Beiträge von Angryvarier

    Doch, natürlich. Du musst nur den Allerwertesten in der Hose haben, dich nicht einschüchtern zu lassen bzw. dich nicht in vorauseilendem Gehorsam selbst gesundheitlich zu schädigen.

    Nein, sorry! Da muss ich dir widersprechen. Es bringt null, wenn ich zu meinem SL gehe und sage, dass ich die Woche 54 Stunden gearbeitet habe. Dann schaut er mich mit großen Augen an und sagt mir, dass ich effizienter arbeiten müsse. Das einzige, was hilft ist die Verpflichtung des AG/der Behörde diese Daten zu erheben und -noch wichtiger- auszuwerten! Bisher ist aber unklar, ob wir als Beamte überhaupt unter diese Neuregelung fallen. Bis eine solche Sache vor dem VerwG und durchgefochten ist, vergehen nochmal 1-2 Jahre, wie diverse Bsp. im Forum zeigen. Na dann!

    Es hindert einen niemand daran, bereits jetzt die eigene Arbeitszeit zu erfassen. Es gibt da neben dem klassischen Stundenzettel inzwischen auch einige brauchbare Apps, in denen das schnell geht und man seine eigene Arbeitszeit auch gut budgetieren kann. Ich mache das inzwischen seit knapp 3 Jahren und habe für mich persönlich sehr gute Erfahrungen damit. Ich erlebe die Erfassung als gutes Steuerungsinstrument für meine Arbeitszeiten und kann auch mal guten Gewissens den Stift fallen lassen.

    Das stimmt, aber es hilft dir auch nicht, wenn es nicht als Bestandteil und Mittel des ArbSchG offiziell eingeführt und anerkannt ist. Dann mache ich das für mich selbst ! Das ist schön! Es Schafft aber keine Abhilfe bei den realen Missständen, denen wir unterliegen. Leider

    Ich bin im Übrigen auch nicht der Meinung, dass Arbeitszeiterfassung automatisch auch heißen wird, dass man nicht mehr - wie jetzt - die Ferien mehr oder weniger ganz frei nehmen kann. Im Regelfall ist das ja der Effekt von Mehrarbeit während der Unterrichtszeit und damit Überstundenabbau. Warum sollte das nicht weiterhin gehen, wenn man die Arbeitszeit erfasst?

    Es muss nur eben genauer per Buchführung erfasst werden.

    Moin, Überstundenabbau??? Das habe ich noch nie gehört?? Fragt jemand bei Dir danach?? Laut SL gibt es keine Überstunden bei uns Lehrern??? Wir müssen, um die Ferien frei zu haben, immer so ca. 46,7 Stunden die Woche arbeiten! Wäre schön,wenn ich mal unter 50 käme:victory:

    Im Übrigen scheint die Mehrheit von Euch Diskutanten davon auszugehen, dass wir tatsächlich bald der Arbeitszeiterfassung unterliegen. Ich bin da noch etwas skeptisch, da ich mir nicht vorstellen kann, dass der Dienstherr hier nachgibt.

    In Bayern ist das ganz normaler Teil der Strukturen. Hier machen das die Fachsprecher, dafür es das auch kein Wahlamt, sondern - zumindest bei größeren Fächern - eine A15-Stelle.

    Da es das bei uns nicht gibt, wird das von A14ern mit mehreren Funktionen z.T. ohne Entlastungsstunden Betreuung der IT, Ganztagorganisation , Orga der Schilfs, Schulbuchausleihe gemacht.

    Quittengelee

    Also fallen dann Überstunden an! Genau eine solche massenhafte Dokumentation gibt dann aber Personalräten sowie Interessensvertretungen genug Munition in die Hand um die Senkung der Pflichtstunden zu beantragen oder einzuklagen.

    Nein, es wird noch besser, denn die Richter werden im Verwaltungsprozess genau diese möglichst dezidiert aufgezeichnete Arbeitszeiterfassung haben wollen , um dann zu urteilen! Es geht leider ohne Arbeitszeiterfassung nicht! Wir können uns nur auf diesem Weg gegen zu hohe Arbeitsbelastung und Überstunden und vor allem Arbeitszeitentgrenzung wehren.

    Bei uns wird man zur Sl zitiert, ist schon mehrfach geschehen

    Exakt das passiert! Und der Hinweis auf Wochen-Arbeitszeit wird nicht akzeptiert, da diese nicht messbar ist! So, dreht sich die Katze wieder im Kreis! Deswegen brauchen wir eine Arbeitszeiterfassung mit Anfang Ende und Dauer der Arbeitszeit! Übrigens, habe schon zwei Überlastungsanzeigen geschrieben. Passiert ist bis auf ein Gespräch mit der Schulleitung nichts.

    Doch, ich glaube, du benötigst Schutz vor dir selbst. Deine Behörde weist dich sicher nicht an, auch am Samstag und Sonntag zu arbeiten. Du hast eine feste Wochenarbeitszeit und dann ist auch Schluss. Hierfür kann die Zeiterfassung - die ich ohnehin seit längerem empfehle durchzuführen - sehr helfen.

    Tja, ich zeichne auf ! Na und? Interessiert doch keinen! Arbeiten müssen innerhalb von 14 Tagen korrigiert sein, Termine für DB, Sitzungen, Konferenzen und Absprachen stehen auch fest!Solange die Arbeitszeiterfassung nicht als legitimes Mittel des Arbeitsschutzes anerkannt ist, bringt sie auch nichts. Ok, ich weiß, wieviel ich gearbeitet habe, mal 51, mal 54 Stunden!

    Weil du sonntags nur arbeiten sollst, wenn es für DEN Tag angewiesen ist (Arbeitsschutz). Wenn du es freiwillig machst (weil du dir den Freitag Nachmittag freigenommen hast), dann schreibst du es dir mit Bleistift auf und im Programm auf Freitag Nachmittag oder Samstag.

    Hm, leider gibt es bei mir nichts zu wählen, habe keine Wahl, da ich keinen Tag ohne Arbeit habe!!! und nein, ich benötige keinen Schutz vor mir selbst, sondern vor den Anforderungen der Behörde!!!

    Meine Zeit an der Schule mag nun noch nicht so lang sein. Dennoch, habe ich schonmal geschrieben, wir haben eine solche Arbeitszeiterfassung und arbeiten mit Zeitguthaben und Urlaubstagen. Ich hatte noch nie ein Problem damit. Einziges Problem ist manchmal, dass ich mehr Zeitguthaben und/oder Urlaub habe als ich abbauen kann und man dann zumindest für den Urlaub individuelle Lösungen finden muss. Wir haben ein Konzept, bei dem es eine gewisse Zeitpauschale gibt, für das was man eben mal so zwischendurch macht, der Gedanke, die Mail etc. Ansonsten gibt es feste Arbeitsplätze in der Schule und für Vollzeitkräfte eine Anwesenheitszeit (was im Hinblick auf sinnvollen Vertretungsunterricht z.B. super ist, oder auch mal Unterrichtstausch ermöglicht um einen Schultag frei zu haben). Teilzeitkräfte haben keine Anwesenheitspflicht außerhalb des Unterrichts, aber ebenfalls einen Arbeitsplatz. In begründeten Fällen kann es Ausnahmen von der Anwesenheitspflicht geben.

    Ich mag das Konzept, es fördert übrigens ungemein die Zusammenarbeit und den Austausch im Kollegium. Aber ja ich sehe auch, dass dies an öffentlichen Schulen aus Platzgründen so nicht umsetzbar ist. Dennoch spricht auch dort nichts gegen eine Zeiterfassung.

    Arbeite ich mal am Sonntag, schreibe ich die Zeit eben an einem anderen Tag auf. Samstags darf ich sowieso aufschreiben.

    Hm, wieso darfst du Sonntag nicht aufschreiben? Sorry, arbeite immer Samstag und Sonntag, da sonst keine Möglichkeit, die Arbeit zu schaffen.

    Hehe, nein!! Es kommt besser! Das BAG hat tatsächlich auch die Möglichkeit erwähnt, das händisch in einen Tabelle einzutragen!! Aber, um etwas zu beschwichtigen! Es wird sinnvollerweise über eine App z.b. Timetrack o.Ä. laufen, die auch ein Online-Portal oder Ähnliches hat! Hier werden dann nach einiger Zeit sicher auch Schnittstellen zum Hochladen der Daten kommen. Das ist jetzt aber erstmal reine Vermutung! Aber, so funktioniert es bei mir privat!

    Hehe, das ist der Nachteil bei der AZE! Du bist nicht mehr frei in der Wahl des Zeitpunkts deines Urlaubs und eigentlich warst du niemals frei in der Länge deines Urlaubs, der umfasst nämlich nur 30 Tage, d.h. dass der Dienststellenvorgesetzte dir am Beginn des SJ mitteilt, dass du in den Sommerferien, so du deine Wahl nicht anders getroffen hast, deine 30 Tage Urlaub erhält und in den folgenden Ferien brav die Bibliothek sortierst und/oder deine Klausuren (Osterferien) korrigierst und/oder Projekte vorbereitest. Das kann er anweisen. Andererseits hast du dann in den normalen Wochen auch nicht 46,63 Stunden in der Woche arbeiten, wie es Mussmann in seiner AZ-Studie 2016 erhoben hat.

    Dann ist die Konferenzteilnahme aber trotzdem Arbeitszeit. Oder verstehe ich deine Anmerkung falsch?

    Selbstverständlich, aber eben nicht mehr in der Schule, sodass du die Zeit zw. 12:12 Uhr und dem Beginn der Konferenz für dich, d.h. daheim fürs Aufräumen, Kinderbetreuung etc. nutzen kannst, wenn ich dich richtig verstanden habe:aufgepasst:

    Nur: Wenn die Konferenz erst um 14 Uhr beginnt: Darf man mir dann knapp 2 Stunden Pause zwangsweise abziehen? Oder darf ich die Zeit zum Korrigieren etc. nutzen und dafür an einem anderen Tag eher gehen?


    Im Prinzip würde das ja bedeuten: Geht die Konferenz bis 16 Uhr, habe ich 3.18 Überstunden gemacht (halbe Stunde Pause muss ja abgezogen werden), die ich irgendwo wieder abfeiern muss.


    Klingt interessant. Da wird die Belastung der Teilzeitkollegen durch dieses ewig vielen Konferenzen und DB mal wirklich deutlich.

    Zumindest, was die Anwesenheit in der Schule vor Ort betrifft, werden viele Konferenzen online stattfinden müssen, wobei natürlich die zeitliche Komponente nicht zu beeinflussen ist. Wenn bis 15:30 Unterricht, dann auch erst später Beginn der Konferenz

    Dann muss es aber auch Zeitvorgaben geben. Z.B. ein 30 er Korrektursatz je 90 Minuten Klausuren muss in 6 Stunden erledigt sein.

    Das wird dann spannend.

    Naja, es geht erstmal um die ganzen "Zeitfresser" wie Konferenzen, Pädagogische Konferenzen, Dbs , aber auch um Zusatzaufgaben, die von den KuK in den letzten Jahren verstärkt übernommen wurden, AGs, für die Zeit beansprucht wird, etc. Da wird erstmal ein Entschlackung stattfinden, um wieder Raum für die eigentliche Aufgabe zu schaffen- vernünftigen Unterricht. Eine Vorgabe, wie du sie jetzt vermutest, wird ja von dem BAG Urteil und den Kommentatoren dazu dezidiert ausgeschlossen. Die Zeiterfassung soll eben nicht dazu führen, dass Angestellte im Sinne des ArbSchG ´s (§2) mit dem Nachweis der AZ unter Druck gesetzt werden.

    Ich würde dann aber auch gern den Blick meiner SL sehen, wenn ich pünktlich um 17 Uhr den Stift fallen lasse, obwohl noch eigentlich wichtige Dinge zu erledigen sind....Abikkausuren werden dann eben erst Wochen später korrigiert, Besprechungen abgebrochen und vertagt, Extra-Klassenfahrtlehrkräfte für die 24 Std Schichten benötigt etc etc. Achja, 8 Std Unterrichtstage plus Konferenz im Anschluss darf dann auch nicht mehr sein, ein Traum :)

    Das sehe ich genauso. Das wäre die Konsequenz, dass die KuK dann um 17:00 nach Hause gehen und die Arbeit liegen bleibt. Samstags- und ggf. Sonntagsarbeit ist damit dann auch in der heutigen Form vorbei. Die Rückgabe der Klausuren /KA infolge von längeren Korrekturzeiten würde natürlich zu Unmut bei den Eltern etc. führen. Natürlich müssten wir uns damit begnügen unserer Jahresurlaub auf 30 Tage beschränkt zu sehen und in den übrigen Ferienzeiten gem. Anordnung vom SL zu arbeiten -übrigens, die SL auch! Der Nachweis der Überlastung, der heute gerne weggedrückt wird, fiele leichter und häufiger aus. Schwierig würde es für zur Schule pendelnde KuK mit kleinen Kindern. Hier würden sie sicher unter Druck geraten. Mal sehen :grimmig:

    Das stimmt, der Nachweis für Überstunden wird vermutlich nicht leichter. Aber, der AG/Dienstherr ist nach dem aktuellen BAG Urteil verpflichtet, die Aufzeichnung des Arbeitnehmers zu kontrollieren und zu archivieren, um die Zeiten und Überschreitungen sichtbar zu machen, d.h. die "Grauarbeit", die bisher kaum jemand gesehen hat, bekommt eine Größe, die messbar und justiziabel sein wird. Stellt sich heraus, dass der Dienstherr wissentlich gegen das Arbeitschutzgesetz, dem auch Beamte (§2) unterliegen, verstossen hat, weil er den Arbeitsplatz/ die Stelle mit zu vielen Aufgaben belegt, wird das nunmehr Konsequenzen für den Dienstherrn haben. Hier ein Bsp.: Wird eine Funktionsstelle ausgeschrieben, wird nun sehr genau geschaut werden müssen, ob diese in der AZ noch zu schaffen ist. Es reicht nicht mehr aus, von besonders "leistungsstarken" KuK zu sprechen. Hier schreiben die Richter dann auch eine Arbeitszeiterfassung vor. Sollte das nicht der Falls sein, wird das Gericht nicht umhinkönnen, dem Funktionsstelleninhaber Entlastungsstunden zu geben und ggf. den Dienstherrn wegen Verstoß gegen das ArbSchG anzuzeigen.

    Daneben darf die Arbeitszeiterfassung nicht dazu missbraucht werden, KuK als vermeintliche "Minderleister" unter Druck zu setzten. Das ist dezidiert ausgeschlossen und wird von den Personalräten verhindert werden müssen, die ja laut Urteil eine Ausgestaltungsmöglichkeit für die Arbeitszeiterfassung haben müssen laut BAG Urteil. Also mal schaun :gruss::gruss:

    Tja, selbst mit nur 30 Tagen Urlaub und Arbeit in den Ferien nicht? Wie soll’s denn sonst gehen? Dann eben von 7:30-18:00 Uhr? Is doch auch völlig egal! Die Arbeit ist in 41 (resp. 46,5Stunden) Stunden WAZ nicht!!! zu schaffen! Die Rechtsprechung nimmt jedenfalls Pauschalangaben nicht mehr hin! Also AZ-Erfassung wird kommen🤔. Bleibe gespannt🤔🤗

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