„Ich tue meinen Job so gut, dass ich mich zum einen im "rechtlichen" Rahmen befinde (sprich Dienst nach Vorschrift) und zum anderen noch ruhig schlafen zu können, sodass ich nicht das Gefühl habe anderen zur Last zu fallen.“
Mehr hat der Dienstherr, resp. die SL auch nicht zu erwarten. Es wird beamtenrechtlich ein Dienst „ mittlerer Art und Güte“ verlangt. Nicht mehr und nicht weniger! Solange es keine Arbeitszeiterfassung gibt – ich zeichne akribisch meine Arbeitszeit auf - werde ich keine Zusatzbelastung akzeptieren, wenn nicht auch eine Entlastung folgt.
Beiträge von Angryvarier
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Auch die Arbeitszeit zur Erfassung der AZ ist Arbeitszeit. Der Arbeitgeber tut also gut dran dein Zeitsparendes System zu implementieren.
Das stimmt für die aktuell geführten Prozesse in NDS aber nicht. Dort zählt der Erfassungsaufwand nicht zur AZ.
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Ich habe kein Problem damit, außerhalb der Feiertage in den Weihnachtsferien zu korrigieren. Mehr Feiertage sind nicht, es sei denn, man hat Urlaub genommen.
Ich habe damit leider ein Problem, wenn ich meine "Zuvielarbeit" dann nicht mehr ausgleichen kann. Ist mir leider des Öfteren passiert.
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Als Lehrkraft ist Teilzeit in viele Fällen Selbstverarschung. Hier finde ich eine Zeiterfassung wirklich wichtig.
Nicht nur als Teilzeitlehrkraft! Man könnte bei der wissenschaftlichen Erhebungslage Arbeitszeitbetrug durch den Dienstherr als erwiesen ansehen.Er nimmt ja billigend in Kauf, dass wir Überstunden leisten – natürlich besonders auch in Vollzeit –, ohne dafür eine entsprechende Entlohnung zu entgelten.
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Exakt, deswegen wird es auch spannend, wie die Länder sich positionieren.
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Glaubst du wirklich, das läuft dann so ab: "Ähm Chef, also wir haben ja morgen die vor 4 Monaten bekannt gegebene DB, meine Arbeitszeit ist für diese Woche aber schon anders verplant/aufgebraucht, das Land muss mir also die zusätzlichen 90min extra bezahlen"?
Ja genau das erwarte ich, wenn ich das Urteil aus 12.02.2025 des OVG Lüneburg lese. Denn genau mit dieser Argumentation wurde dem Rektor eine Nachzahlung von ca. 31.000 € zugestanden. Das war das Außergewöhnliche an dem Urteil. Dem Kläger wurde entgegen den Erwartungen Geld nachgezahlt, weil er durch die Arbeitszeiterfassung glaubhaft machen konnte, dass er diese Zeit für Arbeit verwendet hat. Das ist der Sinn und Zweck der Arbeitszeiterfassung, aber nicht eine Kontrolle oder gegebenenfalls Überwachung der Kollegen. Und ja, diese 31.000 € nach Versteuerung nahezu 38.000 €, tun dem Land, dem DH weh, so dass er sich demnächst überlegen wird, ob er Konferenzen und außerunterrichtliche Tätigkeiten ausweitet, wie er es bisher getan hat. Hier sind wir also wieder bei meiner These. Er wird hier reduzieren müssen, da es sonst für ihn zu teuer wird.
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Und wie ich bereits korrekt beschrieb, liegt man unter Hinzunahme der unterrichtsnahen Tätigkeiten (Korrekturen, Vorbereitung) bei knapp 70% der Arbeitszeit. Die restlichen 30% sind für andere Tätigkeiten reserviert und werden natürlich auch jetzt bereits "bezahlt" (mal abgesehen davon, dass Beamte ohnehin nicht nach Arbeitszeit bezahlt werden). Deine Behauptung, Zeiten für DBs u.ä. seien bislang unbezahlte Arbeitszeiten, da sie nicht erfasst würden, stimmt schlicht nicht.
Ich glaube, du verstehst die Problematik nicht!! Korrekturen und Vorbereitungszeit werden nicht als AZ gemessen und interessiert den Dienstherr nicht, da diese Zeiten bereits eingepreist sind. Insofern arbeite dich doch bitte einmal erst in das Thema ein, bevor du zu meinen Thesen Stellung nimmst.
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Niedersächsische Arbeitszeitstudie
Lehrkräfte an öffentlichen Schulen
2015 / 2016
S. 89Hier geht der Autor on 29,92% Unterrichtszeit/ Aufwendungen für das Deutat aus.
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Tätigkeiten im außerunterrichtlichen Bereich gehören zu den Kernaufgaben von Lehrkräften und sind absolut nichts neues.
Diese Verteilung ist weit neben der Realität, wie man durch eine eigene Arbeitszeiterfassung leicht ermitteln könnte. Noch immer liegt der typische Tätigkeitsschwerpunkt klar im Bereich von Unterricht und unterrichtsnaher Lehrarbeit. Das lässt sich übrigens auch leicht aus der (m.W.n. bisher größten) Arbeitszeitstudie zur Lehrerarbeitszeit in NDS von 2015 herauslesen.
Ja, diese muss kommen. Sie wird aber lediglich transparenter machen, wie die Arbeitszeit aufgeteilt (und aufzuteilen!) ist.
Diese Tätigkeiten zählen auch jetzt bereits als Arbeitszeit.
Nein, die Arbeitszeiterfassung muss gerade personenbezogen und nicht anonym erfolgen. Nur so ist eine zielgenaue Steuerung und entsprechende Fürsorge möglich.
Auch wenn das immer wieder gerne vorgebracht wird: diese Tätigkeiten stehen nicht in einem unauflösbaren Widerspruch zueinander. Und noch einmal: sie zählen auch jetzt bereits beider zur Arbeitszeit.
Du argumentierst hier unsauber, denn gem. Studie umfasst der Bereich „unterrichtsnahe Lehrarbeit“ eher Tätigkeiten, die bisher nicht erfasst werden. Wissenschaftlich ist Standard, von einem Verhältnis von ⅓ Unterricht, d.h.Deputat, und ⅔ nichterfasste AZ auszugehen, je nach Schulform. Insofern bewege ich mich eher im konservativen Bereich mit meiner Äußerung.
Sicherlich gelten die von mir angeführten Bereiche unstrittig als AZ, sie werden aber nicht als solche abgerechnet, da nicht erfasst.
Bezahlt wird der Beamte nach Deputat, leider.., und genau hier liegt der „Hase im Pfeffer“ -
Klinger : Es gibt schon Vorgaben, nämlich die Deputatsstunden. In den letzten Jahren gab es aber zusätzliche schulische Aufgaben, die bei den Deputatsstunden nicht berücksichtigt wurden. Man könnte das jetzt aus dem Bauch heraus machen, aber warum nicht das Ganze empirisch erfassen und auswerten, um die Deputatsstunden auf Basis des aktuellen Arbeitsrechts (Hier könnte man auch mal hinterfragen, ob dieses zukünftig weiterhin so viele Ausnahmen für Beamte vorsehen soll.) neu zu bestimmen? …
Meine Thesen hierzu:
1. Wir haben keinen Lehrermangel, nur eine starke Verschiebung der AZ in die nichtunterrichtlichen Bereiche ( Konferenzen, DB‘s, Projektwochen, schlechtgemachte Weiterbildungen, Aufzeichnungspflichten, Klassenfahrten, Kommissionen etc.)
2. Diese Verschiebung führt bei einem Verhältnis von 35-40% Unterricht / 65-60 nichtunterrichtliche Bereiche zu einer starken Belastung der KuK, da ja der eigentliche Unterricht auch noch vor- und nachbereitet werden muss, eben auch in der nichtunterrichtlichen Zeit.
3. Die AZE muss kommen, um dieses Missverhältnis offenzulegen, indem es für den Dienstherrn teuer wird, diese Aufblähung den KuK gleichsam „ nebenbei aufs Auge zu drücken“. Denn nichts anderes passiert, da der Dienstherr genau weiß, dass diese AZ eben nich gemessen wird. Insofern ist ihm egal, dass KuK neben dem Unterricht und der dazugehörigen -völlig legitimen-Vor-und Nachbereitung noch viele andere Dinge erledigen müssen, die natürlich als Belastungen wahrgenommen werden und eigentlich hinterfragt gehören.
4. Der Dienstherr muss bei Einführung der AZE wissen, dass dieser letztgenannte nichtunterrichliche Bereich wie zusätzliche Konfenzen, DB‘s etc. ihn nun richtig Geld kosten wird, da er ja nun zur AZ zählt.
5. Die AZE wird individuell und anonymisiert erhoben. Zugriffe auf personenbezogene Angaben sind hierbei streng geregelt, da sie ja dem Gesundheitsschutz dienen soll und nicht als Druckmittel des Dienstherrn.
6. Der Dienstherr dürfte sich in der Folge sehr wohl überlegen, ob ihm der basale, notwendige Unterricht weniger wichtig ist als die dritte DB zum schulinternen Fachcurriculum, wenn beides als AZ gilt und gleichrangig abgerechnet wird . -
Der Ablauf ist doch genau festgelegt:
1. Überlastungsanzeige
2. Keine Reaktion auf o.a.
Überlastungsanzeige3. ein Jahr weitere Aufzeichnung nach vom
Gericht anerkannter Methodik4. Eintreten der Beweislastumkehr gem.
Urteile aus 2019, resp. 2022 (BAG) und 02.
2025
5. Klage und ggf. Verfahren mit entsp. Urteil.
bei methodisch sehr granularer
Aufzeichnungsmethodik.
So Long … -
Ich erfasse die Arbeitszeit seit Langem und werde deshalb diesen Monat Klage gegen den Dienstherrn einreichen wg. Verletzung der ges. Ruhe-und Pausenzeiten und Arbeitszeitbetrugs.
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In diesem Sinne hatte ich auch meinen Post zur Überlastungsanzeige verstanden wissen wollen. Selbst wenn man seine Überlastung anzeigt, hat das häufig -wie in meinem Fall - keine Auswirkung. Warum, weil die Behörde offensichtlich kein Interesse daran hat oder überlastet ist. Demzufolge ist die Arbeitszeiterfassung umso drängender und wird wohl auch - wie das kürzlich ergangene Urteil des OVG Lüneburg- in „Kürze“ umgesetzt werden müssen, da sich Klagen häufen werden. Ein Kollege hat seine Arbeitszeiterfassung mit Hinblick auf das erwähnte Urteil bereits an den RA weitergeben und wartet auf die Klageerhebung. Viele KuK in meinem Umfeld haben jedoch Bedenken, sich gegen den Dienstherrn zu wenden. Einigen reicht es aber nun. Verhält es sich bei Euch ähnlich? Wie schätzt ihr die Situation bei Euch ein. Ist die Stimmung auch so schlecht im Kollegium?
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...Also in Kurzform: Worauf wartet ihr? Erfasst eure Arbeitszeit auch jetzt bereits und steuert diese damit aktiv. Es sind alle Möglichkeiten dafür bereits vorhanden. Und ja, es ist ärgerlich, dass es keine zentrale Vorgabe zur Art und Weise gibt. Das hindert uns aber nicht daran, es dennoch zu tun...
Also, hier muss ich doch mal nachhaken. Ich habe meinen AG/Dienstherrn über meine Belastung auf dem Dienstweg informiert. Passiert ist dann 9 Monate lang nichts. ... Interessiert keinen....
Bis auf ein Gespräch in der Behörde ist nichts passiert. -
Hier mal das Urteil zu o.g. Fall:
https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/documen…75-5c0bd703fa8b
Es hilft nur die Klage…
VG
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Auch im Falle von Arbeitszeitkonten ist der Arbeitsschutz vorgeschrieben, was bedeutet, dass ein Arbeitszeitkonto der Problematik, die hinter der Einführung der Arbeitszeiterfassung steht, nicht abhelfen wird. In Sachsen wird meiner Meinung nach gerade versucht auszutesten, was überhaupt zur Arbeitszeit zählt und was nicht.
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Wenn man „Planung/Vorbereitung“ auf den Stundenzahl schreibt, muss man dann dazuschreiben, wo man das macht? Café, Parkbank, B101?
Tatsächlich eine aus meiner Sicht sehr wichtige Frage. Da die Arbeitszeiterfassung ja nicht dazu führen soll, dass die KuK der Maßregelung und Kritik des Dienstherrn ausgesetzt sind. Schließlich soll die Arbeitszeiterfassung uns ja nutzen! Ich zeichne nur bis zu Unterkategorie 2 auf, also Arbeitszeit daheim (außerhalb der Schule!!) > Korrektur. Mehr gebe ich nicht an, da sonst Informationen an den Dienstherrn weitergegeben werden, die ihn nichts angehen. Das ist auch in der aktuellen Diskussion wichtig.
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Moin, ich habe mir diese Frage auch gestellt und eine Kategorie "Krank" erstellt. Diese ist dann gleichrangig mit den Kategorien AZ in der Schule-AZ daheim. In dieser Kategorie verzeichne ich dann nur die Unterrichtsstunden, die ich nicht habe unterrichten müssen, sonst nichts.
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Mich würde einmal interessieren, wie diese Aufzeichnung /Studie aufgebaut ist und welche verschiedenen Arbeitsprozesse der eingepflegt sind. Ich vermute mal, dass das so vorgegeben ist, oder? Dadurch legt dann ja der Dienstherr/ Land Sachsen fest, was als Arbeitszeit zu gelten und zu erfassen ist. Oder ?Bei mir dauert es ca. 1-2 M am Tag mit etwas Routine. LG
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In der Regel sind die Aufgabenverteilungen gerade nicht fest, sondern können auch nachträglich angepasst werden.
Hi, ich schalte mich mal hier ein in Eure Diskussion. Auf Seite 22 des Anhangs findet ihr einen aktuellen Artikel zu diesem Thema. Bitte nicht falsch verstehen. Ich mache hier keine Werbung für diesen Verband und bin auch nicht in dem Bundesland tätig. Mir sind aber die Klagen gegen die Zusatzaufgaben bekannt. Alle sind bisher gescheitert mit der Begründung, dass ein besonders erfahrener und belastbarer Beamter keine zeitliche Entlastung benötige. In einem Verfahren wurde dann die Arbeitszeiterfassung von den Richtern eingefordert. Ich glaube, dass sich diese ganzen Probleme nur über die Arbeitszeiterfassung lösen lassen. Z.T. sind schon mehrere Verfahren beim OVG anhängig in der Frage, ob die Arbeitszeiterfassung eingefordert werden muss, da der Dienstherr sich beständig weigert und es nur noch darum geht, Zeit zu schinden s. Sachsen.
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