht in ein Arbeitszeugnis gehören. Davon ist im Eröffnungsbeitrag aber nichts zu lesen.


    Im Übrigen haben @samu und Der Germanist recht, dass man mit einer Klage gegen den Dienstvorgesetzten meistens vor allem verbrannte Erde hinterlässt, was sich schnell herumspricht. Das vertrauensvolle Gespräch ist meistens sehr viel zielführender.


    Ergänzung mit Blick auf #8: Die Androhung einer solchen Klage hat überhaupt keine Relevanz, daher ist auch keine Reaktion zu erwarten. Der SL hat ja bereits signalisiert, dass er deinem Widerspruch keine Abhilfe schaffen möchte. Wahrscheinlich hat er sich die Formulierung durchaus bewusst überlegt und kann im Verfahren notfalls plausibel machen, wie er zu der Einschätzung gelangt. Zu den Erfolgschancen der Klage und möglichen Auswirkungen habe ich oben bereits etwas geschrieben.

  • O.K., dann sind ja schon Fakten geschaffen. Ich halte das Vorgehen für dein gutes Recht, ob es auch klug war, ist eine andere Frage; das kann man aber aus der Ferne schwer bis gar nicht entscheiden.

  • Ich glaube auch, dass es in der Schule keine verklausulierten Formulierungen gibt bzw. die SL nutzen solche Formulierungen ohne bösen Hintergedanken.

    Schulleitungen haben meiner Erfahrung nach fast immer böse Hintergedanken und wissen genau, was sie tun. Der Code solcher Formulierungen ist denen mit ziemlicher Sicherheit bekannt.

    mochte indes nicht konkret werden, worauf sie sich denn eigentlich gründet

    Anscheinend hat der Schulleiter nicht die Eier zu sagen, warum es eine nur ausreichende Leistung ist.

    Das ist, als würde ich einem Schüler eine Note nicht begründen. Das ist schon fishy. Vielleicht kann der Schulleiter das gar nicht begründen, sondern es spielen persönliche Gründe eine Rolle?

    Uns sagt man immer wieder, dass wir Noten begründen können müssen und der Schulleiter macht das nicht. Allein das ist schon ein riesiges Indiz dafür, dass mal wieder jemand Unfähiges auf dem Posten sitzt. Viel Erfolg bei der Klage!

  • Milk&Sugar

    Ein Quereistieg "dauert" gemeinhin so lange, wie es in der Schule Bedarf gibt! In meinem Fall von September 2019 bis zum Ende des ersten Halbjahres, also bis Ende Januar 2020. Das war von Beginn an vertraglich so festgelegt...und war auch zum Ende kein Streitpunkt.

    Verwechselst du Quereinstieg und Vertretungsstelle?

    Gerade in Elternzeit, deshalb fast nur stille Mitleserin :essen:

  • Hä? Ich dachte, dass so ein Quereinstieg (zumindest in NRW) eine bestimmte Zeit dauert (2 Jahre) und man danach übernommen wird (nachdem man die Prüfung am Ende bestanden hat.

    • Offizieller Beitrag

    Milk & Sugar hat wohl recht - er verwechselt Quereinstieg mit Vertretungsstelle.


    Kurze Info aus dem Gedächtnis (ich hatte so eine Situation mal, dass ich eine untaugliche Vertretungskraft hatte und die ein "Arbeitszeugnis" haben wollte): als Schulleiter braucht man (zumindest in NRW) bei einer Vetretungsstelle nur angeben "XYZ hat von ... bis ... an unserer Schule gearbeitet".


    Sollte deine Frage für NRW gelten, wird das bei dir auch reichen. Sprich: wenn der SL es ändern muss, ändert er es so ab.


    kl. gr. frosch


    P.S.: da die Vertretungskraft mehr haben wollte, habe ich das im Schulamt abklären lassen. Die Aussage reicht so.


    P.S.:

    Zitat
    Wäre es nicht vielleicht angebracht, dem Nervbolzen einfach mal eine zu schallern?

    Ich nehme mal an, dass du in der Schule nicht so aufgetreten bist, oder? Ansonsten fände ich das Arbeitszeugnis deines Schulleiters noch nett. ;)

  • Schulleitungen haben meiner Erfahrung nach fast immer böse Hintergedanken und wissen genau, was sie tun. Der Code solcher Formulierungen ist denen mit ziemlicher Sicherheit bekannt.

    Ach komm schon: Als ob Schulleiter*innen grundsätzlich mit dem Gedanken im Büro sitzen, wie sie ihrem Kollegium das Leben möglichst schwer machen könnten. Ich kann noch nachvollziehen, dass du vlt. schlechte Erfahrungen mit 1-2 Personen gemacht hast und deren Verhalten nach außen so interpretiert werden musste. Aber solche Allgemeinplätze sind wenig hilfreich.


    Ich bin aber bei dir, dass die meisten SL sehr genau wissen, wie Gutachten zur Beurteilung formuliert werden müssen. Aber nicht, um Kolleginnen und Kollegen in die Sc***** zu reiten, sondern professionell einzuschätzen. Genauso, wie wir es mit unseren Schülerinnnen und Schülern machen, die sich manchmal auch ungerecht bewertet fühlen.


    Ich bin auch bei dir, dass mehr Transparenz bei der Leistungseinschätzung in beiden Fällen gut tut und wünschenswert wäre.

  • Ich bin amüsiert, wie viele Kommentatoren für mich (und damit ja eigentlich auch für sich selbst) "verbrannte Erde" fürchten...und gleichsam schon präventiv den Schwanz einkneifen, bevor sie sich überhaupt mit der geschilderten Sachlage auseinandersetzen. Da die Schule in einem anderen Bundesland liegt - in einer Region, in die ich sonst keine Verbindungen hab - muss ich mir auch nicht überlegen, ib es "klug ist" sich mit dem Schulleiter "anzulegen". Ich will schlicht ein Zeugnis, in dem die Qualität meiner Arbeit angemessen bewertet wird.

    EIN ganz zentraler Punkt meines Klageweges ist übrigens der beweisbare Punkt, dass der SL selbst nur durch eine einzige Hospitation Einblick in meinen Unterricht gewonnen hat! Diese Hospitation wurde übrigens mir "gut bis sehr gut" bewertet...

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