Ständig spontane Präsenzpflicht

    • Offizieller Beitrag

    ich bin mir nicht sicher, ob ich das Ausgangsproblem richtig verstanden habe:

    Da wird dem TE gesagt, er/seie solle in den im Stundenplan ausgewiesenen Freistunden sich bereit machen für evtl anfallende Vetretungen? Die aber gar nicht immer anfallen?

    Wo ist dann das Problem? In einzelnen Freistunden wird man doch eh nicht viel anderes machen als im Lehrerzimmer zu sitzen. Bei Randstunden sehe ich die Einschränkung, die eine solche Regelung mit sich bringt, aber mittendrin?

  • Bei uns wird bei 8 Stunden am Tag schon Rücksprache mit den Kollegen gehalten. Da soll eine Unterrichtsstunde Mittagspause sein. Bei unseren Schülern ist das ja auch so.

    Nein, bei uns wird da keine Rücksprache mit den KuK gehalten, weil acht Stunden Unterricht am Stück - wie gesagt - an einer BBS absolut normal sind (auch für die SuS, insbesondere die in der Berufsschule, den Fachschulen und im BG). Unsere SuS haben ebenfalls keine längere Mittagspause; zwei Umfragen in den letzten 15 Jahren haben ergeben, dass die auch von den SuS nicht gewollt wäre (sie möchten stattdessen lieber bei Unterrichtsende nach der 8. oder 10. Stunde so schnell wie möglich nach Hause).

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • ich bin mir nicht sicher, ob ich das Ausgangsproblem richtig verstanden habe:

    Da wird dem TE gesagt, er/seie solle in den im Stundenplan ausgewiesenen Freistunden sich bereit machen für evtl anfallende Vetretungen? Die aber gar nicht immer anfallen?

    Wo ist dann das Problem? In einzelnen Freistunden wird man doch eh nicht viel anderes machen als im Lehrerzimmer zu sitzen. Bei Randstunden sehe ich die Einschränkung, die eine solche Regelung mit sich bringt, aber mittendrin?

    Die Anordnung sich bereitzuhalten, sorgt dafür, dass Bereitschaftstunden anfallen. Diese müssten bezahlt werden, werden aber nicht bezahlt.

    Die im Stundenplan eingepflegten regulären Präsenzstunden sind im Deputat enhalten. Insofern würde ich der Anordnung auf Präsenzstunden widersprechen und mir die rechtliche Grundlage zeigen lassen. Dabei ist es unerheblich, ob man nichts anderes macht, als im Lehrerzimmer zu sitzen, da der Bereitschaftsdienst zur Arbeitszeit zählt.


    Pausenzeiten sind in den entsprechenden Verordnungen festgehalten. Ob die längeren Pausen, die man im Lehrerzimmer verbringt, dazu gehören, kann man sicherlich diskutieren. Eine 30-minütige Pause muss es aber nach 6 Stunden (also spätestens um ca. 14 Uhr) geben.


  • Wo ist dann das Problem? In einzelnen Freistunden wird man doch eh nicht viel anderes machen als im Lehrerzimmer zu sitzen. Bei Randstunden sehe ich die Einschränkung, die eine solche Regelung mit sich bringt, aber mittendrin?

    Nö, in Freistunden erledige ich meine Einkäufe, fahre zum Frühstück nach Hause oder mache Sport.


    Von Präsenzpflicht außerhalb von Unterricht und Konferenzen habe ich bei uns in NRW. BK gottseidank noch nie gehört.

  • Irgendwie ist die Frage, was man als Kollegium will. Vorhersehbarkeit oder Präsenzminimierung?


    So feste Bereitschaftszeiten machen nur Sinn, wenn sie Adhoc-Vertretungen zuverlässig abfangen. Du bezahlst die Vorhersehbarkeit mit einer gewissen Form von Präsenz. Irgendwie ist auch klar, dass dieses System, wenn es Kollegen schonend knapp vereinbart wird, nur bis zu einer gewissen Grenze Vertretungsfälle auffangen kann.


    Würde das schwierig und gäb es Ärger mit so einer kollegiumsinternen Vereinbarung, dann würde ich in NRW immer auf die allgemeine Regelung zurückgehen. 'In den Kernzeiten deiner Schule kannst du hier zur Adhoc-Vertretung herangezogen werden.'

  • Die dann aber ausreichend früh bekanntgegeben werden müssen. Da kann dann nicht einfach erwartet werden, dass ein Kollege, der erst zur 3. Stunde Unterricht hat, bereits zur ersten Stunde präsent ist. Oder man muss eben immer präsent sein, damit man spontan zur Verfügung steht. Dann kann man aber keine Abendveranstaltungen oder sonstige Zusatztermine mehr wahrnehmen und braucht einen Schreibtisch.


    Mit Dienstgeräten kann man dann trefflich darüber streiten, wann solche Adhoc-Vertretungen vor der Unterrichtszeit bekannt gegeben werden müssen. Früher wäre es sicher einen Tag vorher gewesen.

  • Wenn die Präsenzstunden zum Deputat gehören, ist es ja okay, bzw. leicht verdientes Geld. Wenn nicht, finde ich es nicht in Ordnung, auf Verdacht eine Stunde früher kommen zu müssen, damit jemand im Lehrerzimmer ist (kann das nicht allein sein?).

    2 Pausenaufsichten finde ich nicht viel. Wir haben ca. 60 Minuten Aufsichten pro Woche (Pause, Bus) und noch die Vorviertelstunden, also nochmal 75 min., wenn man immer zur 1. Stunde hat.

  • Wenn die Präsenzstunden zum Deputat gehören, ist es ja okay, bzw. leicht verdientes Geld. Wenn nicht, finde ich es nicht in Ordnung, auf Verdacht eine Stunde früher kommen zu müssen, damit jemand im Lehrerzimmer ist (kann das nicht allein sein?).

    Deswegen finde ich Bereitschaftsstunden ganz angenehm. Sie liegen möglichst in Hohlstunden und nur in Randstunden, wenn der Stundenplan zu wenig Hohlstunden hergibt. Und ansonsten hat man verläßlich keine Vertretungen.

    Wenn es trotzdem noch AdHoc-Vertretungen außerhalb der Bereitschaftsstunden gibt, ist das ganze System aber hinfällig.

  • Der TE schrieb doch, dass eine Präsenzpflichtstunde fest eingeplant ist, so dass es okay ist für alle. Und zusätzlich wird er jetzt laufend in einer Hohlstunde in seinem Stundenplan ad hoc eingesetzt, soll also regelmäßig in dieser Stunde zur Verfügung stehen, obwohl sein Deputat erfüllt ist

  • ich bin mir nicht sicher, ob ich das Ausgangsproblem richtig verstanden habe:

    Da wird dem TE gesagt, er/seie solle in den im Stundenplan ausgewiesenen Freistunden sich bereit machen für evtl anfallende Vetretungen? Die aber gar nicht immer anfallen?

    Wo ist dann das Problem? In einzelnen Freistunden wird man doch eh nicht viel anderes machen als im Lehrerzimmer zu sitzen. Bei Randstunden sehe ich die Einschränkung, die eine solche Regelung mit sich bringt, aber mittendrin?

    Doch, ich bin dann regelmäßig daheim und arbeite dort! Ich wohne aber auch nur 5 M von der Schule entfernt. Zudem haben wir Doppelstunden. In meinen Freistunden habe ich z.T. auch Termine, die ich nicht verschiebe. Für die KuK, die nicht in der Nähe der Schule wohnen, ist es so, wie geschrieben wurde. Möglicherweise wird sich das aber ändern, wenn wir die Arbeitszeiterfassung erhalten.

    Das würde ich begrüßen ! Dann könnten diese Stunden nicht mehr einfach so angeordnet werden, da die Freistunden/Hohlstunden ja als Arbeitszeit zählen. Danach wäre dann Schluss mit Arbeit! Das wäre natürlich für die Mütter fürchterlich, da sie dann nicht mehr vor 16-16:30 daheim wären.

  • Unsere Bereitschaft gehörte nicht zum Deputat, sondern kam on top drauf. Dafür war aber alles andere verlässlich frei. Eine Kombi aus Bereitschaft und Präsenzpflicht in Hohlstunden macht doch alle Vorteile von Bereitschaftsstunden obsolet.

  • Habt ihr euch da nicht gewehrt?

    Wir haben dasselbe System und finden es gut. Der Vorteil der geplanten Bereitschaften ist ziemlich gross, da man nur in diesen Stunden eingesetzt wird. Die Alternative, keine unbezahlten Bereitschaften zu haben, sondern ad hoc vertreten zu müssen, würde dazu führen, dass man jederzeit eingesetzt werden kann (mit minimaler Vorwarnzeit). Das erscheint den allermeisten Kollegen als zu schwierig.

  • Habt ihr euch da nicht gewehrt?

    Nein. Die Alternative war, spontan zu Vertretung herangezogen werden zu können (auch an kurzen Tagen in Randstunden). So war es vor Einführung der Bereitschaften (per Mehrheitsbeschluss) und das war insgesamt nerviger als planbare Einsätze.

  • In NRW gehören bis zu 3 Stunden ad-hoc Vertretung im Monat zur Unterrichtsverpflichtung. Erst ab der 4. Stunde werden diese bezahlt, dann aber alle. Anders ist das bei angeordneter Mehrarbeit, also einer länger dauernden Unterrichtsverpflichtung über das Deputat hinaus. Dann werden auch zusätzlich zu dieser Mehrarbeit unter drei ad-hoc-Vertretungen im Monat bezahlt.

    Wir haben auch ein Bereitschaftsstundenkonzept, d.h. in einer festgelegten Stunde im Stundenplan können wir bei Bedarf zur Vertretung herangezogen werden und die anderen Freistunden sind auch verlässlich frei und verplanbar.

    Falls aufgrund von z.B. Klassenfahrten in mehreren Stufen oder hohem Krankenstand ein anderer Einsatz erforderlich ist, wird man vom Vertretungsteam darüber möglichst früh informiert.

    Ich lebe sehr gut mit diesem System.

    Es könnte alles so einfach sein - ist es aber nicht.

  • In NRW gehören bis zu 3 Stunden ad-hoc Vertretung im Monat zur Unterrichtsverpflichtung.

    Nein, sie gehören nicht zur grundsätzlichen Unterrichtsverpflichtung. Sie sind zu leisten, "wenn zwingende dienstliche Verhältnisse es erfordern".

    Diese zwingenden dienstlichen Verhältnisse lassen sich nach meiner Erfahrung durch die Aufteilung von Klassen oder die Auflösung von Doppelbesetzungen weitgehend vermeiden.

    Es mag aber sein, dass meine Perspektive hierzu begrenzt ist und dies am Gymnasium nicht möglich ist - schließlich machen die Lehrkräfte dort, wie ich lernen durfte, einen grundlegend anderen Job, der nichts mit dem meinigen zu tun hat.

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