Ich habe es schon mal geschrieben:
JETZT ist es so, dass die Arbeitszeit nicht erfasst wird und es dementsprechend auch keine Vorgabe von oben gibt, wie viele Arbeitssstunden für einen noramlen Arbeitstag veranschlagt werden und es keine Vorgaben zu täglicher oder wochenweiser Höchstarbeitszeit gibt. Wenn du krank bist, bleiben die Korrekturen liegen und du machst sie irgendwie so on top zu all den anderen Aufgaben, die neben den festgeschriebenen Unterrichtsstunden aber auch neben Konferenzen, Elterngesprächen, Tagen der offenen Tür, Sommerfesten etc. anfallen.
DANN (= bei gesetzlich festgeschriebener Arbeitszeit) muss es so sein, dass jedem Arbeitstag ein bestimmter Wert X an Arbeitsstunden zugrunde gelegt wird und dass es eine Höchstarbeitszeit pro Woche gibt. Sagen wir, bei Vollzeitstelle 8.30 Stunden Arbeitszeit am Tag bei max. 48 Stunden in der Woche. Wenn du jetzt zwei Tage krank bist, dann gelten die 17 Stunden Arbeitszeit als abgeleistet. Dann hast du halt nur noch max. 31 Stunden in der Woche, die du überhaupt arbeiten DARFST. Davon ziehst du die übrige Unterrichtszeit ab und die Vorbereitungszeit und wenn dann wegen Konferenzen und anderen Extraaufgaben nicht genug übrig bleibt, um die Arbeiten wegzukorrigieren, dann muss dein Schulleiter dir sagen, welche Maßnahmen du ergreifen sollst, um nicht über die 48 Stunden zu kommen. Wenn er dann sagt, du sollst halt die KLausuren auf die nächste Woche schieben und da schon der nächste Stapel liegt, muss ER halt nächste Woche wieder eine Entscheidung treffen. Irgendwann wird er nicht mehr umhin kommen, dich an irgendeiner Stelle zu entlasten, vermutlich erstmal bei Mitarbeit an Extraaufgaben oder bei Anwesenheit an Konferenzen, wenn es hart auf hart kommt, eben indem er dich vom Unterricht freistellt.
Das Spielchen geht jetzt auch schon, in abgewandelter Form steht das hinter dem Erteilen von Korrekturtagen im Abitur. Aber mit offiziell erfasster Arbeitszeit und mit gültigen Höchstarbeitszeiten ist es einfacher, dies auch nachzuweisen und einzufordern.